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  • Jahn-Reisen
    de la DivaD de la Diva

    @bigwolf
    hier die Originalleistungsbeschreibung von Jahn-Reisen:
    Alles inklusive• Vollpension als reichhaltige Buffets, wahlweise Abendessen à la carte auch in den Restaurants des Gran Bahia Principe Bávaro (teilweise mit Anmeldung)
    • Alle Snacks, Fast Food und Salatbuffets
    • Tischwein, eine Auswahl an internationalen Spirituosen sowie unbegrenzt lokale alkoholische und alkoholfreie Getränke, Fruchtsäfte und Cocktails rund um die Uhr (je nach Öffnungszeiten der Bars)
    • Getränke aus Ihrer Minibar
    Ihr JAHN REISEN SELECT-Hotel
    • Concierge-Service inklusive
    • 24-Stunden-Zimmerservice
    • Benutzung aller Einrichtungen des Gesamtkomplexes


    Es ist in der Beschreibung eindeutig darauf hingewiesen, dass die Bars Öffnungszeiten haben und damit sind "Schließzeiten" logisch.
    Ob tatsächlich gar keine Bar irgendwann offen hatte, der Nachweis bleibt offen....
    Man hätte ja auch beim Zimmerservice einen Cocktail bestellen können.
    So ist die Beschreibung offensichtlich korrekt - nur deine Vorstellungen waren falsch.
    Bei knapp 300 Bewertungen gut 94 % Weiterempfehlung - auch wenn man weiß, dass sie subjektiv sind - und dann so eine "Rekla" läßt eher an der Sichtweise Zweifel...

    Reiseveranstalter

  • Ungewollte Übernachtung auf Santorin
    de la DivaD de la Diva

    @Kleefeld
    Es ist und bleibt unrealistisch!
    Landung 14:00 Uhr ( wenn alles pünktlich geht), aussteigen, auf Koffer warten, in die Busse verteilen lassen, vielleicht gibt es noch den einen oder anderen Nachzügler.
    Dann 20 Min. (mit Bus?) zur Fähre......

    Die Leute sind in Urlaub und nicht auf der Flucht!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ungewollte Übernachtung auf Santorin
    de la DivaD de la Diva

    Mal ein Ausschnitt von Neckermann zu einer Reise nach Naxos bei der Hotelbeschreibung:

    http://www.neckermann-reisen.de/search/accomResult.jsp?page_url_name=null&pageId=package&top=&resortId=393¬ophotels=1&sort=match&banner=null&pageurlname=&search=accommodationsearch&_requestid=2319353

    "**Hinweis:**Zielflughafen ist Santorin (JTR). Im Regelfall erfolgt auch die erste und letzte Übernachtung dort. Die Fähre nach Naxos wird auf der Hinreise am Tag nach der Ankunft auf Santorin genommen und die Rückfahrt mit der Fähre nach Santorin erfolgt einen Tag vor der eigentlichen Rückreise nach Deutschland."

    @Kleefeld
    Landung in Santorin 14:00 Uhr - Abfahrt Fähre 15:30 Uhr ist NICHT zu schaffen, das ist völlig unrealistisch.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Touropa ???
    de la DivaD de la Diva

    Ich verstehe nicht, weshalb du 2(!) Sicherungsscheine zu einer Buchung erhalten hast.
    Normalerweise hat der RV eine "Insolvenzversicherung" abgeschlossen - die gilt für alle, von ihm angebotenen Pauschalreisen.
    Du erhältst eine Reisebestätigung und dann ist ein Sicherungsschein dabei, wo zusätzlich deine Buchungsnummer draufsteht, der Versicherer genannt ist usw.
    Ich habe bisher noch nie gesehen, dass ein Sicherungsschein auf  eine bestimmte Summe festgelegt ist - wäre auch nicht im Sinne des Gesetzgebers.

    Reiseveranstalter

  • Touropa ???
    de la DivaD de la Diva

    @Jentho
    "Glauben" gehört in die Kirche - damit kommst du nirgends weit.
    4 Wochen ist eine relativ lange Zeit und man kann berechtigt erwarten, dass sich bis dahin etwas tut.
    Eine Insolvenz muß beim Amtgericht "beantragt" werden und das Gericht prüft, ob und wie ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird.
    Wie kommst du darauf, dass deine Reise nur mit 1.500,- € insolvenzversichert ist?
    Normalerweise ist es lt. Gesetzgeber so, dass die komplette Reise abgesichert sein muß und der Sicherungsschein gilt für die Buchung in voller Höhe.

    Jedenfalls wird dir nicht anderes übrig bleiben als auf Fakten zu warten um dann Ansprüche stellen zu können.

    Reiseveranstalter

  • Ungewollte Übernachtung auf Santorin
    de la DivaD de la Diva

    @roadbiker85
    Es steht (fast) immer in der Beschreibung bzw. im Katalog.
    Wenn die meisten Gäste überrascht sind, bedeutet es sehr häufig, dass sie nicht gelesen haben.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • HILFE Unerträglicher Lärm
    de la DivaD de la Diva

    😱 Habt ihr echt ein "Lärmmeßgerät" dabei?
    Ihr werdet euch dran gewöhnen...vielleicht solltet ihr euch einfach bewegen und beschäftigen, da kommt man auf andere Gedanken...na ja und man könnte versuchen, Spass zu haben....ach ja, wegen der Zikaden....betrachtet sie einfach als "von Natur gegeben", sie wohnen da, sie haben ihre Daseinsberechtigung......nachts sollten sie auch am schlafen sein......

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Storno-Verweigerung bei Tagesausflug
    de la DivaD de la Diva

    @VS
    In diesem Fall hab ich nur meiner Meinung nach und aus dem Bauch heraus widersprochen - "grundlegend" wäre für mich gewesen, dass auch rational vertreten zu können.
    Ich meinte damit, dass man einen "guten" Grund haben müsste um das erfolgreich zu tun und eben "Reklamationen" ob berechtigt oder nicht, keine Entscheidung der Kreditkartengesellschaft sein und/oder werden kann.......

    Habe mal etwas gefunden zu einer "Kreditkartenrücklastschrift":
    http://www.kreditkarten.net/ratgeber/kreditkartenzahlung-stornieren-und-zurueckbuchen-lassen.html
     
    Ob das nun der Weisheit letzter Schluß ist, weiß ich nicht, aus dem Bauch heraus bin ich zur Zeit immer noch der Ansicht, dass nicht jede Rückholaktion machbar ist - zumindest lese ich es in dem Link so.

    @Kourion
    Ich neige zu der Vermutung, dass auch bei Lastschrifteneinzug (in speziellen Fällen!) keine Rückholung möglich ist.
    Als Beispiel möchte ich hier Alltours anführen, die ausdrücklich eine "unwiderrufliche Abbuchung" unterzeichnen bzw. online bestätigen lassen bei Eingabe der Bankdaten.....andere Unternehmen folgen schon.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Storno-Verweigerung bei Tagesausflug
    de la DivaD de la Diva

    @VS
    Möchte dir grundlegend nicht widersprechen.
    Bin aber trotzdem der Ansicht, dass der Sachverhalt zu klären ist BEVOR das Geld wieder "gutgeschrieben" wird.
    Legt hier der Touroperator den Beleg vor, den der TO unterschrieben hat, ist es an ihm den Nachweis zu bringen.

    Und wie du schreibst, bleibt der Betrag erst mal in der "Kiste" solange Zweifel bestehen....zumindest verstehe ich es so.

    "sichere Zahlungsart" ist ja o.k. - aber wenn es so ausarten könnte, dass jeder sich seine KK-Zahlung wiederholen kann OHNE dass der Empfänger etwas wirkunsgvolles tun kann (bei berechtigter Zahlung) stelle ich es mir in Zukunft so vor, dass jeder, der unzufrieden ist, seine Zahlung zurückholt - was denn dann?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Germanwings
    de la DivaD de la Diva

    @ginsche68
    Für den Rückflug gelten die Gepäckbestimmungen der Germanwings!

    Deine Rückschlüsse sind leider nicht nachvollziehbar und auch nicht logisch.

    Airlines

  • Storno-Verweigerung bei Tagesausflug
    de la DivaD de la Diva

    Also, es scheint hier recht durcheinander zugehen - inzwischen....

    Hier wurde ein Ausflug gebucht für 130,- €, bezahlt mit KK.
    Dann wurde storniert (?).
    Der Tourist hat seine 80%=100,- (?) Erstattung nicht zurück erhalten.

    Eine Rechtsschutzversicherung wird in diesem Fall NICHTS tun.

    1. Der Antragsgegner wäre im Ausland.
    2. Übersteigt das Verfolgen dieses Anliegens bei weitem den Wert .
      Und in solch einem Fall wird keine Versicherung eine Klage unterstützen.

    Man kann daraufhin aber auch nicht einfach die Kreditkartengesellschaft auffordern, den Gesamtbetrag zurück zubuchen, denn auf den Gesamtbetrag hat auch der TO keinen Anspruch.
    Die Kreditkartengesellschaft wird sicher nichts tun, was eigentlich durch Juristen zu klären wäre...denn eine "nichterbrachte Leistung" muss nachgewiesen werden und da ist es nicht Aufgabe der Kreditkartengesellschaft, hier den Richter zu machen.....das ist dann tatsächlich Vertragsrecht und es gilt dann das türkische Gesetz.
    Und - wenn es sich durchsetzen könnte, dass KK-Zahlungen rückgebucht werden können - zumindest so ohne weiteres - wäre das Chaos perfekt.....

    Der TO sollte es wirklich abhaken als Erfahrung und zukünftig eben auch vorher überlegen, was und wie man im Urlaub machen kann und soll  ( auch das dt. Recht nicht überall gilt und durchzusetzen ist). Das wäre der z.Zt. einzige Ratschlag, der auch praktikabel wäre.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Storno-Verweigerung bei Tagesausflug
    de la DivaD de la Diva

    @Kourion
    Die Ausflüge Vorort haben als Veranstalter ja immer ein regionales Unternehmen.
    So dass der RL auch dort nur die Vermittlerposition hat und natürlich eine Provision dafür bekommt (soll ja auch keiner umsonst arbeiten).

    Ich habe es bisher auch so bekommen wie du, Storno-Rules standen nirgendwo.
    Allerdings wurde schon immer gefragt, was macht man wenn man den Ausflug - warum auch immer - nicht antreten kann...und das wurde auch immer ordentlich erklärt.
    Meist gab es dann aber nicht viel zurück.
    Die Leute sind sehr verwöhnt, wenn es um Umtausch, Rückgabe= Geld zurück geht und meinen, dass muss im Ausland auch so sein.

    Wahrscheinlich können sich  die meisten Agenturen das nicht leisten und dann passiert es so wie hier......na ja, kann aber auch ein einzelnenes schwarzes Schaf gewesen sein.....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Storno-Verweigerung bei Tagesausflug
    de la DivaD de la Diva

    Ich weiß nicht, wie das bei euch abgelaufen ist....Wenn ihr nur eine WO vor Ort gewesen seid, war zwischen Buchung und Ausflugstag mehr als 3 Tage?

    Ihr wäret sicher besser beraten gewesen, mit dem RL persönlich zu sprechen, die Stornobedingungen zur Not noch mal vorzulesen und dann den Betrag in Bar zurückzufordern (der lt. Rules erstattbar ist). Das hat dann auch nichts mit der KK-Zahlung zu tun, denn es gibt eh nicht den vollen Betrag wieder.

    Um welche Summe geht es eigentlich?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Storno-Verweigerung bei Tagesausflug
    de la DivaD de la Diva

    @Hawkeye42

    Na ja.....hm....
    Was auch immer der dt. Verbraucherschutz machen soll - erschließt sich nicht wirklich.

    Agenturen vor Ort sind juristisch eigenverantworliche Unternehmen, die lt. Vertrag Gäste von dt. Rv betreuen.
    Bucht man dort einen Ausflug, so hat das mit dem deutschen RV nix zu tun. Denn auch dort gibt es wiederum Incoming-Veranstalter, die auch mit den örtlichen Agenturen Verträge haben.
    Dazu gilt dann auch noch türkisches Recht ( in diesem Fall).
    Du hast einen Ausflug gebucht und bezahlt, dann wenige Std. später storniert.
    Stornieren kann  man immer ob man das Geld zurück bekommt , ob man überhaupt Anspruch darauf hat oder der IV Kulanz walten läßt......ist so 'ne Sache.

    Weshalb man da eine Anzeige in D erstatten möchte, verstehe wer will..... "Vertrag" bedeutet ja auch die "übereinstimmende Willenserklärung der Vertragsparteien".....
    Vielleicht nächstemal einfach vorher überlegen, was man will oder eben die bezahlte Leistung in Anspruch nehmen.
    Es ist übrigens auch völlig unerheblich, welcher Rl mal wo gearbeitet oder nicht hat, welcher Leiter eines dt. Rv was erzählt, was eine andere Agentur macht oder nicht...das bringt nur durcheinander.....sowas gibt es in D ja auch nicht......

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Touropa ???
    de la DivaD de la Diva

    Wenn man einen Sicherungsschein hat, sollte man sich an das dort aufgeführte Versicherungsunternehemn wenden!

    Sollte sich dabei herausstellen, dass es tatsächlich so ist, wie du hier VERMUTEST, kann man Anzeige erstatten - einen Anwalt, um "schlechtem" Geld noch "gutes" hinterher zu werfen, braucht man erst mal nicht.
    Wenn touropa zahlungsunfähig ist, wer sollte da etwas an die Kunden zurückzahlen und dann auch noch den Anwalt?

    Reiseveranstalter

  • gelöschte Email
    de la DivaD de la Diva

    @Heidi& Harald
    Zitat: "Dennoch kann ich es nicht begreifen, dass Geld verbucht wird und keiner kann einem darüber Auskunft geben. Kommt mir komisch vor."


    Ist eigentlich nicht komisch, man arbeitet mit Buchungsnummern um die Vorgänge zuzuordnen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

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  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
    de la DivaD de la Diva

    @bmodi

    Wünsch euch einen schönen & erholsamen Urlaub! 😉

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • gelöschte Email
    de la DivaD de la Diva

    Reiseveranstalter bzw. Airline ( was auch immer hier gebucht wurde) anrufen, Buchungsnummer (!) angeben, dann werden die Unterlagen auch gefunden.
    Die Buchungsbestätigung wurde hoffentlich nicht auch "zufällig" gelöscht?

    Dann am besten sofort ausdrucken.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Heute 7.6. Check-in verweigert Köln Bonn
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    Um ganz sicher zu sein, würde ich an deiner Stelle (oder der des Reisenden) persönlich zum Konsulat gehen und das Visum dort kaufen und aushändigen lassen.

    Zitat:"Das beim checkin ihm der antritt verweigert werden kann...liegt es vllt an
    Geldmacherei???"


    Eher nicht. Wie du selber bemerkt hast, gibt auch das ägyp. Konsulat unterschiedliche Antworten ( zumindest per Telefon) also bleiben die Airlines lieber bei "Nummer Sicher", denn Strafe und Rückbeförderung zahlt im Zweifelsfall die Airline.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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