##Ex-Ostblock verletzt Menschenrechte, geht also mindestens ebensowenig.##
Eine mehr als kühne Behauptung. In praktisch allen EX-Ostblockländern gibt es die Möglichkeit, staatliches Handeln von den Gerichten überprüfen zu lassen und, falls es sich um EU-Mitglieder handelt, zum EUGH zu gehen. Und spätestens dort gelten die Menschenrechte.
Was die Todesstrafe betrifft, so macht es für mich durchaus einen Unterschied, ob diese gegen (Mehrfach-)****** oder Ehebrecher, Apostaten und Homosexuelle verhängt wird. Interessant ist diesem Zusammenhang übrigens, dass kürzlich die UN-Vollversammlung auf Betreiben islamischer Staaten die ausdrückliche Ächtung der Todesstrafe wegen Homosexualität aufgehoben hat.
Übrigens rege ich mich nicht "künstlich" auf, sondern tatsächlich.

