Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
AntoniaWA

AntoniaW

@AntoniaW
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. AntoniaW
  4. Beiträge
Über
Beiträge
758
Themen
4
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Alila Cha-am jetzt The Hotel Cha-am
    AntoniaWA AntoniaW

    @Mariken
    Ich danke Dir für Dein Geständnis Alila-afin zu sein. Das hat mich wirklich neugierig gemacht und ich habe mir Deine Bewertung aus 09/10 angesehen. Das scheint ja wirklich ein ganz besonderes Hotel bzw. eine besondere Kette zu sein. Ich kann also gut verstehen, dass Ihr euch um das Niveau eures Hotels sorgt. Ich würde aber nicht davon ausgehen, dass MoDH einen großen Abfall bedeutet. Meiner Neugier wegen hätte ich bei einem dreiwöchigen Urlaub eine Woche das Alila und die übrigen zwei Wochen ein anderes Hotel gebucht. Aber mit dieser Idee bin ich wohl bei Dir schon zu spät dran. Welche Alternative hast Du denn jetzt gewählt? Wieder so ein Schmankerl? 🙂

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nur-Hotel-Buchung ohne Wohnsitz in Deutschland
    AntoniaWA AntoniaW

    @miss_varna
    Es gibt glücklicherweise auch noch die Vertragsfreiheit.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kreuzfahrt Dubai - Ich brauche Hilfe!
    AntoniaWA AntoniaW

    Ich vermute, dass zwar der Oman den vorläufigen Reisepass akzeptiert, so tun dies andere Reiseländer der Kreuzfahrt womöglich nicht. Vielleicht ist der Reiseleitung diese Erkenntnis (zu) spät(er) gekommen?
     
    @endlosliebe
    Wie war denn die Route nach dem Oman?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nur Teil der Buchung bestätigt
    AntoniaWA AntoniaW

    Sag mal Felix, wer ist eigentlich der Veranstalter? Da steht nicht zufällig ein X vor dem Namen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nur Teil der Buchung bestätigt
    AntoniaWA AntoniaW

    Ich denke auch, dass ausgehend von den vorliegenden Infos das Reisebüro einen klassischen Fehler begangen hat und staune gleichzeitig, wie fachkundig Du als Reisender nach der Buchung argumentieren kannst. Aus Schaden wird man klug, nicht wahr.
    Vom Reisebüro würde ich mir schon so viel Kulanz wünschen, dass eine etwaige Differenz des Einzelzimmers von Veranstalter A zu B übernommen wird. Auch wenn eine Option ggf. nicht möglich gewesen sein sollte, es gibt immer einen Weg ...

    PS:
    Der sicherste Weg ist aus meiner Sicht immer beide Zimmer auf eine Buchung zu nehmen. So ist die Verfügbarkeit gewährleistet und für den Veranstalter auch eindeutig, dass beide Reisen zusammen gehören.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreisminderung wegen falschen Zusagen???
    AntoniaWA AntoniaW

    Hallo Markus,
     
    ich habe mir gleich den Jahn-Katalog vorgenommen und nach den von Dir zitierten Passagen geschaut. Mein Fazit:

    • Beim ersten Punkt kann ich euch zustimmen, hier hat der Mitarbeiter von JahnReisen undeutlich formuliert. Die Themenabende sind auf 2 Abende/Woche begrenzt, der "Besuch" der Themenrestaurants jedoch nicht. Mir scheint, dass die beiden Punkte als zusammengehörig zu verstehen sind, dann hätte es aber auch ein gemeinsamer Anstrich sein müssen. Hier eine Prozentzahl nach der Frankfurter Tabelle zu bestimmen, fällt mir allerdings schwer. Verpflegt wird man ja, die Frage ist wie der Unterschied von a-la-carte zu Buffet zu beziffern ist. Dazu gab es hier mal einen Thread.
    • Beim Punkt zwei bin ich nicht mit Dir d'accord. Bei mir steht "Sport & Unterhaltung inklusive: 2 Tennisplätze (...)  Livemusik. Gegen Gebühr: Sauna, Dampfbad, Fitnessraum (...).". Allerdings wird bei der Buchung der Hinweis auf die Gebühren gege ben. Das hat wohl Dein Reisebüro bei der Buchung überlesen.
       
      Zum Prozedere. Während der Reise diese Umstände aufnehmen und von der Reiseleitung abzeichnen lassen. Nach der Reise binnen 4 Wochen die Reisepreisminderung an den Veranstalter schicken. Versuchen kann man es ja ...
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neckermann xnec
    AntoniaWA AntoniaW

    @platschi4
    Bei XNEC ist eine wie von Dir beschriebene Änderung an der Reise eine Stornierung des alten Vertrages und Abschluss eines neuen Vertrages. Die Stornierung wird dabei nach der jeweils gültigen Staffel vorgenommen, die Neubuchung zum Tagespreis.

    Reiseveranstalter

  • Vom Freund getrennt - Zahlt Versicherung?
    AntoniaWA AntoniaW

    @Alexa78
    Meinst Du Die (deutsche) ERV oder die (österreichische) Europäische? Bei ersterer kann ich weder den Tairf noch den Versicherungsfall finden, bei letzterer zumindest einen Passus von Trennungen/Scheidungen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Touropa ???
    AntoniaWA AntoniaW

    @mug26
    So eine Flugänderung hätte Dir auch mit jedem anderen Reiseveranstalter passieren können. Wenn die Fluggesellschaft einen Flug streichen muss, und das ist ja in Ägypten und Tunesien derzeit sehr häufig, dann kann darauf ja kein Reiseveranstalter seine Gäste befördern.

    Reiseveranstalter

  • Anspruch des Hoteliers bei Nichtantritt eines Reisenden
    AntoniaWA AntoniaW

    Ganz fehlinformiert scheint mir das Reisebüro nicht zu sein, aber etwas durcheinander. Die Erhöhung des Reisepreises ist ja nur bei einem zuvor gebuchten Doppelzimmer und dem Teilstorno eines Mitreisenden gegeben, nicht aber bei Vollzahlung des Doppelzimmers.
     
    Ich bin zwar mit dem Thema Hotelmanagement nicht 100% vertraut, aber wenn der Gewinn sich nur durch Zusatzleistungen statt Übernachtung und ggf. Verpflegung ergibt, wundert mich das schon sehr. In der Konsequenz müssten Hotels dann ja für möglichst viele Gäste pro Zimmer (Familienzimmer, Schlaafsäle) vor- und sich mit Services wie Spa, Eintrittskarten, Ausflüge und Mietwagen über Wasser halten.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Abflug um 3 Tage umgebucht / Urlaub verkürzt
    AntoniaWA AntoniaW

    Ich frage mich, ob es eine globale Defintion von touristischer Nacht gibt. Ist diese nicht eher hotelspezifisch? Wenn Hotel A es sich erlauben kann Gäste bereits um 10:00 Uhr einchecken zu lassen, aber Hotel B erst 15:00 Uhr, dann gibt es doch kein (inter-)nationales Reglement, dass dem entgegen steht, oder?
     
    Da könnte ich mir noch eher vorstellen, dass die Reiseveranstalter entsprechende Vorgaben machen. Aber wo es bspw. die Kapazitäten (kleines Hotel, hohe Belegung) oder das Hotelmanagement nicht erlauben, sind meiner Ansicht nach die halben oder viertelsten Nächte bei der An - und Abreise nur durch die Vollzahlung für die komplette Nacht oder die anteilige Zahlung für einen Early Check In bzw. Late Check Out lösbar. Letztere sind buchhalterisch (Aufwand, geringere Einnahme) weder für das Hotel noch für den Veranstalter lukrativ.
    Für den Gast, ob Pauschal- oder Individualbucher bedeutet dies natürlich ggf. eine Zahlung für ungenutzte Leistungen. Das steht ausser Frage. Wie sollte die Alternative Preisberechnung aussehen? Abrechnung nach Stunden? Bei Flugzeitenänderung wird nachkassiert? Lieber gleich weniger Nächte buchen und je nach Flugzeiten und Hotelmanagement den Early Check In oder Late Check out nachbuchen, vorab oder auf Risiko vor Ort? Oder dann doch in der Lobby warten ...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Abflug um 3 Tage umgebucht / Urlaub verkürzt
    AntoniaWA AntoniaW

    Ich verstehe die Schelte auf die Pauschalis nicht so ganz. Wenn der reguläre CheckIn nachmittags/mittags ist und ich nachts/frühmorgens ankomme, dann möchte ich doch schon ein Zimmer für mich bereit stehen haben. Und wenn der reguläre Checkout vormittags/mittags ist und ich abends/nachts rückfliege, dann möchte ich doch derweil in meinem Zimmer bleiben dürfen. Dafür bezahle ich natürlich auch. Und zwar egal, ob pauschal oder individuell gebucht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Insolvenz Thomas Cook
    AntoniaWA AntoniaW

    Dass die Zahlung an Thomas Cook zu leisten war, hat nichts mit Deinem Reiseveranstalter und dessen Leistungen zu tun. Es gibt scheinbar nur ein Firmenkonto für Kundenzahlungen von Neckermann und Thomas Cook. Wenn Ihr Neckermann Austria gebucht habt, bekommt ihr auch (nur) Neckermann Austria Leistungen.

    Reiseveranstalter

  • Reiseunterlagen
    AntoniaWA AntoniaW

    Meine Pauschalreise habe ich ohne Reiseunterlagen wunderbar gehandhabt. CheckIn zum Flug mit Pass, Transfer mit Namen, Bezug des Zimmers mit Pass.

    Reiseveranstalter

  • Abflug um 3 Tage vorverlegt!!!
    AntoniaWA AntoniaW

    Achtung, manchmal bin ich etwas pessimistisch drauf!
     
    Wenn schon ein Flug aus dem bevölkerungsreichen Ruhrgebiet gestrichen wurde, ist es dann nicht auch möglich/wahrscheinblich, dass bis zum Sommer der Flug aus der bevölkerungsschwachen Salzburger Region mit dem Grossflughafen München als unmittelbarer Konkurrenz auch dran glauben muss?
     
    So, nun ist wieder gut!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    AntoniaWA AntoniaW

    @freitag42
    Ich hatte zuerst gedacht, dass die Flüge am 29.05. nur für Preisknüller vorbehalten sind, aber auch diese Neckermann-Sparte hat am gewünschten Tag keine Flüge. Dann bleibt wohl nur X-NEC. Wenn über diese Sparte euer Wunschhotel zu bekommen ist, würde ich das Reisebüro um kostenfreie Stornierung der Altbuchung und die Neubuchung mit dem gewünschten AirBerlin-Flug bitten. Eine Umbuchung von Neckermann auf X-NEC ist meines Wissens nach nicht machbar.
     
    Deine Position zum Thema Urlaubstage verstehe ich übrigens auch nicht. Wenn ihr jetzt donnerstags nach Ägypten reist, kommt ihr doch sicher auch donnerstags zurück. Dann geht es freitags wieder auf Arbeit und nur ein - sicherlich doch bezahlter (!) - Urlaubstag geht in eure Erholung und Zweisamkeit "verloren".

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Insolvenz Thomas Cook
    AntoniaWA AntoniaW

    @AntjeMeier
    Drei Aussagen und nicht immer ganz die Wahrheit.

    1. Der Reiseführer nach Wahl muss defintiv bei Thomas Cook zugebucht werden.
    2. Das ist keinesfalls neu und steht auch im Katalog direkt bei den Leistungen.
    3. Die Zubuchung muss tatsächlich vor Abreise erfolgen. Da sind die Infoblättchen von Thomas Cook ganz eindeutig.
    Reiseveranstalter

  • Oman Airlines
    AntoniaWA AntoniaW

    @MM85
    Ich habe mich schon bei Deinem ersten Posting über die zugesicherten Plätze am Notausstieg gewundert. Diese lassen sich ja bei immer weniger Airlines reservieren, erst recht, wenn es verbindlich sein soll. Aus offensichtlichen Gründen hat hier das Boarding- bzw. Crew-Team das letzte Wort.

    Airlines

  • Stornoversicherung
    AntoniaWA AntoniaW

    @Kourion
    Ich sehe keinen Grund, warum ein Mietwagen nicht mit versichert sein sollte. Er gehört ja zur Reise dazu, ebenso Ausflüge, Eintrittskarten etc. pp. Die Versicherung wird ggf. nachfragen oder selbst prüfen, inwiefern sich bestimmte Reiseleistungen kostenfrei stornieren lassen. Dass kann ja bei einem Mietwagen bis kurz vor Reisebeginn durchaus so sein.
     
    @herward1
    Pauschalreise oder Bausteinreise ist der Versicherung realtiv gleich. Entscheidend ist, dass die Versicherungsprämie korrekt ermittelt und bezahlt wurde. Da zählt letztendlich jeder Euro.
    Mittlerweile müssen bei einigen Versicherern auch die Veranstalter bei der Versicherungsbuchung benannt werden. Die Leistungen bei der Versicherung von Reisen mit X-Veranstaltern sind eingeschränkt. Etwa ist für die Reiserücktrittskostenversicherung nur noch die Variante mit Selbstbeteiligung möglich.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BigXtra Teil I
    AntoniaWA AntoniaW

    @gismo312
    Ich verstehe Deinen Unmut über BIGxtra nicht. Der französische Stehbalkon steht doch so im Sommerkatalog 2010 drin. Auch Gäste anderer Reiseveranstalter haben keine anderen Balkone, nur die Familienzimmer sind mit "richtigen" Balkonen ausgestattet. schmunzel TUI erwähnt die Stehbalkone noch nicht einmal.
     
    Gäste zu ignorieren, die über einen bestimmten Veranstalter gebucht haben, ist allerdings wirklich eine Frechheit ... seitens der Hotelleitung! Wenn Sie die dann wohl doch zu "hart" verhandelten Verträge mit BIGxtra akzeptiert haben, kann man die eigene Verstimmung über den schlechten deal doch nicht an den Gästen auslassen. Bei einem Spitzenservice würden diese ja ggf. in einem späterern urlaub wieder kommen oder das Hotel an Freunde empfehlen. Auch mit anderen Veranstaltern oder als Direktbucher. Aber so?! Was hat denn die Hotelleitung zu diesem Verhalten des Servicepersonals gesagt?

    Reiseveranstalter
  • 1 von 1

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag