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  • Abzocke
    CosmeaC Cosmea

    Ich habe sämtliche Werbesendungen ca. 4 Wochen lang unfrankiert an die jeweiligen Absender zurück geschickt, seitdem ist mein Postksten erstaunlich befreit von Werbung.
    Diesem Call-Center-Unwesen kann man nur Einhalt gebieten, wenn man -noch bevor die Anrufer (überwiegend in der angenehmsten Wochenendphase pflegen diese Wesen zu stören) mit hellen, munteren Stimmen loslegen können - sich genau nach dem Auftraggeber erkundigt - dann ist man die meisten dieser Jubelmenschen schon los. Bei hartnäckigen Anrufern erklärt man, man sei ziemlich werberesistent und fragt, "weshalb rufen Sie eigentlich hier an", und diese Frage dann noch ganz bescheuert 2 x wiederholt, ohne den Anrufern Gelegeheit zur Anwort zugeben, ist die Angelegenheit in der Regel erledigt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hepatitis A
    CosmeaC Cosmea

    Es empfiehlt sich in jedem Fall, Ansprüche bei dem Reiseveranstalter anzumelden, damit die Frist gewahrt ist. Dazu braucht es keinen Anwalt, es reicht, wenn man schreibt, daß die Ansprüche später beziffert würden, weil man sie jetzt aufgrund der Krankheit noch nicht kann. 
    Es ist richtig, dass die Herkunft des Erregers bisher nicht genau ermittelt worden ist, genau so wenig steht fest, ob die Ursache nicht doch innerhalb der Hotelanlage gefunden wird.  Da die Inkubationszeit bei Hepatitis A recht lang ist, sollten sich die möglicherweise Betroffenen überlegen, ob sie ihre Ansprüche nicht vorsorglich innerhalb der 4-Wochenfrist gegenüber dem Reiseveranstalter alsbald geltend machen bzw. sich zumindest juristisch beraten lassen. Die Rechtsschutzversicherung hat in meinem ähnlich gelagerten Fall die Kosten der Beratung übernommen, sinnvoll ist es, sich möglichst bundesweit zusammen zu tun. Die meisten Anwälte sind bei allen Obergerichten zugelassen. Wichtig sind Zeugenlisten und alle Unterlagen, die über die Reise existieren (Tickets, Buchungsbestätigung etc). In meinem Fall waren es ca. 40 Leute, die sich durch einen Anwalt haben vertreten lassen.

    Ägypten

  • HEUTE ZURÜCKGEKOMMEN .... SIVA / ETI
    CosmeaC Cosmea

    Es ist richtig, dass die Herkunft des Erregers bisher nicht genau ermittelt worden ist, genau so wenig steht fest, ob die Ursache nicht doch innerhalb der Hotelanlage gefunden wird (es gibt den Begriff des Beweises des ersten Anscheines 'prima-facie-Beweis').  Da die Inkubationszeit bei Hepatitis A recht lang ist, sollten sich die möglicherweise Betroffenen überlegen, ob sie ihre Ansprüche nicht vorsorglich innerhalb der 4-Wochenfrist gegenüber dem Reiseveranstalter alsbald geltend machen bzw. sich zumindest juristisch beraten lassen. Die Rechtsschutzversicherung hat in meinem ähnlich gelagerten Fall die Kosten der Beratung übernommen.

    Ägypten
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