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  • Bei Flugänderung Reise stornieren?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ urmel

    wenn das Deine Entscheidung ist, ich respektiere sie selbst verständlich. Dann tu es, und Du wirst die Reaktion von ITS abwarten müssen. Akzeptieren sie und zahlen alle getätigten Zahlungen von Euch zurück, ist es an Dir, Dich neu zu orierentieren. Wenn nicht, sorry, dann bleibt das Problem. Und muss neu entschieden werden.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bei Flugänderung Reise stornieren?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ vs

    und wurde in 12/2014 veröffentlicht. Nur soviel zur sorgfältigen Recherche.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bei Flugänderung Reise stornieren?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Richtig, § 651 BGB ist hier massgebend. Und was die AGB nvon ITS angeht, na, vielleicht müssten die mal juristisch untersucht werden. Einiges davon ist aus der Mottenkiste.
    Bevor das jetzt wieder zum xtenmal in einer besserisches Diskussion abseits der betroffenen userin ausartet, ich möchte @murmel gerne direkt fragen: was willst Du eigentlich erreichen? Storno ? Kein Problem, tu das. Alternativen raussuchen ? Bei ITS ? Oder woanders ? Woanders geht nur mit Storno und Neubuchung. Oder willst Du klagen, also auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit ? Übrigens, vor Gericht muss Du ( oder auch Dein Anwalt ) auf die Frage der Gegnerseite: was Du alternativ in der Zeit gemacht oder auch nicht gemacht hast, nicht antworten. Das geht keinen was an.
    Ich werde mich hier ausklinken. Aber falls du dich entschliessen solltest, zu stornieren und auf Schadensersat zu klagen, helfe ich Dir gerne.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bei Flugänderung Reise stornieren?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @urmel:
    in dem von mir genannten Urteil wurde der RV ( Amtsgericht Hannover ? Könnte das evtl. der uns allen bekannte Branchen-Primus sein ? ) verurteilt, den Storno des Urlaubers für rechtens zu erklären, und damit die sofortige Rückzahlung aller bereits getätigten Zahlungen ebenfalls für rechtens erklärt ( bei Storno zahlen die RV in aller Regel auch zurück, wollen aber über die Stornogebühren einen Teil wieder reinholen oder verrechnen ).
    Und wenn es der uns allen bekannte Primus sein sollte, also die haben eine ganz vorzügliche Rechtsabteilung. Deswegen rein vorsorglich behaupte ich mit Nichtwissen: das Urteil ist rechtskräftig !!
    @Holginho:
    bitte definiere "unzählige andere Urteile" zu dem von mir zitiertem Urteil. Dieses Urteil wurde im Dezember 2014 veröffentlicht. Ich gebe mich mit 5 Urteilen ( jeweils das Gericht und mit Aktenzeichen ) zufrieden, aber nur 3 Urteile sollten im Jahre 2014 gesprochen worden sein, und mindestens 2 Urteile in 2015, also um gegfl. aktueller zu sein.

    Gruss Garbiela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bei Flugänderung Reise stornieren?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na, im Moment bietet ITS ja nur eine Stornorechnung an. Ich sage ganz klar, das ist eine Unverschämtheit hoch drei. Der geschlossene Reisevertrag wurde in wesentlichen Punkten gebrochen.
    Man stelle sich nur theoretisch die umgekehrte Situation vor: ich teile dem RV mit, das ich einige Änderungen aus dem Reisevertrag für mich beschlossen habe: statt von München will ich jetzt von Nürnberg abfliegen, und auch nicht mehr am 20...... sondern erst am 21......, oder nicht mehr um 20.00 Uhr, nein, nur noch vormittags.
    Ich gebe gerne zu, streitige Auseinandersetzungen vor Gericht sind nicht jedemanns Sache. Verstehe ich. Doch auch die Hilfe eines Rechtsanwaltes kann seine Tücken haben. Ich weiss das aus eigener Erfahrung. Um den Streitwert nach oben zu treiben setzen sie die Möglichkeit der  Schadensleistung durch das Gerichtsurteil gerne auch auf 100% an, und wecken damit Begehrlichkeiten. Wenn ich mich recht erinnere war das auch in dem von mir zitiertem Urteil so. Spricht das Gericht aber nur 50% Schadensersatz zu, werden die Gerichts- und Anwaltskosten entsprechend aufgeteilt. Und dann ist schon mal ein Teil des Schadensersatzes weg. Oder mit Rechtsschutzversicherung: die eigene Police wird belastet.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bei Flugänderung Reise stornieren?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Warum sollte eine rechtliche Beratung so falsch sein ? Ich erinnere deswegen an das Urteil 427 C 12693/13 vom Amtsgericht Hannover.
    Hier wurde 5 Wochen vor Reisebeginn der Abflughafen von Berlin nach Dresden verlegt. Ausserdem verschob sich der Abflug von 14.55 Uhr auf 22.45 Uhr. Der Kläger trat von der Reise zurück und verlangte Entschädigung -zu Recht wie das Gericht entschied. Es sei nicht zumutbar, den Abflughafen auszutauschen. Zusätzlich wurde vom Gericht die Störung der Nachtruhe ins Urteil einbezogen. Hier käme erschwerend hinzu, das der Abflugtag um einen Tag verschoben werden soll. Klarer Vertragsbruch. Das Gericht sprach dem Kläger daher 50% des Reisepreises als Entschädigung für "vertane Urlaubszeit" zu.
    Das ist natürlich ein Einzelurteil, aber andere Gerichte schauen nunmal sehr gerne bei vergleichbaren Streitfällen auf bereits ergangene Urteile und urteilen entsprechend. Und für Oktober sollte sich doch noch auf dem Reisemarkt eine Alternative finden lassen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, ich empfinde eine Antwort mit fett gedruckten Buchstaben auch als Schreien. Es symbolisiert eine Stimmerhebung, und dafür gibt es in einer sachlichen Auseinandersetzung keinen Grund. Die normale Schrift genügt.

    Zur Klarstellung:

    in den letzten Beiträgen in diesem thread ging es auch um juristische Einschätzungen einer erfolgreichen Klage gegen den RV auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages von Seiten des RV.

    Eine verschwiegene Winterruhe erfüllt den gleichen Tatbestand einer Nichterfüllung des rechtskräftig abgeschlossenen Reisevertrages. In beiden Fällen gibt es kein Zimmer, einmal, weil der Laden voll ist und einmal, weil der Laden zu ist.
    In meinem letzten Beitrag habe ich lediglich die Fragen von @Holginho beantwortet.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ Holginho

    Ich bin Dir noch zwei Antworten schuldig, aber deswegen brauchst Du doch hier nicht schreien.

    Den thread "Hotel überbucht" gibt es seit 2008. Zeigt doch eindeutig, das Thema lebt (leider). Ich halte die Zahl derjenigen, die das hier thematisiert haben, für hoch. Es bleibt die Dunkelziffer, die das selbst erleiden mussten, aber nicht schreiben. Und natürlich: es gibt sicher eine grosse Zahl von Urlaubern, die HC und damit diesen thread nicht kennen. Mag sein, das es prozentual im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Urlauber eine geringe Prozentzahl ist, will ich gar nicht abstreiten. Doch das Problem ist grundsätzlich mindestens zu minimieren oder sogar auszuschalten.

    Ich habe dem Clubmanager Vorwürfe gemacht, warum er die Absicht das Hotel im Winter zu schliessen nicht rechtzeitig den RV mitgeteilt habe. Mein RV wollte ja bekanntlich erst durch meine Reklamation eine Woche vor Abflug diese Information bekommen haben. Und dann zeigt er das mail an alle RV. Damit war meine Beschwerde gegen ihn gegenstandslos geworden. Nicht aber die gegen den RV. Die Tatsache, das er mir keine Kopie übergeben wollte zeigt doch die wahren Kräfteverhältnisse in der Branche. Er hatte ganz einfach Angst vor Repressalien. Um es ganz klar auszudrücken: wer einen Mangel in seinem Produkt kennt, ihn aber verschweigt und das Produkt als fehlerfrei verkauft begeht Betrug. Und das wird nicht vor einem Zivilgericht unter Schadensersatz abgehandelt, nein, das wird strafrechtlich verfolgt.
    Das mir vorenthaltene mail ist kein Betriebsgeheimnis, es hätte mir übergeben werden können. Wenn ich vor Ort einem Reiseleiter einen Reisemangel anzeige und bestehe auf einer schriftlichen Bestätigung von ihm ist das doch auch keine Weitergabe von Betriebsgeheimnissen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Aktuelle Hinweise u. Fragen zur Sicherheit im Türkeiurlaub
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @kourion

    ich bin Dir noch eine Antwort schuldig. Wir haben bisher noch nicht gebucht, weil die Preise für Mitte Oktober nicht dementsprechend sind. Und wir sind nicht ängstlich. Bleibt die Situation so wie sie jetzt ist würden wir fliegen. Wir waren ja auch 2011 in Ägypten, da wurde unser Hotel jeden Tag leerer, weil niemand mehr kam. Es gab nur noch Rückflüge.
    Meine Position zur Lager der Türkei hier im forum ist eher von grundsätzlicher Natur.

    Gruss Gabriele

    Türkei (alt)

  • Aktuelle Hinweise u. Fragen zur Sicherheit im Türkeiurlaub
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ malini:

    na, sag ich doch: Rollenspiel ( nach dir komm ich und dann wieder du ) Ist aber nicht gut, wenn man das merkt, könnte man geschickter machen.

    Ja, aber die Quellenangabe war anscheinend so gut -also ausreichend- das Du die englische Zeitung als Autor eruieren konntest. Bitte etwas mehr Qualität in Deinen Aussagen, wenn Du schon glaubst, aus irgendwelchen Gründen hier gegen mich polarisieren zu müssen.

    Trotzdem schönen Abend Gruss Gabriela ( die jetzt auf ihrer Terrasse einen kühlen Weisswein geniesst und den PC abgeschaltet hat )

    Türkei (alt)

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na, dann mus man zählen und bewerten können. Von nichts kommt nichts. Es steht dort meine Meinung, die mir niemand nehmen wird.

    Zu Deinem letzten Absatz;

    du irrst gewaltig, ich habe im Gegensatz zu Dir niemals Interessen von irgend jemand vertreten. Ich habe in meiner beruflichen Tätigkeit juristische Auseinandersetzungen -meist in Begleitung unserer Anwälte- mit Kunden geführt. Interne Unterlagen weitergeleitet ? Was für ein Blödsinn. Du verwechselst das mit den aktuelllen Ereignisse in Berlin.
    Und ja, ich war 3 Jahre lang Schöffin an einem Landgericht. Und ja, ich habe noch einen screen shot von Deiner PN an mich aus dem Jahre 2011. Wenn du gestattest, würde ich sie gerne hier veröffentlichen. Soviel zu Lobbyismus.

    Und jetzt, sei mir nicht böse, das drohende Gewitter hat sich verzogen, die Luft ist klarer, es ist nicht mehr so schwül, ich schalte meinen Computer ab. Ich gehöre nicht zu denen, die bis weit nach Mitternacht oder früh um 07.00 Uhr hier Beiträge schreiben.Ich trinke jetzt auf meiner Terrasse von ein kühles Viertel Weisswein, und erfreue mich an meinem Garten.

    Schönen Abend wünscht Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @Holginho:

    es gibt hier 45.266 klicks von Besuchern zu diesem Problem, und glaube ich 378 Antworten dazu. Das ist eine Aussage. Und selbst, wenn es im niedrigen Prozentbereich wäre, sollte es die Pflicht der RV sein, nur einen Null-Fehler Bereich zu akzeptieren, oder zumindest darauf hinzuarbeiten.
    Die von dir zitierten "korrekten Ausführungen" kommentiere ich nicht.
    Neo-liberale Ansichten sind nicht meine Sache. Die Akzeptanz eines Schicksales von einzelnen unter dem Schild "Leerstand ist teuer" zu beerdigen, kann passieren, Pech gehabt ist auch nicht meine Sache. 
    Was nun die Hoteliers als angeblich Schuldige angeht, die zu spät "stop sales" melden, dazu habe ich auch eine eigene Meinung. Erstens ist das eine Behauptung -ohne Beweis- der RV, zweitens wäre das Problem mit der richtigen Kommunikation aus der Welt zu schaffen, und drittens habe ich eigene Erfahrungen, natürlich nur eine einzige. Gott sei Dank, aber wenn es nochmal passieren würde, na dann gäbe es mit grosser Freude eine Klage gegen den RV.
    In meinem Fall habe ich durch Beiträge hier durch Zufall erfahren, das mein Hotel drei Tage nach meiner Anreise schliessen wird. Ich habe storniert, neu gebucht in nur 4 km
    Entfernung und habe den Clubchef des geschlossenen Hotels dann besucht. Das management arbeitet ja durch. Ich kannte ihn von früheren Aufenthalten dort ganz gut. Er zeigte mir das mail an alle RV, die 5 Wochen vorher über die Schliessung informiert worden sind. Meine Frage: kann ich das mail bekommen, um damit meine Klage zu belegen? Er schob das mail wieder in seine Schreibtischschublade, und sagte offen und ehrlich: nein, ich bin doch kein Selbstmörder.Soviel zu Biedermann und die Brandstifter.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Aktuelle Hinweise u. Fragen zur Sicherheit im Türkeiurlaub
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Musste auch hier ein bischen zurückblättern. Sorry, aber ich habe auch noch anderweitige Interessen, kann also nicht jeden Tag bei HC stundenlang jeden Beitrag lesen und gegfl. kommentieren. Das tue ich mir nicht an.
    Erwiderungswert sind auch nur zwei nachgefolgte Beiträge. Die anderen mit den Zahlenspielereien sind es nicht. Dazu nur soviel: es war sicher unbedacht, die Quelle nicht sofort zu nennen. Aber ich habe sie dann ja nachgeliefert. Es ging auch nur darum, das ausserhalb Deutschlands die Sicherheitslage in der Türkei genau so wie bei uns sehr besorgt beobachtet wird.
    Nein, ich kann die "imaginäre Gefährdung für Leib und Leben" ab wann und wie nicht exakt definieren. Für mich persönlich befindet sich die Türkei jetzt auch in ihrem eigenen Land im Kriegszustand. Sie steht mit ihren Aktionen im Widerspruch zur europäischen Staatengemeinschaft. Und damit ist die Frage gestattet: ist ein solches Land wirklich ohne Einschränkung zu bereisen ? Anschläge durch die Terroristen des IS ( oder anderer Idioten ) sind zu jeder Zeit in der ganzen Welt möglich. Aber Krieg, auch wenn die militärischen Aktionen zur Zeit ausserhalb der Türkei stattfinden? Die Antworten der PKK aber finden in der Türkei statt. Erdogan verhält sich wie ein Despot. Ich glaube, nur wenn die Staatengemeinschaft ihm auf diplomatischem Wege zu verstehen gibt, über Reisewarnungen nachzudenken, erzeugt das einen innenpolitischen Druck. Ich sehe die europäischen Regierungen daher in einer Verantwortung, für die Sicherheit ihrer Bürger auch im Urlaubsland Türkei hinzuwirken.

    Gruss Gabriela

    Türkei (alt)

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @lumpinho:
    ich musste hier ein paar Seiten nachlesen, um auf den aktuellen Stand zu kommen. Bin hier nicht jeden Tag unterwegs. Freut mich für Euch, das ihr jetzt doch in das Wunschhotel kommt. Ich verstehe auch, das es frustet, wenn die Tourismusbranche erst auf so intensiven massiven Widerspruch reagiert. Ist leider die Realität. Aber ihr habt ja Euer Ziel erreicht, nur das sollte für Euch zählen, denn sonst hättet ihr die Nervenanspannung sparen können.
    Trotzdem schade, das Ihr es nicht auf Stornierung und Klage habt ankommen lassen. Warum schade ? Eure Situation ist in der Branche leider keine Seltenheit, ganz in Gegenteil. Nur negative Urteile für die Branche durch Gerichte könnten ( vielleicht ) etwas daran ändern. Weniger der zu leistende Schadensersatz ( den wälzen sie in aller Regel auf das Hotel ab ), es geht vielmehr um den Imageschaden.
    Nun, Euer jetzt doch zur Verfügung stehendes Zimmer hat nicht die "Bezaubernde Jeannie" hergezaubert, nein, es darf durchaus vermutet werden, das jetzt ein anderer Urlauber mit einem späteren Anreisetermin die Info erhält, das "leider das gebuchte Hotel........". Und ewig grüsst das Murmeltier. Doch vielleicht wird das -zwar zähneknirschend oder auch nicht- akzeptiert. Und schon wieder wurde das Problem zur Zufriedenheit  -ja von wem wohl- gelöst. 
    Es wird auf diese Weise immer ein individuelles Problem geben. 
    Euch auch mein Rat: schnell vergessen, und schönen Urlaub !

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Aktuelle Hinweise u. Fragen zur Sicherheit im Türkeiurlaub
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Und woher weisst Du, das diese Zahl nicht sauber recherchiert worden ist ? Das ist an Überheblichkeit nicht zu überbieten. Ich habe alle Beiträge nur sehr oberflächlich verfolgt, aber hatte den Eindruck, das es  k e i n e  Widersprüche dagegen gab. Ganz im Gegenteil, aber ich verspreche, ich lese genau nach. Gibt es hier eigentlich Komplizenschaften ? Scheint so. aber ist nicht schlimm. Die Sache, um die es hier geht, ist viel wichtiger.

    Türkei (alt)

  • Aktuelle Hinweise u. Fragen zur Sicherheit im Türkeiurlaub
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also ich habe diese meine Aussage recherchiert. Wenn es denn der Wahrheitsfindung hilft. Es stand wohl im Tunesien-forum. Da gibt ein user sehr kompetente Informationen, u.a. exakt die Zahl von 30.000 Umbuchungen britischer Touristen. Und vorher gab es hier den Beitrag von steviedemdreher, das es in den letzten 2 Monaten 14% Buchungsrückgänge in der Türkei gäbe. Die erste Meldung scheint auf amtlichen Ermittlungen zu beruhen, es wurde glaube ich auch die Quelle angegeben, die info von stevie kann ich nicht bewerten.
    Nur, beides hat mit 30.000 Fahrrädern in China oder Korea ( Nord ? oder Süd ? ) nichts zu tun. Eine kleine Frage an mich, diese Hintergrundinformation hätte ich sofort geben können.

    Da alles ist OT. Tut mir leid, es ist dem Ernst der Sache nicht angemessen. aber was soll ich tun ?

    Türkei (alt)

  • Aktuelle Hinweise u. Fragen zur Sicherheit im Türkeiurlaub
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Schade, so schwache Beiträge sind ganz einfach traurig. Ich sehe gerade das Heute-Journal im ZDF. Die Eingangsmeldung und der erste Bericht handelte von der Verschlechterung der aktuellen Situation in der Türkei. Nein, die Sache ist zu ernst, um wie im vorherigen Beitrag hier damit umzugehen.

    Türkei (alt)

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ja, wer viel unterwegs ist, dann gibt`s manchmal eben Probleme, in einer Sache auf dem laufendem zu bleiben. Das Eingangsstatement war längst überholt. Konnte man ja nachlesen. Macht aber nichts, bei der klaren Rechtslage hätte ich mir gewünscht, die Aussagen wären etwas präziser gewesen, was die Risikoeinschätzung einer Klage betrifft.

    Mal sehen, morgen wissen wir mehr, wie sich entschieden wurde. Ich bin gespannt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na, da muss doch einiges relativiert werden. Zunächst einmal wird der RV den gezahlten Reisepreis umgehend zurückerstatten. Dazu ist er verpflichtet, denn keine Leistung = kein Geld. Und ich glaube auch, mich nicht verlesen zu haben, das bei den aktuellen Überlegungen eine Neubuchung zu stemmen sei.
    Und die Vorlage kostet auch nicht die Welt. Selbst ohne Rechtsschutzversicherung dürfte der Prozesskostenvorschuss bei einem Streitwert von ca. € 1.000.-- ( also der Streitwert über die 50%, der Reisepreis ist mir natürlich nicht bekannt ) ungefähr ca. € 300.-- betragen. Dazu besteht die Möglichkeit, einen Prozesskostenzuschuss zu beantragen. Und ob der Rechtsanwalt bei dieser Rechtslage auf einen sehr hohen Vorschuss besteht wage ich zu bezweifeln.
    Es bleibt auch immer noch die Möglichkeit einer Kreditaufnahme. Die Kreditkosten gehen ebenfalls zu Lasten des RV. Und ob dann das Geld in 6 oder 12 Monaten kommt ist völlig egal.
    Wichtig ist nur ein: die Rechtslage. Und die ist eindeutig, eindeutiger kann sie gar nicht sein.
    Man muss nicht immer unken, wenn es ein Problem gibt.
    Und was soll zu früh für rechtliche Schritte sein ? Die Reise beginnt in einer Woche. Mein Vorschlag ( bei Absicht einer Stornierung ) von 4 Stunden ist genug. Das Hotel ist doch nicht erst seit gestern überbucht. Das sind doch die üblichen Spielchen.
    Ein gutes bzw. sehr gutes Angebot des RV für ein Alternativhotel würde ich ablehnen, aber das ist Mentalitätssache. Aber Mehrkosten sollte der tragen, der für die malaise verantwortlich ist.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht. Was tun?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Und was machst Du, wenn man Dir morgen früh nett und höflich antwortet, das man sich der Sache unverzüglich annehmen wird, der Vorgesetzte aber leider in einer wichtigen Konferenz ist, die bis zum späten Abend dauert ?

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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