Hallo allerseits,
zuerst einmal vielen Dank für Euren vielen Ratschläge und Erklärungen.
Vielleicht als wichtigstes vorweg wie ich mich mit dem Veranstalter geeinigt habe:
- Stornierung für eine Person war möglich
- Der Veranstalter hat eine Anfrage bei dem Hotel gestellt ob eine DZ - Belegung mit einer Person möglich ist --> ja, gegen Zahlung eines Zuschlages
- Der Zuschlag wird bis zur Höhe der Stornierungskosten für eine Person von der RRV übernommen (deckt im vorliegenden Fall die Kosten)
Ich kann mit der Lösung leben, bin aber dennoch der Meinung das das Verhalten des Veranstalters nicht korrekt ist....auch wenn das möglicherweise nur mein laienhaftes und falsches Verständnis ist: 2 * 2 Personen haben eine Reise gebucht. 1a storniert die Reise (nebenbei - auch wenn es nichts an der Sachlage ändert - nicht weil sie die Lust verloren hat, sondern krankheitsbedingt)...in der Folge kann es doch Person 1b nicht zugemutet werden mit Paar 2 in einem Zimmer zu schlafen...was hätte der Veranstalter denn gemacht wenn die Belegung mit drei Personen in einem Zimmer gar nicht möglich gewesen wäre, Person 1b die Reise gekündigt? Was den EZ-Zuschlag angeht...wenn er nicht über die Stornierungsgebühren abgedeckt ist, wofür verlangt der Veranstalter dann die Gebühren?
Dank RRV entstehen mir ja nun keine Zusatzkosten, aber es bleibt das Gefühl das der Veranstalter "doppelt kassiert"...auch wenn ich rechtlich evtl. im Unrecht bin 
delta