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  • Umbuchung durch Reiseveranstalter wegen Stornierung für eine Person rechtens?
    delta75D delta75

    Hallo allerseits,

    zuerst einmal vielen Dank für Euren vielen Ratschläge und Erklärungen.

    Vielleicht als wichtigstes vorweg wie ich mich mit dem Veranstalter geeinigt habe:

    • Stornierung für eine Person war möglich
    • Der Veranstalter hat eine Anfrage bei dem Hotel gestellt ob eine DZ - Belegung mit einer Person möglich ist --> ja, gegen Zahlung eines Zuschlages
    • Der Zuschlag wird bis zur Höhe der Stornierungskosten für eine Person von der RRV übernommen (deckt im vorliegenden Fall die Kosten)

    Ich kann mit der Lösung leben, bin aber dennoch der Meinung das das Verhalten des Veranstalters nicht korrekt ist....auch wenn das möglicherweise nur mein laienhaftes und falsches Verständnis ist: 2 * 2 Personen haben eine Reise gebucht. 1a storniert die Reise (nebenbei - auch wenn es nichts an der Sachlage ändert - nicht weil sie die Lust verloren hat, sondern krankheitsbedingt)...in der Folge kann es doch Person 1b nicht zugemutet werden mit Paar 2 in einem Zimmer zu schlafen...was hätte der Veranstalter denn gemacht wenn die Belegung mit drei Personen in einem Zimmer gar nicht möglich gewesen wäre, Person 1b die Reise gekündigt? Was den EZ-Zuschlag angeht...wenn er nicht über die Stornierungsgebühren abgedeckt ist, wofür verlangt der Veranstalter dann die Gebühren?

    Dank RRV entstehen mir ja nun keine Zusatzkosten, aber es bleibt das Gefühl das der Veranstalter "doppelt kassiert"...auch wenn ich rechtlich evtl. im Unrecht bin 🙂

    delta

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung durch Reiseveranstalter wegen Stornierung für eine Person rechtens?
    delta75D delta75

    Danke für die schnelle Antwort!

    Den ganzen Reisebetrag für eine Person zahlen, die dann nicht mitkommt, möchte bzw. kann ich nicht bezahlen.

    Wir haben alle eine RRKV abgeschlossen. Wenn ich die AGBs richtig verstehe hätte ich die Möglichkeit ebenfalls zu stornieren, wenn einer meiner Mitreisenden aus, in diesem Fall, gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten kann. Ist es evtl. stattdessen möglich die Mehrkosten, d.h. den EZ-Zuschlag von der Versicherung erstattet zu bekommen?

    Es handelt sich um die TAS...aus deren AGBs werde ich nicht ganz schlau.

    Viele Grüße!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Umbuchung durch Reiseveranstalter wegen Stornierung für eine Person rechtens?
    delta75D delta75

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Anfang Februar habe ich auf meinem Namen, für 4 Personen eine Reise nach Kreta gebucht: 2 Studios, für jeweils zwei Personen. Krankheitsbedingt kann nun eine Person nicht mitfahren, daraufhin wollte ich bei Alltours die Reise für sie stornieren.

    Alltours hat mir daraufhin mitgeteilt das die Stornierung kein Problem sei, die restlichen Reiseteilnehmer aber einer Umbuchung zustimmen müssten, da wir nun in einem Studio untergebracht werden.

    Meine Frage, ist das rechtens? Ich meine kann Alltours verlangen das wir uns nun zu dritt ein Zimmer teilen? Das dritte Bett ist in dem Fall auch nur eine Schlafcouch. Durch die Stornierung für eine Person dürfte sich doch eigentlich nicht die Leistung für die anderen verschlechtern?

    Die Begründung von Alltours ist:

    1. Mail
      Bei einer Stornierung fallen zur Zeit Stornierungsgebühren von 20% des Reisepreises zzgl Versicherung an. Wenn Sie *** aus der Buchung stornieren möchten, so belaufen sich die Stornierungsgebühren demnach auf *** EUR. Für die verbleibenden 3 Personen erfolgt die Unterbringung im einem Studio Typ A. Der Reisepreis für diese Personen bleibt unverändert.

    Bitte bestätigen Sie uns, dass eine Änderung Ihrer Buchung wie oben beschrieben erfolgen soll. Sobald Ihre Bestätigung bei uns eingegangen ist, nehmen wir die Änderung gerne für Sie vor und senden Ihnen eine neue Bestätigung und Rechnung per Post zu.

    1. Mail (nach meiner Rückfrage wegen der Umbuchung auf nur ein Zimmer)
      alltours hat im Hotel *** leider keine Zimmer zur Alleinbenutzung im Programm. Durch die Stornierung von *** verbleiben 3 Personen auf der Buchung, die Unterbringung kann in diesem Hotel demnach leider nur in einem Studio erfolgen. Wir können gerne für Sie eine Anfrage ins Zielgebiet stellen, ob das Hotel uns ein Studio zur Alleinbenutzung anbieten kann.

    Die Stornierungsgebühren fallen für das "Nicht-Reisen" / die Stornierung von *** an. Sollte wegen einer Teilstornierung ein Zimmerbelegungswechsel erforderlich sein, so gehen die entstehenden Mehrkosten zu Lasten des/der verbleibenden Teilnehmer(s). Wenn der Hotelier uns das Studio zur Alleinbenutzung anbieten kann, fällt für eine Person ein Einzelbelegungszuschlag an. Die Höhe dieses Zuschlages werden wir durch die Anfrage vom Hotelier erfahren.

    Muss ich der Umbuchung zustimmen, bzw. gegebenfalls den EZ-Zuschlag zahlen? Es wäre super wenn mir einer von euch weiterhelfen könnte, ich weiss gerade nicht was ich machen soll.

    Achja, falls es wichtig sein sollte: Ich habe online, direkt bei Alltours, gebucht.
    Viele Grüße
    delta75

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