Lassen wir einmal die Bedenken des "doppelt Kassieren" beiseite - da gibt es schon auch Überlegungen dahinter, warum und weshalb.
Meines Erachtens kann kein Verstalter die Bewohner von zwei Doppelzimmer nach Wegfall einer Person in ein Dreibettzimmer zwingen. Es hätten ja beide Doppelzimmer einzeln gebucht werden können, da wüsste der Veranstalter ja gar nicht, dass die beiden zusammen gehören.
Daher hat die verbleibende Person jedenfalls Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Durch die Zahlung einer Stornogebühr wird der Veranstalter entschädigt. Habe ich ja erklärt. Ein allfälliges Preisrisiko trägt aber auch der Veranstalter, da er zunächst zwar nur eine geringe Stornogebühr verlangt, aber kurzfristig beispielsweise wieder sehr hohe Sätze anwenden darf.
Ich denke, da machen es sich die Veranstalter sehr einfach und - leider - wissen die Mitarbeiter in den Reisebüros viel zu wenig über Rechte.
So wie es in diesem Fall ausgegangen ist, sollte es ohne langes Fragen selbstverständlich sein. Es gibt zwei Verträge: einen zwischen Kunden und Veranstalter und einen zwischen Veranstalter und Hotel, letzterer interessiert aber den Kunden nicht. Er kann sich auf seine Rechte berufen.
Meint
Peter