Unbeachtlich der tatsächlichen Portokosten können Pauschalen als Schreibgebühren berechnet werden.
Ich halte das für nicht angreifbar, wundere mich aber offengestanden über die Beschwerde an sich ...
Natürlich würde ich einen Deibl niemandem meinen "Unmut" mitteilen um nicht auch noch den letzten Rest meiner Selbstachtung aufgeben zu müssen.
Das halte jeder wie es ihm beliebt - allerdings ist die Erhebung der Gebühr soweit dargestellt wohl rechtmäßig (nach meiner unmaßgeblichen Ansicht!).