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  • Hotel will mich verklagen wegen schlechter Bewertung!
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    Sind nicht die beiden vorherigen Beiträge des Pudels Kern? D.h. es macht m.E. schon einen Unterschied ob ich nach dem Urlaub eine persönliche, subjektive Meinungsäusserung ins Netz stelle, die dann sicherlich auch meine negative Meinung über das Hotel enthalten darf oder ob ich ggf. mit einer negativen Bewertung gedrohthabe.
     
    Nach Schweizer Rechtssprechung erfüllt das Drohen mit einer Veröffentlichung eines negativen Berichtes über eine Dienstleistung, eine Ware etc. in einer Sendung/Zeitschrift für Konsumentenschützer den Tatbestand der Nötigung.
    Urteil des schweizerischen Bundesgerichtes  
    BGE 106 IV 125
    40. Urteil des Kassationshofes vom 2. Mai 1980 i.S. W. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (Nichtigkeitsbeschwerde)
     
     
    Es ist sicherlich lobenswert nach dem Urlaub seine Eindrücke - auch die negativen - hier ins Netz zu stellen. Eine Drohung mit Holidaycheck ist jedoch unklug und kann dann eben eine persönliche Meinung plötzlich auf eine rechtlich anfechtbare Ebene bringen!

    Ohne vorgängige Drohung und bei einem grösseren Hotel dürfte es dem Besitzer zudem äusserst schwerfallen allfällige negative Bewertungen einem bestimmten Gast zuordnen zu können!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ans Ende der Welt
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    in Frankreich gibt es mehrere Orte/Gemarkungen die "Au bout du Monde" heissen!

    Allgemeine Fragen

  • Platzreservierung im Flieger futsch - Recht auf Kostenerstattung?
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    Klappen die Platzreservationen denn nun bei Thomas Cook?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anspruch auf Schadensersatz?
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    abgesehen vom Schadenersatz/rechtliches: Wenn ich eine Firma leiten würde mit 7 Mitarbeitern und es ggf. um einen Auftrag von Euro 84'000.- geht - bestand denn da keine Möglichkeit selbst einen (Linien)-Flug zu buchen? Wenigstens für eine Person?
     
    Hier für den (ggf.) verpassten Auftrag und die (Zwangs)-Ferien der Mitarbeiter Schadenersatz zu verlangen, widerspricht m.E. der Schadenminderungspflicht die ein Versicherungsnehmer eben auch hat - und im vorliegenden Fall hätte der Schaden durch das Buchen eines (Linien)-Fluges massiv vermindert werden können.
     
    Also manchmal habe ich schon das Gefühl, Pauschalreisende begeben sich in freiwillige Geiselhaft ihres Reiseveranstalters.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Abflugort Hannover anstatt München?? 1-2-fly
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    Das mit dem Mietwagen ist ja besonders interessant: Um diese "Alternative" überhaupt nutzen zu können, ist es ja unabdingbar, dass zumindest einer der Reisenden überhaupt einen Führerschein hat - und seit wann ist diese Bedingung, bei Abschluss einer Reise?
     
    Wirklich schade, dass sich die Thread-Eröffnerin nicht mehr meldet. Besonders würde mich eben die Reaktion des RV interessieren, wenn hier dargelegt würde, dass gar kein Führerschein vorhanden ist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • ß vs. ss auf elektronischem Flugschein
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    Hallo zusammen

    Ein Freund von uns hat bei Easy Jet einen Flug gebucht. Sein Familien-Name im deutschen Reisepass endet mit ß, bei der Buchung hat er den Namen mit ss geschrieben.

    Ist es möglich, dass er deswegen Probleme bekommt? Ich möchte hier noch anmerken, dass das ß im Pass, bei welchem der Name in Grossbuchstaben geschrieben ist, wirklich nicht optimal aussieht, 9 von 10 Personen lesen dort sicherlich ein "B", insbesondere Personen, welche von ihrer Schrift ß nicht kennen.

    Airlines

  • Kreditkarte im Hotel mit Geheimnummer??
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    Nein, Du musst nicht - aber Sie erleichtert das Leben ungemein: Automieten und im Internet etwas kaufen ist Z.B. mit einer KK einfach unendlich viel einfacher als ohne!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
    GrosserZwergG GrosserZwerg

    Hallo Gabriela

    Schön, dass Du es in Deinem letzten Beitrag selbst darlegst:

    "Ausgleich für die nicht erfüllten Erwartungen, die durch den gezahlten Reisepreis plus die ..... geweckt worden sind."

    Die Erwartungen sind doch völlig individuell: Einer bezahlt für die Reise einen tiefen Preis und hat hohe Erwartungen. Jemand anderes bezahlt einen hohen Preis und hat keine besonderen Erwartungen und ein dritter bekommt genau, was er sich erwartet hat - aber: Sind "Erwartungen" ein messbarer Begriff? Im Gegenteil: Erwartungen sind für mich ein Paradebeispiel für etwas subjektives, nicht in Zahlen quantifizierbares. Als Kind hatte ich riesige Erwartungen an die kommende Weihnacht, jedoch nicht in materieller Art, (Geschenke waren mir nicht wichtig), sondern, dass es ein besonders schöne Zeit werden würde. Vorfreude eben! Und hier gehört m.E. Frau Justitia eben nicht hin!

    Müsste ich dann eigentlich noch etwas draufzahlen, wenn der Urlaub meine Erwartungen übertrifft? 😉

    Spass beiseite, wie gesagt über "Ersatz" für objektiv schlechte Leistungen müssen wir nicht diskutieren. Hier kann man sogar noch darüber diskutieren, ob misserable Flugzeiten bei Pauschalreisen auch entschädigt werden müssten etc. etc. - wie von Dir angedacht, resp. hier forderst Du eine Stärkung der Rechte von Reisenden - alles ist sicher diskutabel.

    Andrerseits denke ich, dass ich Dir mittlerweile vermitteln kann, um was es mir geht, - und wie gesagt, ich erwarte nicht, dass Du einverstanden bist.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
    GrosserZwergG GrosserZwerg

    @Gabriela Maier
    Danke, dass Du wenigstens einmal versucht hast meine Gedanken "einzuordnen", es ist mir klar, dass Du anderer Meinung bist, Gottseidank denken wir ja nicht alle gleich!

    Behinderte im Hotel: Es geht mir überhaupt nicht um den Sachverhalt. Es ist einfach ein Beispiel für eine "subjektive" Einschränkung der Urlaubsfreude. Die eben teilweise sogar von Gerichten "beurteilt" wurde. Und genau im Bereich dieser "subjektiven" Einschränkung sind wir, wenn Gerichte Entschädigungen für "nutzlos aufgewendete" Urlaubszeit sprechen.

    Für den einen ist es der zu schmale Sandstrand, für den anderen das eintönige Essen etc. etc. - und bei anderen fängt das halt schon bei Behinderten im Urlaub an. M.E. müssten Richter viel mehr den Mut haben, und den Kläger darauf hinweisen, dass es sich um subjektive Empfindungen handelt, die m.E. eben nicht einklagbar sind. Ansonsten sind wir wirklich nicht mehr weit davon entfernt, dass jemand aufgrund der Tapetenfarbe im Zimmer klagt. Es kann ja sein, dass ihm subjektiv die hellgrüne Farbe derselben "Unbehagen" bereitet.

    Insbesondere ist ja zu beachten, dass es bei gleichen Verhältnissen immer eine (wohl relativ grosse) Gruppe von Urlaubern gibt, die unter den SELBEN Bedingungen einen schönen Urlaub erleben - und eben andere, die klagen.

    Also meine Meinung: Objektive Mängel (z.B. ein stark verschimmeltes Bad) sind zu ersetzen, andere Gründe, die u.a. auch in der persönlichen Gestaltung des Urlaubs liegen, dürften nicht berücksichtigt werden, weil hier eben nicht objektiv geurteilt werden kann!

    Ich kann doch die Verantwortlichkeit für mein "Lebensglück" nicht an einen RV delegieren!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
    GrosserZwergG GrosserZwerg

    Das Urteil betr. lärmverursachende, geistig behinderte bezieht sich NICHT auf ein Urlaubsproblem, sondern war ein "Nachbarschaftsstreit.

    Es gibt jedoch sogar mehrere Urteile, betreffend Einschränkung der Urlaubsfreude durch Behinderte:

    Das Amtsgericht Flensburg hatte 1992 einer Familie die Minderung ihres Reisepreises um 350 Mark zugesprochen, weil sie sich im Speisesaal durch den Anblick von zehn schwerbehinderten Rollstuhlfahrern gestört gefühlt hatte. Ähnlich das Landgericht Frankfurt, das im Jahr 1980 befunden hatte: „Es ist nicht zu verkennen, daß eine Gruppe von Schwerstbehinderten eine Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses darstellen kann."

    Ob diese Urteile in Rechtskraft erwachsen sind, ist m.E. egal. Dass überhaupt solche Urteile gefällt werden, ist eben dem Umstand zu verdanken, dass deutsche Gerichte über solch subjektive Dinge wie "vertane Urlaubszeit" "Erholungswert" etc. entscheiden.

    M.E. gibt es kein Recht auf "wunderschönen, erholsamen Urlaub", genau einen solchen Rechtsanspruch suggeriert aber das deutsche Reiserecht. Die logische Folge davon ist dann halt, dass sich Gerichte mit Fragen befassen wie z.B. ob eben Behinderte einen Reisemangel darstellen, Kinderlärm etc. etc.

    Mit der Frankfurter Tabelle versucht man effektive Mängel und den finanziellen Ersatz logisch abzuwickeln, ist ja grundsätzlich auch O.K., wenn die Gerichte nun aber beginnen zu urteilen, ob der Urlaub INSGESAMT schön, erholsam, nett, glücklich-machend, ärgerlich,langweilig oder was auch immer war, so begeben sich die Gerichte auf ein Terrain wo sie m.E. nicht hingehören. Wäre dann der nächste Schritt ein "Lügendedektor" um herauszufinden, ob die Aussagen des Reisenden seinen ehrlichen Empfindungen entspricht, d.h. ob der Urlaub wirklich so mies war, oder ob er dies nur behauptet?????

    Es wäre schön, wenn sich auf Gabriela Maier auf eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Urteilen, welche sich auf individuelle, subjektive Empfindungen stützen, einlassen würde. Das vorliegende Urteil, dass dem Kläger neben der Entschädigung für diverse Mängel (was ja auch O.K. ist) ZUSäTZLICH Schmerzensgeld zuspricht geht m.E. in die falsche Richtung - es ist genau die Richtung, welche dann z.B. eben Behinderte als Reisemangel bezeichnet. Ich glaube dem Reisenden, der sagt: Ich fühle mich durch Behinderte gestört. Aber ein Richter müsste dann halt sagen: Es ist ihre subjektive Empfindung. Und genau ein solchen Entscheid hätte ich hier erwartet: Der Kläger ist für die effektiven Mängel entschädigt worden. Für die individuelle Gestaltung des Urlaubes ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Es ist anzunehmen, dass im gleichen Zeitraum Reisende ihren Aufenthalt dort genossen haben. Es ist somit eine subjektive Empfindung, die nicht zu Schmerzensgeld berechtigt.

    Leider wird Frau Maier auch diesen Faden nicht aufnehmen, ich behaupte ja nicht das ich recht habe, aber ich denke, dass ich doch Argumente bringe, welche zumindest diskutiert werden könnten...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
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    Wobei ich es ja noch irgendwie verstehen kann, dass unsere Gabriela bei Touristikern auf "stur" stellt, aber sie ist auch durch "Unverdächtige" keinen Milimeter von ihrer vorgefassten Meinung abzubringen oder wenigstens zum Reflektieren zu bringen! Schade!

    Macht sie denn dauernd schlechte Erfahrungen mit RV? ist sie dauernd mit massiven und gehäuften Reisemängel konfrontiert?

    Aus einer solchen, schweren persönlichen Betroffenheit könnte man ihren Kampf verstehen!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
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    @ Dylan: Das Schmerzensgeld bekommt er nicht wegen den Sandtierchen, sondern weil es generell (in Augen des Reisenden) ein "Scheissurlaub" (sorry) war!

    Die diversen (vermeintlichen) Mängel führten zu einer Reisepreisminderung gem. Urteil Amtsgericht.

    Der Reisende war damit nicht zufrieden, da er der Ansicht war, dass insgesamt der ganze Urlaub -aufgrund der Mängel - von so schlechter Qualität sei, aufgrund dessen hat er beim LG noch ein eine Schmerzensgeldzahlung eingeklagt und ist damit durchgedungen!

    Sorry, bin sicherlich nicht auf der Seite von Gabriela, aber das Urteil müsstet ihr Euch schon durchlesen!

    Andrerseits enttäuscht mich Gabriela einfach, weil Sie über diese "Grundproblematik", d.h. finanzieller Ersatz der Reisemängel PLUS Zahlung von Schmerzensgeld nicht diskutieren will, da sie jeden Entscheid gegen RV mit frenetischem Jubel aufnimmt und hier z.B. nicht sehen will, dass man doch dann in X-Bereichen "Schmerzensgeld" zahlen müsste - oder eben nicht, wie ich es finde!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
    GrosserZwergG GrosserZwerg

    Liebe Gabriela

    DU gehst auf meine Einwendungen überhaupt nicht ein - und nicht umgekehrt.

    Aber es ist wohl sinnlos, weil Du es eben absolut gut findest, dass der RV hier neben der Reispreisminderung zusätzlich noch ein Schmerzensgeld bezahlen muss und ich hier eben eine SCHMERZENSGELD-Zahlung generell fragwürdig finde. Du müsstest Dich vielleicht einmal (als Juristin?) vom Einzelfall lösen und die generelle "Problematik" hinterfragen.

    Zur Info: Ich habe KEINERLEI Verbindungen zur Reisebranche, ausser dass ich ab und zu Kunde bin!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
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    @Gabriela Maier: Wenn man Deiner Logik folgt, so müsste man eigentlich bei jedem Mangel, egal an welchen Gütern, die zu einer Preisreduktion führen, zusätzlich zum "Schadenersatz" noch ein "Schmerzensgeld" zahlen

    Beispiele: Auto hat Macken, Schäden werden klaglos innerhalb der Garantie ersetzt. Trotzdem sehr, sehr ärgerlich mit dem Wagen immer wieder in die Garage, somit Schmerzensgeld für den Käufer

    Kaufe Schokolade im Supermarkt, zuhause stelle ich fest: Mindesthaltbarkeit abgelaufen, Lebensmittel werden klaglos ersetzt/Preis erstattet. Trotzdem sehr ärgerlich, Kunde konnte abends keine Schokolade essen, somit Schmerzensgeld für den Kunden

    Vertrag mit Digital-TV Anbieter, System läuft nicht. Schaden wird ersetzt/Preisreduktion. Trotzdem sehr ärgerlich, Kunde konnte Bundesliga nicht sehen, somit Schmerzensgeld für den Kunden

    Sag jetzt bitte nicht, dass diese Beispiele an den Haaren herangezogen sind. "Dein" LG argumentiert genau auf diese Weise.

    Und bitte: Bezeichne dieses Urteil nicht als revolutionär. Es ist im Vergleich zu Urteilen über die Gleichstellung von Behinderten, die Gleichbehandlung von ehelichen/unehelichen Kindern, Schadenersatzprozessen bei getöteten Kindern, Vätern einfach lächerlich!!!

    Generell könnte man meinen, dass von einem (angeblich) vertanen Urlaub die Lebensqualität der nächsten 50 Jahre abhängt! Wenn ich sehe, mit was für Problemen manche Mensche kämpfe, so hätte ich ein schlechtes Gewissen, mit solchen "Ansprüchen" ein Gericht zu behelligen.

    Du magst jetzt sagen, dass eine hätte gar nichts mit dem anderen zu tun. Für mich eben schon. Muss ich wirklich IMMER mein "vermeintlich" gutes Recht durchsetzen. Ich weiss jetzt auch wieso es für das schöne deutsche Wort "rechthaberisch" keine gute Entsprechung in anderen Sprachen gibt!

    Sorry, will/wollte Dich nicht angreifen, aber ich habe einfach ein anderes Rechtsempfinden - eben mehr auf Konsens und nicht immer auf Konfrontation aufgebaut!

    Wünsche Dir einen schönen Abend!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
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    Hast Du eine Null vergessen?

    Die grosszügige Entschädigung entspricht genau Euro 109.01

    abzüglich Kosten für den Anwalt?

    Hier sagt der Franzose: Tant de bruit pour une omlette!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
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    @Gabriela Maier:

    Und das ganze findest Du sinnvoll? Hier wird genau über eine "subjektive" Empfindung gerichtlich entschieden, genau wie eben beim berühmten "Behinderten-Urteil".

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
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    ...und insbesondere ist kein Wille vorhanden, vielleicht einmal generell über Sinn- oder Unsinn solcher Entscheide zu sprechen!

    • Wieso gibt es in Deutschland keinen Ombudsmann der OHNE Gerichte zwischen Reisenden und RV vermitteln kann? - Wieso muss immer ein Gericht bemüht werden?

    • Schafft das deutsche Reiserecht nicht laufend neue Ungerechtigkeiten, nämlich zwischen klagenden Kunden und solchen, welche "Unanehmlichkeiten" hinnehmen?

    • sind Dinge wie "Urlaubsfreude", "Erholungswert", "vertane Zeit" etc. überhaupt gerichtlich zu bewerten?

    Wie bereits gesagt, dass deutsche Reiserecht führt dazu, dass z.B. einem Ehepaar erstinstanzlich eine Entschädigung zugesprochen worden ist, für den Umstand, dass auch Behinderte im Hotel anwesend waren. Das Urteil wurde in zweiter Instanz kassiert, aber nur schon die Annahme einer solchen Klage zeugt für eine sonderbare "Denke" bei manchen deutschen Gerichten und Urlaubern...

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schmerzensgeld für Urlauber vom RV
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    Hallo Gabriela

    Hast Du das Urteil gelesen - ich habe mir die Mühe gemacht und muss mich Captain Jarek anschliessen: UNFASSBAR!

    Sonderbar, dass für Dich Begriffe wie "nutzlos aufgebrachte Urlaubszeit", oder "gerade bei einem Karibikurlaub fallen hohe Flugkosten an, die sich dann als nutzlose Investition erweisen" völlig normal sind. Bei mir lösen Sie Stirnrunzeln und Kopfschütteln aus. Meines Erachtens begeben sich deutsche Gerichte im Reiserecht auf eine Ebene, die mit Recht nicht mehr viel zu tun, mit subjektiven Empfinden jedoch sehr!!! Es ist nicht zu verwundern, dass es dann zu Urteilen kommt, die z.b. einen Ehepaar eine Reisepreisminderung zuspricht, weil es im Hotel Behinderte gab! Das dann dieses Urteil von einer höheren Instanz kassiert wurde, macht die Sache auch nicht besser. Vater diese Urteils war halt eben die m.E. falsche Einstellung, dass man   über Dinge wie "Urlaubsfreude" Recht sprechen will. Auch hier haben wir doch Sachverhalte, über die der EINE  Urlauber hinwegsieht - Strohhalme im Pool, nur EINE Bar bis 24h (mein Gott, wie schlimm!!!) und nicht im Traum daran denken würde irgendeine "Entschädigung" zu verlangen, der ANDERE macht einen Riesenaufstand und wird belohnt!!

    Wo ist denn hier die Eigenverantwortung des Kunden - sorry, aber für mich als Schweizer kommt die ganze Sache noch komischer rüber! Ich möchte keinen Staat - hier vertreten durch Gerichte - der mich wie ein kleines Kind an der Hand nimmt und dem kleinen Kind, dem der Lolli in den Dreck gefallen ist (weil die böse Stadt vielleicht die Strasse nicht gewischt hat) einen neuen Lolli kauft, resp. ihn finanziell ersetzt. Du hast hier einmal einen Thread eröffnet, ob es nicht möglich wäre, für die Reisebranche einen Ombudsman einzusetzen. Leider wurde diese Idee von Dir nicht weiterverfolgt. Ich kann Dir nur sagen: Eine solche Institution setzt halt leider eine andere Einstellung voraus. Mit dem berühmten "das steht mir zu" oder "das ist mein gutes Recht" bringt auch ein Ombudsman nichts!

    Das deutsche Reiserecht führt dazu, dass zwei Urlauber in der identischen Situation ungleich behandelt werden: Der Meckerer wird belohnt, der Eigenverantwortliche, der sich halt auch unter nicht so optimalen Verhältnissen einen schönen Urlaub macht (ja, man muss sich halt auch selbst etwas einbringen und die Ferien nicht wie eine DVD konsumieren) ist dann halt der "Dumme"!

    Sollten denn nach Deinem Erachten ALLE schlechten Bewertungen hier im Forum zu einem Prozess und zu einer Reisepreisminderung führen? Das wäre ja die logische Folgerung Deiner Stärkung der Rechte des Reisenden? Oder sind es halt zum Teil doch subjektive Empfindungen eines Sachverhaltes, der sich für den einen als gut bis annehmbar und für den anderen als "katastrophal" darbietet.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kreditkarte im Hotel mit Geheimnummer??
    GrosserZwergG GrosserZwerg

    Hallo Birgit

    Da hast Du absolut recht: Zusammen mit der 3-stelligen Nummer ist es "einfacher" mit der KK Missbrauch  zu treiben! Aber: Im Umkehrschluss bedeutet dies eben nicht, dass ohne diese Nummer jeglicher Missbrauch ausgeschlossen ist. Und: es ist eben sehr, sehr leicht, an diese 3-stellige Nummer zu kommen, im "Notfall" kann man sie sich in betrügerischer Absicht schnell merken und wenn der Kunde dann gegangen ist, notieren!

    Aber: Im Vergleich zum weltweiten Einsatz von KK ist die Missbrauchsquote relativ klein und gegen kriminelle Elemente an Receptionen, Restaurants etc. ist sowieso kein Kraut gewachsen!

    In dem Sinne war es sicherlich sehr sinnvoll, dass Du aufmerksam beobachtet hast, was mit Deiner KK passiert und dann entsprechend reagiert hast!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kreditkarte im Hotel mit Geheimnummer??
    GrosserZwergG GrosserZwerg

    Achtung: Bitte NICHT verwechseln:

    Es gibt auf der Rückseite der Karte eine aufgedruckte 3-Stellige Nummer, sie muss z.B. manchmal eingeben werden, wenn man im Internet etwas mit der KK bezahlen will. Diese Nummer ist aber für eine Belastung durch ein Hotel etc. nicht zwingend notwendig.

    und

    Eine persönliche Identifikationsnummer PIN ist eine Geheimzahl, mit der man z.B. mit der KK auch Bargeld beziehen kann, eine Transaktion bestätigen kann etc. und welche in der Regel die Unterschrift ersetzt.

    Die 3-stellige Zusatznummer haben alle KK, ein PIN ist jedoch nicht immer vorhanden, so hat meine KK z.B. einen PIN die Zusatzkarte meines Partners nicht!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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