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Felixxx87F

Felixxx87

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  • Silberhochzeit (25J) Sonderangebote, Rabatte oder Specials?
    Felixxx87F Felixxx87

    Hallo,

    meine Eltern feiern diesen Sommer ihre Silberhochzeit.

    In den letzten Jahren habe ich immer mal wieder Angebote Hotels oder Kreuzfahrten gesehen, die auch an Hochzeitsjubiläen Rabatte oder Sonderpreise in dem jewiligen Jahr für die Feiernden anbieten.

    Leider gibt es die mir bekannten Angebote nicht mehr bzw. gelten sie ncht mehr dieses Jahr, da z.b. bei der Kreuzfahrt die Reederei letztes Jahr ihr 25-jähriges bestehen gefeiert hatte.

    Kennt ihr zufällig solche Angebote oder wisst, in welchen Regionen Hotels so etwas aam ehesten anbieten könnten?
    Es gibt kein spezielles Reiseziel.

    Danke und Grüße
    Felix

    Allgemeine Fragen

  • Romantische Tage
    Felixxx87F Felixxx87

    danke für die tipps!

    Hamburg

  • Erfahrung mit KLM - Royal Dutch Airlines???
    Felixxx87F Felixxx87

    danke!

    muss man das immer nach Frankreich schicken?

    Hat jemand Erfahrungen wie bereitwillig die die Entschädigung zahlen?

    Ich mache mir nämlich da wenig Hoffnungen, da sie in ihrem eigenen Flyer schreiben, dass dies bei Verspätungen nicht gilt (obwohl höchstrichterlich ja anders entschieden)

    Airlines

  • Erfahrung mit KLM - Royal Dutch Airlines???
    Felixxx87F Felixxx87

    Hallo,

    mir steht laut der EU-Verordnung eine Ausgleichszahlung zu. Über das Onlineformular werde ich von KLM aber irgendwie ignoriert.

    Kennt jemand eine E-Mail-Adresse oder die Postanschrift, an die man seine Forderung am beste schickt?

    Danke und Grüße

    Airlines

  • Romantische Tage
    Felixxx87F Felixxx87

    Hallo,

    wir sind Ende September für 2 bis 3 Tage in Hamburg und würden dort gerne romantische Tage verbingen.

    Gibt es da irgendwelche Tipps oder Geheimstipps, was man außerhalb des Hotelzimmers so machen könnte?  Riesenradfahren fällt jahreszeitbedingt ja wohl leider aus ...

    Danke und Grüße

    Felix

    Hamburg

  • Nur Teil der Buchung bestätigt
    Felixxx87F Felixxx87

    Hallo,

    wir haben folgenden Fall. Wir haben als Familie einem Reisebüro einen Buchungsauftrag für ein DZ und ein EZ für die gleiche Pauschalreise eines Veranstalters  im Sommer gegeben.

    Nun hat das Reisebüro das DZ zuerst eingebucht, das EZ ist nicht mehr buchbar. Das Reisebüro hat den Veranstalter nach Merken der mangelnden Verfügbarkeit daraufhin auf den Zusammenhang der beiden Buchungen aufmerksam gemacht, der sieht aber keinen Grund das DZ wieder kostenfrei zu stornieren.

    Wer muss nun die Stornokosten des DZ oder einen möglichen Aufpreis für ein EZ bei einem anderen Veranstalter/abweichenden Termin tragen? Ich sehe ehrlich gesagt den Fehler nicht bei uns sondern beim Reisebüro. Das muss sich doch VOR der Buchung darum kümmern, ob beide Zimmer auch frei sind bzw. diese erst optionieren oder vor Buchung mit dem Veranstalter klären, dass nur eine Buchung beider Zimmer gewollt ist und kann nicht einfach nur die Hälfte verbindlich buchen oder?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Übernachtungskosten bei Flugplanänderung Pauschalreise
    Felixxx87F Felixxx87

    Danke nochmal für die sachliche Aufklärung.

    Hängt eine Haftung bzgl. des Anschlussflugs aber eigentlich nicht davon ab, ob die beiden Flüge nun auf einem oder zwei Flugscheinen ausgestellt sind, egal wie sie nun auf der Reisebestätigung ausgewiesen sind?

    Interessehalbe werde ich auch mal beim Veranstalter nachfragen, wie der die Situation sieht. Ich bin gespannt wie der das sieht bzw. dem Kunden gegenüber rechtfertigt.

    Bisher habe ich nämlich solche Zubringerflüge genau in der Annahme gebucht, dass man für den Fall der Fälle einer Verspätung abgesichert ist, zumal die Flüge beim Veranstalter meist teurer sind als selbst gebucht.

    Mich würde auch mal interessieren, ob die Zubringerflüge generell extra ausgewiesen werden oder ob das von Fall zu Fall bzw. von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich ist?
    Gleiches gilt wahrscheinlich für die sog. Anreisepakete bei Kreuzfahrten generell. Dabei wird meines Wissens der Preis auch immer getrennt vom eigentlichen Kreuzfahrtpreis auf der Rechnung ausgewiesen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Übernachtungskosten bei Flugplanänderung Pauschalreise
    Felixxx87F Felixxx87

    Ich habe nicht vor zu stornieren. Das war eine Frage rein aus Interesse.

    Wenn man von einer Pauschalreise ausgeht, sollte dies aber doch möglich sein, oder? Schließlich gibt es Leute, die eben ihren nicht verlängern können/dürfen oder andere wichtige Termine am Tag nach dem Rückflug haben. In dem Fall einer Pauschalreise wäre es dann egal, ob man erst einen Tag später aus dem Urlaubsland wegkommt oder die Verpätung an einem Umsteigepunkt auftritt.

    Aber zurück zum Sachverhalt:

    Es ist wie Lugansk geschrieben hat.
    Die ganze Reise ist zusammen gebucht inkl. Flügen ab/bis DUS. So wird sie auch beworben.

    Nur gibt es verschiedene Wahlleistungen, die man in dieses Pauschalpaket hineinbuchen kann, aber nicht muss, z.b. die Zubringerflüge, Getränkepakete, Ausflüge. Diese werden im Preis getrennt aufgelistet, am Ende wird dann alles zu einem Gesamtpreis addiert.

    So war das bisher auch bei allen anderen Pauschalreisen, die ich gebucht habe, sei es bei Neckermann oder TUI.

    Wo ist da der Unterschied zu einer Pauschalreise, bei der - wie üblich - z.b. Verpflegungszuschläge für HP oder Flughafentransfers extra aufgeführt sind?
    Dann dürften die z.b. bei einem Flugausfall auch nicht zurückerstattet werden?

    Ich dachte immer dass es bei der gerichtlichen Beurteilung eines solchen Sachverhalts darauf ankommt, ob die Reisebestandteile zusammen gebucht wurde (eine Rechnung, ein Endbetrag) und die Einheit der Reise deutlich wird. Oder liege ich da falsch?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Übernachtungskosten bei Flugplanänderung Pauschalreise
    Felixxx87F Felixxx87

    Kourion wrote:
    @Felix
    Weil sie lt. deines Postings als Zubringerflüge bezeichnet werden, die du kostenfrei stornieren kannst. Scheintein "anderer Vertrag" zu sein.

    es ist eine Rechnung, bei dem alle Komponenten (Flüge, Kreuzfahrt, Zubringerflüge) mit den jeweiligen Kosten aufgeführt sind. Wieso ein anderer Vertrag?

    Die Zubringerflüge sind so auch inkl. Preis aufgelistet, allerdings steht unter diesen wie gesagt der besagte Abschnitt:

    "
    Sollte ein Zubringerflug gebucht sein und sich die Flugzeiten ändern, sodass der Zubringer- mit dem Charterflug nicht an einem Tag kombinierbar ist, so ist es möglich den Zubringer kostenfrei zustornieren oder eine kostenpflichtige Nacht hinzuzubuchen.

    Hiermit bestätigen wir die gebuchten Zubringerflüge. Flugzeitenänderungen sind vorbehalten."

    Z.b. wären gebuchte Landausflüge auch einzeln aufgeführt. Die würden dann ja auch nicht als Extra-Vertrag gelten, oder?

    Ganz am Ende ist dann die Gesamtsumme angegeben.

    Wir werden die Flüge wohl stornieren und auf eigene Kosten am nächsten Tag zurück. Deswegen hat sich die Sache somit mehr oder weniger für uns geklärt.

    Aber zwei Sachen würden mich trotzdem noch interessieren:

    Wieso sollen die Flüge nicht zu der gesamten Reise als Pauschalpaket zählen?
     Somit wäre deren "Zweck" und die gemeinsame Buchung über den Veranstalter, dass man für eine Verspätung der Flüge und eines Verpassens des Anschlussflugs nicht verantwortlich wäre, doch hinfällig, oder?

    Wieso sollte keine generelle Stornierung / Umbuchung der Reise möglich sein.
    Angenommen es besteht keine Möglichkeit mehr nach Hause zu kommen und am nächsten ist beruflich gesehen kein Urlaubstag mehr möglich. Müsste man das einfach akzeptieren?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Übernachtungskosten bei Flugplanänderung Pauschalreise
    Felixxx87F Felixxx87

    Was aber die Pauschalreiseab DUS und zurück nach DUS betrifft, so befürchte ich, dass du nicht kostenfrei auf einen anderen Flughafen ausweichen und auch nicht kostenfrei umbuchen kannst.
    Du hast diesbezüglich einen Vertrag abgeschlossen. Eine Änderung des Vertrages wird mit Kosten verbunden sein.

    danke für die Antwort.

    Kannst du nochmal erklären, wie du darauf kommst, dass die Flüge nach/ab DUS nicht in der Pauschalreise enthalten sein sollen?

    Sie sind auf der Gesamtrechnung mit aufgeführt und wurden auch als Wahloption auf die Reise ab/bis DUS beworben.
    Falls das nicht der Fall wäre, wäre man ja sogar selbst der Dumme, sollte der Zubringerflug verspätet sein und man dadurch den Flug und das Schiff verpasst, oder?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Übernachtungskosten bei Flugplanänderung Pauschalreise
    Felixxx87F Felixxx87

    Das Problem:
    Es steht dann aber folgendes in der Rechnung:

    Flug STR DUS ....
    Flug DUS Bergen ...

    Kreuzfahrt

    Flug Bergen DUS ....
    Flug DUS STR 20.15 - 21.15 xx Euro

    Sollte ein Zubringerflug gebucht sein und sich die Flugzeiten ändern, sodass der Zubringer- mit dem Charterflug nicht an einem Tag kombinierbar ist, so ist es möglich den Zubringer kostenfrei zu stornieren oder eine kostenpflichtige Nacht hinzuzubuchen.

    Hiermit bestätigen wir die gebuchten Zubringerflüge. Flugzeitenänderungen sind vorbehalten.


    xx Euro

    Die Frage ist: Ist das so rechtens bzw. seitens des Veranstalters so erlaubt?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Übernachtungskosten bei Flugplanänderung Pauschalreise
    Felixxx87F Felixxx87

    Hallo,

    ich denke auch nicht, dass das für den tatsächlichen Fall relevant ist, aber hier noch mal vollständigkeitshalber:

    Der von der Kreuzfahrt kommende Flug soll um 19 Uhr in DUS landen.
    Im Winterflugplan gab es einen Flug DUS-STR um 20.15 Uhr. Im Sommerflugplan (kein Ahnung ob schon immer so vorgesehen oder geändert) geht der letzte Flug um 19.10 Uhr.

    Somit wird eine Übernachtung nötig.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Übernachtungskosten bei Flugplanänderung Pauschalreise
    Felixxx87F Felixxx87

    Hallo,

    ich bräuchte Hilfe bei folgendem Fall:

    Ein Kunde bucht eine Kreuzfahrt pauschal bei Hurtigruten mit Flug, der auch einen innerdeutschen Anschlussflug beinhaltet.

    2 Monate nach Buchung und 3 Monate vor Reiseantritt bekommt er eine Nachricht, dass auf Grund einer Flugplanänderung der innerdeutsche Anschlussflug gestrichen wurde und erst am nächsten Tag ein Weiterflug möglich ist.

    Der Kunde soll die Übernachtungskosten am Umsteigeflugfhafen selbst tragen. Zu Recht?

    Wenn ja:

    Hat der Kunde ein Recht darauf, auf einen alternativen Flughafen oder eine andere Reise umzubuchen bzw. zu stornieren oder mit einer anderen Airline fliegen zu dürfen?

    Danke für die Hilfe 🙂

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gepäckschaden
    Felixxx87F Felixxx87

    was mich aber interessiert: Wie wird der Zeitwert genau berechnet? Durch lineare Abschreibung? Aber auf wieviele Jahre?

    Gibt es dazu entsprechende Richtlinien bzw. Urteile, das es im Washingtoner-Abkommen wohl nicht erwähnt ist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gepäckschaden
    Felixxx87F Felixxx87

    Hallo,

    ich habe einen Gepäckschaden, d.h. mein Koffer (nicht der Inhalt) wurde irreperabel beschädigt.

    Auf welchen Erstattungsbetrag habe ich ein Anrecht: Den Neupreis oder den Zeitwert. Und wie wird der Zeitwert gegebenenfalls bestimmt?
    Es kann ja wohl nicht der Willkür der Airline überlassen werden, oder?

    Danke und Grüße

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hochzeit im Beachcomber Shandrani
    Felixxx87F Felixxx87

    Hallo,

    also wir waren vor 4 Jahren im Shandrani und damals gab es an allen Stränden Korallenblöcke, aber kein durchgehendes Riff.
    Hoffe das ist immer noch so und die Korallen sind mittlerweile nicht platt gemacht:D

    Sonstiges Afrika

  • Umbuchung der Pauschalreise wegen Öl-Katastrophe?
    Felixxx87F Felixxx87

    genau so ist es.

    Allerdings ist das Thema Öl durchaus in anderen Regionen an der Tagesordnung.
    In einem Hotel in den VAE werden z.b. Tücher am Strand verteilt, mit denen man seine Füße abreiben soll, nachdem man am Strand war, damit die Ölreste entfernt werden können...

    Aber ansonsten ist Öl am Strand/Meer genauso zu behandeln wie jede andere Beeinträchtigung. Entweder als Mangel oder wenn kurzfristig und unverschuldet eben als höhere Gewalt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fragen/Antworten Handgepäck
    Felixxx87F Felixxx87

    Hallo @ all:

    Wie ich glaube ich auch geschrieben habe gibt es bei BA keine Gewichtsbeschränkung!
    http://www.britishairways.com/travel/bagcabin/public/en_cn

    Das gilt übrigends schon lange:
    http://www.focus.de/reisen/fliegen/british-airways_aid_110394.html

    Man muss das Handgepäck nur selbst in das Gepäckfach bekommen.

    Daher kann es durchaus mal 15 kg oder mehr wiegen, wenn man den Trolley voll mit Bücher o.ä. macht.

    Airlines

  • Fragen/Antworten Handgepäck
    Felixxx87F Felixxx87

    danke für die Antwort.

    Was die ganze Sache ja total witzlos macht, da nirgends auch auf den Airport Seiten davon etwas steht.

    Es kann ja nicht sein, dass man da mit seinen 15 kg ankommt und 10 kg wegwerfen muss, weil man vorher nirgends die Chance hatte dazu etwas zu lesen?

    Airlines

  • Fragen/Antworten Handgepäck
    Felixxx87F Felixxx87

    Hallo,

    ich werde in kürze von Shanghai mit BA via London nach Deutschlandfliegen und habe daher eine Frage zum Handgepäck, da ich insgesamtrelativ viel Gepäck dabei haben werde.

    Lt. BA darf ich als Handgepäck ein Gepäckstück mit den üblichen Maßenaber OHNE jegliche Gewichtsbeschränkung (solange man es selbst in dieGepäckfächer bekommt) und eine Laptoptasche o.ä.mitnehmen.

    Nun war ich jetzt am Flughafen in Shanghai und habe beobachtet, dassvor der Sicherheitskontrolle ein Schild stand, das einem nur 1Handgepäckstück und mit max. 5 kg erlaubt. Daneben stand einMitarbeiter und hat auch tatsächlich jeden Zweiten zurückgeschickt,nachdem er das Gepäck auf einer Personenwaage gewogen hatte.
    Einige sind da sogar in Tränen ausgebrochen.

    Ich hatte natürlich vor, alle schweren Sachen in den Trolley zu packen,der dann bei Einhaltung der Größenmaße auch mal 15 kg wiegen kann.

    Meine Frage ist nun: Gibt es an Flughäfen (am besten natürlich PVG)extra Handgepäckrichtlinen, die über denen der Airlines stehen? BeimAirport kann ich diesbezüglich niemandenerreichen.

    Danke und Grüße

    Airlines
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