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  • Reiseabbruch - Rückflug
    AxelSchuster54A AxelSchuster54

    Da bin ich überhaupt nicht in einer Meinung mit euch!

    Wie wäre den die Rechtslage wenn ich meinen eigentlichen Rückflug auf Business Class gebucht hätte? In dem Fall würde hier auch ein gewaltiger Leistungsausfall auftreten oder nicht?

    Desweiteren kann ich mich hier auf das Urtail des LG Düsseldorf berufen:

    Das Landgericht Düsseldorf hält die Klage für begründet. Der Kläger habe gem. § 1 Satz 1 VVG in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1, 2 EGVVGgegenüber der Beklagten einen Anspruch auf die geforderten Zahlungen aus der zwischen beiden Parteien abgeschlossenen Reiseabbruchversicherung. Ein Versicherungsnehmer, der eine Reiseabbruchversicherung abschließt, gehe davon aus, dass so nicht nur die zusätzlichen Kosten einer vorzeitigen Beendigung der Reise ausgeglichen werden, sondern dass er auch eine Entschädigung für infolge des Abbruchs nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erhalte. Folglich könne eine Leistungspflicht des Versicherers deshalb nicht ausgeschlossen werden, auch wenn der Versicherungsnehmer die Schiffsreise bereits angetreten hat.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseabbruch - Rückflug
    AxelSchuster54A AxelSchuster54

    Zitat gelöscht, der Username reicht aus und bitte auf "Beitrag erfassen" drücken

    cjmddorf:

    Die 4 Tage habe ich erstattet bekommen.

    Warum sollte ich den Rückflug nicht erstattet bekommen? Ich hab letztendlich dafür bezahlt und konnte die Leistung nicht nutzen! -> nicht in Anspruch genommene Reiseleistung!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseabbruch - Rückflug
    AxelSchuster54A AxelSchuster54

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Aufgrund des plötzlichen Todes meines Bruders, musste ich meine Reise 4 Tage vorher beenden als geplant.

    Die Reiseabbruchsversicherung ist nur für die entstandenen Rückreisekosten aufgekommen und verweigert bis Heute die Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen sprich; Ruckflug von Dubai nach Frankfurt.

    Obwohl in der Versicherungspolice ich zietere: "Zudem kommen wir für die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, maximal bis zu Höhe der Versicherungssumme auf" steht, verweigert die ERV die Rückzahlung für den nicht genutzten Flug.

    Dabei beruft sich die ERV auf die Versicherungsbedingungen:
    2.2. Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abrechen? Dann erstatten wir Ihnen den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutztden Reiseleistungen vor Ort.

    Habe ich eurer Meinung nach eine Erfolgsaussicht für die Rückzahlung des nicht angetretenen Fluges? Meines Wissens gilt bei einer Pauschalreise der Rückflug ebenfalls als Leistung oder nicht?

    Viele Grüße

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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