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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • MikkajM Offline
    MikkajM Offline
    Mikkaj
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1621

    Meine Frage ist folgende:
    Frühzeitig eine Pauschalreise nach Marsa Alam fürs Ende Januar gebucht. Flieger – Air Berlin. Diese Reise wurde ausgewählt, da günstig und bequem mit ÖPNV zum Flughafen Düsseldorf Verbindung bestand und es war ein direkter Flug nach Marsa Alam angekündigt.

    Zwei Wochen vor Abflug bekomme ich vom RV Flugzeitänderungsbescheid. Der Abflug ist jetzt ganz früh Morgen, somit keine ÖPNV Verbindung, und mit einer Zwischenlandung in Nürnberg. Gesamte Flugzeit (bzw. Unterwegszeiten) sind um 3 – 3,5 Stunden Verlängert. Beschwerde beim RV ergab „Es liegt alles an Air Berlin, wir haben damit nichts zu tun, es tut uns für Sie leid. Umbuchung ist unmöglich“.

    Ist das alles OK? Was kann ich tun?

     

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1622

      @Mikkaj
      Hi,
      Flugzeiten bei Pauschalreisen sind immer voraussichtliche Zeiten sind, die auch nach der Buchung geändert werden können.
      Dito was eine Änderung des Streckenverlaufs betrifft (in deinem Fall: mit nachträglicher Zwischenlandung).
      Dass dies möglich ist, kannst du den AGB deines RV entnehmen. Und diese AGB hast du durch Unterschrift oder Anklicken vor der Buchung akzeptiert.
      Ist leider so.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • nate1N Offline
        nate1N Offline
        nate1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1623

        @Mikkai
        Nichts kannst du tun, AB handelt hier völlig rechtens. Vermutlich steigen in D´dorf nicht genug Paxe zu. Damit der Flieger aber wirtschaftlich abhebt, wird AB in N´berg noch weitere Paxe zusteigen lassen.

        "Man muss lernen, zu verstehen, dass andere Anderes anders sehen". (Fred Ammon)

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        • MikkajM Offline
          MikkajM Offline
          Mikkaj
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1624

          OK. Danke. Habe ich auch so gedacht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1625

            Tatsächlich ist Nürnberg bis auf Weiteres noch Drehkreuz und verschiedendste Operatings werden via abgefertigt.
            😉

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • MikkajM Offline
              MikkajM Offline
              Mikkaj
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1626

              Als Ergänzung. Diese Reise habe ich ausgewählt auch, weil der Flieger AB mit RELATIVE (wer eigentlich zur Zeit?) gutem Ruf ist. Die Reise war nicht ganz günstig auch deswegen. Ein paar Tage zuvor und danach die waren günstiger, aber der Flieger ist Sun Express und fliegt immer noch nonstop!! Der hat offensichtlich volle Beladung?!

              Mein Fazit – lieber Sun Express für die nächsten Reisen.

              Aber Danke an Alle

               

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              • Pauline49P Offline
                Pauline49P Offline
                Pauline49
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1627

                Hat für mich keiner einen Tip

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1628

                  @Pauline49
                  Rechne mal damit, dass die Airline sich auf "außergewöhnliche Umstände" berufen und eine Entschädigung ablehen wird. Bei dem "sportlichen" Aufkommen solcher Beschwerden ist das fast die Regel.
                  Sofern du dir die Streiterei abnehmen lassen willst kannst du dich der Dienste eines der einschlägigen Inkassounternehmen bedienen, google einfach "Fluggastrechte" und lies dir die Bedingungen durch - die sind alle in etwa vergleichbar.
                  Allerdings musst du auch auf diesem Wege - im Falle einer Übernahme deiner Interessensvertretung - mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 12 Monten rechnen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Pauline49P Offline
                    Pauline49P Offline
                    Pauline49
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1629

                    Ok, danke für deine Hilfe, dann warten wir erst einmal ab und warten auf eine Antwort von German Sky. Danach werden wir ein Inkasso- Unternehmen einschalten.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Froid6982F Offline
                      Froid6982F Offline
                      Froid6982
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1630

                      Hallo liebe Holidaycheck-Community,

                      auf der Suche nach Antworten zum Thema Flugzeitenänderung bin ich auf dieses Forum gestoßen und hier scheinen ja ein paar echte Fachleute zu sein, die mir hoffentlich bei meinem Problem weiterhelfen können.

                      Vor gut 14 Tagen habe ich einen Flug München-Barcelona-Ibiza (und zurück) direkt bei Vueling Airlines gebucht. Heute erhielt ich dann die Info über eine Flugzeitenänderung für den Rückflug.

                      Ursprünglich war ich folgendermaßen gebucht:

                      • Abflug Ibiza mit VY3511 nach Barcelona um 15:20 Uhr 
                      • Weiterflug nach München um 17:45 Uhr

                      nun sagt man mir, es würde eine Flugzeitenänderung geben, Fakt ist allerdings, dass ich nicht mehr um 15:20, sondern 11:00 fliege - und das entscheidende ist m. E. das ich nicht mehr mit VY3511, sondern VY3509, also einem komplett anderer Flug, fliege. Der Weiterflug nach München bleibt so wie er ist, also 6 Std. Aufenthalt in Barcelona.

                      kann man hier irgendwas machen? Es handelt sich nur um einen 2Tages-Trip, weshalb die fehlenden 4 Stunden auf der Insel einerseits schon "weh tun" und ich auch keine Lust habe 6 Std. in Barcelona am Airport zu sitzen.

                      ich hoffe, ihr habt einen guten Rat für mich.

                      schon jetzt vielen Dank!

                      Froid

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • curiosusC Offline
                        curiosusC Offline
                        curiosus
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1631

                        ...ich würde den direkten Weg nehmen und bei VY nachfragen warum Du umgebucht wurdest. Sollte der Flug VY3511 gestrichen worden sein, so kannst Du wenig machen, außer eben einem Storno und Neubuchung bei einer anderen Airline (LH, AB, DE). Sollte allerdings der Flug nach wie vor durchgeführt werden, dann bestehe auf die Buchung... 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Fischer_1987F Offline
                          Fischer_1987F Offline
                          Fischer_1987
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1632

                          Hy

                          ich hoffe ich bin hier richtig.
                          Wir haben ein kleines problem.
                          Wir bekamen gestern eine mail dass sich ein Flug geändert hat

                          ursprunglich wären wir am 27.05.2013 um 08.15 uhr in Salzburg gestartet und nach Düsseldorf geflogen (air berlin)
                          Ankunft in Düsseldorf dann um 09.40 uhr und Weiterflug nach Chicago mit AmericanAirlines um 12.20 uhr.

                          Jetzt allerdings sieht dass ganze so aus
                          Salzburg > Düsseldorf passt
                          Düsseldorf > chicago Weiterflug um 09.45 uhr

                          Meines erachtens ist dass nicht möglich dass wir den Flug noch bekommen ...
                          Welche Möglichekiten haben wir
                          Unser Veranstalter sagte bereits per Mail eine kostenlose stornierung ist möglich ! Jedoch glaub ich nicht dass wir erneut einen so günstigen Flug finden.

                          Kann uns hier jmd weiterhelfen ?
                          mfg

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • reiselillyR Offline
                            reiselillyR Offline
                            reiselilly
                            Experte Südtirol
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1633

                            Hallo Fischer1987,

                            kannst du nicht umbuchen? Aktuell geht es ab Salzburg 6.30 Uhr nach Berlin - Ankunft dort 7.35 Uhr. Ab Berlin 10 Uhr nach Chicago. Preis heute = 524,30 €.

                            LG
                            reiselilly

                            Vergangenheit ist Geschichte,
                            Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Fischer_1987F Offline
                              Fischer_1987F Offline
                              Fischer_1987
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1634

                              Hallo reiselilly

                              Ich hätt vllt erwähnen sollen dass wir zurück am 15.06 von Houston fliegen !

                              🙂

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • reiselillyR Offline
                                reiselillyR Offline
                                reiselilly
                                Experte Südtirol
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1635

                                Du könntest doch den Hinflug umbuchen. 120 € plus Differenz zum neuen Preis. Der Rückflug kann doch so bleiben. Oder hin stornieren und neu buchen weil günstiger als Umbuchung ist.
                                LG

                                Vergangenheit ist Geschichte,
                                Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Fischer_1987F Offline
                                  Fischer_1987F Offline
                                  Fischer_1987
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1636

                                  Wäre natürlich eine Option
                                  Wir haben nun mit dem Flugvermittler Kontakt aufgenommen , anscheinend gibt es für den gleichen Preis wie wir bezahlt haben eine andere Möglichkeit

                                  SZG > London > Chicago

                                  der Herr bei der Hotline wird sich anscheinend mit AA in Verbindung setzen zwecks Umbuchung... mal schaun.

                                  lg und danke

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • huetti1505H Offline
                                    huetti1505H Offline
                                    huetti1505
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1637

                                    Hallo!
                                    Ich habe leider keine Antwort auf meine Frage bekommen. Unser Rückflug aus Puerto Plata hatte im Oktober wegen technischer Mängel 7 Std. Verspätung. Nach langer Wartezeit hat die AirBerlin mir heute eine Mail geschickt, dass sie mir 600 Euro Ausgleichzahlung zugestehen, allerdings besteht kein Anspruch aus Auszahlung, sondern ich kann es mit dem nächsten Flug verrechnen. Muss ich es so akzeptieren oder habe ich Anspruch auf Auszahlung?

                                    Danke für Eure Hilfe!

                                    Hotel aus diesem Beitrag
                                    52%
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                                    Nur wer vom Weg abkommt kann neue Wege entdecken.

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                                    • curiosusC Offline
                                      curiosusC Offline
                                      curiosus
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1638

                                      ...Auszahlung... 😉

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1639

                                        @huetti1505
                                        ...oder mit "weiblicher Präzision" (:)) :
                                        Du hast durchaus einen Anspruch auf Auszahlung des Entschädigungsbetrages, musst diesen ggf. aber durchsetzen (mit rechtlichen Mitteln).
                                        Sofern du also weiterhin AB nutzen möchtest und ein Gutschein auf Leistungen für dich Sinn macht, ist das Angebot eine komfortable Lösung.
                                        Bisher ist dir ein Vergleichsangebot unterbreitet worden -  ob es dir taugt kann man aus der Ferne schwerlich beurteilen!?
                                        Juristisch betrachtet räumt man den Sachverhalt (Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EU)261/04) offenbar ein, versucht aber sich außergerichtlich und mit Kundenbindung zu treffen ...
                                        Kann passen, muss aber nicht.

                                        Achte darauf, dass du mit der Annahme des Vergleichs wahrscheinlich alle weiterreichenden Ansprüche abgibst.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          Siegerland - Carsten
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1640

                                          vonschmeling:
                                          Soweit bisher dargestellt besteht seitens @Siegerland-Carsten Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EU)261/04 (Annullierung eines Mittelstreckenfluges) - i.e. €450/ Fluggast.
                                          Beschwerde führst du am besten zunächst mittels der mehrfach verlinkten complain form zur VO 261.
                                          Auschweifende Schilderungen sind nicht zweckdienlich, die Airline weiß eh schon längst was vorgefallen ist.
                                          Über diesen Anspruch hinaus können - beispielsweise wegen versäumter geschäftlicher Termine - keine Ausgleichsforderungen geltend gemacht werden.

                                          Habe jetzt die Anwort von Condor bekommen. Bei dem Grund für die Verspätung des Fluges hätte es sich um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsrundes der Verordnung gehandelt, so dass Condor gemäß Artikel 5 Abs. 3
                                          leistungsfrei werden. Es bestand keine zumutbare Möglichkeit, die eingetretene Verspätung zu verhindern. (Verspätung ist gut, ein ganzer Tag später wurde geflogen.....). Deswegen werden die Ansprüche als unbegründet zurück gewiesen.
                                          Vorsorglich erklärt Condor die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG - VO 261\04 hinsichtlich ewaiger Minderungs - und Schadensersatzansprüche.

                                          Wie sollte ich jetzt am besten weiter vorgehen?

                                          Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada

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