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  • Flugzeitänderung vor der Reise
    de la DivaD de la Diva

    @deddy
    Es ist und bleibt ein Charterflug - allerdings wird sich die Zeit nicht grundlos ändern und du wirst auch nicht einfach mal so auf ein anderes Routing bzw. eine andere Airline umgebucht.

    @Mehmet
    Du gehst immer noch von einer falschen Annahme aus!
    Der "frühere" Flug muss nicht teurer gewesen sein weil er morgens ging!
    Es kann sich um eine andere Airline z.B. gehandelt haben.
    Leider hast du dir die Flugzeiten und die Airline nicht schriftlich geben lassen.
    In diesem Fall hättest du sehen können ob z.B. dein ursprünglicher Flug nur zeitlich von Seiten der Airline geändert wurde aber alles andere gleich blieb.

    Fakt ist aber, dass das RSB hätte besser arbeiten können.

    P.S. Wenn du dir mal den ÖGER-Katalog besorgst und dort im Preisteil mal schaust, kannst du zumindest grundsätzlich sehen ob und wie Zu- bzw. Abschläge für unterschiedliche Flüge usw. ausgewiesen sind.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    de la DivaD de la Diva

    @Mehmet
    "Abzocke des Reisebüros" stimmt auch nicht.
    Es ist wie es immer und überall ist - es gibt gute und weniger gute MA, also ganz normal....;o)

    Das nächstemal einfach wirklich die Zeit nehmen und ruhig ALLE Fragen stellen, die dir einfallen.

    Wünsche euch trotzdem einen schönen Urlaub!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urlaubstours
    de la DivaD de la Diva

    @tourbiker64

    Du machst es dir aber auch ziemlich einfach.....
    "Fehlbuchungen" muss man nachweisen können - zweifelsfrei!
    Die Behauptung allein reicht nicht aus, zumal es gerade in dem Fall des "Altinkum" doch eine ganz einfache Übung gewesen wäre, den ausgestellten Hotelvoucher mit der Reservierung beim Hotel OFFIZIELL zu vergleichen - da muss man nix heimlich machen oder weil man sich "privat" kennt....?
    Dazu kommt, WORIN besteht denn bei der Ausschreibung der Unterschied von Dz und DZ Spar?
    Anzeige kann jeder Kunde erstatten, steht ihm ja frei - deshalb ist es recht unverständlich, hier den @Admin indirekt dazu "aufzufordern"....?

    Reiseveranstalter

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    de la DivaD de la Diva

    Dass die Flugzeiten für den unterschiedlichen Reisepreis verantwortlich sind, müßtest du gegebenenfalls nachweisen können.
    Das RSB kann dir sicher die ursprünglichen Flugzeiten "bezeugen" aber wird selber nicht in der Lage sein, den Nachweis zu erbringen, dass das der Grund für den Preisunterschied sein soll!
    Die angebliche Aussage des RV, dass das RSB dir einen "teuren" Flug angedreht habe, ist zweifelhaft!
    Der RV kann dir sicher sagen, WARUM sich die Flugzeit geändert hat - das geht auch aus dem Urteil hervor: Es kommt auf die sachliche Begründung an.
    Hat die Airline die Zeiten geändert, liegt es nicht im Einflussbereich des RV.

    Dass die Reisebestätigungen von ÖGER (genauso wie von NEC) keine Flugzeiten enthalten (immernoch nicht) ist sicher zu bemängeln. Das RSB hätte dir aber eine Hardcopy der Reiseanmeldung aushändigen können, da sind die Flugzeiten enthalten.
    Das RSB muss dich informieren - auch das Flugzeiten sich ändern können - nur hast du unterschrieben, dass du die AGB des RV anerkennst (dort ist auch der Hinweis dazu drin)!
    Diese sind im Katalog enthalten bzw. das RSB kann sie auch als Ausdruck übergeben. Lesen muss man dann aber selber.
    Ich bezweifel, dass sich hier "Geld drucken" lässt....also es lohnt sich eher nicht!

    Die Reiseunterlagen kommen üblicherweise 8 - 10 Tage VOR Reiseantritt, somit hast du sie pünktlich bekommen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Können wir uns Urlaub leisten?
    de la DivaD de la Diva

    Doch ist leider so, zumindest für den angegebenen Reisezeitraum....

    Allgemeine Fragen

  • Können wir uns Urlaub leisten?
    de la DivaD de la Diva

    qTangomaus

    Warum nicht? Kinder sind meist besser drauf als wir "Alten".....man sollte sie nur nicht immer unterfordern, dann sind sie auch nicht mit jeder Kleinigkeit überfordert....

    Allgemeine Fragen

  • Können wir uns Urlaub leisten?
    de la DivaD de la Diva

    @Bienchen

    Du kannst in Ägypten 4 */AI ( mit guten Bewertungen hier im HC)haben und das für 14 Tage= alles unter 1.800,- € wenn du bereit bist, auf das separate SZ zu verzichten.

    Da brauchst du auch nicht aufs nächste Jahr warten oder so lange suchen bis nix mehr da ist. DU hast nämlich die Reisezeit erwischt, wo nicht nur ganz D gleichzeitig im Urlaub ist sondern auch die anderen Europäer!

    Frag hier das Reiseteam unter "Reiseberatung", die finden die Angebote schnell und professionell! Man muß nur wollen ;o))

    Allgemeine Fragen

  • Städtereise mit falschen Theaterkarten
    de la DivaD de la Diva

    @Lalo

    Es ist sicherlich sehr ärgerlich, keine Frage ABER

    1. Auch der Kunde hat die Pflicht SOFORT die Unterlagen zu prüfen ( außer euch wurden die Karten erst im Hotel übergeben?)
    2. Ist erstaunlich, dass man euch in den Theatersaal gelassen hat mit den falschen Karten.
    3. Ihr konntet noch Karten erwerben, was doch unmöglich die ganze 1. "Halbzeit" gedauert haben kann, oder?

    Der Preis der Karten wird ersetzt - das ist o.k.
    Wieviel % machen denn die 50,- € von den Karten aus?
    Das Hotel hat aus meiner Sicht nichts damit zu tun, die Karten sind eine extra Leistung - außer es war ein Theaterreisenpaket?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Können wir uns Urlaub leisten?
    de la DivaD de la Diva

    @Bienchen

    Na ja....in Ägypten sind die Zimmer sehr großzügig und vielleicht ist die Urlaubszeit auch für die Familie ( das Kind!) gut.....Zeit zu zweit kann man doch zuhause genau so verbringen ....also mit 2 SZ wird das wohl zu dem Preis nix......

    Aber wenn du suchst, lass mal die X-Veranstalter raus ( wenn das möglich ist), da sind super Hotels bei unter 1.800,- €. Bei den ren. RV ist zwar erstmal der Erw.Preis höher, dafür gibt es richtig gute Kinderermäßigungen sodass unterm Strich der Preis attraktiv ist ;o))
    Eine Jahresreisekrankenversicherung für die ganze Familie kostet nicht mehr als 20,00 € und du bist damit auch Privatpatient in Ägypten.....also alles kein Problem wenn man es nicht dazu macht!

    Allgemeine Fragen

  • Können wir uns Urlaub leisten?
    de la DivaD de la Diva

    @Bienchen

    Ihr habt zwar die teuerste Reisezeit "ausgesucht" aber ein Urlaub ist sicher machbar für das Geld - vielleicht sind es nicht gleich 14 Tage, doch auch ein gutes Hotel für z.B. 9 oder auch 12 Tage ist doch toll.
    Kommt nur noch drauf an ab welchem Abflughafen du kannst...alles andere ist kein Problem.

    Edit: hab gerad mal geschaut - auch 14 Tage sind problemlos mäöglich.....;o))

    Allgemeine Fragen

  • Katalogbeschreibung bindend? (>W Lan)
    de la DivaD de la Diva

    Da steht auch bei JAHN Reisen: "**Weitere Informationen finden Sie auf der hoteleigenen Website."**Um genaueres zu erfahren solltest du dort noch mal nachlesen und/oder beim RV direkt nachfragen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie würdet ihr entscheiden?
    de la DivaD de la Diva

    @Rovinia

    Damit die RRV greift, ist es unumgänglich, dass ein Facharzt die Diagnose, die dazu führte, dass dein Freund "Reise- bzw. Flugunfähig" ist, bestätigt.
    Dass es im Fall von "Angststörungen und/oder Panikattacken", die eventuell beim fliegen auftreten können, nicht einfach ist, ist klar und ob Versicherungen das auch so sehen, steht wohl in den Sternen denn Flugangst haben sehr, sehr viele Menschen und steigen trotzdem in den Flieger....
    Bei der Wahl der Medikamente dafür, ist es allerdings möglich zu fliegen.....nur dauert es eine Weile bis der Arzt das richtige Mittelchen findet   ;o))

    So wie du es beschrieben hast, könnte es ja auch möglich sein, dass dein Freund plötzlich bei einer Autoreise - wenn ihr z.B. in einen Stau kommt - auch eine Panikattacke bekommen kann....also nichts Flugspezifisches....?

    Eventuell könnte man auch beim RV nachfragen ob man auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen kann ( mit möglichst geringen Kosten(?))......
    Schade, wenn man einen Urlaub nur verbringen kann wenn man "wegfliegt" und ob es dann tatsächlich erholsam für Beide wird ?......ich weiß nicht...ist allerdings auch keine "reiserechtliche" Frage.

    P.S. WEnn dein Freund ein Medikament verschrieben bekam, sollte er es versuchen....die Tabletten aber möglichst schon zu Hause " einwerfen" ;o)), damit sie auch wirken!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ab wann muss Baulärm in der Hotelbeschreibung stehen?
    de la DivaD de la Diva

    @Salarium007

    Wenn die Bestätigung incl. Sicherungsschein von "Premiumreisen" ist, ist das der RV (?).
    Für Hotelbeschreibungen und aktuelle Informationen zum Hotel, ist der Reiseveranstalter zuständig und nicht das Reisebüro.

    Wobei ich der Meinung bin - ähnlich wie @Mam62 - ist es unklar, wer oder was diese Seite darstellt.....mir erscheint sie sehr suspekt, ganz subjektiv und aus dem Bauch heraus....
    Warum muss man auf so sonderbare Seiten gehen um etwas zu buchen (nur so ein privater Gedankengang), gab es das Hotel nicht auf "gewöhnlichen" Buchungsportalen oder konnte man nicht direkt auf der Hotelseite buchen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Heute 7.6. Check-in verweigert Köln Bonn
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    @uwehofi
    Wow, na das nenn ich mal DREIST!

    DU wendest dich mit einem persönlichen Problem an das Forum - was ausdrücklich KEINE Rechstberatung ist - und meinst dann auch noch die User "beschimpfen" zu können?

    Warte doch mal einfach ab ob du die Kosten erstattet bekommst oder ob und wie dann eventuell ein Gericht darüber entschieden hat.

    Wenn die ägyptische Botschaft zu DEM Zeitpunkt als du hier dein Problem gepostet hast, auf ihrer Seite genau das, was die User dir hier eingestellt haben, als aktuelle Einreisebestimmungen angezeigt hat und nun anders gehandelt wurde (von einer anderen Airline?) und das gutging, bedeutet es noch lange nicht, dass es "wenig hilfreich" war - außer damals subjektiv!

    Jeder Staat hat das Recht, seine Einreisebestimmungen so zu gestalten wie er das "mag" und auch zu ändern und das zu jeder Tages- und Nachtzeit.....
    Keine Airline weist einen Fluggast ab aus Jux & Dollerei! Im Zweifelsfall ist aber das eben noch die günstigere Variante als einen Passagier zu befördern dem die Einreise in Ägypten verweigert werden kann.
    Für die Einreisebestimmungen für NICHTdeutsche Staatsbürger ist und bleibt der Reisende zuständig und ist immer gut beraten, etwas schriftliches einer berufenen Behörde bei sich zuführen und das IST und BLEIBT die ägyptische Botschaft und kein Airline Office, das allgemeingültig darüber entscheiden kann oder auch nicht, welche Airline sich woran halten darf oder nicht........
    Hättest DU dich schriftlich beim Konsulat erkundigt und bei der Airline das auch schriftlich vorzeigen können, wäre dir eventuell einiges erspart geblieben - so ganz praktisch betrachtet, oder?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    de la DivaD de la Diva

    @zeron161
    Eigentlich ist es doch recht einfach, sich zu informieren - das gilt doch für Alles, was es so im Leben gibt.
    Auch wenn die Unterschiede zwischen "Charterflug" und "Linienflug" in den letzten Jahren aufgeweicht wurden, sind sie dennoch da!
    Und es gibt auch da Definitionen, die jeder nachlesen kann.
    Der Urlauber möchte möglichst preiswert (wenn nicht gar billig) seinen Urlaub verbringen.
    Dazu schnürt der RV ein Paket, Flüge zu Urlaubszielen werden extra dafür gechartert, sie müssen nicht regelmäßige Verbindungen darstellen, dafür sind sie um einiges preiswerter als Linienflüge, können auch bei Nichtauslastung gecancelt werden, die Route kann sich ändern uswusf.
    Möchte der Kunde individuell reisen, steht es ihm doch frei, sich einen Linienflug, der einem festgeschriebenen Flugplan folgt, zu buchen und eben auch zu bezahlen.
    Das, was du möchtest, dass der Rv eben auch neben den Pauschalpaketen plötzlich anderes dazu anbietet, ist sozusagen die "EierlegendeWollmilchsau", die genau so erklärt werden müßte (nach deiner Ansicht) wie der Kunde nicht einfach mal so den Preisunterschied akzeptieren würde!
    Das würde sich zu einer unendlichen Geschichte ausbauen und deshalb gibt es ja Regeln, die man doch nur "einhalten" brauch oder sich eben anders entscheiden muss......alles andere ist nur "jammern auf hohem Nievau"

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Poolwasser das Haare grün färbte
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    @Petras71
    Du kannst neben Rezeption natürlich den RL informieren - das Eine schließt ja das Andere nicht aus....Die Entscheidung das nicht zu tun, hast du getroffen...
    Was deinen Bikini angeht, o.k. in anderen Ländern wird  häufig mit wesentlich aggressiveren Mitteln gewaschen aber die anderen Badesachen scheinen ja i.O. gewesen zu sein, so dass man wahrscheinlich sagen müsste - eigenes Risiko......(?)
    Auch mit den Haaren (sie sind hoffentlich nicht ausgefallen) scheint es ein individuelles Problem zu sein anderenfalls hätten alle das selbe Problem gehabt..

    Aber VS hat dir schon geschrieben wie du vorgehen kannst und da ist nix dran zu mäkeln.....versuche es so!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Poolwasser das Haare grün färbte
    de la DivaD de la Diva

    @Petras71
    Die "grünen Haare" deiner Tochter haben nicht unbedingt etwas mit "verschmutztem" Poolwasser zu tun....
    Soweit ich weiß, wird in Pools Kupfersulfat benutzt um Algenbildung zu verhindern - Menschen mit blonden Haaren (häufig gefärbt bzw. blondiert) sind da empfindlicher als die mit anderen Haarfarben.
    Mit Aspirin (in Wasser aufgelöst) könnte man das wohl wieder rauswaschen.....also es ist kein Schaden in dem Sinne und bleibend auch nicht.
    Auch die Badekleidung kann man waschen und dem Waschwasser Aspirin zusetzen....
    Zu allem anderen kann man schlecht etwas sagen, da man den genauen Hergang nur zusammengefasst von dir hat....
    Richtig wäre immer, den Mangel anzeigen bei der RL, Frist ( ev. 24 h) abwarten und wenn es nicht behoben wird bzw. werden kann, dann vom RL bestätigen lassen oder so wie du ins andere Hotel umziehen und sich Ansprüche vorbehalten.
    Aber die nichtvorhandenen Rutschen im anderen Hotel kann man sicher in einem Schreiben an den RV reklamieren.
    Fristsetzung nicht vergessen.

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  • gebuchte HOTELZIMMERGRÖßE. Keine Richtlinien
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    @Bikermen

    Wer "anklagt" muss den Nachweis führen! Ist nun mal so....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
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    @bmodi
    Danke schön, so kann man doch besser "gucken". Das IST "Eierei"!

    Da hätte doch dein Reisebüro ganz konkret schreiben könne z.B.:
    "Unsere gemeinsamen Kunden haben die Suite gebucht wegen des separaten SZ.
    Sollte das nicht möglich werden, bitte wir um einen alternativen Vorschlag, der eine Unterbringung mit separaten SZ gewährleistet. Wiedervorlage bis XX.XX.XX"

    Dazu  braucht man auch keine Wochen....denn je später man kommt umso schwieriger wird es ein anderes adäquates Hotel zu bekommen.....

    Bestehe also eindeutig - ohne Nebensätze - auf eine Unterbringung MIT SEPARATEN SZ.
    So nutzt dir weder eine alte noch eine neue Reisebestätigung etwas.....alles andere ist Schnickscnack...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?
    de la DivaD de la Diva

    Ja, es ist ein Ringeltanz....;o))
    @bmodi
    Zitat:
    "Das Hotel hat nicht geschrieben, dass exakt die gebuchte Kategorie zur Verfügung stehen wird, sondern man wird entsprechend der gebuchten untergebracht."
    ...
    Zitat:
    "Das Problem mit dem Anhang kann ich dir leicht erklären. Im Anhang schreibt TUI lediglich dass das das Hotel sagt, man bekomme eine Unterkunft die der ursprünglich gebuchten entspricht."


    Was hast du denn nun tatsächlich im Wortlaut VORLIEGEN? Und damit meine ich keine "Interpretationen" deinerseits.

    Zitat:
    "Ich habe einen Vertrag mit TUI."


    Richtig! Die TUI steht als RV für die Leistungserbringung ihrer Leistungsträger (hier Hotel) ein. Und wenn der Leistungsträger dem RV zugesagt hat (schriftlich), dass der Gast die ursprünglich gebuchte Kategorie erhält - die bei dir mit einen separaten SZ ist, darfst du berechtigt davon ausgehen, dass du es auch bekommst.
    Der Anhang , den TUI geschickt hat, ist sehr wohl bindend und gültig - ist ja schließlich nicht nur eine eventuelle Frühstückskarte - sondern gilt als zusätzliche Vereinbarung NACHDEM das Hotel Änderungen gemeldet hat.

    Ich weiß nicht, was genau nun auf der neuen Reisebestätigung steht - wobei es ein Unterschied darstellen würde ob aus einer Suite ein DZ gemacht wurde.
    Die VillaSuite mit 1 SZ steht nachwievor im System, ist aber nicht buchbar (hat allerdings in der Beschreibung jetzt auch den "Wohnschlafbereich"....
    Ich denke, es ist schon ein Unterschied ob die Zimmercodierung ( wenn man eine alte und eine neue Beschreibung hat aber beide die gleiche Ausstattung - zukünftig- ausweisen)
    Und deshalb würde ich die 2. Bestätigung ablehnen und die 1. wiederhaben wollen - zur Sicherheit der ursprünglichen Ausschreibung und der Information des Hotels an TUI.

    Warum der RV nicht einfach eine neue Reisebestätigung mit der "alten" Suitenbeschreibung ausstellt, liegt eventuell daran, dass da vielleicht hunderte neue-alte Reisebestätigungen manuell erstellt werden müssen, da das CRS schon mit den neuen bestückt ist....also eventuell ist es eher ein technischer Aufwand...

    Du kannst natürlich machen was du möchtest, mir wäre es ausreichend wenn der Rv mir schriftlich bestätigt, dass ich in der ursprünglichen Kategorie untergebracht werde, die ein separates Schlafzimmer einschließt. Expliziet kann man ja verlangen, dass ein separates SZ aufgeführt wird.
    Sollte das dann vor Ort nicht der Fall sein und du bekommst nix mit 2 Räumen, kann man in ein anderes Hotel oder wieder abreisen....
    Nachweislich hat man dann alles getan.

    Bevor wieder ein "Aber" kommt - das kann dir auch alles passieren wenn du alles schriftlich so bekommst, wie du es willst....hat dann nur eine andere Farbe!

    Ich glaube, du solltest wirklich einen RA damit betrauen,  der fit ist, was die Gesetzestexte, Ausführungsbestimmungen und gültige Rechtsprechung angeht....

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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