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  • Flug Überbuchung bei Sri lankan airline (Meier´s Weltreisen)
    DerCavemanD DerCaveman

    Wenn's wirklich kein Fake ist, dann hat Compi wahrscheinlich vor Ort irgendwas voellig falsch verstanden. Irgendwo hatte er ja schon geschrieben, dass sein Englisch nicht so gut sei. Hinzu kommt, dass ein leichtes Kopfschuetteln in Sri Lanka keine Verneinung ist, sondern "ja" bedeutet. Das kann schon mal ein wenig verwirren.

    So, wie der fall bisher geschildert wurde, kann sich die sache jedenfalls nie im Leben zugetragen haben.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Riesenproblem mit Ryanair-Buchung :-(
    DerCavemanD DerCaveman

    ginus wrote:
    klar lassen die das zu. Davon lebt die ganze Gerichtsbarkeit, dass einer nen Zeugen mehr hat als der andere.

    Du verwechselst da was mit Fussball. Da werden tatsaechlich die Tore gezaehlt. Bei Gericht zaehlt man hingegen nicht so genau, man versucht eher herauszubekommen, was wirklich passiert ist.

    Wenn das so einfach waere, dann wuerde ich mal so eben behaupten, wir haetten abgemacht, dass du meinen alten rostigen Fiat fuer ne Million kaufst. 5 Nasen, die den Abschluss des muendlichen Kaufvertrages mit dir bezeugen koennen, wuerde ich schon auftreiben, du aber ganz sicher keinen einzigen, der das Gegenteil bezeugen koennte. Also fang schon mal an zu sparen 😉

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • EuGH: Kein Anspruch bei Flugausfall Nicht-EU-Airline mit Abflug Drittstaat
    DerCavemanD DerCaveman

    Bulgarienfan wrote:
    Das gilt aber doch wohl nur bei Ansprüchen nach der Fluggastverordnung, also gegen die Fluggesellschaft?

    Das gilt selbstverstaendlich nur fuer Ansprueche nach der EU-Fluggastverordnung gegen die Fluggesellschaft. Nur fuer Ansprueche nach der EU-Fluggastverordnung! Ansprueche gegen die Fluggesellschaft aus anderen Gruenden bleiben hiervon ebenso unberuehrt, wie selbstverstaendlich auch Ansprueche gegen den Reiseveranstalter.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Suche hotel guenstig und in guter lage
    DerCavemanD DerCaveman

    Ria wrote:
    wir haben tatsächlich 11.-€ p.P. und Nacht
    incl.Frühstück bezahlt.

    Also zusammen ca. 1.100 Baht fuer das Zimmer, ein voellig realistischer Preis fuer den Laden. Wo ksharp nun seinen mehr als das Doppelte betragenden Preis her hat, weiss ich natuerlich nicht, vermute hier aber mal einen vom Hotel selbst geforderten Mondpreis.

    Gruss
    Caveman

    Bangkok

  • An welchen Geldautomaten kann ich gehen??
    DerCavemanD DerCaveman

    Gut, ksharp, manche Menschen fuehlen sich halt unbehaglich, wenn sie etwas groessere Bargeldbetraege mit sich rum tragen. Hier sprechern wir aber von gerade mal 400 Euro. Hat man mit diesem Betrag im Heimatland keine Probleme, dann wuesste ich nicht, wieso man in Thailand ploetzlich welche bekommen sollte. Ist aber ne rein persoenliche Sache, muss jeder selbst wissen.

    Bei Kartenzahlungen ist jedoch zu bedenken, dass viele Akzeptanzstellen in Thailand hierfuer einen Aufpreis zwischen 1% und 5% verlangen. Ausserdem berechnet ja auch das eigene Kreditkarteninstitut bei Einsaetzen ausserhalb des eurogebietes noch einmal zwischen 1% und 2% des bezahlten Betrages. Das kann also ganz schoen teuer werden.

    Gruss
    Caveman

    Bangkok

  • Visum Thailand
    DerCavemanD DerCaveman

    salamander1 wrote:
    Es ist ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig.

    Das kommt natuerlich darauf an, um was fuer ein Visum es ueberhaupt geht. Das Touristenvisum fuer 1 Einreise (und auch das Non Immigrant fuer 1 Einreise) hat nur eine Gueltigkeit von 3 Monaten. 6 Monate gibt es erst bei einem fuer mindestens 2 Einreisen, das Non Immigrant fuer beliebig viele Einreisen hat sogar eine Gueltigkeit von 1 Jahr.

    Die Gueltigkeitszeitraeume bezeichnen den Zeitraum, in dem die Einreise erfolgen muss. Sie bezeichnen jedoch nicht den Zeitraum, in dem der jeweilige Aufenthalt beendet sein muss. Man kann also noch am letzten Tag der Visumgueltigkeit einreisen und bekommt denoch eine Aufenthaltsgenehmigung von der Dauer, zu einem das jeweilige Visum berechtigt (beim Touristenvisum sind das fuer Deutsche und viele andere 60 Tage).

    Bei den meisten thailaendischen Konsulaten in Deutschland kann man ein Touristenvisum bei persoenlicher Beantragung noch am Antragstag abholen (vormittags Antrag abgeben, nachmittags Visum abholen) oder auch gleich mitnehmen. Das in Frankfurt braucht manchmal etwas laenger und die Botschaft in Berlin ebenfalls.

    Eigentlich benoetigt man fuer ein Touristenvisum neben dem ausgefuellten Antragsformular (kann man auch noch vor Ort machen) nur ein oder zwei Passfotos und natuerlich den (noch 6 Monate ueber den beabsichtigen Einreisetag hinaus, mindestens aber fuer den gesamten geplanten Aufenthalstzeitraum gueltigen) Reisepass.

    Manchmal wird auch nach dem Flugticket gefragt. Hat man schon eins, nehme man dies mit. Erspaert einem u.U. unnoetige Fragereien. In seltenen Faellen wird auch ein Bonitaetsnachweis verlangt. Es kann also nicht schaden, wenn man aktuelle Kontoauszuege, ne aktuelle Gehaltsabrechnung oder aehnliches griffbereit hat.

    Will man jedoch ein Non Immigrant Visum beantragen (damit 90 Tage Aufenthaltsgenehmigung pro eingetragener Einreise), benoetigt man eine ganze Menge mehr Unterlagen. Diese richten sich nach Art, Zweck und Grund des geplanten Aufenthalts.

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • Flug Überbuchung bei Sri lankan airline (Meier´s Weltreisen)
    DerCavemanD DerCaveman

    Die Geschichte kann hinten und vorn nicht stimmen und die teilweise doch recht naiven Formulierungen verstaerken den Eindruck eines Fakes noch mal.

    Wegen Ueberbuchung am Transitflughafen stehen geblieben, Gepaeck reist trotzdem, es muessen neue Tickets gekauft werden ... wenn da ueberhaupt was war (was ich stark bezweifele), dann werden die wohl - wahrscheinlich bereits eingecheckt - den Anschlussflug selbst verpennt haben. Vielleicht haben sie die vielen schwarzen Maenner ja so durcheinander gebracht, dass sie nicht mehr auf die Uhr und auch nicht mehr auf Durchsagen geachtet haben.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Riesenproblem mit Ryanair-Buchung :-(
    DerCavemanD DerCaveman

    ginus wrote:
    das wären dann 2 gegen 1 (ryanair)

    Ein lustiger Gedanke. Aber 2 gegen 1 ist doch unfair. Ob ein Gericht so etwas zulaesst? Doch vielleicht laesst man sich dort ja auf nen Abzaehlreim ein. Da waeren die 2 dann bei geschickter Positionierung wieder klar im Vorteil.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bitte um Hilfe für Urlaub 2009!!!
    DerCavemanD DerCaveman

    @ronjaT

    Wenn du den zitierten Text genau liest, wirst du sehen, dass auch dort an keiner Stelle zu einer medikamentoesen Malariaprophylaxe geraten wird. Es wird lediglich empfohlen, gemeinsam mit einem Arzt eine Nutzen-Risiko Analyse aufzustellen. Werden hierbei auch die Qualitaet der aerztlichen Versorgung sowie die Dichte medizinischer Einrichtungen mit einbezogen (was leider nicht immer geschieht), wird sich wohl kaum ein Arzt fuer eine medikamentoese Prophylaxe fuer Thailand aussprechen.

    Der oft ausgesprochene Rat, moeglichst alle Koerperteile ab Daemmerung mit Kleidungstuecken zu bedecken, ist imo auch nur recht bedingt hilfreich. dabei muesste es sich naemlich schon um recht dicke Kleidungsstuecke handeln. Durch duenne Shirts und Hosen beisst so ne Muecke hingegen locker durch. Ich habe jedenfalls schon einige T-Shirts mit huebschen Blutflecken, die von Mueckenbissen stammen. T-Shirts wohlgemerkt. Es gab also genug unbedeckte Koerperflaechen, an denen sie sich auch haetten versorgen koennen. Aber nein, sie mussten unbedingt durchs T-Shirt beissen.

    Und gegen die Dengueuebertraeger hilft das sowieso nur, wenn man sich rund um die Uhr richtig einmummelt. Die sind naemlich tagsueber auch aktiv.

    In der Praxis taugt also auch der Tipp mit den langaermligen Hemden und den langen Hosen nicht viel.

    @ Krabel

    Ein gut gemeinter Tipp, der mit dem Thema direkt nichts zu tun hat: Thais sagen dir in den meisten Faellen genau das, wovon sie glauben, dass du es gern hoeren moechtest. Mit der Realitaet hat das oft nur sehr wenig zu tun. Nimm es also laechelnd zur Kenntnis, verlass dich aber nie darauf, dass es auch stimmt.

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • Bitte um Hilfe für Urlaub 2009!!!
    DerCavemanD DerCaveman

    ronjaT wrote:
    ... dass für Koh Chang eine Malariaprophilaxe angeraten wird.

    Wer raet denn heute noch zu so etwas? Malariaprophylaxe ist sicher fuer entsprechende Risikogebiete mit schlechter aerztlicher Versorgung nach wie vor zu empfehlen, aber doch nicht fuer irgendwo in Thailand!

    Ueberhaupt verstehe ich nicht, wieso sich immer wieder so viele Thailandbesucher nen Kopf wegen Malaria machen. Malaria ist heute gut behandelbar und heilbar. Ueber Dengue denken hingegen sehr viel weniger nach, wobei hier die Infektionsgefahr doch sehr viel groesser ist und die Behandlungsmoeglichkeiten sich lediglich auf fiebersenkende und allgemein stabilisierende Massnahmen beschraenken.

    Denguegefahr besteht uebrigens in ganz Thailand, also auch (und gerade) in groesseren Staedten und natuerlich ebenfalls in Khao Lak.

    Gruss
    Caveman

    Thailand

  • An welchen Geldautomaten kann ich gehen??
    DerCavemanD DerCaveman

    Nicht nur die, an denen das Maestro Logo angebracht ist (ist es an den wenigsten), sondern auch an 99% aller anderen. Mach dir nur keinen Kopf um das bloede Maestro Logo! Siehst du keins, probiere es trotzdem. Es geht fast immer.

    Aber 2 Tipps am Rande:

    1. Richte dich so ein, dass du nicht ausgerechnet um den Monatsersten herum nachtanken musst. dann gibt's naemlich nicht nur an vielen Automaten lange warteschlangen, manche Automaten - besonders ausserhalb der Touristengebiete - sind dann auch voruebergehend fuer Fremdkarten gesperrt oder es gibt mit Fremdkarten nur recht geringe Betraege. Kurz nach dem Ersten ist der Spuk dann aber wieder vorbei.

    2. Immer den hoechstmoeglichen Betrag ziehen, weil die Gebuehren nicht vom Auszahlungsbetrag abhaengen, sondern pro Vorgang erhoben werden. 10.000 Baht kosten also (fast) die gleichen Gebuehren wie 20.000 Baht und sind somit in Relation zum Auszahlungsbetrag doppelt so teuer. Der Hoechstbetrag liegt bei thailaendischen Automaten immer bei mindestens 20.000 Baht, manchmal (selten) auch hoeher. Bei manchen Automaten ist dieser Betrag aber nicht ueber die bequeme "Fast Cash" Funktion zu haben (die geht oft nur bis 10.000 Baht), ueber "Withdrawal" geht's aber auch dort.

    Wenn der Automat allerdings keine Tausender hat, kann er nur entsprechend weniger auszahlen. In einem solchen Fall den Vorgang abbrechen und zum naechsten Automaten gehen.

    Gruss
    Caveman

    Bangkok

  • Problem mit Reisestornierung
    DerCavemanD DerCaveman

    @privacy

    Noch einmal: AGB gelten nur, wenn diese auch wirksam in den vertrag mit einbezogen wurde. Es waere nicht sinnvol, hier die Einbeziehung der AGB zu bestreiten, weil wir dann naemlich ohnehin nicht mehr ueber irgendwelche Stornogebuehren reden muessten, sondern nach BGB § 651i Abs. 2 abrechnen muessten. Den Wortlaut dieses Absatzes hatte ich bereits auf der vorhergehenden Seite eingestellt.

    Wird nun nach BGB § 651i Abs. 2 verfahren, ist der GESAMTE Reisepreis abzueglich der vom Veranstalter eingesparten Kosten zu erstatten. Bei einem nicht refundierbaren Flugticket waeren das dann schon einmal 100% des Ticketpreises (abzueglich der eingesparten Steuern und Gebuehren und zuzueglich eines eventuellen Bearbeitungsaufschlages der Airline). Hinzu kaemen die am Urlaubsort gebuchten Leistungen abzueglich dort eingesparter Eigenaufwaendungen des Veranstalters bzw. dessen Erfuellungsgehilfen (eine eventuelle anderweitige Vermietung des gebuchten Hotelzimmers muesste vom Kunden bewiesen werden, wenn er die damit erzielten Einnahmen in Abzug bringen moechte). Der entgangene Gewinn des Veranstalters ist natuerlich ebenfalls zu erstatten. Hier waeren wir also sehr schnell bei 75% des Reisepreises oder gar noch mehr.

    Genau das will Sina ja vermeiden! Bestreitet sie aber die Wirksamkeit der AGB, wird sie bei erfolgreichem Bestreiten aber genau dies erreichen.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Problem mit Reisestornierung
    DerCavemanD DerCaveman

    mosaik wrote:
    Der Gesetzgeber schreibt ausdrücklich vor, dass JEDEM Kunden VOR oder spätestens BEI Reisebuchungsabschluss jene allgemeinen Geschäftsbedingungen NACHWEISLICH zur Kenntnis gebracht werden MÜSSEN, die die Geschäftsgrundlage dieses Reisegeschäfts sind.

    Also muss der Kunde dazu gezwungen werden, die AGB zu lesen, um diesen in den Genuss der fuer diesen meist guenstigeren Stornobedingungen kommen zu lassen. Weigert sich der Kunde, dann gelten die auch nicht und es ist nach BGB § 651i Abs. 2 zu verfahren.

    Bei allem Respekt, Peter, aber das ist natuerlich nicht richtig. Es reicht voellig, wenn dem Kunden Gelegenheit gegeben wird, die AGB zu lesen. Ob dieser das aber tut oder nicht, ist dann egal. Wie sollte man ihn auch dazu zwingen koennen?

    BGB § 651i Abs. 2 sagt ja nichts anderes, als dass dem Kunden der GESAMTE Reisepreis abzueglich der vom Anbieter eingesparten Eigenaufwaendungen auferlegt werden kann. Dies wird aber in den meisten Faellen sehr viel mehr als 20% des Reisepreises sein, im vorliegenden Fall mit dem anscheinend nicht refundierbaren Flugticket sogar ganz bestimmt. Geholfen waere unserer Sina also mit BGB § 651i Abs. 2 ganz sicher nicht. Ihr geht es ja gerade darum, dass hier nicht nach BGB § 651i Abs. 2, sondern nach der pauschalisierten Stornoregelung des Veranstalters abgerechnet wird. Sie will sich ja auf die Wirksamkeit der AGB berufen, nicht deren Unwirksamkeit feststellen.

    Und dafuer ist es halt entscheidend, ob die von ihr gebuchten Reiseleistungen ueberhaupt von der dort nur fuer bestimmte Reiseleistungen getroffene Regelung erfasst werden. Es ist also sehr wohl entscheidend, wie die gebuchten Reiseleistungen beschrieben (gekennzeichnet) waren.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Problem mit Reisestornierung
    DerCavemanD DerCaveman

    Sina2 wrote:
    Nach längerer Zeit in der Warteschleife der Kunden-Hotline weiß ich nun was auch auf der Buchungsbestätigung steht: eindeutig eine Pauschalreise.

    Klar, aber mit welcher Kennzeichnung bzw. mit welchen Kennzeichnungen bei verschiedenen fuer verschiedenen Leistungen?

    Wenn vor der Buchung fuer dich erkennbar war, dass die Reise nicht durchgehend mit "Paus" oder "Baus" gekennzeichnet war, also beispielsweise die Flugleistung eine andere Kennzeichnung hatte, dann muss meiner Meinung nach nicht ausdruecklich darauf hingewiesen werden, dass hierfuer andere Stornoregelungen als fuer "Baus" oder "Paus" gelten. Schliesslich haettest du das ja auch selbst erkennen koennen, wenn du dir die AGB durchgelesen haettest sogar muessen.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Problem mit Reisestornierung
    DerCavemanD DerCaveman

    @privacy

    Dass die AGB moeglicherweise erst nach der Buchung zugeschickt wurden, ist dann voellig unerheblich, wenn vor der Buchung die Moeglichkeit bestand, diese ohne groesseren Aufwand einzusehen. Spielt aber aus bereits genannten Gruenden ohnehin keine Rolle, da sich der Ersatzanspruch des Veranstalters ohne wirksame Einbeziehung der AGB nach BGB § 651i Abs. 2 richten wuerde und somit in aller Regel weit hoeher ausfaellt.

    Mit internen Buchungscodierungen des Veranstalters und einer sauberen Aufschluesselung der jeweiligen Stornogebuehren nach eben diesen Buchungscodierungen in den AGB ist das Problem sehr wohl zu loesen. Natuerlich muss der Kunde vor der Buchung die Moeglichkeit haben, die AGB zu lesen und er muss auch erkennen koennen, was denn nun auf "seine" Reise zutrifft. Ob dieser sich nun aber die Muehe macht, dies alles durchzulesen und zuzuordnen, ist hier nicht von bedeutung. Wichtig ist nur, dass er vor der Buchung Gelegenheit dazu hatte. Wenn nicht, dann kann man die ganzen AGB samt Kennzeichnungen der einzelnen Reiseleistungen in die Tonne werfen und landen wieder beim BGB § 651i Abs. 2.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Problem mit Reisestornierung
    DerCavemanD DerCaveman

    Holzwurm hat ja nun dankenswerterweise die entsprechenden AGB nachgeliefert. Die Stornokostenpauschalisierung nach BGB § 651i Abs. 3 betrifft also ausschliesslich solche Reiseleistungen, die vom Anbieter entweder mit der Kennzeichnung "Paus" oder "Baus" gekennzeichnet wurden. Wenn es sich bei der gebuchten Reise um eine so gekennzeichnete handelt, gelten die dort genannten Saetze und es kann nicht ploetzlich mehr gefordert werden.

    Sollte es sich hingegen um eine Reise handeln, die weder mit "Paus" noch mit "Baus" gekennzeichnet wurde, dann duerfte der Veranstalter hier nach BGB § 651i Abs. 2 verfahren. Dieser lautet: "(2) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann."

    Wird nach BGB § 651i Abs. 2 verfahren, fallen in aller Regel weit hoehere Entschaedigungszahlungen faellig als bei Anwendung einer vereinbarten Pauschaltabelle. Ist hierbei nun ein aufgrund der Buchungsklasse nicht refundierbares Flugticket enthalten, dann ist auch hierfuer der volle Preis zu erstatten.

    Die relevante Frage lautet nun also: Handelt es sich bei der gebuchten Reise um eine entweder mit "Paus" oder mit "Baus" gekennzeichnete oder war die Reise mit einer anderslautenden bzw. gar keiner Kennzeichnung versehen?

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Problem mit Reisestornierung
    DerCavemanD DerCaveman

    Sina2 wrote:
    Zudem hätte ich dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen können, die ich vom Veranstalter zugeschickt bekam.
    Dummerweise habe ich diese nur überflogen und da ist mir ein solcher Hinweis nicht aufgefallen.

    Und, hast du sie jetzt gelesen? Was steht denn nun dazu drin?

    Grundsaetzlich ist es sehr wohl moeglich, fuer unterschiedliche Reisen verschiedene Stornogebuehren zu vereinbaren oder auch einzelne Reiseleistungen mit hoehere Stornogebuehren zu belasten als andere.

    Imo geht das auch mittels AGB. Das waere aber im Einzelfall genau zu pruefen. Wenn beispielsweise im Reisevertrag vorn dick und fett ohne weiteren Zusatz steht: "Stornogebuehr bis 14 Tage vor Reiseantritt 20%" und diese Aussage dann hinten in den AGB kleingedruckt wieder aufgehoben wird (bzw. dort differenzierte Stornogebuehren geregelt werden), duerfte dies sicher nicht wirksam sein. Wurde aber im Reisevertrag lediglich vereinbart, dass sich die Stornogebuehren nach Paragraf XY der umseitigen AGB richten, in der Regel aber bis 14 Tage vor dem geplanten Reiseantritt 20% betragen, duerfte das so durchgehen.

    Wann hast du denn die AGB des Veranstalters erstmals einsehen koennen? Wenn dies erstmals nach deren Zusendung moeglich war, die ja vermutlich erst nach Abschluss des Reisevertrags erfolgt ist, duerften diese AGB kaum Bestandteil des Reisevertrags geworden sein. Haettest du sie aber auch im Reisebuero oder im Katalog einsehen koennen, dann waeren sie sehr wohl Bestandteil des Reisevertrags geworden.

    Duerfte aber sowieso egal sein, da auch im Falle der Nichteinbeziehung der AGB ein Schadensersatz faellig waere, der vermutlich auch nicht niedriger ausfallen duerfte.

    Frage also: Wurden die AGB wirksam in den Reisevertrag einbezogen und - wenn ja - was steht da genau zum Storno drin?

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Suche hotel guenstig und in guter lage
    DerCavemanD DerCaveman

    Das Mandarin ist ne einfache Touristenbutze, die vor einem oder inzwischen vielleicht auch schon zwei Jahren zu grossen Teilen ausgebrannt ist. Liegt verkehrstechnisch recht gut zur Silom (shopping), zu den Patpongs (Nightlife) und auch zum Skytrain.

    Zu Fuss bis nach Chinatown ist aber schon ein ganz schoener Marsch. Ich wurde dafuer - wenn ich denn ueberhaupt auf so ne absurde Idee kommen wuerde - bestimmt ne Stunde brauchen. dann vielleicht doch besser mit dem Skytrain die paar Stationen runter bis zum Fluss (3 oder 4 Stationen) und dann weiter mit dem Expressboot. Oder halt gleich mit dem Taxi. Aber zu Fuss? Nie im Leben!

    Gruss
    Caveman

    Bangkok

  • Riesenproblem mit Ryanair-Buchung :-(
    DerCavemanD DerCaveman

    Kevka, schade, dass du meinen gut gemeinten Rat, die Sache nur mit anwaltlicher Hilfe anzugehen, nun offensichtlich doch nicht angenommen hast und versuchst, die Angelegenheit selbst zu regeln. So, wie du das nun machen willst, wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in die Hose gehen.

    Gruss
    Caveman

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Suche für 2009
    DerCavemanD DerCaveman

    Zur Preisfrage:
    In nem 4-5* Hotel musst du etwa mit 150 bis 250 Baht fuer ein kleines Bier rechnen (3 - 5 Euro). In nem vernuenftigen Restaurant direkt nebenan vielleicht mit 100 bis 150 Baht (2 bis 3 Euro) und in nem einfachen Restaurant mit 80 bis 120 Baht (1,60 bis 2,40 Euro). In sehr einfachen Kneipen und Restaurants bekommst du dafuer aber auch schon ein grosses und im Laden 2 grosse.

    Kommt aber auch auf die Biersorte an. Heineken ist das teuerste der in Thailand gebrauten Biere (imo auch das graeusslichste) und kostet etwa fas Doppelte eines guten thailaendischen "Alltagsbieres" (Chang, Leo u.s.w.). Importierte Biere sind erheblich teurer (Erdinger, Warsteiner, Paulaner u.s.w.).

    AI ist, wie alle Vorredner bereits geschrieben haben, in Thailand voellig unueblich und dort, wo es wirklich angeboten wird, auch totaler Quatsch.

    Zur Ortsfrage:
    Hier wird man dir nur vernuenftig antworten koennen, wenn du uns nun endlich die schon weiter oben gestellte Frage beantwortest, um welche Jahreszeit es ueberhaupt geht. darauf kommt es naemlich ganz entscheidend an.

    Gruss
    Caveman

    Thailand
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