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  • Situation der Hotels an der Türkischen Riviera
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wir haben jetzt gebucht, weil es in den von uns bevorzugten und in aller Regel immer sehr gut frequentierten Clubs für Ende Oktober doch die Preissenkungen gegeben hat ( ca. 20% ), die wir erhofft hatten. Allerdings muss man sich täglich informieren, es ist wg. der tagesaktuellen Preise manchmal nur ein Stundenfenster, bestenfalls mal ein Preis für einen Tag. Aber egal, es hat jedenfalls geklappt.

    Gruss Gabriela

    Türkische Riviera

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @vs:

    vorab noch einmal zur Info: ich bin hier nicht ständig unterwegs, kann also nicht immer sofort antworten. Und dann noch OT zwei Bemerkungen:

    1.) Du beziehst Deine Kenntnisse ( Informationen ) von Suchmaschinen, und interpretierst sie nach Deinem Gusto. Eigene Erfahrungen in der Justiz hast Du keine, es sei denn, ich hätte irgendwas überlesen. Für den Fall schon mal vorab "Entschulidgung".

    2.) In meinem letzten Beitrag habe ich geschrieben, das Wut ein schlechter Ratgeber ist. Das hatte ich auf mich bezogen. Doch es gibt noch eine Steigerung für einen noch schlechteren Ratgeber, und das ist die aufsteigende Wut, also sich in Rage reden. Um um 02.30 Uhr noch einen emotionslosen Beitrag zu verfassen, zumal in einem heissen Thema, halte ich vorsichtig ausgedrückt zumindest für sehr anspruchsvoll, um das Wort "Überschätzung" zu vermeiden.

    Ich stelle daher für mich abschliessend fest:

    in dieser Diskussion nur zwischen zwei Personen sind die "Argumente" ausgetauscht. Du mit dem Hintergrund aus Erkenntnissen von Suchmaschinen, ich mit dem Erleben einer realen Abhandlung durch eine gerichtlichen Verhandlung.

    Ich denke, die hier mitlesenden user werden sich ein eigenes Bild gemacht haben. Abschliessend noch eine Bemerkung zu der Ermahnung von @Ahotep: ich bin nicht der Meinung, das sie nur einen einzelnen Schuh rausgelegt hat.

    Sofern es nicht neue Fakten oder neue Fälle gibt werde ich mich hier in diesem Sachverhalt (causa) nicht mehr zu Wort melden.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @vs
    richtig, ich habe Deinen Beitrag nicht einordnen können. Worin besteht bitte mein Irrtum ? Und warum ist mein Beitrag für ähnlich Betroffene nicht hilfreich ? Und warum muss man vor Ort als Betroffener einer Nichtverfügung des gebuchten Hotels sich erst andere als Alternative angebotene Hotels ansehen, bevor man sagen darf, nein, ich will nichts als nach Hause ? Tut mir leid, das verstehe ich nicht.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @vs: habe gerade erst Deinen Beitrag vom gestrigen Abend  gelesen. Sorry, ich habe noch ein alternatives Leben ausserhalb von HC. Ich sitze daher nie mit dem Messer zwischen den Zähnen vor dem laptop, um ggfls. unverzüglich in Aktionismus zu verfallen, nach dem Motto: "let`s clear the deck for action". Sagt mein Mann immer, wenn bei uns mal dicke Luft sich zu entwickeln droht. Er war halt bei der Marine.
    Vorab: ich möchte Dich bitten, mich in Zukunft genau so höflich anzusprechen wie ich es bei Dir tue. Du bist keine Feudalherrscherin, der es erlaubt ist, mit überheblichem Dientsmagdgehabe sich hier zu artikulieren. Wenn ich Dir mit gleicher Münze heimzahlen wollte, müsste ich das "von" weglassen, und Dich nur noch Schmeling nennen. Da geht aber der Schmähfaktor verloren, denn dieser Name steht nicht nur in Deutschland als Synonym für einen aussergewöhnlichen fairen Sportsmann. Ich müsste dann z.B. "Boxerin" sagen. Obwohl, wenn ich nachdenke, so schlecht ist das gar nicht.

    Zur Sache:

    es herrscht Einigkeit ( wie von mir schon seit Jahren propagiert ), das bei der Nichtverfügbarkeit des gebuchten Hotels vor Abreise ein kostenfreies Stornorecht besteht, und im Wege der Klage als Schadensersatz 50% des Reisepreises vom Gericht festgelegt werden.

    Es besteht Nichteinigkeit, wird die Nichtverfügbarkeit des Hotels erst bei Ankunft im Urlaubsland festgestellt, ein sofortiger Rückflug verlangt und durchgeführt wird, dann nur ein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, nicht aber ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen würde. Diese Logik erschliesst sich mir nicht, da hast Du ein Monopol drauf.

    Und Deine Behauptung im Beitrag vorstehend, das unbedingt das angebotene Ersatzhotel angeschaut werden müsste, um den adäquaten Vergleich zu vermöglichen ist sowas von falsch wie ich es bei Dir nicht für möglich gehalten habe. Der RV begeht Vertragsbruch, und wenn ich schon in Deutschland das Ersatzhotel nicht akzeptieren muss, warum sollte ich das denn vor Ort tun ? Ich will in mein gebuchtes und vertraglich fixiertes Hotel, und sonst gar nichts. Sonst will ich nach Hause, alles weiteres vor Gericht.

    Nun zu meinen von Dir kritisierten Beiträgen und deren juristischen Belastungen.

    Ich gehe mal davon aus, das Du in Deinem Leben nie persönlich als Besucherin ein Amtsgericht aufgesucht hast. Würde ich aber ( nicht nur Dir ) empfehlen. Und wenn Du sogar zufällig in Hannover, Köln oder München u.a. wohnst, könntest Du an einem Verhandlungstag z.B. ca. 20 Termine ( jeweils auf 20 Minuten angesetzt ) Dir anhören, die alle als gegnerische Partei den dort ansässigen RV aufzeigen. Die Termine sind öffentlich. Da würdes Du dann erleben, wie vor Gericht geschachert wird. Der Einzelrichter hat vor sich stapelweise Akten liegen, er hat sich vorab ein Bild und auch schon eine Entscheidung zurecht gelegt. Fast alle Fälle werden im Wege der Kungelei in der mündlichen Erörterung entscheiden, also als Vergleich, oder Empfehlung an eine Partei die Klage zurückzuziehen etc. Der richter lässt erkennen, welche Tendenz er präferiert. darum gibt es auch so wenige konkrete Urteile bei der Vielzahl von Streitigkeiten in der Sache.

    Ich habe einen Fall durchgezogen, habe darüber bereits hier berichtet. eine Woche vor Abreise erfahre ich durch Zufall hier im forum, das mein gebuchtes Hotel 3 Tage nach Ankunft schliessen wird. Nachfolgende Aktionen tun jetzt nichts zur Sache, ich habe im Ergebnis sofort storniert, Klage angekündigt, alternativ nach meinen Kriterien neu gebucht und bin geflogen. Der RV hatte behauptet, von der Schliessung nichts gewusst zu haben. Da ich den Manager der Anlage gut kannte, habe ich ihn besucht ( war in der Nachbarschaft meiner Alternative ), und wo er mit die schriftliche Info zeigte, in der alle RV 5 Wochen vorher verständigt wurden. Aber er wollte mir diesen Beweis nicht überlassen.

    Mein Rechtsanwalt hat dann in Übereinstimmung mit mir, die Schadensforderung auf 100% deklariert. Ich war wütend, und Wut ist in aller regel kein guter Ratgeber. Gilt übrigens auch hier für einige Beiträge aus der Hüfte. Der RA begründete die Forderung damit, das der RV mich erst vor Ort von der Schliessung in Kenntnis setzen wollte.
    In der mündlichen Verhandlung machte aber der Richter in eindrucksvoller sachlicher Form klar, das er sich dieser forderung nicht anschliessen würde. Zum einen blieb es offen, ob der RV nicht doch noch ganz kurz vor der Abreise die Info an mich gegebdn hätte, und zum anderen, wenn ich den Beweis antreten könnte, das der RV schon vorher Kenntnis gehabt hätte, würde es einen zweiten Termin in einer Strafsache wegen Betrug geben.

    Und nachstehend aus dem Gedächtnis heraus seine Aussagen zu der 100% Forderung. Er stellte sie aus seiner Sicht als rechtens dar, weil sie ein Äquivalent zu den Stornogebühren der RV sein würden. Auch diese betragen kurz vor Reiseantritt 100% der Reisekosten, und es sei nicht einzusehen, warum es im Umkehrfall anders sein muss. Gleichzeitig machte er uns klar, das ich ja sofort storniert hätte, eine neue für mich akzeptable Reise gebucht und durchgeführt habe. Also sei nur der Vertragsbruch des RV mit den unstreitigen 50% zu bewerten.

    Es möge sich jeder selbst ein Bild machen. Meine Schilderung ist realität, und nicht mit Sammelsurium aus gegoogelten Informationen zu vergleichen. Und Entschuldigung für diese langen Ausführungen, ging aber nicht anders.

    Schönen Abend noch, und Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wasserausfall im Hotel - Reklamation beim Veranstalter
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @vs:
    hatte schon den Eindruck, das Du mit dem D-Zug durch die Kinderstube gefahren bist, wenn ich in div. Beiträgen von Dir sehr diskussionswürdige Titulierungen meiner Person so nachlese. Aber freut mich, wenn es sich geändert hat, denn mit sachlicher Auseinandersetzung hat das nichts zu tun.
    Nun, ich schlafe immer in meinem Bett. Und in aller Regel meist weit vor Mitternacht. Daher von mir auch keine Beiträge zu nachtschlafenden Zeiten. Ich war in meiner Beurteilung des Problems irrig, habe das relativ rasch erkannt, und mich dann in einem Beitrag auf Seite 1 oder 2 entschuldigend zurückgezogen. Trotzdem bleibe ich dabei: im Laufe seiner späteren Beiträge war der wahre Reklamationsgrund eigentlich für alle hier sehr eindeutig erkennbar. Nur Deine Argumentation -imho- blieb uneinsichtig. Ich habe jetzt ganz bewusst das Wort "starrsinnig" vermieden, aber in fortlaufender Konsequenz hätte ich mich beinahe zu einem bösen ironischem Vergleich hinreissen lassen, wenn auf einem Grabstein zu lesen steht "aber ich hatte Vorfahrt".

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wasserausfall im Hotel - Reklamation beim Veranstalter
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich weiss nicht, warum mir hier beim mitlesen der Gedanke an den "Autofahrer kommt, der auf einer Autobahn unterwegs ist und im Radio die dringende Warnung hört, wonach ihm ein Geisterfahrer entgegen kommt, und er zu sich selbst die Zahl von einem auf hunderte korrigiert". Aber schön ist ja, das jetzt wohl alle die Kurve bekommen haben.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Habe gerade gesehen, ich bin noch eine Antwort schuldig. Aber bitte gerne !
    Zwei Tatbestände: 1.) die Mitteilung, dass das gebuchte Hotel überbucht ist, erhält man vor dem Abreisetermin. Vertragsbruch des RV, stornieren, Klage auf Schadensersatz. Hier wird der Schaden von den Gerichten bis max. 50% des Reisepreises bewertet.
    Mein Rat war: Rechtsanwälte suggerieren manchmal, das es auch mehr als 50% sein könnten, und wecken damit Begehrlichkeiten. Stellt das Gericht aber nur ( normal ) 50% fest, werden die Gerichts- und Anwaltskosten aufgeteilt.
    2.) Der Reisende erfährt die Horrormeldung erst nach der Ankunft im Urlaubsland. Also wieder Vertragsbruch des RV, verlangen des sofortigen Rückfluges, der höchstwahrscheinlich nur in 1 bis 2 Tagen organisiert werden kann.
    Es sollte doch jedem klar sein, das die Gerichte einen solchen Tatbestand anders bewerten als im ersten Beispiel. Ob es immer 100% sein werden wird das Gericht in jedem Fall individuell prüfen. Das kann man übrigens im Klageantrag so geschickt formulieren, das kein Risiko entsteht, weil man die Entscheidung der Schadenssumme dem Gericht auferlegt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Genau so ist es. Der RV muss mit Hilfe des Reiseleiters vor Ort die Rückreise organisieren. Allerdings muss ihm dafür auch Zeit eingeräumt werden, also sofort sagen, ich buche die nächste Linienmaschine zurück geht nicht. Du hast eine gewisse Schadensminderungspflicht, schwierig wird es allerdings, was ist damit als zumutbar anzusehen ? Möglicherweise wird man von dir zurecht verlangen, ein oder zwei Tage in dem Ersatzhotel zu verbringen. Aber alle Kosten gehen zu Lasten des RV.
    Und diese Situation ist auch die Möglichkeit im Schadensprozess mehr als 50% des Reisepreises als Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Aber keine Bange: du glaubst ja nicht, wie schnell in deinem ursprünlich -und jetzt überbuchtem- Hotel mit einmal Platz für dich sein wird.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ersatzperson bzw garkeine Ersatzperson
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich bitte vorab schon um Entschuldigung, wenn ich falsch liege, aber ich muss ein wenig schmunzeln, weil ich den Verdacht hege, das Marcel und der Freund für den er hier vorgibt zu sprechen wohlmöglich ein und dieselbe Person sind.
    Es sollte hier m.M. nach (imho) von zwei Rechsverhältnissen gesprochen werden. Das heisst (i.d.) zum einen ist es der Reisevertag. Egal, ob in Anwesenheit beider im Reisebüro ( liegt nahe, da wohl die Anzahlung von ihr in bar geleiset wurde ) oder auch nur von einer Person, er hat den Vertrag rechtskräftig abgeschlossen. Und wer die Musik bestellt muss die Musik bezahlen. Im Vertrag steht, das zwei Personen am Tage x in das Hotel y zu einem Gesamtpreis von € 2.200.-- reisen wollen. Wenn sie jetzt nicht mehr will passiert gar nichts. Die Leistung ist für beide bezahlt worden ( unterstellt, die Restzahlung wurde getätigt ). Die kolportierte Aussage einer Mitarbeiterin von FTI, wonach das nicht gehen würde, ist in der Tat nicht nachvollziehbar. Wenn der "Freund" also nichts tut wird von ihm spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt die Restzahlung verlangt werden. FTI interessiert es überhaupt nicht, ob die Ex keine Lust mehr hat zu reisen und deswegen ihren Anteil nicht bezahlen will. Der "Freund" muss also rechnen, wie er am billigsten aus der Sache rauskommt, da er ja auch allein reisen würde. Die Reise stornieren, die Stornokosten bezahlen und die Reise erneut für sich als Einzelperson buchen.
    Aber jetzt kommt das Innenverhältnis der Ex und des "Freundes" zum tragen. Wenn er mit ihrem Einverständnis -wohl realistisch-die Reise gebucht hat muss sie sich an den Stornokosten mit 50% beteiligen. Sie kann den Storno verlangen, und muss sich auf keinen Fall an anderen Reisekosten beteiligen. Und dann noch die in bar von ihr getätigte Anzahlung. Auch sie ist vorerst hälftig aufzuteilen, und für die Stornokosten zu bewerten. Falls sie behaupten würde, nur rein zufällig in bar soviel Geld in der Tasche gehabt zu haben ist das für die rechtliche Bewertung des Reisevertrages nicht wichtig. Das müssten sie ggfl. im Innenverhältnis separat klären.
    Aber vielleicht fliegt sie ja doch mit, und im Urlaub ist viel möglich. Zugegebn, in beide Richtungen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wasserausfall im Hotel - Reklamation beim Veranstalter
    gabriela_maierG gabriela_maier

    So wie es aussieht habe ich wohl die Reklamation falsch verstanden. Und anscheinend nicht alleine. Jeder, der in einem vollen Hotel vor dem Abendessen duscht weiss, dass das Wasser mal eiskalt wird, und dann auch wieder langsam warm.
    Da scheint es doch wohl grössere Probleme gegeben zu haben. Also ist mein wohlmeinender friedensstiftender Beitrag -basierend auf der wohl falschen Sachlage (causa)- fehl am Platz gewesen zu sein. Ich bitte daher um Streichung aus dem Protokoll.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wasserausfall im Hotel - Reklamation beim Veranstalter
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, ich glaube nicht, das man hier gleich so pauschal die Keule rausholen muss. Was die 4-köpfigen Familie wohl jeden Tag erlebt hat ist unbestritten zumindest ein Ärgernis. Doch genau so unbestritten sollte es sein, das es ( i.d.) ein erklärbares und damit ein nachvollziehbares Ärgernis darstellt. Keine noch so moderne Anlage kann die einwandfreie temperierte Wasserfunktion in einer Anlage mit hunderten von Gästen garantieren, wenn diese zur glechen Zeit duschen wollen. Das erlebe ich auch manchmal, obwohl ich es weiss, und deswegen in aller Regel dem aus meiner Hinsicht sehr vernünftigen Vorschlag dieser Hotelleitung fast immer auch befolge, ich dusche eben nicht, wenn das alle tun. Die Zeiten kennt man doch. Ich finde, das Hotel bzw. die Reiseleitung hat sich vorbildlich verhalten. Das Problem war und ist unlösbar, aber es wurde Entgegenkommen gezeigt. Und übrigens sollte doch eigentlich in den Zimmern in den Hotelinformationen ein diesbezüglicher Hinweis sein, zumindest kenne ich das so.
    Die Zeiten sind vorbei, als die "Spezialisten" mit Kamera u.ä. unterwegs waren, um Käferplagen usw. zu dokumentieren, die einen Regress rechtfertigen sollten. Die Gerichte und auch die RV haben sich darauf eingestellt.
    Ich glaube, in diesem Fall steht eine gewisse Unsicherheit im Raum. Ärgernis ja, hat ja auch andere betroffen, war sicher Gesprächsthema ( was könnte man dagegen tun ? ), aber hier hätte es m.M. ( imho ) nach genügt, wenn der RV unverzüglich in einem netten Brief darauf erklärend hingewiesen hätte, und die Sache wäre höchstwahrscheinlich aus der Welt gewesen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich kann Deinem Beitrag in vielen ( nicht allen ) Punkten zustimmen. Was die Vergleichbarkeit von ähnlichen oder gleichen Sachverhalten angeht ziehen Richter gerne bereits rechtskräftige Urteile aus der Vergangenheit heran, und vergleichen sie inhaltlich mit ihren aktuell zu urteilenden Einzelfällen.
    Ich habe deswegen an Rosalie viele Fragen gestellt, leider gab es keine Antworten dazu. Ich kann den wahren Sachverhalt aus ihren Angaben nicht nachvollziehen. Sie hat sich entschieden, nimmt anwaltliche Hilfe an, und da ist sie sicher besser aufgehoben als hier im forum sich "Meinungen" anzuhören.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Situation der Hotels an der Türkischen Riviera
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ja, Du willst es nicht oder wirst es nicht begreifen wollen. Gibt es kein preislich gutes Angebot fliegen wir nicht, gibt es eins, fliegen wir. So haben wir es immer vorgehabt. Und das entscheiden wir ganz alleine. Was Du für Info`s daraus filterst bleibt Dein Geheimnis. Aber eine Nachfrage: was für Kenntnisse hast Du von den internen Interessen von TUI Magic Life. Sehr interresant. Definiere doch bitte Deinen letzten Absatz, lasse uns teilhaben an Deinem Insiderwissen.

    Gruss Gabriela

    NS: also schneien bitte, wo bist Du denn gerade ?

    Türkische Riviera

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nein, in einem Punkt bin ich anderer Meinung. Wenn ich es richtig gelesen habe wurde  geschrieben, das sie sofort nach dem Buchungsvorgang die Buchungsbestätigung erhalten hat. Ja, und dazu fehlt mir ganz einfach die zeitliche Einordnung. Na, und die Bedeutung von HC sollte doch nicht kleingeschrieben werden, oder ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Situation der Hotels an der Türkischen Riviera
    gabriela_maierG gabriela_maier

    das, lieber @Holginho, wurde auch niemals in der von Dir hier vorgetragenen Form propagiert. Es wurde lediglich dokumentiert, das ein Dritturlaub angestrebt wird, wenn die Preise dafür sich in eine bestimmte Richtung bewegen, natürlich nach unten. Und das auch nur in den von uns  bevorzugten Clubanlagen. also alles rein hypothetisch ! Keep cool !

    Gruss Gabriela

    Türkische Riviera

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @rosalie3:
    ich habe leider dein erstes posting nicht gelesen, aber es jetzt nachgeholt. Sorry ! Aber ich habe zu Deinem Problem einigen Klärungsbedarf. Du hast von HC am 11.8.2015 per e-mail ein Reiseangebot erhalten, und ich gehe dann davon aus, Du hast es -das bestimmte Angenbot- vorher über das Internet nachgefragt. Dann ist HC also der Vermittler. Am 12.08.2015 hast Du dann telefonisch beim Vermittler, also HC, gebucht, und dabei ausdrücklich in dem Telefonat auf der Wichtigkeit ( also Buchungsgrund ) des Direktfluges hingewiesen. Das Telefonat dürfte bei der Seriosität von HC ja wohl nicht bestritten werden. Dann kam per e-mail nach der Buchung sofort die Buchungsbestätigung. Wann war das denn zeitlich ? Wann hast du davon Kenntnis genommen ? Niemand verlangt von dir, den ganzen Tag am PC zu sitzen, aber ich kann leider Deine Einwände zeitlich nicht einordnen, was den Zeitpunkt einer sofortigen Reklamation angeht.
    Bei wem hast du denn Deine Einwände vorgetragen, beim Vermittler HC oder beim Reiseveranstalter ? Aber auch aus meiner Sicht ist der Zuschnitt der Reise so total verändert worden, das es zumindest ein kostenloses Stornorecht gibt. Hast Du eigentlich probiert, mit Deinen Fixdaten die Reise nochmal bei HC einzugeben, umd zu kontrollieren, was aktuell an Flugzeiten angegeben wird ? 
    Ich bin bezüglich solcher Situationen eigentlich kein Freund von Kompromissen. Aber hier glaube ich ist es der beste Rat: sprich mit dem Vermittler, also HC. Das ist kein mini-player im Reisemarkt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    a) richtig
    b) richtig
    c) nicht richtig, da wegen der "besonderen Situation an der türkischen Riviera" fallende Preise wegen der ausbleibenden russischen Gäste auch hier bei HC als sehr wahrscheinlich angesehen wird.

    Mein Beitrag bezog sich aber ( ausser dem Frust über diese Flugzeiten ) auf den Beitrag von vs, die völlig zu Recht bei einem Direktflug Zwischenstops von 4 Stunden angezweifelt hat. Ich habe nochmal nachgesehen: es gibt hin und zurück jeweils 2 Flugnummern, also keine Direktflüge.

    Daher ist mein Beitrag hier deplaziert gewesen. Könnte evtl. in den bereits erwähnten thread verschoben werden, denn mit diesen Flugzeiten bereitet man niemandem eine Freude.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich verfolge zur Zeit speziell die Türkei-Angebote für Ende Oktober, weil wir uns noch einen 9-12 tägigen Urlaub gönnen wollen. Wir warten immer noch auf die avisierten guten Preise in den von uns angedachten Clubs. Es gibt sie aber zumindest z.Z. ( noch ) nicht.
    Die Flugzeiten sind erschreckend. Ich habe ein Angebot getestet: ab München ca. 19.00 Uhr, Ankunft in Istanbul ca. 22.45 Uhr, Weiterflug nach Antalya 01.45 Uhr. Beim Rückflug kommt es noch schlimmer: Abflug Antalya nach Istanbul, Ankunft dort 10.00 Uhr, ab Istanbul 15.00 Uhr. Das sind auf dem Hinflug 3 Stunden, auf dem Rückflug 5 Stunden Zwangsaufenthalt in Istanbul. Wer mit diesen Zeiten da fliegen will müsste schon mit einem suuoer suuper Preis geködert werden.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bei Flugänderung Reise stornieren?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ nein vs, keine replik. Nicht mein niveau !

    man kann schon viel über google herausfinden, aber halt manchmal nicht alles. Die Formulierung, etwas mit "Nichtwissen" zu bestreiten, ist in der deutschen Justiz einn legitimer Begriff. Tja, so was lernt man durch Erfahrung in 15 Jahren in einer Fachabteilung eines normalen Dienstleisters im Zivilrecht, und dann -vertiefend in anderer Richtung- als Schöffin im Strafrecht. Es gibt also viel zu eruieren, viel Spass !!
    Für mich sind jetzt nur noch Beiträge im Thema relevant, allerdings haber ich auch schon erklärt, das dazu ausschliesslich @urmel gefordert ist.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bei Flugänderung Reise stornieren?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @vs: ich erspare mit eine replik auf Deine unhöfliche Anrede:

    niemand bestreitet, dass das Urteil in 4/2014 gefällt worden ist. aber: bis 12/2014 war es das Geheimnis des Gerichtes, also des Amtsgerichtes Hannover. Vorher wusste keiner davon, also auch Du nicht ? Was soll das Gezicke ? Interessiert hier im Thema niemand !!!! In 12/2014 wurde es publiziert, und erst damit öffentlich.

    Soll ich ? Nein doch, so habe ich es gelern:

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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