Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
Erika1E

Erika1

@Erika1
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Erika1
  4. Beiträge
Über
Beiträge
9.1k
Themen
68
Geteilt
0
Gruppen
0
Follower
0
Folge ich
0

Beiträge

Aktuell

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    Erika1E Erika1

    Hallo tetescheri,

    Du kannst da gar nichts machen.

    Die Tickets sind ausgestellt, Änderungen wären - soweit diese überhaupt möglich sind - kostenpflichtig.

    Bei Pauschalreisen werden teilweise unverbindliche Angaben ... vertraglich vereinbart (ein Widerspruch, ist aber so). Der Kunde stimmt mit seiner Unterschrift zu.

    Flugzeiten, Fluggerät und Fluggesellschaft können sich jederzeit ändern. Bei Deiner Ausschreibung stand immerhin dabei "oder gleichwertig".

    Wenn Du mit einer bestimmten Fluggesellschaft fliegen möchtest, wären für Dich künftig vielleicht Baustein-Buchungen interessant.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht!
    Erika1E Erika1

    Indem Ihr kostenlos storniert habt, ist der Reisevertrag erloschen.
    Ihr könnt keine weiteren Forderungen stellen.

    Günstiger wäre es evtl gewesen, sich mit dem Veranstalter auseinander zu setzen und das erste Alternativ-Angebot nicht zu akzeptieren. Der Veranstalter hätte Gleichwertiges anbieten müssen und ggf. den Mehrpreis zu tragen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbst (18) mit Freundin (16) in Hotel auf Mallorca?
    Erika1E Erika1

    ... mit 16 ist man minderjährig, auch in Spanien.

    Die Vorschläge Vollmacht/Einwilligung der Eltern sind vollkommen in Ordnung und berechtigt.

    Das Hotel spielt keine Rolle; das Zimmer wurde für einen Erwachsenen mit Begleitperson gebucht.

    Die Minderjährige verfügt über eine schriftliche Erlaubnis der Eltern, dass sie reisen darf. In dieser Erlaubnis steht nicht, dass der junge volljährige Soundcraft die alleinige Verantwortung für die Jugendliche trägt - das tun letztendlich immer noch die Eltern, die die Erlaubnis zur Alleinreise geben.

    @Soundcraft

    Der Vorschlag des Auswärtigen Amtes bezieht sich auf Kinder. Es sollen Kindesentziehungen... usw. vermieden werden. Deine Freundin ist kein Kind mehr.

    Eine entsprechende schriftliche Erklärung der Eltern Deiner Freundin, dass sie alleine reisen darf, dass Eltern unter Tel/Mail/Home erreichbar sind, dass Du (Personalien) sie begleitest... mit Flug sowieso nach sowieso mit Aufenthalt im Hotel sowieso /im Doppelzimmer ... sollte vollauf genügen.

    Weiter gehende Verpflichtungen würde ich mir an Deiner Stelle nicht aufbürden lassen - wie z.B. als Erwachsener allein verantwortlich für die Freundin zu sein.

    Ich verstehe Deine Bedenken, aber als Deine Schutzbefohlene sollte man Deine Freundin nach der Erlaubnis der Eltern nicht betrachten können. Lediglich als minderjährige Begleiterin.

    Ich wünsche Euch einen tollen Urlaub auf dieser zauberhaften Insel!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schwindel beim Alter der Kinder - Aktuelles Urteil
    Erika1E Erika1

    In dem Fall trifft die Aussage "Geiz ist geil zu", von der ich ansonsten nicht viel halte, weil sie in der Regel nicht zutrifft.

    Richtig, dass die Betreffenden zur Rechenschaft gezogen werden, weder Veranstalter noch Hotel wollen betrogen werden.

    Betrogen werden will der "normal" Buchende ja auch nicht.
    Erstaunlich, was mancher Bürger unter "Kavaliersdelikt" versteht. Würde ihm dasselbe widerfahren, würde er sicherlich lautstark protestieren.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    Erika1E Erika1

    Für interessierte Leser hier die Fortsetzung:

    Heute erhielt ich Post von Neckermann, der Wortlaut:

    "Wichtige Mitteilung"

    Sehr geehrter Neckermann-Reisegast,

    Sie haben unserem Lastschrifteinzug widersprochen. Leider sind uns die Gründe nicht bekannt.

    Wir haben diesem Schreiben einen Zahlungsträger beigefügt. Bitte überweisen Sie mit diesem Vordruck den ausstehenden Beitrag gemäß unseren Reise und Zahlungsbedingungen auf unser Konto.

    Die uns entstandenen Kosten in Höhe von 16,83 EUR (Bearbeitungs- und Bankgebühren) haben wir Ihnen in Rechnung gestellt.

    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keinen weiteren Lastschrifteinzug vornehmen werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Debitoren... "

    Zwei Dinge, die auffallen: "leider sind uns die Gründe nicht bekannt".

    Man fragt offensichtlich nicht erst einmal nach, was da passiert ist, man fordert einfach ein.

    Im Adressfeld ist mein Name angegeben - angesprochen werde ich mit
    "Neckermann-Reisegast". Wie nett... und höflich!

    Die wichtige Mitteilung geht morgen urschriftlich zurück mit dem Vermerk:

    "Urschriftlich zurück am 10.10.2008;
    Grund: ich bin aufgrund Punkt 1.3 vom Vertrag zurückgetreten, bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Abteilung.
    Mit freundlichen Grüßen"

    Schaun´ mer mal...

    @plobi

    Das ware alles kein Problem, wenn dieses Flug-Angebot mit einem Joker, Kleeblatt, Glückskäfer oder sonstwas gekennzeichnet gewesen wäre, dann hätte ich das nicht gebucht.

    Mir liegen die mehrfachen schriftlichen Zusicherungen vor, dass ich einen bestimmten Flug gebucht hätte, den ich - natürlich - auch bekäme. War ja eine Nur-Flug-Buchung.

    Es mag Reisende geben, für die ein solches Glücks-Zufalls-Angebot passt, nur sollten sie vor der Buchung darüber informiert werden.

    Nach meiner Joker-Bestätigung habe ich mich etwas umgesehen. Demnach scheint es Urlauber zu geben, die ein bestimmtes Hotel buchen, dieses Hotel ihnen bestätigt wird, aber dann am Ankunftsflughafen erfahren "Pustekuchen - Sie haben ja Joker-Glück-Kleeblatt" gebucht.

    Mag sein, dass der eine oder andere Reisende nur die Online-Bestätigung beachtet, oder den Ausdruck des Reisebüros, und sich deshalb die eigentliche Vertragsbestätigung des Veranstalters nicht mehr so genau anschaut. Dann hat er schlechte Karten.

    Und selbst dann würde ich diese Joker-Angebote nicht mal als für schlecht erachten, wenn die Kunden wissen, worauf sie sich einlassen und es ihnen letztendlich egal ist, wo sie untergebracht werden - die können dann wohl wirklich zum Schnäppchenpreis Urlaub machen... vielleicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    Erika1E Erika1

    @soedergren

    Auf Punkt 1.3. habe ich mich schon am Samstag, direkt nach Erhalt der Neckermann-Reisebestätigung berufen und Neckermann schriftlich erklärt, dass ich den Vertrag als null und nichtig betrachte.

    @privacy

    So sehe ich das auch. Ich werde mich gegenüber Neckermann und dem HolidayCheck-Reisebüro (zunächst) nicht mehr äußern und warte ab.

    Wir werden übrigens in genau dieser Maschine sitzen; ich habe - wie sonst auch - den Flug direkt bei Condor gebucht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    Erika1E Erika1

    Auf mein (zweites!) Rücktrittsverlangen erhielt ich folgende Antwort von Neckermann:

    "Sehr geehrte Frau ,

    ein kostenfreier Rücktritt ist nach den zur Zeit vorliegenden Informationen
    nicht möglich. Wir haben Ihr Mail an Ihr Reisebüro weitergeleitet mit der
    Prüfung, ob ein Reisebüro-/Buchungsfehler vorliegt. Das Reisebüro muss dann ggf. bei seiner Veranstalterhotline eine Kulanz zum kostenlosen Storno erwirken.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Auf meine erste Mail bezüglich Rücktritt hat Neckermann nicht reagiert.

    Zwischen diesen beiden Rücktrittserklärungen hatte ich dies zuvor schon dem Reisevermittler mitgeteilt, der mich an den Veranstalter verwies.

    Es geht mir nicht um garantierte Flugzeiten.

    Es geht schlicht darum, dass ich über ein Reisebüro bei einem Veranstalter einen ganz bestimmten Flug gebucht habe, so wie er angeboten und mehrfach mündlich und schriftlich bestätigt wurde.

    Der Veranstalter bestätigt lediglich einen Joker-Flug, der aus der garantierten Beförderung von A nach B besteht. Inzwischen erklärte mir das Reisebüro, dass sich sogar der Abflughafen ändern könne.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    Erika1E Erika1

    Danke für Eure Meinungen.

    Der Kunde bin ich.

    Im Detail:

    Ich suchte einen Flug (Hinflug 15. November/Rückflug 22. November). Checkte das Condor-Angebot und schaute dann bei HolidayCheck nach. Der gleiche Flug wurde bei HC um ca. 100 Euro günstiger angeboten.

    Kam mir seltsam vor, ich rief bei HC an. Ja, wurde mir bestätigt, es handele sich um genau diesen Flug; der günstigere Preis resultiere aus dem zu üppig eingekauften Kontingent des Veranstalters, das nun zu günstigeren Preisen auf den Markt käme.

    Ich buchte die Flüge gemäß Angebot.
    Die HC-Bestätigung lautete exakt auf diese Flüge, lediglich mit der üblichen Einschränkung, dass sich die Flugzeiten ändern können. Kein Problem, das steht auch auf den Bestätigungen, wenn ich bei Condor direkt buche.

    Nach der Buchungsbestätigung vom HC-Reisebüro eine weitere Mail mit den genauen Angaben dieses Fluges.

    Am vergangenen Samstag die Reservierungsbestätigung von Neckermann.
    Joker-Flug an den von mir gewünschten Hin- und Rückflugdaten.

    Anruf beim HC-Reisebüro mit dem Ergebnis, dass die Mitarbeiterin noch nie etwas von "Joker" gehört habe.

    Schreiben von mir an HC und Neckermann.

    HC teilte mir mehrfach mit, dass ich genau diese Condor-Flüge gebucht hätte, unter Angabe der Flugzeiten und vor allem der Flugnummer.

    Es folgten zahllose Mails zwischen HC und mir. Immer wieder die Bestätigung, das ich genau mit Condor DExxxx fliegen würde, wie gebucht.

    Neckermann hat heute geantwortet:
    Joker ist genau das, was ich nach der schriftlichen Bestätigung vermutet habe, bestätigt wird lediglich ein Flug an einem bestimmten Tag. So wie das bei Pauschalreisen üblich ist.

    Erneute Mail-Wechsel zwischen dem HC-Reisebüro und mir haben mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich die Bedingungen akzeptiert hätte, dass ich nicht nicht ins Ungewisse fliege, dass sich auch der Abflughafen ändern könne, dass ich die Aussagen der HC-Mitarbeiterinnen hinsichtlich der Zusagen auf meinen konkret gebuchten Flug nicht verstanden hätte - weil Flugzeiten unverbindlich seinen (als ob d a s ein Thema gewesen wäre), dass ich kein Rücktrittsrecht hätte.

    Ich berufe mich auf Punkt 1.3 der Bedingungen, wonach eine von der Buchung abweichende Bestätigung ein Angebot des Veranstalters beinhaltet, das man durch Nicht-Reaktion oder Zahlung (der Anzahlung akzeptiert.

    Ich habe das Angebot nicht akzeptiert; meinen Rücktritt bei Neckermann erklärt, die mich an den Vermittler verwiesen. Ich habe den Rücktritt gegenüber HC erklärt, die mich an Neckermann verwiesen. Seit etwa 6 E-Mails von HC werde ich gebeten, meinen Rücktritt... bzw. das kostenpflichtige Storno erneut zu erklären. Wie oft denn noch?

    Sehr nette Mails bekomme ich vom HolidayCheck-Reisebüro, von unterschiedlichen Reiseberaterinnen, die sich vermutlich über meine Antworten freuen und auslosen, wer mir antworten darf. Nur beginnen sie langsam, sich zu widersprechen.

    Ein abendfüllendes Thema - wie Veranstalter mit Reisenden umzugehen pflegen.

    Ich buchte einen konkreten Flug, der mir bestätigt wurde und erfahre dann, dass ich mit dem Neckermann-Joker (der nicht erkennbar war, und das wohl auch nicht für die HC-Reiseberaterinnen) lediglich Reisetage gebucht habe: mit irgendeiner Airline in irgendeiner Maschine zu irgendwelchen Flugzeiten von irgendeinem Flughafen von A nach B transportiert zu werden.

    Ich werde das durchziehen, so geht es nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    Erika1E Erika1

    Es war eine Nur-Flug-Buchung.

    Angebot = Condor-Flug DExxx am xxx;
    voraussichtliche Flugzeiten, klar, die sind unverbindlich.
    Das Angebot war nicht als Joker gekennzeichnet.

    Reservierungsbestätigung des Reisebüros = gleichlautend Condor-Flüge
    Ein Joker war nicht zu erkennen.

    Reservierungsbestätigung des Veranstalters = Jokerflug am xxx

    Dazu die spätere Erklärung von Neckermann:

    Jokerflüge, die bei Neckermann-Reisen buchbar sind, können nicht mit einer
    bestimmten Fluggesellschaft gebucht werden, Vertragsbestandteil ist
    lediglich Flugtag und - strecke. Auch wenn der Flug laut aktuellem Stand
    mit Condor durchgeführt werden soll, sind Änderungen jederzeit möglich.
    Daher wird auch auf einer Reisebestätigung keine Fluggesellschaft bzw.
    Flugnumer oder -zeit dokumentiert.

    und

    Ihr Reisevermittler Holiday Check hat für Sie einen Jokerflug und nicht den Flug direkt bei Condor eingebucht.

    HolidayCheck bestätigte auf Rückfragen mehrfach, dass es sich exakt und mit Sicherheit um die gebuchten Flüge handelt.

    Und das entspricht nicht den Tatsachen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    Erika1E Erika1

    HolidayCheck und Neckermann.

    Condor-Flug angeboten, gebucht und vom HC-Reisebüro bestätigt.

    Heute erhielt der Kunde Nachricht von Neckermann.
    Es ist genau so, wie der Kunde vermutet hat. Das Reisebüro hat einen Joker-Flug gebucht, bei dem nur die Reisetage verbindlich sind.

    Die mehrfachen vom Reisebüro gemachten schriftlichen Zusicherungen, dass es sich um exakt die gebuchten Condor-Flüge handelt, waren falsch.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Konkrete Reisebestätigung - Rücktrittsrecht
    Erika1E Erika1

    Der Kunde bucht einen ganz bestimmten Flug nach Ausschreibung des Reisebüros/Vermittlers.

    Flugdaten sind angegeben, Fluggesellschaft, voraussichtliche Flugzeiten.
    Er bucht lt. konkretem Angebot. So wird es ihm vom Vermittler bestätigt.

    Der Kunde kennt die Fluggesellschaft, er hat sie oft genug direkt gebucht und weiß, wie eine Bestätigung aussieht. Dass Flugzeiten sich ändern können, ist ihm durchaus bekannt.

    Die Bestätigung des Vermittlers wiederholt die exakten Daten des Angebotes: Fluggesellschaft, Flugnummer.

    Es folgt die Bestätigung des Veranstalters:

    "Joker"
    Reisetag hin; Reisetag zurück.
    Weitere Hinweise: Kunde soll den Flug rückbestätigen (ohne Flugnummer auf der Veranstalter-Bestätigung!); er soll sich nach Ankunft am Flughafen am Counter der Veranstalter-Gesellschaft melden; der Flug sei ohne Verpflegung.

    Ende.

    Es folgen zahllose E-Mails zwischen Vermittler und Kunde.
    Der Kunde akzeptiert den "Joker" nicht. Er hat einen Flug gebucht und kein Glücksspiel. Abgesehen davon sieht er, dass die angegebene Rückbestätigungs-teure-Service-Nummer nicht zu seiner gebuchten Fluggesellschaft gehört. Er weiß auch, dass die Verpflegung standardmäßig inkludiert ist.

    Eine E-Mail an den Veranstalter bleibt unbeantwortet; eine zweite mit Hinweis auf die erste Mail ebenfalls.

    Der Vermittler ... versteht nicht??? Er bestätigt in mehreren Mails, dass der Kunde diesen bestimmten Flug gebucht habe. Aber er ist nur Vermittler und nicht Vertragspartner.

    Der Kunde vermutet Ungutes; er tritt aufgrund des eher undurchsichtigen Punktes "Abweichende Bestätigung von der Buchung - neues Angebot des Veranstalters (an das er sich 10 Tage gebunden hält)" zurück. Die Veranstalterbedingungen machen nicht dezidiert auf das Rücktrittsrecht aufmerksam.

    Der Vermittler teilt mit, dass Storno"gebühren" anfallen; der Kunde teilt mit, dass bei einem vertrags- und bedingungsgemäßen Rücktritt keine Stornokosten anfallen und er Lastschriften zurückggehen lassen würde.

    Der Kunde schreibt erneut an den Veranstalter, der nicht reagiert.
    Der Kunde storniert die Anzahlungs-Lastschrift des Veranstalters.

    Was ist von so etwas zu halten?

    Bei Baustein-oder nur Flugbuchungen dasselbe Geschiebe wie bei Pauschalreisen? Für wie blöde hält man Reisende?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Diskussionsthema: ALLGEMEINBILDUNG
    Erika1E Erika1

    Allgemeinbildung?

    Für mich noch immer der Inbegriff des schulischen Wissens, das man haben muss, um sich für den Besuch weiter führender Schulen zu qualifizieren.

    Allgemeinbildende Schulen.

    Ich habe kürzlich einen Bericht über Schulbücher gelesen. Da werden Werte vermittelt, die vor XXX Jahren Gültigkeit hatten. Eltern derzeit schulpflichtiger Kinder können bestimmt davon erzählen, dass ihre Kinder im Jahr 2008 über einen Schulatlas verfügen (leihweise), in dem exakt die Grenzen der DDR von 1989 eingetragen sind.

    Okay, Schulbücher hingen schon immer der Zeit hinterher - es soll sogar noch immer welche geben, wonach die Frau nach Hause an den Herd gehört; putzen gehört natürlich auch zu ihren Aufgaben. Super das alles, denn der Mann verdient den Lebensunterhalt und will abends sein Essen auf dem Tisch stehen haben.

    Zur allgemeinen Bildung, die sich m. E. nicht nur auf schulische Fächer/ Theorie, sondern auch auf das allgemeine Wissen zur Bewältigung des Alltags erstrecken sollte, gehört Wissen zur IT, zur Wirtschaft, Informationen zum Geld, Altersversorgung - allgemein: zur Lebenstüchtigkeit. Nicht alle Eltern können dieses Wissen vermitteln.

    Schule kann nicht alles leisten, manche Eltern können es nicht.
    Wer also ist für die umfassende Förderung der Kinder zuständig?

    Archiv

  • Verbote...
    Erika1E Erika1

    Carsten, Du bringst es tatsächlich fertig, die Eingangsfrage auf das Rauchen zu reduzieren?

    Du hast kein Problem damit, dass der Staat sich in vieles einmischt, dass die EU Deine Rechte weiter einschränkt? Ist Rauchen/Nichtrauchen das einzige Problem, das Dich beschäftigt?

    maximax,

    ich sags mal gaaanz vorsichtig:

    so lange ein paar Lobbyisten unter den Politikern und 1 % (weniger!) der Bürger, die der Großfinanz angehören, über die Geschicke von Land und Leuten entscheiden, ist es nicht ganz verkehrt, wenn demokratische Politik allgemein sich darum bemüht, das gemeine Volk zu schützen. Wenigstens gewählte Volksvertreter sollten sich um das Wohl des Großteils der Bürger kümmern, die wegen ihrer Verblödung/Des- und Fehlinformation durch das TV gar nicht mitbekommen, wie ihnen geschieht.

    Vor politischen Parteien, die nach Meinung obiger nicht in die Landschaft passen; vor kopftuchtragenden Religionsausübenden, vor rauchenden Mitbürgern u.ä. Dingen muss ein denkender Bürger nicht geschützt werden. Der entscheidet selbst, was er akzeptiert.

    Der Staat übt zunehmend Kontrollfunktionen aus, die teilweise grundgesetzliche Persönlichkeitsrechte negieren. Unter dem Deckmäntelchen der Terror-Gefahr, versteht sich.

    Hört sich nett an, nicht wahr?

    Guckt man genauer hin, herrscht in dieser unserer Republik Korruption, Lobbyismus, ******* der Bürger.

    Abfall-Atom-Finanzwirtschaft.
    Wäre schön, wenn die führenden Köpfe erst einmal ihren eigenen Kram in Ordnung bringen würden, bevor síe sich um Rauchen oder Nichtrauchen kümmern - das bundesländerindividuell gehandhabt wird.

    Als Reiseforumsteilnehmerin sei mir die Bemerkung gestattet, dass ich mich selbstverständlich informiere, bevor ich ins außerdeutsche Ausland reise. Künftig werde ich mich weitaus gründlicher informieren müssen, wenn ich für ein paar Stunden ins benachbarte Bundesland fahre - dort herrscht eigenes Recht. Dank Föderalismus.

    Archiv

  • Urteil: Wer online das Ziel vertauscht, muss zahlen!
    Erika1E Erika1

    Wie bitte, ADEgi???

    DPA ist nichts; SPIEGEL ist nichts, zusammen ist das schonmal gar nichts...

    Du bist der Ansicht:
    Man kann mal was falsch eingeben, Fehler können vorkommen, spanisch muss man nicht sprechen (Sage ich doch! S. Kürzel), die Lotsen haben offensichtlich Fehler gemacht - die Überlandlotsen, denn die Flughafenlotsen dürften davon wenig mitbekommen haben - aber dem Grunde nach war das alles vollkommen in Ordnung.

    Ganz sicher wird Dir auch eine Antwort auf privacys Einwand einfallen, z.B. dass so etwas keinswegs öfter vorkommt, denn es würde ja dann in Deiner schlauen Zeitschrift stehen.

    Kleiner Merksatz, ADEgi:
    auch andere Leute können lesen und wissen, wo sie nachzuschlagen haben. Aber Du d e n k s t ja, dass in Deiner Fachzeitschrift nichts stand... so ein Irrtum ist ja der Erwähnung nicht wert.

    Tsetsetse, kopfschüttelnd...

    Nur eben: Piloten dürfen sich irren, der Online-Bucher darf sich nicht vertun, das ist das Wesentliche. Und der vertut sich o h n e Reisebürounterstützung garantiert, nicht wahr?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mit dem Mietwagen von Malaga nach Novo Sancti Petri
    Erika1E Erika1

    Die Küstenstraße Cadiz-Tarifa-Gibraltar lässt sich gut befahren.

    Die Küstenstraße südlich von Malaga nicht: Stau an Stau. Die Autos ab Malaga stehen in Richtung Torremolinos, Marbella. Ab Estepona wird es ruhiger, dafür steht man dann wieder endlos vor dem Grenzübergang Gibraltar.

    Die Strecke von Malaga nach Ronda sollte man nicht unterschätzen; Ronda liegt weitab zwischen zwei Hauptverkehrsstrecken, das kostet viel Zeit. Setenil ist einfacher zu erreichen.

    Im übrigen finde ich nicht, dass Ronda sehr touristisch geprägt ist. Okay, tagsüber Touristenbusse und Besucher ohen Ende, aber die halten sich dann doch meist um die Puente Nuevo auf. Wenn die Busse ca. 15.00 h abfahren, sieht man nur noch Einheimische und Engländer, die im Parador wohnen bzw. Andalusien-Rundreisende. Viele sind das nicht.

    Lande ich in Malaga, wenn ich an die Costa de la Luz will, begebe ich mich auf dem schnellsten Weg dorthin, Ausflüge kann man von dort aus machen.

    Baustelle Malaga Flughafen? Im Juni habe ich keine gesehen, dafür Baustellen in der gesamten Stadt.

    Costa de la Luz

  • Vorabendcheck in in Palma de Mallorca möglich
    Erika1E Erika1

    xbep,

    meine Antwort beinhaltete die Frage, mit welcher Airline Du fliegst.
    Hast Du nicht beantwortet.

    Es gibt keinen Flughafen, der für sämtliche Fluggesellschaften einen allgemeinen Vorabend-Check-In bietet. Das ist Sache der Airlines.

    Alternativ bieten Flughäfen eine Gepäckaufbewahrung - Palma allerdings nicht.

    So lange Du nicht offenbarst, mit wem Du fliegst, wirst Du keine schlüssige Antwort bekommen.

    P.S.

    I c h konnte mit Bernats Antwort durchaus etwas anfangen.

    Mallorca

  • Urteil: Wer online das Ziel vertauscht, muss zahlen!
    Erika1E Erika1

    ADEgi,,

    ich wäre Dir sehr verbunden, wenn Du Unterstellungen unterlassen würdest. Ich kenne eine Zeitung, die ihren Titel in Versalien schreibt, aber ich gehöre nicht zu ihren Lesern.

    Es ist nicht Jahrzehnte her, Quelle ist der SPIEGEL - Du kennst ihn möglicherweise...

    +++

    Zitat / 08.08.2006

    SEVILLA STATT SANTIAGO
    Pilot verfehlt Flughafen um 700 Kilometer
    Statt in Santiago de Compostela im Nordwesten Spaniens landeten die erstaunten Passagiere eines Inlandsfluges in südlichen Sevilla. Erklärung der Airline: Die geleaste Besatzung stammt aus Schweden und spricht kein Spanisch.

    Madrid – Nur etwa um 700 Kilometer Luftlinie hat der Pilot einer Linienmaschine sein Ziel verfehlt: Die Maschine der Fluggesellschaft Spanair flog von Barcelona nicht wie geplant nach Santiago de Compostela, sondern nach Sevilla. Die Fluggesellschaft Spanair erklärte den Irrtum nach Presseberichten von heute damit, dass die aus Schweden stammende Besatzung der Maschine die Kürzel der Flughäfen verwechselt habe.

    Santiago hat den Code SCQ, Sevilla SVQ. Spanair hatte das Flugzeug mitsamt der Besatzung bei der Partnergesellschaft Nordic Airways in Schweden geleast. Dass der Pilot und die Besatzung kein Spanisch sprachen, habe ebenfalls zur Verwirrung beigetragen, hieß es.

    Die 95 Passagiere machten bei der Ankunft große Augen. Einige hatten sich schon während des Flugs darüber gewundert, dass die Maschine auf der Route von Barcelona in Richtung Westen das Mittelmeer überflog. Nachdem der Irrtum aufgeklärt war, brachte das Flugzeug die Reisenden von Sevilla zu ihrem Ziel nach Santiago.

    abl/dpa

    +++

    Sprachkenntnisse, nun ja.

    SCQ oder SVQ, solch ein Irrtum kann schon mal unterlaufen - vor allem, wenn man der Sprache nicht mächtig ist (ein Treppenwitz!!!).

    Vielleicht, lieber ADEgi, hättest Du besser schon vor drei Jahren begonnen, Deine schlaue Fliegerzeitung zu lesen... ganz sicher wäre darin der eine oder andere diesbezügliche Artikel zu finden gewesen,

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • fliegen mit Tuifly
    Erika1E Erika1

    An manchem scheint es zu hapern:

    ich habe Flüge direkt gebucht. Vor drei Wochen kam eine Änderungsmitteilung; ich habe sie umgehend per Link bestätigt. Zugesagt wurde eine neue tuifly-Bestätigung innerhalb 24 Stunden.

    Keine Bestätigung, aber eine Erinnerung. Die habe ich ebenfalls bestätigt.

    Auch danach keine Bestätigung, sondern eine erneute Erinnerung, dass ich doch bitte bestätigen möchte.

    Ich habe dreimal bestätigt und erhielt keine neue Buchungsbestätigung.

    Also habe ich eine E-Mail geschrieben,
    die neue Buchungsbestätigung kam kommentarlos nach etwa 48 Stunden.

    Find´ ich nicht gut...

    Airlines

  • Urteil: Wer online das Ziel vertauscht, muss zahlen!
    Erika1E Erika1

    anika,

    und was ist mit den Dumpfbacken an Piloten, die Flughafenkürzel verwechseln und falsch landen?

    Der Kunde zahlt, falls er etwas verwechselt.

    Wird der Kunde auch entschädigt, wenn der Pilot seinen Zielflughafen verwechselt?
    (Wird er, entsprechend der EU-Richtlinie).

    Irren ist menschlich, eine Binsenweisheit.
    Manchmal geht es gut aus, manchmal entsteht großer Schaden, nicht nur finanziell, sondern auch auch an Menschenleben.

    Vom Reisebüro sollte man erwarten können, dass das Ziel des Kunden im Verlauf des Beratungsgespräches, auf das sich die RB so viel zugute halten, klar erkannt wird.

    Wird einem Flugzeugführer samt Copiloten zugestanden, dass sie sich ja mal vertun können; wird einem Reisebüro zugestanden, dass es den Kunden missversteht/sich irrt - warum darf der Kunde sich nicht irren???

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorabendcheck in in Palma de Mallorca möglich
    Erika1E Erika1

    Das mit den fehlenden Müll-/Abfallbehältern ist mir gar nicht aufgefallen, wir hatten nichts zu entsorgen.

    PMI: eigentlich ein netter Flughafen mit eeendlos weiten Wegen zum Gate; vorhandenene gläserne, ungepflegte Raucher-Käfige mit überquellenden Aschenbechern, umgefallenen Gläsern und Flaschen - widerlich. Ein so versauter Flughafen passt zum Ballermann-Image.

    Überall wird geputzt, gewienert, blitzblank - bis auf die etwa 15 Putzeimer, die unter C50 standen, weil es hereingeregnet hat... die wurden ständig ausgetauscht, akribisch beobachtet, Warnschilder aufgestellt, damit die Passagiere nicht auf die Nase fallen.

    Auf die Idee, eine der vier Servicekräfte, die die Putzeimer beim Vollregnen beobachteten - was ja eine Weile dauerte - zum Aschenbecher-Ausleeren abzukommandieren, kam man eher nicht.

    PMI = Raucherentwöhnungskurs auf die harte Tour.

    Mallorca
  • 1
  • 2
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 455
  • 456
  • 22 von 456

  • Inhalte melden
  • Veranstalter AGB
  • Nutzungsbedingungen
  • Datenschutz
  • Privatsphäre-Einstellungen
  • AGB
  • Impressum
© 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
  • Erster Beitrag
    Letzter Beitrag