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  • Touristikservice Schürmann
    fjrdriverF fjrdriver

    Hallo,
    Ich wollte geblendet wegen dem günstigen Preis, auch einmal etwas über diesen Veranstalter buchen, aber 2 Umstände hielten mich davon ab:
    1.) Die Reisebeschreibung ,wobei es sich hierbei für den Kunden um den wichtigsten Vertragsbestandteil überhaupt handelt, war eine Zumutung und unvollständig, zB. wahren dort  keinerlei Angaben über den Leistungumfangs des Ai gemacht.Sicherlich kann ich mich bei den Mitbewerbern informieren. Aber Angaben vom Mitbewerbern werden nunmal nicht Vertragsbestandteil.

    2.)Ein Reiseveranstalter der meint, im Jahre 2011 nach Christi ohne eigene Homepage auszukommen,in einer Zeit wo kleinste Klitschen und Privatpersonen bereits Homepages besitzen, ist in meinem "persönlichen Rating" bereits unten durch. Ein Armutszeugniss für das "Marketing"dieses Reiseveranstalters ist es auch, diesen Umstand nicht erkannt zu haben.

    summa summarum hat mich die mangelnde professionailtät dieses Reiseveranstlaters
    bereits im Vorfeld davon abgehalten, eine Kundenbeziehung einzugehen. Man darf
    nicht vegessen: holidaycheck ist nur der Vermittler.

    Reiseveranstalter

  • Hotelgutscheine im Reisebüro gültig?
    fjrdriverF fjrdriver

    Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt!

    Da gebe ich Dir volkommen Recht. Die Walk in Rate ist sowieso der größte Schwachsinn, insbesondere wenn die gleichen Hotels über Portale im Internet die gleichen Zimmer simultan  zum halben Preis verschleudern inklusive Stornierungsmöglichkeit bis 12:00 am gleichen Tag. Mir wollte mal ein hotel in Prag, welches ich über ein Portal gebucht hatte und ich um einen Tag verlängern wollte die Walk In Rate berechnen. Das gleiche Hotel hatte aber ein kostenloses Wlan. 3 mal darftst Du raten was ich getan habe. Der Rezeptionist hat aber ein wenig blöd geschaut als ich ihn gefragt habe ob man sich das Spielchen nicht hätte sparen könnte, insbesondere ob es  ihn lieber gewesen das Zimmer von Anfang an mit den Portal  ggfls. mit mehreren Einzelbuchungsvorgängen fiktiv in die Zukunft  zu "blokieren"und dann zu stornieren.......

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • disneyland Paris
    fjrdriverF fjrdriver

    Wir haben im Februar die Reise über den deutschen
    Discountermarktführer (für Lebensmittel) gebucht.  Das Hotel war für den Discounterpreis
    OK (Magic Cirkus) ,für den Normalpreis hätte man auch etwas im Adlon bekommen
    können.  Unserer Tochter (6 J.) hat Disneyland selbst sehr gut gefallen,
    Uns Erwachsene weniger. Wenn ich das ganze etwas sarkatisch beschreiben darf,
    dann würde ich das Ganze kompakt mit: "Sozialistischen Schlangestehen im turbokapitalistischen Umfeld" bezeichnen. Und das wohlgemerkt im Februar.

    Frankreich

  • Lidl in Port de Alcudia
    fjrdriverF fjrdriver

    Wenn ich das traurige Fruchtsaftangebot vom  Eroski in Alcudia /Muro erlebte,
    Irgend so'n Orangennektar für 2.50 € /l und das war das höchste der Gefühle.
    Saft oder gar Apfelsaft überhaupt nicht zu bekommen .

    Da wäre ich glücklich gewesen, wenn ich das Fruchtsaftangebot vom Lidl in Deutschland zum doppelten bis dreifachen Preis wie in Deutschland erwerben könnte.

    Sorry aber das meine ich ernst)))))

    Mallorca

  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
    fjrdriverF fjrdriver

    Von Schmeling:
    Leistungsträger ist ein schöner Begriff der aber im Vertragsrecht 
    nicht existiert dort gibt es nur Vertragspartner. und Erfüllunggehilfen.
    Der Reiseveranstalter kann ja versuchen seine Zuständigkeit zu verneinen,
    wird aber eine deratige Bauchlandung erleiden.
    Erinnert mich an den analogen Versuch ,Gewährleistungsansprüche ebenso aufgrund
    eines Vertragsverhältnisse an den Hersteller abzuwiegeln.
    So geht das aber nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
    fjrdriverF fjrdriver

    Hallon Bernhard, Du scheinst es immert noch nicht zu kapieren,
    daß der Reiseveranstalter durch das Absetzen des Kunden
    am falschen Ort seinen Reisevertrag gebrochen/nicht erfüllt hat und somit dem
    Kunden gegenüner schadenersatzpflichtig ist.
    Punkt. Alles andere ist müßig zu diskutieren.
    Auf der Autobahn habe ich keinen Vertrag mit niemanden,
    was sollen  also deratige Vergleiche?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
    fjrdriverF fjrdriver

    Solange du meinen Argumenten dich nur an der Rechtschreibung "aufhängen" kannst,
    bin ich ja beruhigt

    Lass mich mal Raten,
    Du bist in der Reisbranche tätig und arbeitest bei einen Reiservermitteler
    oder Reiseveranstalter.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
    fjrdriverF fjrdriver

    as Nachtflugverbot in FRA sollte eigentlich bei Buchung des Rückflugs mit einer relativ späten Abflugzeit bekannt gewesen sein, auch die Risiken.  
    Lieber Benhard:
    1 Bucht der Konde bei einer Pauschaloreise keine Abflugzeiten, wohl aber Abflugsort und Ankunftsort als Vertragsbestandteil der Pauschalreiise.
    2.)
    Ist das Nachtflugverbot nicht das Problem des Kunden sondern einzig allein das Geschäfts Risiko des Reiseveranstalters bzw. dessen Erfüllungsgehilfen der die Reisezeiten der Pauschalreise in dieses Zeitfenster legt.
    Der "Aufwand für einen bestellten Abholer in FRA" gehört sowieso in die Abteilung Lachplatte.
     Warum Pacta sund servanda!!!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
    fjrdriverF fjrdriver

    Hallo von Schmeling
    iVelIleicht erhellt sich der Sinn meines Beitrages nach der genauen Lektüre der AGB´s des Veranstalters?
     
    Ich bestreite die Wirksamkeit derartiger Klauseln im AGB. Welche Sinn hat das
    Produkt Pauschalreise oder überhaupt die Institution Reiseveranstalter, wenn sich diese Ihrer vertraglichen Verpflichtung in den AGBs entziehen kann.

    Ansprechpartner für die zu erstattenden Zusatzkosten ist unstrittig der Leistungsträger Fluggesellschaft.
    Genau das bestreite ich aber...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erfahrungen mit dem Hotel Yetkin in Konakli??
    fjrdriverF fjrdriver

    Nunja wir waren im Sommer 2008 im Yetkin hat uns gut gefallen, sehr netter Service, alle sehr 
    sauber aber das Größte Manko war für mich die Auswahl an Hauptspeisen und insbesonderean Fleisch. Nur das keinene Missverständnisse aufkommen, ich erwarte in der Türkei keine Schnitzel und Schweinefleisch.Das was im Yetkin angeboten wurde, war in Der Qualität auch sehr gut.

    Trotzdem muss ich zu meiner Schande eingestehen, daß ich nach einer Woche ein riesiges
    Bedürfnis verspürte nach Alanya in den Burgeking zu fahren um mal ein Stück
    Fleisch ungleich  Geflügel oder Hackfleisch "an einem Stück" verzehren zu können,,,,,))))
    Wenn man im täglichen Beruf eine wirklich gute Betriebskantine a la Ar*k oder
     Eur
    st in einer großen Firma gewohnt ist, dann kann es schon sein, daß man die Verpflegung im Yetkin, was die Auswahl betrifft, als Rückschritt empfindet.

    Diesem Sommer waren wir in Mallorca im Grupotel Maritimo, wir haben für 14 Tage
    HP so viel bezahlt wie im Yetkin für 13 Tage AI.

    Aber das Abendbüffet war schon 2-3 Klassen besser. Alleine das täglich vorhandene 
    Pastabuffet war von den Anzahl der Essenstationen Umfangreicher als das gesamte
    Hauptspeisenbuffet im Yetkin. 
    Dazu eine Fleischauswahl von denen diese reduziert auf 25%
    diese im Yetkin zu aller Ehre gereicht hätte.

    Aber man muß natürlich fairerweise den Reisepreis AI mit dem für HP in Relation stellen
    und abwegen was einem wichtiger ist.

    Türkei (alt)

  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
    fjrdriverF fjrdriver

    @VonScmeling
    Deinen 
    Beitrag verstehe ich absolut nicht.
    Es handelte sich doch um eine Pauschalreise oder?

    Vertragspartner für die Pauschalreise ist nunmal der Reiseveranstalter.

    Vertragbestandteil dieser Pauschalreise war u. A der Transport von A nach B und wieder
    zurück nach A. Dieser Vertragsbestandteil wurde nicht erfüllt, also ist der VERTRAGSPARTNER
    schadensersatzpgflichtig und haftet daher auch für die Fehler seiner Erfüllungsgehilfen (Fluggesellschaft)
    Wo ist das Problem?
    Gruß
    Uwe

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
    fjrdriverF fjrdriver

    AntoniaW wrote:

    @Claudia_Philipp
    Bitte nicht böse sein: der Spruch mit den 3* war allgemein gedacht und nicht auf Dich persönlich bezogen. 4.5* vs. 5* zieht ja auch nicht so.

    Meiner Meinung nach muss der Reiseveranstalter kein (gleichwertiges) Hotel zum gleichen Preis anbieten. Solange er die Option zu kostenfreien Stornierung hält. So wie auch der Vertragspartner "Reisende" nicht zu seinem Nachteil einer Vertragsänderung zustimmen muss, braucht dies auch der Vetragspartner "Reiseveranstalter" nicht zu tun.

    Das sehe ich aber überhaupt nicht so: Der Vertragspartner
    kann den Reisevertrag nunmal so nicht erfüllen und ist sein
    Problem wie er diesen "Nacherfüllen" soll oder ist eben bei
    Vertragsbruch Schadensersatzpflichtig wie es der Kunde eben auch ist.
    Wozu gibt es sonst Reiserücktrittsversicherungen?

    Archiv (nur lesen)

  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
    fjrdriverF fjrdriver

    Siehe auch:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Hotel-wird-vielleicht-nicht-fertig-__f65681.html

    Archiv (nur lesen)

  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
    fjrdriverF fjrdriver

    Nunja meiner Meinung nach besteht ein Reisevertrag, den der 
    Vertragspartner nicht erfüllen kann. Das Hotel ist noch nicht fertig.
    Aber das ist nunmal das UNTERNEHMERISCHE RISIKO des 
    Veranstalters. Der Kunder kann jetzt kostenlos den Reisevertrag 
    stonieren, muss aber nicht.
    Der Reiseveranstalter ist jetzt in der BRINGSCHULD einen mindest
    gleichwertigen Ersatz vorzuschlagen, und gibt es nur einen höherpreisigen
    Ersatz ist das nicht das problem des Kunden.

    Dann soll der Reiseverantalter doch den Vertrag und dem Risiko von
    Schadenersatzforderungen des Kunden selbst stonieren.

    Wenn ich bei Ebay eine Ware von einem solventen Handelspartner
    ersteigere und es kommt zu einem rechtmässigen Vertragabschluss und
    der Vertragspartner kann nicht liefern, steht es dem Kunden auch frei, sich
    die gleiche Ware aus anderer Quelle zu besorgen und die Mehrkosten einzufordern.

    Gruss
    Uwe

    Archiv (nur lesen)

  • Gebuchtes Iberostar ist kein Iberostar mehr...
    fjrdriverF fjrdriver

    Lexilexi wrote:

    Britta1975 wrote:
    @lexilexi
    Ich verstehe Dich nicht falsch...meine Gründe habe ich glaube ich schon dargelegt - es geht mir auch einfach auch ums Prinzip! Wenn ich im geschäftsleben etwas bestelle, möchte ich auch das entsprechend der Bestellung geliefert wird.

    Wenn Du Dir einen VW-Passat bestellst (und bezahlst) bist Du dann auch mit einem gelieferten Skoda Octavia zufrieden? Ist doch kein großer Unterschied, oder? 😉

    Gruß,
    Britta

    ich verstehe dich voll und ganz.
    die frage ist aber, ob man es so vergleichen kann.
    ist das hotel, dass du gebucht hast, denn nun schlechter, seit der name "iberostar" weg ist?
    ist das servicepersonal reduziert worden? ordert der koch minderwerigeres essen, als zuvor? sind die getränke anders?
    wird der garten nicht mehr gepflegt? sind die zimmermädechen nun liderlicher mit der reinigung.
    sind bauliche veränderungen vorgenommen worden? zimmer kleiner?
     
    noch kann man das doch alles nicht sagen.
     
    um auf dein besipiel zurück zu kommen hast du einen vw passat bestellt, dem vielleicht nur das "vw" schild fehlt, aber ansonsten dieselbe verarbeitung hat?Hallo, Wenn ich eine Kiste  einer Bekannten spanischeb Sektmarke kaufe und jemand möchte mir das Pendant vom Aldi liefern welches nachweislich nvon der gleichen charge stammt und nur mit anderem Label ausgeliefert wird dann lässt sich das schon vergleichen.epsarte Hallo, wir leben im Kapitalismus und eine Marke hat eben einen Wert die sich im Geld nunmal ausdrückt.  Und dieser Vertragsbestandteil wurde nunmal nicht erfüllt.Gruß Fjrdriver.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Iberostar ist kein Iberostar mehr...
    fjrdriverF fjrdriver

    bernardo2001 wrote:

    Hallo,

    ich
    Ich halte es fuer ueberzogen die Qualitaet eines Hotels am Namen einer Hotelkette festzumachen, denn auch innerhalb einer Hotelkette koennen unterschiedliche Standards vorliegen, wenn die Hotelkette eine gewisse arkeBandbreite von Hotelkategorien anbietet, beispielsweise Hotels mit zwei und Hotels mit vier Sterne. Orientierung sollte also immer sein, was in der Ausschreibung fuer ein Leistungsspektrum angeboten wird.

    Viele Gruesse
    bernardo2001Ich gebe Dir insofern Recht das man die Qualitä und ich t eines Hotels nicht unbedingt and der Marke festmachen kann, aber  bestreitest Du das die Marke selbst einen Wert darstellt? Diesen Umstand scheinst Du völlig zu ignorieren.
    Selbstverständlich steht es jedem frei, Marken zu celebrieren und dafür Geld auszugeben oder nicht. Aber bestelt muss auch geliefert werden. 
      Du bestellst eine Waschmaschine der Marke Bosch und ich lieferer Dir eine der Marke privilleg welche nachweislich baugleich  (und preiswerter ist.Würdest Du das so akzeptieren? Gruß fjrdriver.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gebuchtes Iberostar ist kein Iberostar mehr...
    fjrdriverF fjrdriver

    Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.

    Ich persönlich finde schon das alleine eine Marke wie Iberostar einen gewissen Wert darstellt, bzw. wenn diese Marke wegfällt und zumindest nicht durch eine andere genau so renomierte Marke ersetzt wird, einen Mangel darstellt, unabhängig davon ob objektiv oder subjektiv eine Leistungsverschlechterung darstellt.
    Es stellt nunmal  unbestritten in der freien Marktwirtschaft die Marke ansich einen Wert da, (unabhängig von der gleichwertigen Qualität eines "No Name Productes). Oder möchte jemand das etwa bestreiten?
    So hat z.B ein Toyota Aygo einen höheren Wert in der Schwacke Liste als ein Baugleicher Citroen C1
    oder z.B. ein Stück butter der Marke Wei... einen höheren Preis und somit Wert ,als ein objektiv geichwertiges Stück der (Handels) Marke Ja.
    Mit dem Beispiel Rolex/Blender in gleicher Qualität  möchte ich gar nicht kommen......
    Gruß
    fjrdriver

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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