@palme30
"Einspruch"
Die Frage von annaholla war nicht, ob ein DZ als EZ teuerer ist als ein EZ. Im gegenteil, sie/er hat sich ja gerade gegen die kleinen und hässlichen EZ ausgesprochen. Da bleiben dann nur die DZ als EZ.
Diese sind im übrigen nicht viel teuerer, sondern in der Regel gleich oder günstiger ausgepreist wie die DZ. Man darf einfach nicht pro Person rechnen. Vertraglich wird schliessich ein Zimmer gemietet, nicht eine Person "verstaut".
@Lugansk
Auch auf Rundreisen gibt es günstige Einzelzimmer. Wie Ilse52, IPO1602, Ludwig schon schreiben, spielt hier auch die Saison eine Rolle. Hierfür hält man sich am besten an bestimmte Veranstalter, die nicht nur das Pauschalprogramm für die jeweilige Region abfahren.
AntoniaW
Beiträge
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Wer kennt Reiseveranstalter ohne Einzelzimmerzuschlag? -
Bedeutung der Abkürzungen A2A und A2D für Zimmer?@Ruppilinchen
Mit einem Hotelnamen könnten wir die Frage wohl ruckzuck klären. -
Wer kennt Reiseveranstalter ohne Einzelzimmerzuschlag?Bei Meiers Weltreisen habe ich solche Reisen schon oft gesehen, auch auf Rundreisen. Generell solltest Du nicht nach Einzelzimmern schauen, sondern nach Doppelzimmern zur Alleinnutzung.
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Keine Reisebestätigung?@CaptainJarek
Danke Captain für die Aufklärung! Beim Lesen mancher Beiträge hier bin ich bald im Zimmer auf und ab gesprungen. Jedenfalls bis ich Deinen Beitrag endlich entdeckt habe. Dann konnte ich wieder runter kommen.
@Dahabfan
Wie kann man nur öffentlich von so wichtigen Themen schreiben, obwohl man davon scheinbar so gar keine Ahnung hat? Dass regt mich schon auf. Ich denke, die Beiträge hier bei HC nehmen sehr viele Leser sehr ernst. Bedenke bitte diese Verantwortung!@helli
Ich denke, der Chef hat nur "sein" PDF von 5vorFlug gesehen, das mit der Provision. Die wollte er Dir natürlich nicht weierleiten oder ausdrucken. Aber es gibt ja immer noch ein zweites für die Kunden. Er ist wohl nur Chef und nicht (mehr) Berater. -
welche Ansprüche hat man@coco
Ich meine, dass Du im HKT30134 gewesen bist. Dann sind die Renovierungen bei den Stanardzimmern mit Poolblick schon ein Thema, beim Poolaccesszimmer erst recht. Auch jetzt noch sehe ich keine Hinweise vom MWR zum Hotel. Ich vermute bald, denen liegt die Info noch gar nicht vor. Und daher hoffe ich, dass Sie nach einer Rückfrage bei der Hotelchefin bzw. Ihrer Reiseleitung dann ein nettes Briefchen an Dich schreiben.
Die Transferfrage sehe ich ähnlich wie meine Vorschreiber. Hier gehe ich davon aus, dass kein Flug im Besonderen (Airline X, Flugnummer Y, Flugzeit Z), sondern Flugtransfer (irgendwann mit wem irgendwem) gebucht wurde. Für die nächste Reise möchte ich die erste Variante empfehlen. Kann aber je nach Termin natürlich auch eine Preisfrage sein. -
Flugraumsperrung, wer zahlt was?@fuzzybear133
Ich verstehe schon, dass Du Deinem Unmut über das Erlebte Luft machen willst/musst. Aber einige der aufgeführten Punkte scheinen mir so unstimmig, dass ich einfach eine Antwort schreiben muss. Ich glaube, dass Du Dich über Dinge aufregst, die zum Lauf der Welt gehören.
Nach dem BGB sind bei solchen aussergewöhnlichen Umständen zwei Sachverhalte zu unterscheiden: die Mehrkosten vor Ort trägt der Nutzende und die ggf. erhöhten Rückbeförderungskosten tragen Nutzender und Vertragspartner hälftig. Der Hintergrund: die ersten Kosten fallen so oder so an, ob man als noch im Hotel, zu Hause oder auf einem Flughafen ist, bei den Mehrkosten wird wohl schinbar den Veranstaltern so viel Verhandlungsgeschick oder Marktmacht zugesprochen, dass 50:50 festgelegt wurde.
Was für ein Prämienpaket hast Du denn noch gebucht - ich meine, wofür hast Du diese Prämien bezahlt? Sind darin nicht vielleicht unvorhersehbare Naturkatastrophen abgesichert?
PS:
Du hast Recht - Deutschland ist schön. Deshlab mag ich aber auch noch lange nicht vom Bodensee nach Usedom mit dem Auto fahren. -
BigXtra Teil I@MadGrün
Mit Deinem beiutrag hast Du sicherlich einige Leser neugierig gemacht. Aber hilfreich ist er nicht. Du musst schon klar schreiben, welche Kritik Du an dem Reisebüro ×Werbung× oder am Reiseveranstalter BigXtra hast. -
Flug und Hotel extra buchen - Erfahrungen?Du versuchst die Frage nach dem Huhn und dem Ei zu lösen - nicht machbar. Wenn Du NUR wissen möchtest, ob Du mit einer Pauschalreise-Paketbuchung ab/bis Deinem Heimatbahnhof oder -flughafen günstiger oder teuer wegkommst, als bei einer aus allen Reiseleistungen Baustein für Baustein zusammengefügten Reise, dann musst Du Dir schon die Mühe machen, dass ganz individuell zu prüfen.
Je nach Hotel und verfügbaren Zimmer, nach Veranstalter, Verpflegungswunsch, gewünschtem Termin, Flugverbindung und freien Flügen, gewünschtem Transfer und ggf. weiteren Extras vom Zug-zum-Flug bis zur Liegenreservierung kann das Ergebnis nämlich einmal pro Pauschalreise, pro Bausteinreise oder pro Direktbuchung ausfallen.
Per se ist die Veranstalterbuchung nämlich nicht teuere. Sie füllt den Hotels schliesslich die Zimmer, oft zu günstigeren Preisen und ab und an zu anderen Konditionen. -
Zug zum Flug----Fragen!@anne49
Im Grossen und Ganzen setzt nur der TUI-Konzern (!) auf die 1. Klasse. Ansonsten gibt es entweder die 2.Klasse oder gar keinen Zug-zum-Flug gratis.
Achtung: Nicht bei jeder Reise, auch nicht beim TUI-Konzern, ist der Zug-zum-Flug inklusive, weder in der 1. noch in irgendeiner Klasse. Genau nachlesen oder im Reisebüro nachfragen, ist also angesagt. -
hotelzimmerWenn der Veranstalter keine Angabe zum Zustellbett macht, dann würde ich mich auf gar keinen Fall darauf verlassen eines zu bekommen.
Es ist auch üblich zu dritt in einem Bett zu schlafen. In der Zimmerbeeschreibung könnte auch eine Schlafcouch o.ä. ausgeschrieben sein, dann wird es auch kein weiteres Zustellbett geben. Je nach Reiseland kann ein Doppelzimmer auch ein Zweibettzimmer sein, auch dann stellt sich die Zustellbett-Frage nicht. -
Lohnt sich Komplettschutzreiseversicherung?Bei einer einwöchigen Reise würde ich ggf. auch auf die Reiseabbruchversicherung verzichten. Die scheint mir eher etwas für längere Reisen zu sein. Ist aber eher ein Gefühl als Vernunft.
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Ablehnung einer Buchung durch den GeschäftsführerStornierung der Reservierung: Ich denke, dieses Recht steht dem Unternehmer zu. Die Wirtschaftlichkeit dieser Entscheidung kann ich nicht beurteilen. Die Haltung des Veranstalters ebenso wenig.
Veweigerung der Buchungsannahme: Dito. Für diesen Punkt wird sich sicher der fragliche Veranstalter interessiren. Ich könnte mir hier einen Konflikt mit dem Agenturvertrag vorstellen. Die vorgeschlagene Alternative wäre wohl direkt beim Veranstalter zu buchen.
Versagung des Bonus: Hier bin ich unsicher. Wenn die obigen Aktionen unbegründet sind und die AGB zum Bonus entsprechend formuliert bzw. zu verstehen sind, sollte auch eine vorzeitige Auszahlung möglich sein. Für beide Seiten sind dies ja keine Summen um lange oder gar gerichtlich miteinander zu streiten. -
Pauschal buchen, Rückflug auf 1 Woche später legen möglich?bernhard707 hat die perfekte Antort und das richtige Stichwort gegeben. Was mir noch fehlt ist der wichtige Hinweis, dass Du diese Frage vor der Buchung mit Leerwoche stellen musst. Bitte denk dann auch an die Planung der Transfers. Der Veranstalter bringt Dich zwar noch ins Hotel, aber nicht zu Deinem Privataufenthalt und auch nicht wieder zum Flughafen. Denk dann bitte auch an etwaige Flugzeitenänderungen.
Würdest Du erst die beschriebene Reise buchen und dann um Änderung bitten, könnten Dir Kosten für die Umbuchung bzw. sogar für eine Stornierung entstehen - je nach Flug/Veranstalter. -
Reiserücktrittsversicherung bei GemeinschaftsbuchungDie Versicherung wird nur für jene Reisenden die Stornierungspauschale übernehmen, die auch versichert sind, ob mitreisender Freund oder daheimgeliebene Schwester ist erst einmal nicht relvant.
Beispiel: Bei einer gemeinschaftlichen Reisebuchung von sechs Freunden zum Personenpreis von 500 € genügt es eben nicht, dass nur A sich bzw. seinen Reisepreis versichert. Der Reisepreis der gesamten Gruppe muss versichert sein. Sei es über eine höhere, dem Gruppenpreis angepasste, Prämie oder nach Personenzahl von curiosus angedeutet.
Noch ein Hinweis: Mir sind schon Versicherungen untergekommen, die bei allzu vielen Reisenden die wechselseitige Versicherung ausschliessen. Wenn also 20 Freunde reisen möchten, wird die Stornierung eines Reisenden, nicht zum Versicherungsfall für alle Reisenden. Hier wird der Zweck der Reise eben nicht auf die individuelle Zusammensetzung der Gruppe abgestellt, wie bei einer Familienreise.
Eine faktenbasierte Aussage kannst Du wirklich nur in Deinen AVG oder bei Deinem Versicherungsmakler resp. Deiner Versicherung finden. Deren Namen und Deinen Tarif hier zu veröffentlichen könnte auch helfen. (Sofern im Sinne der verbotenen Werbung und Rechtsberatung zulässig.) -
Verhalten von FTI nach Flugstopp[quote=anne49]Wie will ich beweisen, dass eine Kündigung nicht erfolgt ist? Das gibt mir doch wahrscheinlich niemand schriftlich.[quote]
Wenn der Reiseleiter kein Schriftstück austellen oder auch nur unterschreiben will, ist doch der zweite Ansprechpartner das Reisebüro. Mit etwas Geduld lässt sich dann doch auch das organisieren.
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ITS ..@Lachmöve
Verrate uns doch bitte einmal das Hotel. Vielleicht sich ja gemeinsam noch etwas finden.
Wie ist jetzt der Stand ... gebucht oder storniert? -
Verhalten von FTI nach Flugstopp@shoghun13
Gleich vorweg: ich bin eine interessierte Mitleserin. Dass sich "etliche Leute" (hier) gemeldet haben, ist mir natürlich nicht entgangen. Deren Reiseländer möchte ich gerne wissen. Ganz privat, nicht um zu streiten, wohlgemerkt. Hast Du dazu Details? Eine Liste? Bei aufmerksamer Lektüre bin ich nur auf drei Länder (zigmal Türkei, keine handvoll Ägypten und Spanien) gekommen. -
14 Tage umbuchen auf 7 Tage, geht das?Richtig, bernhard707. Auch mir ist keine RV bekannt, die berufliches Engagement (im Gegensatz zu Kurzarbeit, Probezeit und Arbeitslosigkeit) versichert. Wenn der AG den zugesagten Urlaub versagt, hat dieser für etwaige Kosten zu haften. Wenn man selbstständig ist, muss man umdisponieren oder zahlen.
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Verhalten von FTI nach Flugstopp@Advocator
Müsste nach dieser Beweislast-Argumentation jedem zu kündigenden RV-Gast in jedem RV-Hotel eine schriftliche Kündigung zugestellt werden und von diesem mit Unterschrift quitiert werden? Ist dieses Vorgehen als verhältnismässig einzuschätzen, da Urlauber üblicherweise nicht 24/7 im Zimmer bleiben? Würden Briefe "aufs Zimmer" ausreichen?@muurku
Wieso hat curiosus mit dem Hinweis auf Ägypten das Thema verfehlt? Hier geht es doch um alle Reiseziele FTIs. Zumindest um all jene in denen Vulkansche-Opfer festsassen und für die nun Mehrkosten-Rechnungen verschickt werden -
Insolvenz Thomas Cook@Mrtn
Das mit den vier Wochen stimmt meiner Erfahrung nach nicht ganz. Ich meine im Reisebüro schon weit früher LM-Angebote von Thomas Cook gesehen zu haben. Gefühlt so etwa sechs bis acht Wochen. War selbst sehr überrascht. Ist vielleicht
abhängig vom Reiseziel.