Ganz rausreden kann sich da JT aber auch nicht - laut ihren eigenen AGBs 15.8.2 scheinen sie ja davon auszugehen, dass sie Forderungen an mich haben - sonnst dürften die die Daten ja auch nicht an TeleCash mitteilen:
b) Rücklastschriftdaten:
• Rücklastschriftdaten sind: meine Kontonummer, meine Bankleitzahl, Tatsache und Betrag einer Rücklastschrift.
• Wenn ich eine Rücklastschrift auslöse, d.h. wenn die Lastschrift von meiner Bank nicht eingelöst oder von mir widerrufen wird, werden meine Rücklastschriftdaten zu folgenden Zwecken an TeleCash weitergegeben, jedoch nur mit meiner Einwilligung (siehe unten Ziffer 3):
Zur Verhinderung künftiger Zahlungsausfälle. Sobald die Forderung beglichen wird, wird die Meldung gelöscht. Wenn ich jedoch im Zusammenhang mit dem Widerruf erklärtermaßen Rechte aus dem zugrunde liegenden Geschäft mit JT geltend mache, wird die Information über die Rücklastschrift entweder nicht gemeldet oder unverzüglich wieder gelöscht.
Mit Hilfe der Rücklastschriftdaten kann TeleCash auch anderen Unternehmen, die an ihr System akzeptieren wollen. TeleCash kann zu diesem Zweck meine Rücklastschriftdaten verwenden. Rücklastschriftdaten werden nicht zum Zwecke einer Bonitätsprüfung genutzt.
