Ich warne ja immer davor, irgendwelche Entscheidungen heranzuziehen ohne wenigstens eine gewisse Sachkunde vorweisen zu können.
Das gilt auch für den - sicher rechtschaffen gedachten! - Hinweis von meer_fan bezüglich der Sachstandsvergleiche.
Die Ausgangslage war nicht nur prekärer, sie resultierte auch vollkommen andere Auswirkungen.
Demnach wäre AK630 gewiss nicht glaubwürdiger mit einer Forderung basierend auf einem Urteil mit ganz und gar anderen Entscheidungsmerkmalen.
Der t.o. begehrt zudem 100% seiner entstandenen Auslagen und nicht etwa eine Quote von 70% ...