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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    danja02D danja02

    Hallo!
    Leider weiß ich nicht genau, ob ich hier richtig aufgehoben bin mit meinem Problem, ich wurde aber hierhin verwiesen, daher nun meine Problemschilderung zum Thema Flugverspätung:
    Auf meinem Flug von Deutschland nach Neuseeland hatte ich insgesamt um die 10h Verspätung.
    Nun habe ich eine e-Mail an die Fluggesellschaft gesendet, in der ich um eine Entschädigung (600 Euro) gebeten habe.
    Gestern kam folgende Antwort:

    Da zur Zeit einige deutsche Gerichte das neue EU-Gesetz an das Europäische Gericht zurückverwiesen haben und es nicht anerkennen, gibt es einen Stillstand diesbezüglich. Auch der English HighCourt hat das neue EU-Gesetz bereits ausgesetzt und an den Europäischen Gerichtshof zurückverwiesen.
    Ich kann Ihre Enttäuschung über den unplanmäßigen Verlauf der Reise jedoch sehr gut verstehen und bin daher aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, eine Entschädigung vonEUR 300 zu leisten.
    Bitte teilen Sie mir mit ob Sie unser Angebot annehmen.
    Andernfalls muss die Entscheidung des EUGH abgewartet werden.

    Sollte man das "Angebot" nun annehmen? Kennt sich jemand mit den Gesetzen aus?
    Über eure Antworten bin ich sehr dankbar,
    viele Grüße

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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