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bernardo2001B

bernardo2001

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  • Reiseunterlagen geänder ist das Ok ?`?
    bernardo2001B bernardo2001

    @privacy
    .......Vermutlich hätte man Änderungen deutlich kenntlich machen und in einem evtl. Anschreiben den Kunden auf die wesentlichen und geänderten Punkte und die
    (finanziellen) Auswirkungen hinweisen sollen........

    Vielleicht mit einem zusaetzlichen Brief per Einschreiben/Rueckschein!!! Achtung: Da kommt jetzt eine email aus der hervorgeht, dass Du online einchecken sollst, lieber Kunde.

    @sunshine997
    Und warum soll ein RV fuer so etwas einen Gutschein verteilen? Er hat ordnungsgemaess seinem Kunden eine Information gegeben, wenn der das nicht liest, ist das doch wohl nicht sein Problem.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Lange Hosen zum Abendessen /Urteil
    bernardo2001B bernardo2001

    Topp sind die Leutchen, die in Shorts und Muskelshirts vor dem Abendessen noch ein bisschen joggen und dann verschwitzt in den Speisesall gehen und so etwas stinkt dann auch noch wie ein laeufiger Iltis.

    Oder solche, die in Palma so bekleidet wie zuvor beschrieben derart geschmacklos in die Kathedrale gehen, aber dann den Schnabel aufreissen, wenn das in Deutschland jemand mit dem Koelner Dom macht.

    Fast 3 Jahrzehnte Reiseleiter - alle Facetten erlebt! Da kann ich nur sagen, das richtige Urteil wurde gesprochen (hoffentlich Streitwert 1 Mio Euronen damit sich das Ganze auch gelohnt hat!).

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreise-/Abreisezeit
    bernardo2001B bernardo2001

    @Kleinshorty4711

    Mir ist bekannt, dass es hier schon Richter gegeben hat, die dem Reisenden eine Entschaedigung zugesprochen haben, denn wenn man z.B. von einer Flugzeit von rd. 3 Stunden ausgeht und alle Zeiten bis zum checkin im Hotel beruecksichtigt, kann man sicherlich nicht mehr von einer Nachtruhe sprechen.

    Ist die spaete Flugzeit bei Buchung der Reise bekannt, das ist aber bei Dir offensichtlich nicht der Fall, dann wird man keine Entschaedigung erhalten.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anreise-/Abreisezeit
    bernardo2001B bernardo2001

    @Hastengröner:
     
    Hallo,

    das nenn ich doch '..........', ich glaube, das Wort beginnt mit 'Korinthen'..........

    Wuerde ich als RV hierzu einen Brief erhalten, der wuerde aber sofort in Ablage rund wandern. 😞

    Und die Frage die sich mir stellt, ist: Was machst Du, wenn durch guenstige Windverhaeltnisse der Pilot diese 15 Minuten aufholt und vor 24 Uhr landet. Das passiert ja haeufig genug......... Wahrscheinlich Dich ins Faeustchen lachen, wenn Du zuvor etwas rausgelutscht hast.

    Du bist genau der Kunde fuer solche man bei den RV eine 'blacklist', aehnlich wie bei den Versicherungen, anlegen sollte.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Beschwerde
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    das schoenste Beschwerdeschreiben wird nicht viel nuetzen, wenn Du vor Ort bei der Reiseleitung nicht Abhilfe fuer den Mangel, den Du jetzt reklamierst, verlangt hast. Denn das ist Voraussetzung um Ansprueche durchzusetzen - Du musst dem RV Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Archiv (nur lesen)

  • total günstiger Preis... und dann?
    bernardo2001B bernardo2001

    Die Rechtsprechung spricht von 'zeitnah' - ein beweglicher Begriff. Ich denke mir ein bis zwei Wochen nach erfolgter Bestaetigung.

    Hast Du die Leistungen verglichen, vielleicht sind da erhebliche Abweichungen zum naechst hoeheren Preis. Ist diese Preisdifferenz durchgehend ueber die ganze Saison oder nur fuer den von Dir gewaehlten Reisetermin? Wenn durchgehend, dann kannst Du davon ausgehen, dass die Leistungen differieren.

    Ich bin auch gespannt wie es weitergeht.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • total günstiger Preis... und dann?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    so ist es. Und das Ganze nennt man 'Anfechtbarkeit wegen Irrtums' und ist im § 119 BGB definiert.

    Und Du siehst, dass es ein Irrtum war, denn das Angebot ist sehr zeitnah nach Veroeffentlichung entfernt worden.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Unser urlaub, ein Alptraum.. was nun?
    bernardo2001B bernardo2001

    Carsten79,

    da magst Du gähnen - aber bei mir ist es so, wird durch Streichung, Schwaerzung oder Ixxen von Worten (einzeln oder mehrfach) der eigentliche Sinn des Satzes derart veraendert, dass er nicht mehr nachvollziehbar ist, dann ist das Zensurdiktatur. Und Zensur hat bei meiner grundsaetzlichen Einstellung zur freien Aeusserung von Wort und Schrift, selbstverstaendlich der wahrheitsgemaessen, ueberhaupt keinen Platz.

    Und ausserdem hat Simone das Buchungsportal nicht einmal angegriffen, da haette ich dann auch Verstaendnis gehabt fuer's ixxen, sondern dieses fuer die Mithilfe sogar lobend erwaehnt.

    Haette aber anstelle des geixxten Namens HC gestanden, waere sicherlich nicht geixxt worden (behaupte ich mal).

    😉 Bernardo

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  • Unser urlaub, ein Alptraum.. was nun?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    fuer das weitere Vorgehen duerfte einzig und allein entscheidend sein, wer Dein Vertragspartner ist. Da der von Dir genannte Name der Zensurdiktatur zum Opfer fiel, ist eine Einschaetzung so nicht moeglich.

    Bei den Anbietern (Buchungsportalen) von Fewos gibt es naemlich solche, die nur als Vermittler und solche, die als Reiseveranstalter auftreten, und das ist ganz ausschlaggebend.

    Eigentlich solltest Du in den AGB des Buchungsportals das nachlesen koennen. Wenn da der Hinweis steht, dass der Anbieter nur als Vermittler fuer den jeweiligen Fewo-Inhaber auftritt und das die Ausschreibungen zum Objekt ausschliesslich auf die Angaben des Vermieters basieren, dann tritt Dein Buchungsportal als Vermittler auf, und Du kannst es nicht belangen, sondern Du musst dann den Vermieter in Polen verklagen, da Du den Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen hast. Na ja, ich wuerde das nicht machen.......
    Ist Dein Anbieter allerdings Veranstalter, dann haettest Du sofort bei diesem Abhilfe verlangen muessen um diesem die Gelegenheit einzuraeumen, die Maengel zu beseitigen. Dann waere naemlich der Veranstalter Dein Vertragspartner.

    Ganz sicher wirst Du Dir aber die Frage gefallen lassen muessen, warum Du erst nach fast einer Woche Naegel mit Koepfe gemacht hast und ausgezogen bist. Du glaubst garnicht, was sich Vermieter so alles einfallen lassen koennen.......

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Flugverbot Frühjahr
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    der RV hat Euch zum gebuchten Flughafen zurueck befoerdert.

    Aufgrund der Gegebenheiten, handelte es sich um den Vulkanausbruch??????, hat er die Mehrkosten, die ihm durch die zusaetzlichen Fluege entstanden sind, anteilig berechnet.

    Die Rechtmaessigkeit kannst Du im § 651 j,2 BGB nachlesen. Du kannst natuerlich die Hoehe der Dir berechneten Kosten anzweifeln und einen entsprechenden Nachweis einfordern. Wenn Du Pech hast, wird der RV erst im Falle einer Klage diese Kosten belegen.

    Auch hier verstehe ich das Gejammer nicht. Niemand hat Dich gezwungen einen Urlaub zu buchen und diesen auch anzutreten. Deshalb kannst Du Dir doch nicht das Recht nehmen Kosten, die durch hoehere Gewalt entstehen, auf die Schultern des RV zu laden. Denn der hat doch bestimmt nicht die hoehere Gewalt verursacht oder ausgeloest. Schon mal davon gehoert, dass es sowas wie 'Restrisiko' gibt?

    Im Uebrigen haettest Du die Hotelkosten, die Dir durch den laengeren Aufenthalt vor Ort entstanden sind, von der Fluggesellschaft einfordern koennen, sofern es sich um eine Fluggesellschaft der EU gehandelt hat und / oder der Flug von einem Flughafen der EU startete. Dies geht aus der EU-Fluggastverordnung hervor. Dieser Punkt ist hier im Forum ausfuehrlichst diskutiert worden. Nachlesen hilft enorm!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Flugraumsperrung, wer zahlt was?
    bernardo2001B bernardo2001

    Ja, so ist es. Zuerst steht die Sucht Geld zu sparen, was natuerlich legitim ist. ABer purzelt man damit auf die Nase beginnt die Jammerei.

    So ist es und so wird es immer bleiben - aber mit Mitleid darf man dann nicht rechnen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Flugraumsperrung, wer zahlt was?
    bernardo2001B bernardo2001

    @fuzzybear133

    Natuerlich hat man Verstaendnis fuer all den Aerger, den Du Dir wie tausende weiterer Reisende auch, eingefangen hast.

    Aber vielleicht hast Du Dir bis heute nicht die Frage gestellt warum ausgerechnet der RV fuer alle Kosten aufkommen soll. Denn dieser hat die hoehere Gewalt ja nicht ausgeloest und wuerde das bestimmt auch nicht machen.

    Und wenn man Dir etwas berechnet, dann ist das wohl in Deinem Fall voellig korrekt geschehen - vergleiche doch bitte § 651 j BGB. Und jetzt bitte nicht auf die Bundesregierung schimpfen (tu ich ja auch gern), denn dieses Gesetz hat sie nicht verzapft, sondern das basiert auf einen EU-Erlass.

    Klar ist es so, dass jeder da Urlaub machen kann, wo immer er will, seit 1990 sogar in ganz Deutschland. Aber wenn ich mir dann die Nachrichten anschaue - 80 km Stau rund um Muenchen oder sehr beliebt, die beruechtigte A 4.

    Niemand zwingt Dich in Urlaub zu fahren, aber ein Restrisiko bist Du nicht bereit einzugehen, das wird in Deutschland immer mehr zum Problem.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Was passiert bei Fluglotsenstreik o. ä.
    bernardo2001B bernardo2001

    Dookie82 - Du liegst mit Deinen Ausfuehrungen in fast allen Punkten daneben.

    Es ist so, dass der Gesetzgeber sowohl dem Reisenden als auch dem RV das Recht zubilligt, vom geschlossenen Reisevertrag im Falle von hoeherer Gewalt zurueck zu treten (§ 651 j BGB). Das kann vor oder auch waehrend der Reise geschehen!! Wird der Reisevertrag egal von wem gekuendigt, verliert der RV den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Hat er den Reisepreis also bereits kassiert, hat er diesen dem Reisenden vollstaendig zu erstatten.

    Wird der Vertrag waehrend der Reise gekuendigt, hat der Reisende die Leistungen an den RV zu zahlen, die dieser bis zum Zeitpunkt der Kuendigung aufgewendet hat. Das waere im Beispielfall der Hinflug, Transfer und der Hotelaufenthalt inkl. gebuchter Leistungen bis zwei Tage vor Rueckreise.

    Wenn ich den Gesetzestext richtig lese, ist der RV fuer den weiteren Aufenthalt und fuer den Rueckflug nur noch bedingt verantwortlich, dass er auf jeden Fall den Rueckflug zu organisieren hat. Fuer diesen Fall hat der Gesetzgeber den Passus eingebaut, dass die Mehrkosten fuer den Rueckflug, die sehr wahrscheinlich eintreten werden, sowohl zur Haelfte durch den Reisenden als auch durch den RV zu tragen sind. Alle weiteren Kosten hat der Reisende zu tragen.

    Das gilt also fuer das vertragliche Verhaeltnis zwischen dem Reisenden und dem RV und hat ueberhaupt nichts mit der EU-Fluggastverordnung zu tun. Das ist ein ganz anderer Schuh!!!

    Und Bernhard707 hat meiner Auffassung jedenfalls nach Recht mit der Behauptung, dass, wenn das Personal einer Fluggesellschaft streikt, das im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt, ein Fluglotsenstreik jedoch nicht. Auf den Fluglotsenstreik kann die Fluggesellschaft keinen Einfluss nehmen und einen solchen abwenden.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fluglotsenstreik ab Mitte August 2010
    bernardo2001B bernardo2001

    Ich denke nicht, dass man so einfach, nur weil verkuendet wird, dass ein Streik (hier die spanischen Fluglotsen) stattfindet, den Reisevertrag kuendigen kann. Der Gesetzgeber sagt ausdruecklich, dass die Folgen, die durch die hoehere Gewalt entstehen, erheblich sein muessen.

    Und das duerfte bei der Ankuendigung, dass gestreikt wird, nicht automatisch der Fall sein. Denn haeufig genug uebernimmt dann das Militaer die Aufgaben der Fluglotsen, zwar sind in der Regel hier ebenfalls Verspaetungen zu erwarten, aber die duerften im zumutbaren Rahmen liegen.

    Man wird also erst am Flughafen erkennen, ob die Beeintraechtigungen erheblich sind; ich denke mir, dass z.B. 10 - 12 Stunden Verspaetung erheblich sind, also zur Kuendigung berechtigen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Sparzimmer in anderem Hotel mit weniger Sternen?!
    bernardo2001B bernardo2001

    @papaya46

    Hallo Peter,

    wenn Du fast 3 Jahrzehnte als Reiseleiter taetig warst, dann lernst Du irgendwann zwischen den Zeilen zu lesen. Und bei bestimmten (offensichtlichen) Formulierungen - da stellen sich bei mir die Nackenfedern auf.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Sparzimmer in anderem Hotel mit weniger Sternen?!
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    .......aber ich habe im Nachhineinein paar Sachen herausgefunden, die mich doch ärgern. Jetzt frageich mich, ob ich eine Reisepreisminderung herausschlagen kann......

    Na, wieder mal so ein Fall - wie kann ich geschickt meinen naechsten Urlaub vorfinanzieren, am besten auf Kosten des Reiseveranstalters.

    Denn vor lauter Treppen habe ich ja ueberhaupt nicht gesehen, dass im aeusseren Eingangsbereich des Hotels, wo ich gewohnt habe, ein gesetzlich in Spanien vorgeschriebenes Schild hing mit der eindeutigen Klassifizierung - naemlich 2 Sterne.

    Und ich habe auch nicht gewusst, dass man eine Reiseleitung hat und sich in solchen Faellen beschweren und Abhilfe verlangen kann und muss, wenn die erbrachte Leistung nicht mit der Ausschreibung uebereinstimmt.

    Man kanns ja mal nach Rueckkunft versuchen, vielleicht laesst sich der RV ins Bockshorn jagen.

    😞 😞

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Fluglotsenstreik ab Mitte August 2010
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    Fluglotsenstreiks sind hoehere Gewalt, die sowohl dem Reisenden als auch dem RV das Recht einraeumen zur Kuendigung des geschlossenen Reisevertrages. Die hoehere Gewalt muss aber erheblich sein; siehe § 651j BGB.

    Und das kann man bei Fluglotsenstreiks nie vorhersagen. Wenn Du jetzt stornierst, wird man Dir die Gebuehren, wie in den AGB Deines RV festgeschrieben, abverlangen. Und dagegen wirst Du Dich nicht wehren koennen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Reisemangel- defekter Geschirrspüler in Ferienhaus
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    giessen13 wir es nicht schaffen glaubhaft zu machen, dass man taeglich zwei bis drei Stunden mit dem Abwasch zu tun hat, es sei denn, man ist tatsaechlich in Mannschaftsstaerke angereist, oder hat fuer die Nachbarschaft mitgespuelt.

    Ich denke mir, dass vielleicht 5 % Reisepreisminderung drin sind, wenn wie von Lexilexi beschrieben, gehandelt wurde.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Vertrag ohne Sicherungsschein verbindlich?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    bist Du ganz sicher, dass 12fly nicht auf der Rueckseite der Reisebestaetigung den Sicherungsschein aufgedruckt hat?

    In der Tat ist es so, dass der Veranstalter erst dann Gelder kassieren darf, wenn Dir der Sicherungsschein ausgehaendigt wurde.

    Vorab-Bestaetigung kann damit zu tun haben, dass zum Zeitpunkt der Buchung die endgueltigen Winterprogramme noch nicht erschienen waren - die Sommersaison endet Ende Oktober.

    An Deiner Stelle wuerde ich 12fly kontaktieren. Das Problem laesst sich bestimmt umgehend beheben, der Laden ist doch serioes.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Anspruch auf Schadensersatz?
    bernardo2001B bernardo2001

    @jeckel

    .....nach welchen Kriterien die Condor eine Entschädigung bezahlt.......

    Hauptkriterium = nicht zahlen. Das ist die grundsaetzliche Einstellung.

    Geht ja auch ueberhaupt nicht anders, die Condor brettert mit uraltem Geraet (B 767) auf der Fernstrecke. Zwar wird die Wartung sicherlich nach den bestehenden Vorschriften durchgefuehrt, aber die haeufigen Riesenverspaetungen durch technische Maengel sind sicher auf das Alter der Maschinen zurueck zu fuehren.

    Es ist bekannt, dass sich diese Airline sehr gerne auf langwierige Prozesse einlaesst um den Anspruchsteller zu zermuerben.

    Ich jedenfalls habe es mir abgewoehnt mit Condor zu fliegen. Wie gesagt - uralte Kisten, miese Bestuhlung und arrogantes Bordpersonal! Muss ich nicht haben!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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