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bernardo2001B

bernardo2001

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  • Flugabbruch aufgrund eines Notfalls
    bernardo2001B bernardo2001

    mkfpa wrote:
    Wir müssen ihnen leider mitteilen dass ihre Hochzeitsreise nach Tahiti nicht stattfindet. Grund ist ein Herzinfarkt unseres Büromanagers in Vorderhintertupfing. Der hätte ihre Reise bestätigen sollen, konnte dies allerdings krankheitsbedingt nicht rechtzeitig erledigen.
     
    Sie haben sicher Verständniss dass wir, auf Grund der tragischen Umstände, ihren Reisepreis von Euro 12800.- nicht erstatten können. Aus Kulanz bieten wir ihnen aber an die Reise, ohne Aufpreis, erneut zu buchen. Nach Eingang der Zahlung erhalten sie umgehend ihre neue Buchungsbestätigung.
     
    UND NU??? Auch kein (rechtliches und moralisches) Recht auf Erstattung???

    = Schublade fuer absolut dummes Gelaber!!

    Und wenn ein Bomber mit rd. 150 Tonnen Mehrgewicht als ueblich landet, denn zum Ablassen von Kerosin war ja wohl keine Zeit, sollte man mal ueberlegen, was das fuer eine ungeheuere Belastung der Bremsanlage eines Fliegers bedeutet. Da kann man wohl nicht davon sprechen, dass hier die Fluggesellschaft fuer dadurch entstehende technische Probleme in die Verantwortung genommen wird, weil der Bomber zunaechst fuer einen erneuten Start ausfaellt.

    Wenn man das liest, wie das an Bord unter den Passagieren abgegangen ist, dann kann die Entscheidung fuer kuenftige Faelle nur sein - liebe Airlines lasst den armen Betroffenen an Bord verrecken und vielleicht kann man kleine 'Sondertueren' an Flugzeugen einbauen, und so die unbequeme Last waehrend des Fluges wie im Fluge entsorgen, das kaeme dem Niveau so mancher Fluggaeste doch sehr entgegen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bodenpersonal Streik Spanien
    bernardo2001B bernardo2001

    .......halte es aber mit Bernat, der in einem anderen thread auch umfangreich über die Hintergründe informiert hat (ganz so wie du schreibst ist es jaauch nicht) und schrieb:......

    Nur mit dem Unterschied, dass einer meiner besten spanischen Freunde als Fluglotse in Palma arbeitet und hautnah involviert ist. Man wollte nichts unterschreiben lassen, was die Arbeitsstunden reduzieren sollte, sondern unterschreiben lassen, dass das mit den massenhaften Ueberstunden aufhoert und wenn Ueberstunden im vertretbaren Rahmen, diese dann auch bezahlt werden.

    Seit Jahren hat die Politik zugesichert hier Abhilfe zu schaffen, die Verarscherei war aber, dass man die Zusicherungen ganz schnell wieder vergessen hat - und nichts ist passiert. Und wenn vorgeschriebene Pausen nicht eingehalten werden koennen, da latenter Personalmangel vorherrscht, dann geht es hier letztendlich um die Sicherheit eines jeden Fluggastes........

    Ich habe da jedenfalls jedesmal ein Kneifen im Bauch wenn ich nach Palma fliege, und denke an die fatale Fehlentscheidung vom Bodensee. Und das bisher in Spanien nichts geschehen ist, liegt wohl fraglos daran, dass die spanischen Fluglotsen sehr verantwortungsbewusst handeln. Nun hat man ein wenig die Muskeln spielen lassen und hat zumindest die Diskussionsbereitschaft der Arbeitgeber erhoeht.

    Leute mit vorgehaltenen Pistolen zur Arbeit zu zwingen, zeigt doch die ganze Unfaehigkeit der spanischen Regierungsadministration auf. Franco laesst gruessen.....

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bodenpersonal Streik Spanien
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    bevor man von Erpressung spricht, sollte man sich vielleicht in die Thematik einklinken. Es ist naemlich so, dass der 'arme' Arbeitgeber die Fluglotsen seit Jahren veraeppelt und leere Versprechungen macht, die nicht eingehalten werden. Die Fluglotsen machen ohne Ende Ueberstunden, die nicht bezahlt werden!!! Durch die knappe Personaldecke ist es jedem einzelnen Fluglotsen kaum moeglich die vorgeschriebenen (!!!!!) Pausenzeiten waehrend der Arbeitsschichten einzuhalten.

    Und da muss man sich nicht wunderen, wenn diese Leutchen irgendwann die Schnautze voll haben und zu Mitteln greifen, die nicht unbedingt die feine englische Art sind. Wenn man staendig hingehalten wird, dann wird man erfinderisch.

    Ganz lustig find ich dann insbesondere die Kommentare, dass man mit seinen Kleinen stundenlang am Flughafen rumsitzt und die Penze doch so leiden. Niemand wird gezwungen mit den Kleinen in Urlaub zu fliegen, das ist eine Entscheidung, die jeder fuer sich selbst trifft. Da gibt es aber einen hervorragenden Tipp - mit der Blechbuechse ins Sauerland fahren, da erspart man sich langwierige Anreisen mit dem Flugzeug und verhindert vor allen Dingen bei den Kleinen den Stress des Klimawechsels.

    Vielleicht war 'Wutbuerger' nicht die richtige Auswahl als Wort des Jahres, sondern 'Jammerbuerger' waere auch nicht schlecht.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugausfall wegen Schnee
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    ja, Geld gibts zurueck bei hoeherer Gewalt. Steht alles im § 651j BGB.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseleitung nicht vorhanden – Niemand reagiert
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    also, wie schon erwaehnt, kann man Informationen zur Reiseleitung den Reisedokumenten entnehmen (Notfallrufnummer ect.), ebenso duerften diese Angaben auch der im Hotel ausliegenden Mappe zu entnehmen sein.

    Wie bist Du denn an die Informationen fuer den Rueckflug (Abholzeiten im Hotel) gekommen?

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Entschädigung bei fehlerhafter Unterbringung??
    bernardo2001B bernardo2001

    @kneti

    Du hast eine Mitwirkungspflicht den Schaden so niedrig wie moeglich zu halten. Wenn Dir erst nach ca. 1 Woche auffaellt, dass Dein Zimmer  / Suite nicht der gebuchten Kategorie entspricht, hast Du fuer die abgelaufene Zeit keinen Rueckzahlungsanspruch gegenueber dem RV, denn diesem war der Mangel nicht bekannt und konnte deswegen auch nicht behoben werden.

    Hinzu kommt, dass dieser dann sofort, nachdem Du ihm den Mangel angetragen hast, diesen behoben hat. Dieser Sachverhalt spricht eindeutig gegen Dich.

    Lt. Frankfurter Tabelle hast Du aber trotzdem fuer den Umzug innerhalb des Hotels einen Anspruch gegen den RV, naemlich den anteiligen Reisepreis eines halben Tages fuer jede Person. Und fuer das fehlende Bett fuer eine Nacht duerfte nochmals eine Entschaedigung von gleicher Hoehe fuer eine Person (Kind) zu erwarten sein.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Was findet ihr bei Flügen am schlimmsten?
    bernardo2001B bernardo2001

    Woodstöckchen wrote:
    Mir ist da noch was eingefallen: Bin froh das Handys nicht erlaubt sind.Sonst ständen die bei mir ganz oben auf der Liste....

    Ja, aber das wird sich ja leider aendern, da immer mehr Fluggesellschaften die technischen Moeglichkeiten zum stoerungsfreien Empfang  einbauen lassen.

    Hoffentlich wird man dann wie bei der Bahn so genannte Ruhezonen einrichten. Ich moechte jedenfalls beim Flug nicht gestoert werden.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Airlines

  • FTS - Insolvent???
    bernardo2001B bernardo2001

    @macthepirat

    Ich hoffe fuer Dich, dass Deine Ausfuehrungen .......Ich bin der Meinung, dass die Stornierung erst dann greift, wenn der Reisepreis zurückerstattet ist...... so ausgelegt werden, wie Du Dir das wuenschst.
    Allein der Gesetzestext (§651 k, 1,1 BGB) ......der RV hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden (...) der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfaehigkeit (...) ausfallen......... Und bei einer Stornierung fallen ja keine Reiseleistungen aus, so sehe ich das.

    Und wenn doc3366 schreibt .......dass ich mich bei einer hotline meldensoll, wenn die versicherung nicht alles bezahlt oder sich gänzlich quer stellt...... zeigt doch auf, dass man sich letztendlich ein Hintertuerchen offen haelt.

    Jedenfalls wuensche ich allen Betroffenen, dass man da ohne finanziellen Schaden rauskommt.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vergleich annehmen????
    bernardo2001B bernardo2001

    ........air berlin sagt die wartung des höhenleitwerk(was bei uns war)würde nicht von denen durchgeführt werden......

    Aber hallo (!!!), dann frag die doch mal, wofuer die Monsterhalle 7 in Duesseldorf gebaut wurde. Bestimmt nicht, um darin Fussball zu spielen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • FTS - Insolvent???
    bernardo2001B bernardo2001

    ......wenn Du kostenfrei storniert hast, gilt auch der Sicherungsschein nicht mehr......, das ist korrekt, wie ich schon weiter oben ausfuehrte.

    ......Dir sind ja keine Kosten nunmehr entstanden.., richtig, aber die wahrscheinlich bereits eingezahlte Kohle ist im Insolvenzverfahren futsch, das sollte man nicht vergessen zu erwaehnen. Oder darauf hoffen, dass der Disqounter dafuer eintritt.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Vergleich annehmen????
    bernardo2001B bernardo2001

    Na, wie sie schreibt, scheint der ja keine Ahnung zu haben.

    Und aus dem Satz .....Der Anwalt hat auch die Zusage für die Klage,die wir extra einnehmen mußten bevor wir diesen Schritt gegangen sind..... kann man ja hoechstens spekulieren, dass die Zusage fuer die Klage wohl von der Rechtsschutzversicherung erfolgte.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vergleich annehmen????
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    in der Tat - etwas wirr formuliert. Ich gehe davon aus, dass Du bereits eine Klage eingereicht hast und von der Fluggesellschaft fuer 4 Personen je Euro 400,-- Ausgleichszahlung einforderst. Die Fluggesellschaft bietet Dir als aussergerichtliche Einigung Euro 800,-- als Zahlung an, oder Euro 1.000,-- als Gutschein. Ich gehe ferner davon aus, dass die Euro 400,--, die Du pro Person einforderst, auf Grund der Entfernung Berechtigung hat.

    Also grundsaetzlich duerfte es so sein, dass die Fluggesellschaft fuer technische Probleme an ihren Maschinen einzustehen, also zu haften hat. Aus diesem Grunde hast Du meiner Meinung nach gute Aussichten vor Gericht die Sache zu gewinnen. Die Fluggesellschaft kann dann natuerlich in Berufung gehen, und alles wird zur unendlichen Geschichte.....

    Hast Du denn ueberhaupt die Frage hinsichtlich der Kostenverteilung geklaert? Wenn Du das Angebot der Fluggesellschaft annimmst, wer zahlt dann Deinen Anwalt??? An Deiner Stelle wuerde ich einen Gegenvorschlag unterbreiten - Euro 1.000,-- als Zahlung und Uebernahme aller bisherigen und folgenden Gerichts- und Anwaltskosten durch die Fluggesellschaft. Geht die Fluggesellschaft darauf ein ist die Sache zeitnah fuer Dich erledigt.

    Du musst entscheiden.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • FTS - Insolvent???
    bernardo2001B bernardo2001

    @doc3366

    Ich habe aus den verschiedenen Threads herausgelesen, dass der eine oder andere Sorgen um sein Geld hat, der nicht storniert hat. Daher meine Aeusserung - ich gebe zu, dass haette ich etwas anders formulieren muessen.

    Die aber, die sich auf ein Storno einliessen, werden dann sicherlich Pech haben, wenn der Disqounter nicht eintritt. Denn die Formulierung im Gesetz (§651 k, 1,1 BGB) duerfte eindeutig sein. Daher mein Hinweis, dass ich so vorgehen wuerde, dass ich Strafantrag stellen wuerde, denn die Haeufung an Baustellen ist doch irgendwie bemerkenswert abenteuerlich. Das dieses Vorgehen sicherlich nicht dazu dient, das moeglicherweise verlorene Geld zurueck zu holen, ist schon klar. Aber wenn der Veranstalter mit miesen Tricks arbeitet und im Hintergrund vielleicht der Versicherer (???) hindert mich nichts daran, das evtl. von einem Staatsanwalt ans Tageslicht foerdern zu lassen.

    Ich gehe wie Du davon aus, dass sich der Disqounter einen Imageverlust nicht leisten will und kann, auch wenn andere der Meinung sind, dass man darauf pfeift. Eins hat die Pleite aber schon bewirkt, die Prospekte liegen in den Maerkten nicht mehr aus, jedenfalls hier in meiner Stadt.

    Ich hoffe, dass es fuer alle Betroffene gut ausgeht......

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • FTS - Insolvent???
    bernardo2001B bernardo2001

    @santamarinello

    Ich hatte geschrieben - wie ichvorgehen wuerde. Wenn Du daraus eine Comedy machst, spiegelt das Deine Serioesitaet in der Sache wider!

    Staatsanwaltschaft schon deswegen, denn die werden ganz schnell dahinter kommen, ob das Hinwirken auf Stornierungen wg angeblicher Baustellen mit System betrieben wurde. Und dann wird ganz schnell aus einem Verdacht ein Tatbestand......

    Der Vermittler, also der Disqounter, duerfte rein rechtlich gesehen aussen vor sein. Also bau ich als Betroffener einen moralischen Druck auf, jedes, auch noch so probate Mittel ist da hilfreich.

    Deswegen Wiso, da hier wg der absoluten Prime-Time bestimmt etliche Millionen Zuschauer angesprochen werden, und da negativ genannt zu werden, das wird ein Disqounter sicherlich vermeiden wollen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • FTS - Insolvent???
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    einerseits verstehe ich den Aerger, dass der Urlaub, auf den man sich freute, erst einmal den Bach runter ist. Auf der anderen Seite verstehe ich aber nicht, dass so viele Betroffene befuerchten, dass sie ihr Geld verloren haben. Liebe Leute - beruhigt Euch!!!

    Wenn dieser Veranstalter insolvent ist und diese Insolvenz auch angemeldet hat, dann tritt der Versicherer ein, der in einem solchen Fall eingezahlte Gelder abgesichert hat. Dafuer hat jeder Reisende bei Pauschalreisen einen Sicherungsschein ausgehaendigt bekommen. Das kann zwar dauern, aber Ihr bekommt Euer eingezahltes Geld zurueck - also Pulsschlag absenken.

    Da hier ein Disqounter als Vermittler eingebunden ist, kann man davon ausgehen, dass dieser es sicher nicht mag, dass sein Name derart negativ oeffentlich breit getreten wird. Waere ich also betroffen wuerde ich wie folgt vorgehen:

    1. Bei der Staatsanwaltschaft in Essen Strafantrag wg des Verdachts auf Betrug stellen, man kann sich ja betrogen fuehlen, wenn man Geld eingezahlt hat, und dafuer keine Gegenleistung erhaelt. Alle Ablaeufe schoen sachlich in der Anzeige auffuehren, Ross und Reiter namentlich benennen, Prospekt beilegen. Keinerlei Emotionen rauslassen, das mag ein Staatsanwalt ueberhaupt nicht. 
      Was die Staatsanwaltschaft dann daraus macht ist deren Sache, denn der Anzeigensteller hat ja nur den Verdacht geaeussert.

    2. In gleicher Form die Sache an Wiso melden, die warten garantiert auf so etwas. Und ob der Disqounter sich leisten kann dort platt getreten zu werden, bleibt dahingestellt. Also wird man sich etwas einfallen lassen.

    3. Den Versicherer informieren und Ansprueche vorsorglich geltend machen. Alle Einzahlungsbelege in Kopie beifuegen.

    Wie gesagt, so wuerde ich vorgehen.

    Dann habe ich hier noch gelesen, dass Vermittler den Handelsherrn, also den Reiseveranstalter, auf Bonitaet pruefen sollen..... Das ist natuerlich Quatsch und ueberhaupt nicht machbar. 
    Die Bonitaetspruefung erledigt der Versicherer - in den meisten Faellen jaehrlich. Denn fuer ihn steht ja einiges im Risiko.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Problem mit FTI - Neuer Reisepreis
    bernardo2001B bernardo2001

    @thomas139

    Natuerlich darf der Reiseveranstalter nicht mal so einfach die Preise erhoehen. Was machbar ist und was nicht, das steht doch alles im § 651 a, 4 BGB.

    Und nach 8 Wochen mit dem Argument kommen - wir fechten an wegen Irrtum. Das wird wohl auch nicht gehen!

    Aber wo steht, dass der RV nicht den Versuch starten darf? Kommt ja letztendlich darauf an, ob der Kunde das akzeptiert oder nicht.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Druckfehler bei Preisen im TUI Katalog
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    klar ist, dass bei offensichtlichen Druck-/Ausschreibungsfehler der RV den Vertrag wg. Irrtum anfechten kann - eben dieser § 119 BGB.

    Allerdings scheint mir die Frage unklar, wie zeitnah muss der RV nach Buchung den Vertrag anfechten, oder kann der Buchende davon ausgehen, dass z.B. 4 Wochen nach Reisebestaetigung (mit den falschen Preisen) der Vertrag dann wirksam wird. Oder kann der RV erst nachdem ihm der Irrtum auffaellt, geschlossene Vertraege anfechten. Das waere ja dann theoretisch auch noch wenige Tage vor Reiseantritt moeglich. Darueber sagt der § 119 ja nichts aus.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • habe ich als Reisender keine Rechte?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    auch ich gehe davon aus, dass CaptainJarek insofern recht hat, dass Du von der Reise zuruecktreten kannst, ohne dass Du Stornokosten zu zahlen hast.

    Google mal nach § 651 a ff BGB. Hilft Dir weiter.........

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Flug am Schalter bezahlt und zusätzlich abgebucht
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    ganz einfach - die Quittung des Handlingpartners vom Flughafen kopieren und an den RV senden mit der Bitte um Rueckzahlung innerhalb von zwei Wochen. Das ist angemessen.

    Geschieht das nicht fristgerecht, dann ganz einfach die Abbuchung ueber die Bank rueckgaengig  machen und evtl. noch resultierende offene Betraege an den RV ueberweisen.

    Du musst Dir dann ueberhaupt keine Vorwuerfe machen, da Du ja voellig korrekt gehandelt hast.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Tjaereborg akzeptiert Reisemängel nicht.. hilfe!!
    bernardo2001B bernardo2001

    @mosaik

    Seit wann wird auf den Kanaren Catala gesprochen????

    Du wirfst zuletzt ein wenig viel durcheinander. Zuerst den falschen Stadtplan und jetzt einen ironisch gemeinten Tipp nicht deuten..... 😞

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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