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  • TUI & XTUI Teil II
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na also, Mitglieder der firewall verstärkt Euch. Ist doch schön, wenn sie aus der Deckung kommen. Mir juristische Probleme anzudeuten, nur her damit.

    @ahotep:

    wie soll ich Deinen letzten Beitrag verstehen ? Du bist meines Wissens nach jetzt nach Günter der erste admin. Deine Aufgaben bestehen darin, sehr streng auf die Einhaltung der Forenregeln zu achten. Und sonst in Deiner Funktion als admin zu gar nichts ! Jede Aussage von Dir hier zu einem Thema wird Deiner Wertigkeit als admin zugeordnet. Sie hat eine andere Gewichtung. Ich spreche Dir nicht die Berechtigung ab, Deine Meinung zu äussern, obwohl, man kann darüber streiten, weil der Interessenkonflikt immer präsent sein wird, aber dann solltes Du das auch klar und deutlich als private Meinung deklarieren und nicht mit dem Attribut Deiner Funktion vermischen.
    Übrigens, ich bin nicht ganz sicher, ich glaube dafür gibt es sogar klare Bestimmungen.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil II
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Lieber Sokrates,

    OT: Du bist doch auch ein Teil des Systemes hier, und weisst,  wie und warum die "firewall" notwendig ist. Das ist kein Gelaber, sondern eine Zustandsbeschreibung. Und Wahrheiten wird man doch wohl noch sagen dürfen. Oder nicht ? Nichts destotrotz, in diesem thread nur noch Beiträge von mir in Sachen TUI. Na gut, wenn ich nicht wieder angepinkelt werde. Ich glaube, genügend Denkanstösse gegeben zu haben. Schön, wenn die eggheads der TUI meine Beiträge hier lesen. Scheint so, ich komme dazu später noch in einem anderen Beitrafg darauf zurück.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil II
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @Mam62:

    wenn du schon die Onlineausgabe vom 18.11. vorliegen hast, na, dann könntest Du ja auch an entsprechende Stelle den danebenstehenden Artikel über die Wettbewerber der TUI veröffentlichen. Mir ist ( pauschal ) das 24-Stunden-Zufriedensheitversprechen von Thomas Cook im Gedächtnis verblieben. Und auch -wird man hier nicht sehr gerne lesen- das 85% der Pauschalreisen nicht online, sondern konventionell in Reisebüros gebucht werden, man sprach davon, wenn ich mich richtig erinnere, das anscheinend die Faszination des Internets für das Buchen von Urlaubsreisen sich eher verringert hat.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil II
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na, da kann man mal sehen, wie bei mir noch die kleinen grauen Gehirnzellen funktionieren. Die von mir zitierten Angaben beruhen auf meiner Gedächtnisfähigkeit. Na ja, soviel Zahlen waren es ja auch nicht. Und im Gegensatz zu vielen lese ich nicht täglich hier die Beiträge. Ich hatte eigentlich von @Günter erwartet, das er seinen eigenen Beitrag in seinem thread um diese Informationen ergänzt. Da das nicht der Fall war habe ich es getan.
    Und auch für die Ausgabe vom 18.11. galt das gleiche procedere: am 19.11. früh morgens auf einem Gang die alte Zeitung entsorgen und die neue Ausgabe aus dem Briefkasten nehmen. Same procedure as every day !
    Und was nun die Gewinnmargen angeht, nun, 3% sind so schlecht nicht. Also, die Gebrüder Albrecht haben mit weniger Gewinnmargen angefangen, und es funktioniert auch heute noch, sie sind mit Sicherheit nicht exorbitant gestiegen. Eher wohl das Gegenteil.

    Reiseveranstalter

  • TUI & XTUI Teil II
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Leider nein, ich verfahre immer nach dem Motto: nichts ist so alt wie eine Zeitung von gestern. Sie ist bereits entsorgt. Möglicherweise kannst Du den Artikel über die SZ direkt bekommen, die online Ausgaben sind zwar kostenpflichtig, aber vielleicht gilt das nicht für einen einzelnen redaktionellen Beitrag.

    Reiseveranstalter

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das wurde hier schon vor ca. 6-7 Jahren ausführlich erörtert. Damals gab in reiserechtlichen Problemen sehr ausführlich und sehr kompetent Peter ( mosaik ) Auskünfte. Die 10 - 14 Tage sind eine angemessene Frist, unendlich kann man sich nicht darauf berufen. Zumal, wenn die als Irrtum deklarierte Differenz augenscheinlich nicht zu erkennen ist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • TUI & XTUI Teil II
    gabriela_maierG gabriela_maier

    In Ergänzung zur geplanten Kapazitätsaufstockung ( Thema von @Günter ) der TUI hat der Vorstandsvorsitzende der TUI Sebastian Ebel bei der Vorstellung des TUI Sommerprogramms 2016 einige weniger schöne Wahrheiten präsentieren müssen:
    So rechnet man 2015 mit rund 1 Million Kunden weniger als in 2014. Den Verlust vermutet man in der sich wohl als falsch herausgestellten Strategie, um die angepeilte Umsatzrendite von 5% zu erreichen sich auf hochpreisige TUI Marken -u.a. Airtours, Sensimar, Robinson, teure Kreuzfahrten etc. zu konzentrieren, und dafür weniger starke Produkte aus dem Programm zu streichen. Mit dem Ergebnis: das Umsatzrenditeziel wurde trotzdem nicht erreicht, stagnierte auch bei den ominösen 3%. Jetzt gilt das Bestreben, die an den Wettbewerb verloren gegangenen Kunden zurückzugewinnen. Erste Massnahmen durch das Management zeigen bereits Erfolge, der Marktanteil ist schon wieder auf 22% gestiegen, angestrebt werden aber 25%.

    Quelle: SZ vom 18.11.2015

    Reiseveranstalter

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Bei einer 8 Wochen Verzögerung ( bis zur Feststellung des Irrtums ) musste sich die TUI ein Organisationsversagen anrechnen lassen. Daher -mit sanfter Nachhilfe durch den Anwalt- das Einlenken. Zugestanden durch die Rechtssprechung werden ca. 10 - 14 Tage.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich las gerade im Videotext, das auch die TUI bis Ende Januar alle Flüge nach Sharm el Sheik gestrichen hat.

    Ägypten

  • Bei Flugänderung Reise stornieren?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wenn dem so ist, ich gestehe, ich habe nach meinem frei gestaltetem Sonntag nicht genügend recherchiert, bin von einem Flug nach Marsa Alam ausgegangen, der auf Grund vom Interesse des RV abgeändert wurde auf Hurghada. Ist zwar komisch was in meinen Augen an Fakten geliefert wurde, muss ich wirklich nachlesen. Einen grundsätzlichen Satz muss ich aber unabhängig davon loswerden, die jetzige Situation in Ägypten und ein daraus resultierendes Buchungsverfahren mit schwindender Auslastung haben mit geschlossenen Reiseverträgen nichts, aber auch gar nichts zu tun. Ich verspreche, ich lese nach und geben dann einen Kommentar ab. Aber: war fahrlässig von mir.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bei Flugänderung Reise stornieren?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Es muss jeder selbst entscheiden. Ein vergleichbares Urteil aus dem Jahre 1996 als Beleg für die Zumutbarkeit einer Entscheidung des RV heranzuziehen halte ich nicht mehr für uptodate. Seit fast 20 Jahren hat sich Gott sei Dank einiges zu Gunsten der Reisenden verändert. Ich habe in diesem thread schon mal das Urteil 427 C 12693/13 des AG Hannovers erwähnt, stimmt natürlich nicht 1 : 1 überein, aber es geht um die wesentliche Veränderung des geschlossenen Reisevertrages durch den RV. Eine Busfahrt hin und zurück von je 5 Stunden ist eine wesentliche Veränderung. Aber: das akzeptiert der RV nur bei Kündigung des Vertrages, Verlangen der Rückzahlung aller bereits geleisteten Zahlungen und einer Klage, wo mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit durch die aktuelle Rechtsprechung 50% des Reisepreises als Schadensersatz zugesprochen wird.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich nehme Deine Meinung zur Kenntnis. Aber Du sprichst hier nicht für alle, und die Wortwahl Deiner Kritik ist wahrlich nicht lobe den Herren. Doch: bitte gerne von Dir einen Sachbeitrag zum Thema, oder hast Du dazu nichts zu sagen ? Scheint wohl, schade !

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also, bevor ich jemanden in der Rechtschreibung korrigiere würde ich mich zur Sicherheit selbst vergewissern. Soviel zu dass und das !
    Leider hast du keine Frage beantwortet, warst Du denn schon mal in einem Gerichtssaal ? Hast Du je als Beobachterin onder Beteiligte Verfahren absolviert ? Du suggerierst hier in Deinen Beiträgen einen umfassenden Sachverstand, den ich so nicht erkennen kann. Und den Du -imho- bisher auch nirgendwie belegt hast. Aber: ich zolle Dir Respekt, Du bist für HC in diesem forum wichtig, weil Du auf ( fast ) alle Fragen eine erste Antwort gibst. Sonst würde vieles im luftleeren Raum stehenbleiben. Aber ich verbitte mir Deine Kommentare zu meiner Person, das steht Dir nicht zu. Sachlich kannst Du natürlich meine Meinungen angreifen, aber ich erwarte, das Du dafür eine respektvolle Form wählst.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @burton_

    sorry for delay, aber ich lese ( und schreibe ) hier nicht permanent. Eigentlich habe ich die Erklärung schon in meinem Beitrag angegeben. Ich habe vorausgesetzt, das der TO sich zuerst an seinen RV gewandt hat. Also nicht gleich die Klage eingereicht um einen angemessenen Regress zu erhalten. Da das wohl offensichtlich nicht machbar war den dann bekannten Rechtsweg. Hätten sich RV und Reisende auf einen Kompromiss geeinigt wäre der Prozess überflüssig, und der Richter hätte die Sache nicht auf seinem Tisch. Wenn dann der Vergleichsvorschlag ( ist ja auch nur ein Kompromiss ) bei den 45% des Reisepreises liegt könnte der Richter im Rahmen seines Ermessungsspielraumes die Kosten ungleich verteilen weil er den Schuldigen dafür ( den unnötigen Prozess ) verantwortlich macht. Gab es noch einen zweiten Termin ? Ich kann nicht nachvollziehen, warum der Richter in der Beweisaufnahme auf 45% Schadensersatz kam = ca. € 3.500.-- und nach Sichtung der Unterlagen nur noch auf € 3.000.--. Bei der Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung hat er doch alle Unterlagen bereits gesichtet und bewertet. Oder wurde da noch was nachgeliefert ? 
    @vs: eigentlich solltest Du wissen ( wenn du in diesem forum als eine erste Anlaufstelle schreibst ), das in jedem Verfahren und in jedem Urteil "Umstände" herangezogen und im Urteil berücksichtigt werden. Also strafmindernd oder strafverstärkend. Nimm jetzt bitte den Erklärungsverstärker "straf" in das hier anstehende zivilrechtliche Verfahren raus. Für den TO ist die Silberhochzeit ein einzigartiges Erlebnis, ein besonderer Anlass. Und bitte nimm zu Kenntnis, das ich durch meine Efrfahrungen weiss, wie ( zumindest einige ) Richter ticken. Und Rechtsanwälte ! Ich gehe davon aus, das Du -wie die allermeisten Menschen- noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen hast. Das und wie das dort abläuft kann man mit Suchmaschinen nicht eruieren. Ich empfehle Dir -wenn du persönliche Erfahrungen sammeln willst- einen Termintag in Hannover oder Köln, wenn dort im 20-Minutentakt 20-30 Klagen gegen die dort ansässigen RV abgearbeitet werden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Notwendiger Nachtrag:

    auch mit Rechtsschutzversicherung bewirkt ein Urteil bei Kosten des RSV Nachteile für Deine Police.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Mit ein paar Informationen mehr ist es leichter, einen Kommentar abzugeben. Ich konnte mir nicht vorstellen, das der Richter in der Beweisaufnahme keine konkrete Stellung bezieht. Und die Realität und damit tatsächliche Beeinträchtungen durch Baulärm ist wohl unstreitig.
    @elektrowendel:
    ich würde den Vorschlag des Richters sehr ernst nehmen. Nach meinen Erfahrungen mit Richtern in Strafprozessen, zivil- und arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen weiss ich, das sie Einwände gegen ihre Vergleichsvorschläge gar nicht mögen. Wenn Du nicht gravierendes nachliefern kannst, z.B. dieses ominöse Schreiben, wonach Dein RV vorab informiert worden sei ( dazu komme ich später noch ), wird der Richter in 2016 kein wesentlich anderes Urteil sprechen als er selbst im Vergleich in der Beweisaufnahme vorgelegt hat. Und dann kommen wir zu Erträgen und Kosten. Zwischen 45% und 60% liegt gar nicht soviel, aber bitte bedenke die Kosten für Gericht und Anwälte. Im Falle eines Urteiles werden die Kosten entsprechend verteilt.
    Mein Vorschlag: bitte Deinen Anwalt, dem Gericht das Einverständnis zu seinem Vergleich anzubieten, unter der Voraussetzung, das die Gegenseite 100% odere geringfügig weniger der Kosten zu tragen hat. Das Argument: das hättest Du auch ohne Gerichtsverhandlung bei entsprechendem Entgegenkommen des RV akzeptiert. Noch ein wichtiger Punkt: Dein Anwalt trägt kein eigenes Risiko, möglicherweise wird er Dich in eine aufwendigere Sache drängen.
    Zum versprochendem Nachtrag: dieses Schreiben vom Hotel wirst Du nie bekommen. Ich habe eigene Erfahrungen dazu, ich durfte Einblick nehmen, aber dann verschwand das Schreiben wieder in der Schublade des Hoteliers. Seine Aussage dazu: ich bin doch nicht lebensmüde.
    Und noch ein Nachsatz: im Gegensatz zu einer hier getätigten Aussage wird ein Richter sehr wohl die besonderen Umstände ( hier Silberhochzeit ) im Urteil heranziehen, weil es ein besonderes Urlaubsinteresse darstellt. Und daher eine Beeinträchtigung höher zu bewerten ist. Wie sich das auswirkt ? Keine Ahnung, entscheidet der Richter. Ich würde mich mit ihm so weit es möglich ist gut stellen. Viel Glück !!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Baumaßnahmen am Hotel während der Reisezeit
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Was mich wundert, gab es denn keine Reaktion des Richters bei der Beweisaufnahme auf die Darstellung der Beklagten, nichts von der Bautätigkeiten gewusst zu haben ? Es gibt zwar eine Tendenz der Gerichte, den ortsansässigen Steuerzahler nicht über Gebühr zu traktieren, aber zu diesem Vortrag des RA hätte er klare Position beziehen müssen. Unwissen schützt vor Strafe nicht sagt schon der Volksmund, und natürlich ist und bleibt der RV für die Ablieferung eines einwandfreien Produktes verantwortlich. Ihm steht es selbstverständlich frei, sich im Wege des Regresses mit dem Hotelier auseinanderzusetzen. Dir darf der Mangel nicht angelastet nwerden. und "Nichtwissen" verlagert auf keinen Fall die Übertragung des daraus resultierenden Risikos auf Dich.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ägypten: Aktuelle Situation/Sicherheitslage
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Man verdrängt Risiken so lange, bis sie real werden. Ich gestehe, ich habe die Sicherheitsvorkehrungen an den ägyptischen Flughäfen nie so richtig ernst genommen. Eine Petflasche Mineralwasser in Frankfurt oder München mit in die Wartehalle zu nehmen, völlig unmöglich. In Hurghada kein Problem. Man glaubte sich in Sicherheit, das ein bewaffneter Angriff von Einzeltätern oder von Gruppen auf den Flughafen wie auch das Betreten des Flugzeuges mit einer Waffe oder Stiefelbombe oder was sonst noch nicht möglich sei. Und damit hat man den wahren Schwachpunkt tatsächlich übersehen. Schlimm, sehr schlimm. Unabhängig von der menschlichen Tragödie wird das den Tourismus als Wirtschaftsfaktor in Ägypten wieder zurückwerfen. Wir selbst haben unsere Pläne für den Januar erstmal zurückgestellt.
    Was mich aber am meisten wundert, ist die Einschätzung der russischen Risikobewerter auf denkbare Auswirkungen der Entscheidung von Herrn Putin, den ( u.a. ) IS in Syrien zu bombadieren auf russische Touristen in Ägypten haben könnte. Die USA und Israel schätzen die Risiken iher Bürger auf die politischen Entscheidungen der Regierung vielleicht sogar manchmal übertrieben ein, aber sie tun es. Auch England hat dafür eine eigene Risikobewertung.

    Ägypten

  • Situation der Hotels an der Türkischen Riviera
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @malini:

    ja, korrekt, das war ein leichtsinniger unbedarfter Einwand. Ich weite das aus auf das gesamte Jahr 2016. Die Expo mus erst aktiv sein, um die Auswirkungen zu bewerten. War mein Fehler, aber ansonsten, Grüsse an die firewall.

    @Sokrates

    ich weiss nicht, warum Du aus meinen Beiträgen schliesst, das ich die Mehrzahl der hier mitlesenden user nerve. Ok, die der firewall schon, aber welche nachvollziehbaren Informationen hast Du für Deine Behauptungen ? Ich bestreite sie daher ausdrünglich mit Nichtwissen !! Nichts für ungut, konnte ich mir nicht verkneifen.

    Türkische Riviera

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also, ich muss Deine Nebelkerzen aus dem Sachstand ( basierend auf rechtsfremden Behauptungen und auf einem akuten Mangel an belegbaren Tatbehautungen ) mal beiseite schieben. Du unterliegst -nicht nur hier- einer unerträglichen Selbstüberschätzung von nicht vorhandener Sachkompetenz. Recherchen in Suchmaschinen genügen nicht. Und Du willst doch nicht im Ernst behaupten, das ich rechtsfremde Thesen vertrete ? Ich habe da mehr Sachkompetenz als Du. Natürlich hast Du in der Mitgliedschaft der firewall einen anderen Stellenwert, aber Fakten bleiben Fakten.
    Hier in dieser causa ( na, kennst du doch, eine Deiner Vorstellungsmerkmale ) geht es um einen gebrochenen Vertragsbruch des RV. Und daraus entstehen Schadensersatzforderungen, darüber, ob sie berechtig sind und wenn ja in welcher Höhe entscheidet ein Richter Und nicht Du ! Was glaubst Du denn, was ein RV sagen würde, nein, ich kann nicht Mittwochs, erst Donnerstag. Und die "rechtzeigie Information" ist quasi eine Selbstanzeige. Und das solltest sogar Du wissen, eine Selbstanzeige schützt nicht vor Straffreiheit, sie ist nur strafmindernd.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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