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gabriela_maier

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Aktuell

  • Alles zum Thema überbuchte Hotels
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @Bernat:

    deinem Bild nach zu urteilen glaubst du sicher nicht mehr an den Weihnachtsmann. Erst vor Ort könnte sich die Situation herausstellen, das man überbucht sei ? Ja wo leben wir denn ?
    Ich schliesse aus dem Urteil, dass das Gericht den RV auferlegt, die Situation einer eventuellen Überbuchung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln s t ä n d i g zu überprüfen, damit sie v o r Reiseantritt darüber informieren können und müssen.
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zum Thema überbuchte Hotels
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Danke, maximax,

    wenigstens Einer !!!
    Ich hatte am letzten Samstag in einem anderem thread und in einem anderen Zusammenhang schon auf dieses Urteil hingewiesen, und in der sich daraus ergebenden Diskussion u.a. Günter eine Wette angeboten, das ab Montag ( Dienstbeginn ) das "Imperium in geballter Kraft" zurückschlagen würde.
    Wenn Günter die Wette angenommen hätte ( hat er aber nicht !! ) wäre sie verloren gewesen. Ich bin sowas von erstaunt, das sich keine Reaktionen ergeben. Das bedeutet nach alter Marineregel: Treffer mittschiffs !
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Preise für 2009 in der Türkei !!!
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich bin schon gespannt wie sich die Preise in der Türkei 2009 real spätestens im März/April entwickeln. Man darf nicht vergessen, das die Preisfindung vor der Bankenkrise und der sich anschliessenden Rezessionsangst stattgefunden hat. Seht bloss mal die aktuellen Meldungen der Automobilfirmen an !! Es sollte in der positiven Grundstimmung für 2009 auch mal wieder richtig Geld verdient werden. So funktioniert der Markt.
    Was werden die RV mit ihren fest gebuchten Kontingenten tun, wenn die erhofften Buchungen ausbleiben ? Können sie die so einfach zurückgeben ? Geben das die Verträge her ? Die internationalen RV könnten z.B. nach Osteuropa verlagern. Aber auch da spürt man das nachlassende Vertrauen der Verbraucher.
    Ich glaube, es wird kurzfristige Reaktionen auf den Auslastungsgrad geben, die höchstwahrscheinlich zu reduzierten Tagespreisen führen. Das hilft aber all denen nicht, die heute zu den Katalogpreisen buchen müssen, weil sie Planungssicherheit brauchen.
    2009 ein gutes Jahr für die Reisebranche ? Wohl eher nicht !
    Gruss Gabriela

    Türkei (alt)

  • Alles zum Thema überbuchte Hotels
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich empfehle wg. dieser Thematik das Urteil des Landgerichtes Frankfurt zu lesen: AZ 2/24 S 139/07.
    Das Gericht hat in der verhandelten Sache entschieden, das die RV eine unverzügliche Informationspflicht haben, und vor der Reise den Umstand der Überbuchung mitteilen müssen.
    Der Klägerin wurden 45% des Reisepreises zugesprochen, weil das Ersatzhotel qualitativ nicht dem gebuchten Hotel entsprach ( was genau wurde aber nicht näher definiert ). Und zusätzlich erhielt sie noch 15% des Reisepreises wegen des Verstosses gegen die Informationspflicht. Das Urteil wird Folgen haben.
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel geht in Winterpause während Aufenthalt
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich bin einverstanden, weil es abseits der jetzigen Diskussion das grundsätzliche Thema war, was für Möglichkeiten der threaderöffner mit seinem Problem hat. Ich hoffe, ich konnte ihm mit der Info über das Urteil helfen.
    @ Günter:
    die Demokratie lebt davon, das es unterschiedliche Meinungen und ein Ringen um Wahrheiten gibt. Da wir beide spekulativ argumentiert haben, kann nur die Zeit die unterschiedlichen Argumente beweisen.
    Trotzdem: bei mir bleibt das Gefühl, das du meinen Fragen ausgewichen und mir Antworten schuldig geblieben bist.
    Aber von meiner Seite: that`s it !
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel geht in Winterpause während Aufenthalt
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ günter:

    im Ernst ?

    same procedure as every year ? Oder wie Helmut Kohl mal gesagt hat: ein Hund bellt und die Karawane zieht weiter ?

    Was glaubst du wohl, wie sich die Branche der spezialisierten Rechtsvertreter auf dieses Urteil stürzen wird ?

    Nein, das glaube ich nicht, es wird sich was tun !!

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel geht in Winterpause während Aufenthalt
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ günter:

    wenn du meine Wette angenommen hättest, müsste ich Stand heute Abend eine Wettschuld einlösen. Die Branche hat nicht reagiert. Aber die Frage muss troztdem gestattet sein: warum nicht ???
    Vermutung 1 mit geringer Wahrscheinlichkeit: man hat das heute ( noch ) nicht so richtig zur Kenntnis genommen.
    Vermutung 2 mit höherer Wahrscheinlichkeit: das Urteil und die daraus entstehenden Konsequenzen muss man erst mal verdauen.
    Ich möchte dein Wort einer "Revolution" mir nicht zu eigen machen. Und auch nicht deine Erwartung, das nichts in eine diesbezügliche Richtung passieren wird. Ich bin da total anderer Meinung. Ich habe von dir eigentlich eine ernsthafte Analyse des Urteils erwartet, und deine Vermutungen, wie sich das in Zukunft auswirken könnte, und zwar so oder so in beide Richtungen mit nachvollziehbaren Begründungen.
    Das Urteil ist hoch brisant, und wenn die Branche meint, man könnte das totschweigen, ok! Wird man sehen ! Ich bin nicht so vermessen, das man schon morgen Konsequenzen sehen wird.
    Vielleicht noch ein kleiner Hinweis: die Deutsche Bank ( also mit Sicherheit kein miniplayer in ihrem Geschäftsfeld ) hat sich in der Sache wg. der Informationspflicht nach dem BGH-Urteil in einem mir bekannten Fall 6 Monate Zeit gelassen, darauf zu reagieren. Und das dann mit schlappen Argumenten und mehr als eindeutigen Hinweisen, das man sich doch wohl einigen könnte.
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • hilfe- mist gemacht...
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ADEgi:

    bitte meinen Beitrag nochmal nachlesen und profilaktisch sowohl wie das Nichtwissen in Zusammenhang bringen. Ich habe in keinster Weise erklärt, das man da so ohne weiteres rauskommt: aber der threaderöffner sagte, das er in die AGB`s nicht eruieren konnte, was Sache ist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • hilfe- mist gemacht...
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ sina1:

    das "Nichtwissen" ist eine legale juristische Formulierung, die zu keinem -ich wiederhole-keinem Schaden desjenigen führt. Denn Nichtwissen führt zwangsläufig nach Aufforderung zum status des "Wissenden" eingesetzt zu werden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • hilfe- mist gemacht...
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Hallo:

    für solche Fälle wurde das Widerrufsrecht in einer klar definierten Zeitspanne geschaffen. Es sollte möglich sein, die "euphorische" Entscheidung zu korrigieren. Über das Widerrufsrecht müssen die AGB`s von GTI Auskunft geben. Solltest du darauf nicht zugreifen können, würde ich an deiner Stelle "profilaktisch" stornieren, und mit "Nichtwissen" argumentieren, ob die kostenfreie Stornierung in der getätigten Form möglich ist und den Veranstalter auffordern, dir das Gegenteil zu beweisen.
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Arbeigeber streicht Urlaub eine woche vor abflug
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ carstenW.

    ja ganz genau. Und das ist nur eine von vielen offenen Fragen. Sollte er aber in einem Haifischbecken baden: da gelten unsere Gesetze nicht, da gelten ganz andere Gesetze ! Wenn er sich nicht öffnen kann oder will, müsste man das Thema beenden.
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Arbeigeber streicht Urlaub eine woche vor abflug
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ carstenW.

    also deine letzte Frage verwundert mich sehr: stellst du doch ein paar Minuten vorher selbst die Frage, warum der Urlaub schon das 3. Mal verschoben worden ist.
    Die Fragen nach Informationen sind wohl erlaubt, da über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen die geschilderte Situation ganz einfach zu beantworten war und von den Beiträgen auch geleiestet wurden.
    Ist er aber in einem davon abweichenden "rechtlosen" Raum auf Grund seines Arbeitsvertrages kann man ihm nicht helfen.
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Arbeigeber streicht Urlaub eine woche vor abflug
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich bin der Meinung, das uns vom threaderöffner wichtige Informationen vorenthalten werden, und es stimmt wohl auch, das es in die Richtung "Grauzone" von Beschäftigungsverhältnissen geht. Deswegen ist jeder Beitrag in Bezug auf Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung, Arbeitsgerichte, fiese Kollegen etc. wahrcheinlich total überflüssig. Hier kann man m.M. nach nicht helfen.
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Arbeigeber streicht Urlaub eine woche vor abflug
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ob das im Arbeitsvertrag steht oder nicht steht ist völlig egal. Der Arbeitgeber kann immer aus zwingenden betrieblichen und nachvollziehbaren Gründen den zugesagten Urlaub streichen ( und je kleiner die Abteilung um so eher ).
    Dafür muss er die gesamten Kosten übernehmen. Es ist aber schon sehr komisch, dass das schon das 3. Mal in diesem Jahr passiert. Da du keine Angaben über die angeführten Gründe machst ( ob sie auch in deinen Augen nachvollziehbar sind ), aber selbst schon mobbing dahinter vermutest -und dem Verdacht würde ich mich anschliessen- wird deine Zukunft in dem Betrieb eh nicht von Dauer sein. Aber: das Angebot der Verschiebung und Übernahme der damit verbundenen Kosten auszuschlagen kannst du dir auch taktisch nicht so einfach erlauben.
    Mein Vorschlag:
    ein ehrliches und offenes Gespräch mit dem Chef, und dann die Entscheidung. Wenns halt nicht geht dann gehts eben nicht und dann würde ich auch den Gang vors AG empfehlen.
    Wünsche dir Glück und eine richtige Entscheidung.
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel geht in Winterpause während Aufenthalt
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Günter:

    die Branche hat sich bisher immer hinter der Behauptung verschanzt, das fixe Termine und Garantien egal welcher Art die Preise der Pauschalreisen nach oben treiben, weil ein Risikopuffer eingearbeitet werden muss. Wenn du bitte noch mal nachliest: ich habe mit meiner diesbezüglichen Vermutung auf die Reaktionen der Branche spekuliert, die ab Dienstbeginn Montag diesen Punkt ins Spiel bringen wird. Wetten ?
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wanderung durch die Samaria Schlucht
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Hallo:

    ich musste lange in meiner Erinnerung kramen, denn es ist rund 25 Jahre her, das wir diese Tour gemacht haben. Es sind glaube ich ca. 4 - 5 Stunden reine Wanderzeit, erforderlich sind festes Schuhwerk und -ganz wichtig- entweder die Tour von einem Veranstalter durchführen lassen oder bei eigener Planung die Logistik nicht vergessen. Wo ist denn euer Ausgangspunkt ? Auch das kann ja dauern, und vom Zielpunkt Ag. Roumeli kommt man nämlich nur mit dem Schiff weiter. Wir haben damals dort übernachtet. Wir waren damals dort 1 Woche Wandern mit der Alpinschule Innsbruck, Quartier die Kallerghi Hütte in den "Weissen Bergen" auf 1600 m, weiss gar nicht, ob das heute noch so angeboten wird. Normale gute Kondition reicht völlig aus. Die Imbrus Schlucht kenne ich leider nicht.
    Viel Spass auf Kreta, um diese Jahreszeit ist die Insel wunderschön.
    Gruss Gabriela

    Kreta

  • Hotel geht in Winterpause während Aufenthalt
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ privacy:

    ich wette, das ab Montag dann wieder Preiserhöhungen herhalten müssen. Und deswegen vorab: ja, möglich ! Ob das aber eintrifft weiss keiner !! Absolute Voraussagungen in dieser Richtung sind nur Spekulationen ! Weil: man kann das Problem durch transparente Anebote lösen !
    Ich bin auf Montag gespannt.
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel geht in Winterpause während Aufenthalt
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @ privacy:

    ich glaube, diesen Sprengsatz werden noch viele Produzenten und Dienstleistungsanbieter in allen Branchen spüren. Ob meine Vermutung zutrifft, das es von dem von mir zitierten BGH Urteil ausgeht weiss ich nicht. Aber es gibt jetzt einen Riesenuntschied: die Informationspflicht ist satisfaktionsfähig !! Bisher konnte man sich auf wachsweiche AGBs berufen, und Probleme in der Richtung wurden juristisch von der untersten Instanz nach oben verschleppt, und spätestens wenns kritisch wurde, auf dem kleinen Dienstweg erledigt. Jetzt kann man von oben nach unten agieren, was für tolle Aussichten.
    In Bezug auf die Reisebranche dürften damit die Mogelpackungen mancher Angebote erledigt sein. Ich bin sogar sicher, das auch die durch AGB`s geschützten Flugzeitenänderungen dazu zählen werden.
    Um das klar zu stellen: ich möchte keine amerikanische Verhältnisse, wonach dort eine zig-Millionen-Dollar-Klage möglich ist, wenn sich jemand aus dem Kaffeeautomaten bedient, sich dabei -wahrscheinlich durch eigenes Verschulden- die Hand durch den heissen Kaffee verbrennt, weil auf dem Pappbecher nicht davor schriftlich in einzusehender Weise gewarnt wird, das der Kaffee heiss aus dem Automaten kommt !!!
    Aber ich möchte schon von meinem RV mindestens 4 Wochen vorher erfahren, das ich meine gebuchte Reise zu den avisierten Flugzeiten und in das von mir gewählte Hotel nicht antreten kann.
    Das Urteil ist ein guter Tag für uns Urlauber. Warten wir mal ab, was die Branche nach dem Wochenende dazu zu sagen hat. Ich bin gespannt !
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel geht in Winterpause während Aufenthalt
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Lese gerade ein interessantes Urteil des LG Frankfurt ( AZ 2/24 S 139/07 ), was dem threaderöffner vielleicht für seine Auseinandersetzung helfen kann.
    Es ging in der Sache eigentlich um was anderes, was aber ohne Zweifel eines der grössten Ärgernisse für Urlauber ist, nämlich um das Überbuchen und das vor Ort umquartieren in ein anderes Hotel.
    Das Gericht hat entschieden, das die Veranstalter verpflichtet sind, ihre Kunden über "wesentliche Veränderungen" zu informieren, die bis Antritt der Reise eintreten. Dazu zählt auch die Überbuchung des Hotels. Das ist nach Ansicht des Gerichtes eine Leistungsveränderung, und das Zurückhalten dieser Info ist eine "Verletzung der Informationspflicht" durch den RV. Die Klägerin in der o.a. Sache erhielt 45% des Reisepreises erstattet, da das Ersatzquartier "weniger komfortabel" ( wurde nicht näher definiert ) als das gebuchte Hotel war. Für die Verletzung der Informationspflicht wurden ihr aber noch zusätzlich 15% des Reisepreises zugesprochen.
    Wichtig ist die Rechtssprechung über die Verletzung der Informationspflicht. Das Gericht folgt hier wohl einer Entscheidung des BGH in einer anderen Sache, wonach Banken und Finanzdienstleister ihre Kunden über versteckte Provisionen informieren müssen, die sie erhalten haben und noch weiterhin erhalten. Das BGH in in seinem Urteil XI ZR 56/05 dazu festgestellt, das die betroffene Bank schadensersatzpflichtig aus einer Informationspflichtverletzung sei.
    Wenn das kein Zündstoff für die Reise-Branche ist, weil es ans Eingemachte geht, na dann weiss ich nicht, wo sonst noch Gerichte den Urlaubern substanziell helfen können.
    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • PURAVIDA Resort Seno ex Club Seno Sarigerme
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Danke dir, Heike17

    das Haupthaus im alten Club ( Info aus Wien ) wird im Winter renoviert, und das wird auch höchste Zeit. In beiden Clubs werden jeweils 4 Tennisplätze offeriert, ich bin mir nach deinen Schilderungen aber sicher, das es wohl nur die 4 Plätze des alten Clubs sind, die von beiden genutzt werden. Und das ist dann wohl ein schlechteres Angebot, wenn plötzlich 600 oder mehr Leute darauf Zugriff haben.
    Über Pfingsten ist der neue Club schon heute total ausgebucht, die grosse Schar der Sarigerme-fans sind bestimmt alle total neugierig. Ich werde mal schauen, ob es zur Eröffnung ein kurzfristiges Superangebot geben wird, bin aber schon interessiert und genau so neugierig, wie sich das alles macht.
    Nochmals danke für dein feedback.
    Gruss Gabriela

    Türkei (alt)
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