@vs: habe gerade erst Deinen Beitrag vom gestrigen Abend gelesen. Sorry, ich habe noch ein alternatives Leben ausserhalb von HC. Ich sitze daher nie mit dem Messer zwischen den Zähnen vor dem laptop, um ggfls. unverzüglich in Aktionismus zu verfallen, nach dem Motto: "let`s clear the deck for action". Sagt mein Mann immer, wenn bei uns mal dicke Luft sich zu entwickeln droht. Er war halt bei der Marine.
Vorab: ich möchte Dich bitten, mich in Zukunft genau so höflich anzusprechen wie ich es bei Dir tue. Du bist keine Feudalherrscherin, der es erlaubt ist, mit überheblichem Dientsmagdgehabe sich hier zu artikulieren. Wenn ich Dir mit gleicher Münze heimzahlen wollte, müsste ich das "von" weglassen, und Dich nur noch Schmeling nennen. Da geht aber der Schmähfaktor verloren, denn dieser Name steht nicht nur in Deutschland als Synonym für einen aussergewöhnlichen fairen Sportsmann. Ich müsste dann z.B. "Boxerin" sagen. Obwohl, wenn ich nachdenke, so schlecht ist das gar nicht.
Zur Sache:
es herrscht Einigkeit ( wie von mir schon seit Jahren propagiert ), das bei der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Hotels vor Abreise ein kostenfreies Stornorecht besteht, und im Wege der Klage als Schadensersatz 50% des Reisepreises vom Gericht festgelegt werden.
Es besteht Nichteinigkeit, wird die Nichtverfügbarkeit des Hotels erst bei Ankunft im Urlaubsland festgestellt, ein sofortiger Rückflug verlangt und durchgeführt wird, dann nur ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, nicht aber ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen würde. Diese Logik erschliesst sich mir nicht, da hast Du ein Monopol drauf.
Und Deine Behauptung im Beitrag vorstehend, das unbedingt das angebotene Ersatzhotel angeschaut werden müsste, um den adäquaten Vergleich zu vermöglichen ist sowas von falsch wie ich es bei Dir nicht für möglich gehalten habe. Der RV begeht Vertragsbruch, und wenn ich schon in Deutschland das Ersatzhotel nicht akzeptieren muss, warum sollte ich das denn vor Ort tun ? Ich will in mein gebuchtes und vertraglich fixiertes Hotel, und sonst gar nichts. Sonst will ich nach Hause, alles weiteres vor Gericht.
Nun zu meinen von Dir kritisierten Beiträgen und deren juristischen Belastungen.
Ich gehe mal davon aus, das Du in Deinem Leben nie persönlich als Besucherin ein Amtsgericht aufgesucht hast. Würde ich aber ( nicht nur Dir ) empfehlen. Und wenn Du sogar zufällig in Hannover, Köln oder München u.a. wohnst, könntest Du an einem Verhandlungstag z.B. ca. 20 Termine ( jeweils auf 20 Minuten angesetzt ) Dir anhören, die alle als gegnerische Partei den dort ansässigen RV aufzeigen. Die Termine sind öffentlich. Da würdes Du dann erleben, wie vor Gericht geschachert wird. Der Einzelrichter hat vor sich stapelweise Akten liegen, er hat sich vorab ein Bild und auch schon eine Entscheidung zurecht gelegt. Fast alle Fälle werden im Wege der Kungelei in der mündlichen Erörterung entscheiden, also als Vergleich, oder Empfehlung an eine Partei die Klage zurückzuziehen etc. Der richter lässt erkennen, welche Tendenz er präferiert. darum gibt es auch so wenige konkrete Urteile bei der Vielzahl von Streitigkeiten in der Sache.
Ich habe einen Fall durchgezogen, habe darüber bereits hier berichtet. eine Woche vor Abreise erfahre ich durch Zufall hier im forum, das mein gebuchtes Hotel 3 Tage nach Ankunft schliessen wird. Nachfolgende Aktionen tun jetzt nichts zur Sache, ich habe im Ergebnis sofort storniert, Klage angekündigt, alternativ nach meinen Kriterien neu gebucht und bin geflogen. Der RV hatte behauptet, von der Schliessung nichts gewusst zu haben. Da ich den Manager der Anlage gut kannte, habe ich ihn besucht ( war in der Nachbarschaft meiner Alternative ), und wo er mit die schriftliche Info zeigte, in der alle RV 5 Wochen vorher verständigt wurden. Aber er wollte mir diesen Beweis nicht überlassen.
Mein Rechtsanwalt hat dann in Übereinstimmung mit mir, die Schadensforderung auf 100% deklariert. Ich war wütend, und Wut ist in aller regel kein guter Ratgeber. Gilt übrigens auch hier für einige Beiträge aus der Hüfte. Der RA begründete die Forderung damit, das der RV mich erst vor Ort von der Schliessung in Kenntnis setzen wollte.
In der mündlichen Verhandlung machte aber der Richter in eindrucksvoller sachlicher Form klar, das er sich dieser forderung nicht anschliessen würde. Zum einen blieb es offen, ob der RV nicht doch noch ganz kurz vor der Abreise die Info an mich gegebdn hätte, und zum anderen, wenn ich den Beweis antreten könnte, das der RV schon vorher Kenntnis gehabt hätte, würde es einen zweiten Termin in einer Strafsache wegen Betrug geben.
Und nachstehend aus dem Gedächtnis heraus seine Aussagen zu der 100% Forderung. Er stellte sie aus seiner Sicht als rechtens dar, weil sie ein Äquivalent zu den Stornogebühren der RV sein würden. Auch diese betragen kurz vor Reiseantritt 100% der Reisekosten, und es sei nicht einzusehen, warum es im Umkehrfall anders sein muss. Gleichzeitig machte er uns klar, das ich ja sofort storniert hätte, eine neue für mich akzeptable Reise gebucht und durchgeführt habe. Also sei nur der Vertragsbruch des RV mit den unstreitigen 50% zu bewerten.
Es möge sich jeder selbst ein Bild machen. Meine Schilderung ist realität, und nicht mit Sammelsurium aus gegoogelten Informationen zu vergleichen. Und Entschuldigung für diese langen Ausführungen, ging aber nicht anders.
Schönen Abend noch, und Gruss Gabriela