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  • Kreuzfahrt Dubai - Ich brauche Hilfe!
    bernardo2001B bernardo2001

    @chepri

    Das der § 651 b dazu dient, das vertragliche Verhaeltnis bei einer Uebertragung der Reise an Dritte zu regeln, stell Dir vor, das weiss ich in der Tat.

    Darum schreibe ich ja auch 'anlehnend', also sich auf etwas beziehen, hier also die Weigerung der Leistungserbringung, da der/die Reisenden den Erfordernissen der Reise nicht mehr entsprechen.

    Versuche es ganz einfach mit lesen, bevor Du duemmliche Sprueche absetzt.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kreuzfahrt Dubai - Ich brauche Hilfe!
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    waren die gestohlenen Unterlagen zum Zeitpunkt des Diebstahls in der Obhut von Costa oder in der Obhut der Reisenden???

    Ansonsten schliess ich mich da AntoniaW an: Wie war der Verlauf der Kreuzfahrt und war hier ein Land dabei, dass Behelfspaesse nicht akzeptiert.

    Wenn dem so ist, dann koennte Costa die weitere Teilnahme an der Kreuzfahrt verweigern, da die Gaeste den Erfordernissen dieser Reise nicht (mehr) entsprechen, anlehnend an § 651 b,1 BGB. Denn um sich evtl. Anspruechen der Gaeste nach Beendigung der Reise auszusetzen, dass man an Ausfluegen nicht teilnehmen konnte und die Reise damit wertlos wurde, sagt man besser ab.......

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisepreisminderung wegen falschen Zusagen???
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    steht da in der Ausschreibung, dass a-la-carte taeglich moeglich ist?

    Wegen der Sauna muss man anreisen und wenn man vor Ort gebeten wird fuer die Sauna zu zahlen, dann muss man sich an die zustaendige Reiseleitung wenden. Auf die Ausschreibung im Katalog verweisen und Abhilfe verlangen. Ist eine Abhilfe nicht moeglich, dann ein Protokoll erstellen lassen und jeden Saunabesuch zahlen und sich quittieren lassen.

    Nach Beendigung der Reise diese Belege an den RV senden und Rueckzahlung verlangen. Ich denke, dass das dann auch problemlos durch den RV erfolgen wird.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    ich denke, dass sind wir alle selbst Schuld. Jeder fuer seine Branche. Wir haben uns die Leutchen doch so erzogen, die glotzen doch nur alle noch in diesen leicht rechteckigen Kasten und es geht nach dem Motto: Das ist richtig, das steht hier doch so!

    Wer denkt denn noch logisch - leider viel zu wenige Mitbuerger.

    Heute hatte ich am Flughafen Duesseldorf zu tun. Dort gibt es zwei Etagen wo sich ein Reisebuero an das naechste reiht. Ich bin da mal durchgelaufen - jeder der Counter war besetzt. Und alle Mitarbeiter dort, aber wirklich alle, glotzten in den Kasten. Ich habe gefragt, was man dort macht und einer der Mitarbeiter sagte mir: 'Neue Angebote suchen'. Und wenn Du das staendig machst, was passiert da, Du hoerst auf zu denken...... Die Leutchen suchen Angebote, schreiben diese auf diverse Zettel, wo man sich die Bude mit vollkleistert und garantiert faellt niemandem auf, wenn sich da ein Fehler beim RV eingeschlichen hat...... wenn er auch noch so eklatant ist.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Habe ich Anspruch auf Erstattung meiner Kosten
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    alle Mutmassungen scheitern daran, dass sich der TE bislang nicht ueber die Beschaffenheit des Brunnens aeusserte, ebenso nichts zum Standort und zur allgemeinen Beleuchtung sagt.

    Logisch ist, dass der Hotelier zunaechst einmal alles bestreitet und irgendwann kommt der Vorwurf, dass Alkohol im Spiel war und zwar in solchen Mengen, die vom Koelner Richter nicht als "angepasste Urlaubsmengen" gesehen werden.

    Waehrend meiner Zeit als Reiseleiter passierte es, dass eine Balkonbruestung wg. Durchrostung brach (man hatte wohl den bluehenden Rost immer wieder ueberpinselt) und ein Reisegast sich durch den Sturz schwer verletzte, das jedenfalls wurde fuer den RV richtig teuer! Aber, wie in dem zuvor schon zitierten Fall in der Tuerkei, war der RV seinen Kontrollpflichten nicht nachgekommen, und dafuer muss er eintreten.

    Vielleicht sollte der TE mal naehere Angaben machen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Autounfall Kapstadt
    bernardo2001B bernardo2001

    Also ich wuerde mich nicht an der Fristsetzung des gegnerischen Anwalts festhalten. Damit wird er nicht durchkommen.

    Und wenn man vor Gericht auf der Fristsetzung rumkaut, wird der gegnerische Anwalt schlicht und einfach behaupten, dass es sich um einen Tippfehler gehandelt hat.

    An wen wurde denn der Selbstbehalt gezahlt? An die Autovermietung fuer den Schaden am Mietfahrzeug?? Oder habe ich da was ueberlesen...... Das scheint mir der Knackpunkt zu sein, wenn naemlich mit dem Selbstbehalt nur die Kosten fuer das Mietfahrzeug gedeckelt sind, und sonst keine Vollkasko (nennt man glaub ich CDW) abgeschlossen wurde, dann muss der Schaden des Gegners ersetzt werden.

    Die Amis haben (hatten) auch diese bloede Versicherung. Man meint, man ist versichert, und ist es in Wirklichkeit nicht! Darum ist es meiner Auffassung nach wichtig, dass Du in den Besitz dessen kommst, worauf sich der gegnerische Anwalt stuetzt.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Autounfall Kapstadt
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    der deutsche Anwalt Deiner Unfallgegner wird Dich wahrscheinlich an dem Amtsgericht verklagen, dem Dein Wohnort zugehoerig ist. Dazu wird er alle Unterlagen, aus dem die angebliche Forderung Deiner Unfallgegner ersichtlich sind, amtlich uebersetzen lassen muessen.

    Da Dir bislang ja offensichtlich nicht klar ist, auf welchen Passus aus dem Mietvertrag sich die Unfallgegner berufen, muesste das eigentlich aus der amtlichen Uebersetzung zu entnehmen sein.

    Das alles wird sehr kostenintensiv sein und wenn Du verlierst.........?

    Auf der anderen Seite kannst Du Dir in Suedafrika einen Anwalt nehmen, der Deine Rechte vertritt. Ich glaube, dass die Botschaft von Suedafrika Dir da weiterhelfen kann.

    Vorab solltest Du Deine Rechtschutz ansprechen, ob die die Kosten tragen, denn ich denke mir, dass die Verfahrenskosten letztendlich den Forderungsbeitrag deutlich uebersteigen werden.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Pauschalreise - Flug gestrichen
    bernardo2001B bernardo2001

    @chepri

    Da bist Du aber kraeftig im Irrtum, dass ich Dich 'instaendig' gebeten haette, das Forum zu verlassen. 'Instaendig' bedeutet z.B. auch kniefaellig, und da darf ich Dir etwas verraten - einen solchen Aufwand vor Dir auf die Kniee zu gehen, das wuerde mir in der Tat zu weit gehen.
    Nur ist es so, wenn man staendig mit irgendwelchen Massnahmen droht, dann sollte man auch konsequent sein. Aber an Konsequenz - auch da scheint es Dir maechtig zu fehlen.

    Zum Sachverhalt bleibt zu sagen, dass es so zu sein scheint, dass hier der RV entgegen § 651 c, 1 BGB nicht in der Lage ist, die gebuchten Leistungen ohne Mangel zu erbringen, da er die zugesagte und gebuchte Eigenschaft, naemlich ab Frankfurt zu fliegen, nicht einhaelt.

    Alternativen des RV lehnt der Reisende wg. Unzumutbarkeit ab. Nun kann man sich natuerlich darueber streiten, ob es zumutbar ist, eine Zugfahrt hin und zurueck nach Muenchen zu akzeptieren.

    Dem Reisenden ist es allerdings moeglich nach § 651 c, 3 BGB selbst Abhilfe zu schaffen. Kann er nun die absolut identische Reise ueber einen anderen RV einbuchen, hat der urspruengliche RV die Mehrkosten zu tragen, wenn denn solche anfallen. Da gibt es meines Wissens auch ein paar Urteile, die mir z.Zt. jedoch nicht vorliegen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Pauschalreise - Flug gestrichen
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    ML duerfte Deiner Schilderung nach lediglich der Vermittler sein. Dein tatsaechlicher Vertragspartner ist die TUI, die ja Veranstalter Deiner urspruenglich gebuchten Reise ist.

    Mit was soll Dir denn ML entgegen kommen? Du kannst doch kostenlos zuruecktreten, wenn Dir die Alternativen nicht zusagen.

    Solltest Du die urspruenglich gebuchte Reise bei einem anderen Veranstalter jedoch einbuchen koennen, und wenn das mit Mehrkosten fuer Dich verbunden ist, kannst Du diese Kosten gegen die TUI geltend machen, aber nicht gegen ML.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Wie lange darf der RV mein Geld behalten bei Storno?
    bernardo2001B bernardo2001

    @chepri

    .....Ich werde hier jedenfalls nichts mehr schreiben, dieses Unterforum und dieses Forum insgesamt sind nicht mehr meine Welt.....

    Und warum setzt Du das nicht endlich um??? - sondern drohst immer nur!!!!

    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie lange darf der RV mein Geld behalten bei Storno?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    Wenn Frankie187 beweisen kann, dass der RV ihm zusicherte, dass die Rueckzahlung des Reisepreises innerhalb von zwei Wochen erfolgt, dann hat sich der RV selbst in Verzug gesetzt wenn er sich daran nicht haelt.

    § 286 BGB (Zeitablauf). So sehe ich das. Ich wuerde aus Gruenden der Hoeflichkeit den RV nochmals anschreiben, diesem eine enge Frist (1 Woche) zur Zahlung setzen und falls das erfolglos bleibt Rechtshilfe in Anspruch nehmen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Pool gesperrt! Umbuchung möglich?
    bernardo2001B bernardo2001

    Na, da drueck ich Dir die Daumen und wuensche Dir einen schoenen Urlaub!

    Bernardo2001

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  • Pool gesperrt! Umbuchung möglich?
    bernardo2001B bernardo2001

    Wenn das Alternativhotel teurer ist, als das urspruenglich gebuchte, aber vom Leistungsumfang identisch ist, dann wird der urspruengliche RV die Mehrkosten meiner Auffassung nach zu uebernehmen haben, denn letztendlich hielt er den geschlossenen Reisevertrag nicht ein.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Pool gesperrt! Umbuchung möglich?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    natuerlich musst Du Dich auf einen solchen Vertragsbruch des RV nicht einlassen. Der RV ist naemlich gemaess § 651 a, 1 BGB verpflichtet, die gebuchten Leistungen insgesamt zu erbringen.

    An Deiner Stelle wuerde ich auf eine adaequate Alternative bestehen. Wird Dir das verweigert, kannst Du ueber einen anderen RV eine solche Alternative buchen und evtl. Mehrkosten vom urspruenglichen RV einfordern. Natuerlich kannst Du auch auf einen kostenlosen Ruecktritt vom Reisevertrag bestehen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Reisebüro leitet Reklamation nicht weiter
    bernardo2001B bernardo2001

    @carsten79

    Lapsus = latein, uebersetzt = Ausrutscher

    gelappt = Redewendung, heisst also - man hat einen Fehler gemacht.

    Eigentlich bin ich ja auch gegen all die z.T. auch bloeden Abkuerzungen und Redewendungen und vermeide sie auch. Aber 'gelappt' sitzt bei mir tief drin, weiss auch nicht warum, wahrscheinlich aber deswegen, dass es sich besser anhoert wenn man sagt, da hat jemand gelappt als, da hat jemand sch.... gemacht.

    Gruss
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisebüro leitet Reklamation nicht weiter
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    gar lustig diese Diskussionsrunde. Dann moechte ich auch noch meinen Senf dazu geben:

    1. Das Gesetz § 651 g BGB sieht vor, dass der Kunde seinen Anspruch gegen den Reiseveranstalter geltend machen muss. Ob der Gesetzgeber darin die Verpflichtung sieht, dass sicch der Kunde mit seiner Rekla unmittelbar an den RV zu richten hat, ist dem nicht zu entnehmen.
      Das bedeutet, dass viele Wege nach Rom fuehren. Hier hat der Kunde den Weg ueber sein Reisebuero gewaehlt.

    2. Es obliegt dem Kunden zu ueberwachen ob der RV seine Rekla auch bearbeitet, denn alle Wege der Uebersendung, bis auf die Postzustellungsurkunde, sind ja mehr oder weniger unsicher (darueber jetzt bitte keine neue Diskussion eroeffnen, wurde schon in anderen Threads breitgetreten).
      Das ist offensichtlich erst nach Monaten geschehen. Dem Kunden waere jedoch zuzumuten, dass er sich beispielsweise nach zwei bis drei Wochen intensiv um die Beantwortung bemueht - hat er nicht getan.

    3. Bei dem ganzen Hin und Her in diesem Thread habe ich nicht davon gelesen, dass sich der Kunde denn ueberhaupt bei dem Reisebuero mal den Sendebericht des Faxes hat zeigen lassen. Dann kann man auch vermutlich sofort erkennen, ob das Reisebuero gelappt hat, und die Rekla liegen lies.

    4. Angenommen, dass das Reisebuero gelappt hat, dann muesste ja zunaechst ein materieller Schaden durch den Kunden nachgewiesen werden. Die blosse Abgabe der Rekla sagt ja nichts ueber die Qualitaet derselben aus, waere der RV ueberhaupt zur Zahlung einer Entschaedigung verpflichtet gewesen.

    Aus alledem resultiere ich, dass der Kunde schlampig genug mit seiner Rekla umgegangen ist und er wohl nicht an einem langwierigen Weg vor Gericht herum kommen wird - mit unbestimmten Ausgang.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Gepäckschaden
    bernardo2001B bernardo2001

    @papaya46

    Was die Montrealer Uebereinkunft (oft als Montrealer Abkommen bezeichnet) ist, das ist mir schon klar und auch gelaeufig. Darum war ja meine Frage auch, ob ich evtl. etwas verschlafen habe.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Gepäckschaden
    bernardo2001B bernardo2001

    @Felixxx87

    Sollte ich da etwas verschlafen haben? Was meinst Du denn mit Washingtoner Abkommen, sicher nicht das Washingtoner Artenschutz-Abkommen?!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reise wird jetzt günstiger angeboten
    bernardo2001B bernardo2001

    @schmidtbau

    ........wie z.b. dieser juanito sollten ihre primitiven Beiträge für sich behalten........

    Was ist denn daran primitiv, wenn man auf den einen oder anderen Beitrag evtl. etwas bissig antwortet.

    Wenn ein grosser Elektroladen am Montag die Kamara fuer 39,-- verkauft, fuer die ich am Samstag noch 79,-- gezahlt habe, dann habe ich auch keinen Anspruch auf Erstattung der Differenz. Oder bei Bekleidung erlebt man Preisspruenge tagtaeglich.

    Das RV Preisschwankungen an den Kunden weitergeben sollen, so sie denn fuer den Kunden vorteilhaft sind, wird aber erwartet. Dieses Anspruchdenken ist auch fuer mich voellig raetselhaft.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Wasser durch Regen im Zimmer.
    bernardo2001B bernardo2001

    @michnaumannleon

    Du musst Dich nicht wundern, dass Du nach der Sachlichkeit Deines Eingangsthreads solche Reaktionen erhaelst. Und das Du anderen Urlaubern als Provokateur aufgefallen bist steht also auch fest.

    Nun hat wohl ein Richter zu entscheiden, ob der Urlauber grundsaetzlich davon ausgehen kann, dass in Aegypten so gebaut werden muss, dass derart hoechst seltene Unwetter keine Schaeden in den Gaestezimmern anrichten koennen, denn das Video ist in der Tat markant.

    Ebenso wichtig erscheint, was wurde seitens der lokalen Agentur und des RV unternommen den betroffenen Gaesten Alternativen anzubieten, z.B. Umzug in ein anderes Hotel.

    Im Irrtum bist Du, dass durch die Unterschrift der Reiseleitung der RV Sachverhalte anerkennt. Die Unterschrift dokumentiert lediglich, dass der RV von Deinen Reklamationspunkten Kenntnis genommen hat. Und da der RV hier sehr wahrscheinlich mitliest, wird er Dein Autreten ganz sicher in seiner Entscheidung zu wuerdigen wissen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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