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  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @joergen78 sagte:

    Solange Ihr Reiseveranstalter nicht weiß, ob er die Leistung erbringen kann, wird er Ihr Konto auch nicht belasten. Was aber nicht heißt, dass er die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nicht doch noch erbringen kann. Dann wäre auch der Reisepreis fällig.

    Daher um schnell Klarheit zu bekommen:
    Insolvenzverwalter direkt zur Entscheidung fragen --> Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__103.html
    Er muss unverzüglich Antworten. Was auch immer das in diesem Fall ist. Aber mehr als 5 Werktage würde ich ihm nicht geben.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @macheri sagte:

    Hallo in die Runde,
    Für mich stellt sich die Frage, ab wann kann ich neu buchen ohne eine Doppelbuchung zu haben?

    @asteinweg sagte:

    Wenn du eine Stornierung deiner Reise von deinem Veranstalter erhalten hast und nicht nur eine Zwischeninfo.

    Diese Antwort ist vermutlich absolut korrekt.

    Aber, falls die Reise in den nächsten 7 Tagen stattfinden sollte, ist die Wahrscheinlichkeit der Durchführung vermutlich verschwindend gering. Je länger sie in der Zukunft liegt wäre ich auch etwas vorsichtig.

    ABER: Solltest Du noch nicht vollständig gezahlt haben, dann kannst/solltest du den Insolvenzverwalter sofort kontaktieren und die Entscheidung über Erfüllung oder nicht-Erfüllung verlangen.

    Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__103.html

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    Interessante Meinung zu der Haftung des Staates, wenn die Versicherungssummen von 110 Mio nicht ausreichen sollten.

    https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-schadensersatz-1.4614730

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @simone25 sagte:

    Wie sieht es den RECHTLICH !!!!!! mit der ausgesetzten Restzahlung aus?
    Zieht der Insolvenzverwalter die Restzahlungen jetzt ein ???
    Ich möchte jetzt nicht wissen wie das jeder für sich entscheiden ich würde gerne wissen
    wie die Rechtslage ist, da unsere Restzahlung heute fällig gewesen wäre.
    Gruss
    Simone

    So wie ich das Insolvenzrecht lese, darf er das nicht und wird es auch nicht machen, ausser er ist sich sicher, die Leistung (also die Reise) wie vereinbart erbringen zu können.
    Ich würde in jedem Fall jede jetzt noch abgehende Zahlung sofort zurückbuchen lassen und ausserdem versuchen alle bereits erfolgten Zahlungen ebenfalls (auch wenn das in vielen Fällen nicht klappen wird). Und dann, wenn nicht bereits eine Stornierungsmeldung des Reiseveranstalters vorliegt, von diesem eine schriftliche Entscheidung verlangen, ob er noch Leistet oder nicht.

    Insolvenzrecht sagt zu Verträgen bei denen noch keine Seite geleistet hat (also du nicht bezahlt und der Reiseveranstalter noch nicht die Leistung erbracht hat), dass der Insolvenzverwalter entscheiden kann, ob er die Verträge noch ausführt --> Dann Leistung gegen Leistung, oder nicht. Er hat das Entscheidungsrecht. Aber er darf nicht deine Leistung entgegennehmen und seine Leistung nicht mehr erbringen. Das wäre Betrug.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    Wann ist mit Auszahlungen seitens der Versicherung zu rechnen ?

    Wenn die Versicherung davon ausgehen muss, dass die Versicherungssumme für das Jahr 2019 nicht reicht um alle berechtigten Forderungen in voller Höhe zu begleichen, dann können sie doch eigentlich erst auszahlen, wenn sie sicher sind, dass alle Forderungen bei ihnen eingegangen sind.

    Das können sie aber erst dann wissen, wenn alle Unternehmen (die auf der gleichen Versicherungspolice laufen), alle Reisen offiziell Abgesagt/Storniert haben und dann alle Geschädigten sich innerhalb einer gewissen Zeit (8 Wochen waren es doch) gemeldet haben. Und alle Rechnungen für die Rückholungen und Hotelkosten vor Ort bei der Versicherung eingegangen sind, oder ?

    Wenn die Summe also nicht reichen sollte, dann können die doch frühestens im Dezember oder auch erst in 2020 begleichen , oder ???

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    Wer mit Kreditkarte bezahlt hat sollte in jedem Fall versuchen, das Geld zurück zu holen. Selbst wenn es am Ende nicht funtkionieren sollte.
    Wenn aber doch, dann hat man sein ganzes Geld zurück und nicht nur den ggf. reduzierten Anteil aus der Versicherung.

    Zitat von der Seite der Züricher Versicherung:
    "Kann ich die Zahlung gegenüber meinem Kreditkartenunternehmen widerrufen, wenn ich mit Kreditkarte gezahlt habe?

    Sollten Sie Ihre Reise mit Kreditkarte gezahlt haben, so können Sie Ihre Zahlung widerrufen. Das Kreditinstitut sollte Ihrem Konto den Zahlbetrag wieder gutschreiben. Sollte keine Gutschrift erfolgen, so bitten wir Sie, uns die kompletten Unterlagen inkl. Ablehnung des Kreditkarteninstituts zur Anspruchsanmeldung einzureichen."

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @pollypetra sagte:

    Zu der Möglichkeit des Einklagen von Vertragszahlungen durch einen Insolvenzverwalter. Es gab ein Strom/Gasanbieter

    Strom und Gas, also Verträge mit regelmäßiger Lieferung, sind im Insolvenzrecht eigens geregelt.
    Da läuft es anders.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @schneeglitzern sagte:

    Das Risiko wäre es mir wert. Der RV ist auch eine Verpflichtung eingegangen, die er nicht erfüllt. Ich persönlich wäre da mutig.

    Zu dem Thema gibt es einen sehr guten Artikel aus 2018.
    https://www.finanztip.de/blog/air-berlin-rueckbuchung-klappt-dann-droht-der-reisevermittler/

    Der Fall, dass ein Insolvenzverwalter das zurückgeholte Geld dann eingeklagt hätte, scheint noch nicht geführt worden zu sein.
    Oder gibt es da einen Fall den jemand kennt?
    Bis dahin ist es ein Risiko .....
    Aber wenn das Geld nicht zurückgeholt wird (bei Reisen die nicht abgesichert sind) ist das Geld vermutlich komplett weg.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @vonschmeling sagte:

    >> Wer glaubt das Bucher gegen irgendjemanden klagen wird in der aktuellen Situation?
    Ich. Der Insolvenzverwalter wird jeden Cent beitreiben, auf den rechtlich ein Anspruch besteht. Gehört zu seinen wichtigsten Aufgaben.

    Grundsätzlich richtig, so lange er noch die Leistung erbringen kann.
    Wenn er das nicht mehr kann, dann will ich den Prozess sehen bei dem es der Insolvenzverwalter schafft, von einem normalen Kunden (nicht Geschäftskunden) eine vertraglich vereinbarte Zahlung zu bekommen (den Reisepreis), bei dem er, die dann von ihm geschuldete Leistung (Reise) nicht mehr erbringen kann und für die er nicht bereits an einen dritten Erfüller (das Hotel, die Fluggesellschaft) geleistet hat.

    Das will ich sehen.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @hr-elisa sagte:

    @hainza   …. also bitte, ... angeboten wurden.

    Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass ich eben NICHT der Meinung bin, dass sich die Kunden hier selbst hätten informieren können. Ich sehe es genau so wie sie. Andere in diesem Forum sehen das aber anders.
    hans

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @ahotep sagte:

    Bei 250 Kunden kann man das auch mal eben machen!°

    Dafür brauch ich kein Reisebüro. Das kann ich als Betroffener auch selbst machen ;-).

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @kourion sagte:

    Nun ja.... bisher ist dieser Thread immerhin 137.357 x aufgerufen worden.

    Ja, nachdem alles den Bach runter gegangen ist.
    Vorher doch nicht ...... mann mann mann.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @steffy-r sagte:

    Unser Reisebüro hat gestern Öger kontaktiert und denen mitgeteilt, dass wir auf Grund der aktuellen Lage (unzumutbare Ungewissheit)kostenfrei vom Vertrag zurück treten. Wir haben eine Frist bis heute Mittag gesetzt, dass sie sich dazu äußern, ansonsten gehen wir davon aus, dass sie einverstanden sind.

    Das ist mal ein vernünftiges Reisebüro. Und das Vorgehen ist genial.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @ahotep sagte:

    Hier in diesem Thread wird das seit Monaten kommuniziert. Ebenso in der Presse, TV usw.

    Mein Gott. Wer liest denn diesen Thread oder dieses Forum ?
    Ein paar Reisefreaks, aber doch nicht die Masse der Leute die eine Reise buchen.

    Hans

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @holginho sagte:

    ****
    Und genau das können Sie (die RB) eben nicht da sie sich (vereinfacht dargestellt) vertraglich verpflichtet haben das komplette eingekaufte Programm über den kompletten vertraglich vereinbarten Zeitraum anzubieten.

    Das macht die Sache aus Kundensicht ja nur noch schlimmer. Sie schützen sich selber auf Kosten der Kunden.
    Nachvollziehbar, aber wenn sie ihr Kontingent in solchen Fällen nicht komplett verkaufen, dann werden sie nicht standrechtlich erschossen.

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @rinnebach sagte:

    Moin zusammen.

    Habe mit Rechtsanwalt gesprochen. Bei mir wurde noch nichts abgebucht, obwohl die Anzahlung bereits zum 29.8 fällig war.

    Klar kann ich das Geld zurück buchen lassen. Habe dann aber im Falle einer Insolvenz von TC den Insolvenzverwalter an der Backe. Und der treibt offene Beträge ein.

    Dein Rechtsanwalt hat natürlich recht ...... ABER

    Ich persönlich würde hier in jedem Fall erst mal in Verzug geraten oder von mir aus auch, vertragsbrüchig. Hauptsache das Geld ist erst mal wieder da. Und wenn dann der Insolvenzverwalter das Geld eintreiben will, und es offensichtlich ist, dass die Leistung nicht mehr erbracht werden wird, dann will ich das Gericht sehen, dass mich zur Zahlung verpflichtet.
    Meine ganz persönliche Meinung.
    Wenn du es nicht zurückbuchst, ist das Geld ohne Gegenleistung in jedem Fall weg.

    Hans

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @holginho sagte:

    Vielleicht sollte man es für einige Leute mal gemalt darstellen, aber, RB (egal ob HC oder irgendein anderes) können (dürfen!!!) nichts sagen bevor etwas offiziell gemeldet wird oder sie vom betreffenden Unternehmen die Legitimation dazu erhalten haben. Tun sie es doch, stellen sie sich grob vertragsbrüchig - mit in Folge sehr drastischen Strafzahlungen.

    Ich sag mal so: Sie dürfen natürlich keine Falschaussagen verbreiten. Aber wenn ein verantwortungsvolles Reisebüro ihrem Kunden vor der Entscheidung "Buchen bei Unternehmen XX oder Unternehmen YY" den Tipp gibt, doch mal im Internet nach "Thomas Cook Kriese" zu suchen, dann darf es das natürlich.

    Klar, HC kann das aufgrund fehlender persönlicher Beratung natürlich nicht so einfach auf seine Homepage stellen.
    Und um eins hier auch mal klar zu sagen: Jede Buchung die über einen Vermittler durchgeführt wird, erhöht dessen Provision.
    Ein Reisebüro lebt von seinem Ruf und dem Vertrauen seiner Kunden. Internet Vermittler leben von günstigen Preisen.

    Hans

    Reiseveranstalter

  • Insolvenz Thomas Cook
    hainzaH hainza

    @vonschmeling sagte:

    Jooh, wenn man unbedingt vertragsbrüchig werden möchte ist das die "richtige Einstellung" ...
    Sorry, ..... - aber geht´s noch???
    Es ist nach wie vor vollkommen unwichtig ob Sicherungsscheine "fehlen" - also unterlasse bitte umgehend dieses Stinkstiefelgehabe.

    Sehr geehrter Herr von Schmeling,

    könnten sie bitte mal aufhören hier jeden zu beschimpfen der eine andere Meinung hat als sie ? Zumal sie sehr oft die Beiträge der Anderen offensichtlich nicht richtig lesen und völlig falsch interpretieren, und zumal sie sehr oft mit ihren Aussagen einfach nicht Recht haben.
    Sie führen sich hier als Experte auf, ....... sind es aber nicht, wenn ich mir ihre Aussagen hier so durchlese.

    mfg
    Hans Inzal.

    ,

    Reiseveranstalter
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