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  • Reiseanbieter bietet Rückzahlung an - gerechtfertigt?
    Hans2016H Hans2016

    Danke an die Antworten zu meinen letzten Beiträgen!
    Mit den strafrechtlich relevanten Vorwürfen soll nicht der Eindruck enstehen, daß hier ins Blaue geschossen wird, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.

    Eines der höchsten Risiken bei Reisen betreffen die Gesundheit. Ob man an einen Unfalls während der Anreise denkt oder allerlei unbekannte Risiken in in fremden Ländern, wenn es um Pauschalreisen geht - und das habe ich auch hier gelesen, ist  die Verpflegung ein großes Risiko. Wenn man krank wird, nimmt man das meist in Kauf und denkt an persönliches Pech. Die Frage nach der Ursache wird später meist nicht mehr diskutiert und wenn, dann mit dem Kommentar, daß man es gerichtlich nicht zweifelsfrei belegen kann, ob es tatsächlich z.B. wie in unserem Fall durch schlechte Hygiene passierte.

    Mir war von Anfang klar, daß der Weg einer Zivilklage nicht zum Erfolgt führen kann, zumindest nicht am Anfang. Einerseits wird es immer persönliches Pech sein, solange es Menschen gibt, die selbst vergiftetes Essen nicht umhaut und wie schon einer vor mir geschrieben hat, wenn nicht das ganze Hotel gleichzeitig krank wird, wird es schwer sein, den Zusammenhang nachzuweisen. Damit ein Richter dem Geschädigten Anspruch auf Ersatz zuspricht, muß der Schaden zu 100% belegbar sein, damit es mit einem Gegengutachten nicht in Frage gestellt wird. Das ist pratisch unmöglich.

    Völlig andere Perspektive ergibt sich aus dem Blickwinkel eines Strafrechtlers und wir sind diesbezüglich abgesichert. Ziel meiner Fragen und Kommentare war die Reaktion zu bekommen, ob andere vielleicht eine Vorgehensweise vorziehen würden - nicht jedoch aufzugeben.

    Wir alle dürften uns einig sein, daß unsere Gesundheit unser größtes Gut ist, gefolgt von Urlaubsfreude und Geld, für das manche von uns hart gearbeitet haben.

    Während ein Reiseveranstalter gelassen eine oder hundert Zivilklagen hinnehmen kann, muß bei bei gesudheitlicher Schädigung die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Wenn sich wie im vorliegendem Fall mehrere Betroffene finden, die über Monate die gleichen Verstöße erlebt und viele dadurch Schaden entstanden ist, dann wird das der Staatsanwaltschaft genügen, um dem Anfangsverdacht nachzugehen.

    Während die Verantwortlichen bei einer Zivilklage zu Vorwürfen schweigen dürfen und abwarten, wie hoch sie den einzelnen Geschädigten nach Frankfurter Tabelle entschädigen und der Richter meist eine Einigung empfiehlt, urteilt ein Strafgericht anders.

    Nehmen wir unseren Versuch des Aufrufs nach noch mehr Geschädigten als Beispiel. Mein Beitrag mit der Email hat keinen Tag überlebt, die darin enthaltene Kontaktemail wurde gelöscht und das Thema geschlossen. Wir werden kaum eine bundesweite Anzeige schalten - so sieht nun mal unsere Realität und unsere zivilrechtlichen Mittel aus.

    Wenn es der Staatsanwaltschaft gelingt zu beweisen, daß es in einem Hotel über einen längeren Zeitraum zu Verstößen gegen Hygienevorschriften kam, dann wird das für die Verantwortlichen Konsequenzen haben.

    Fragen wir uns nach dem nächsten sinnvollen Schritt, wenn deckungsgleiche Berichte den Anfangsverdacht bestätigen. Dann werden die Verantwortlichen ermittelt und zur Aussage vorgeladen; wer wußte wann von welchem gesundheitlichen Schaden und wer war verpflichtet wegen der Qualitätssicherung der Sache auf den Grund zu gehen. In Deutschland ist so eine Situation undenkbar - würde sich auch nur ein Gast angesteckt haben, hätte der Arzt sfort das Gesundheitsamt verständigt und das Hotel wäre geschlossen. In Bulgarien hat man der Arzt, der den Patienten dringend gerten hat, auf alles Verderbliche im Hotelrestaurant zu verzichten, betreffend der Einschaltung des zuständigen Gesundheitsamts gesagt "schweig, Du verdienst mit". Und jeder Patient zahlte für seinen Schaden erst einmal einen Betrag von 600 Euro. In dieser All-Inklusive-Pauschalreise wurde im Krankheitsfalle eine 600-Euro-Pauschale fällig (zumindest bei den Patienten, die es am Magen-Darm erwischt hat).

    Um dem Vorwurft "von Hörensagen" zu begegnen - alle Betroffenen verhielten sich gleich und hörten auf den Rat ihres Arztes. Daher haben wir keine Zweifel, daß seine Antwort betreffend unserer Frage nach dem Wegsehen des Gesundheitsamtes glaubwürdig war.

    Es ist unwahrscheinlich, daß wir alle Schadensfälle ausfindig gemacht haben, denn erfahrungsgemäß macht nur ein kleiner Teil seine negative und schon gar gesundheitliche Erfahrung öffentlich. Es existieren jetzt ein Dutzend von Bewertungen über dieses Hotel, worin die Verfasser nahezu gleiche gesundheitliche Probleme beschreiben, aber keiner von ihnen hat weiter im Forum darüber geschrieben.

    Gehen wir davon aus, daß die Geschädigten den Reiseveranstalter informiert haben; manche aus dem Urlaub - andere nach ihrer Ankunft. Mit direkter Forderung zur Kostenerstattung oder indirekt, um ihrer  Mängelrüge Nachdruck zu verleihen. Wir kennen nur die Spitze des Eisbergs und die Frage nach dem Ausmas des Schadens kann die Staatsanwaltschaft ermitteln. Nur strafrechtliche Ermittlungen werden die Verantwortlichen von ihrem Schweigen befreien. Da schon der Reiseleiter bereitwillig ausgesagt und einen guten Anfang gemacht hat, nicht nur einmal, aber praktisch jedem Betroffenem gegenüber, daß das Problem beim Reiseveranstalter bekannt ist, will ich mir nicht ausmalen, wie die Mitarbeiter des Unternehmens persönlich über diesen Mißstand denken. Vielleicht folgen Argumente, ob ich glaube, daß die Mitarbeiter freiwillig gegen ihren Arbeitgeber aussagen. Es genügt, wenn ein einziger die Wahrheit sagt und sei es nur, daß das Reiseunternehmen nicht dafür verantworlich war, sondern das Hotel. Und im Unterschied zu einer Zeugenbefragung in einem Zivilverfahren haben Zeugen in einem Strafverfahren die Pflicht und wir werden nicht spekulieren, ob die in Bularien benannten Zeugen gegen ihre Verpflichtung zur Aussage verstoßen könnten.

    Schon die Tatsache, daß der Reiseveranstalter ab einem bestimmten Zeitpunkt Kenntnis hatte, daß in diesem Hotel nach deutschem Recht meldepflichtige Zustände herrschten, war er verpflichtet weitere Reisende zu schützen. Bei Sindy52 jedenfalls ihrer Forderung nicht enstprochen, obwohl man dort nachweislich wußte, daß unere Reisegruppe geschädigt wurde und ich den Reiseveranstalter auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen habe.
    Ob er eine rechtliche Verpflichtung hatte oder eine Selbstverständlichkeit war, die Gesundheit seiner nächsten anreisenden Kunden zu schützen, sei dahingestellt.

    Schließlich darf sich ein Koch nicht damit ausreden, daß das Fleisch schon bei der Anlieferung vergammelt war und er auf den Lieferanten zeigt. Er darf in einem solchen Fall das Fleisch gar nicht servieren.

    Man sollte sich hier nicht lustig darüber machen, ob der Brief von Sindy52 auf der Pinnwand landet, weil sie darin beschreibt, daß sie durch den Verzehr abgepackter Sachsen ihre Gesundheit und die ihres Kindes bewahrte. Genausowenig wir uns lustig machen sollten, wenn die Verantwortlichen ihre gerechte Strafe erhalten und ob die Mitarbeiter darüber lachen!

    Damit uns nicht unterstellt wird, daß wir naiv und blauäugig sind, wenn die Staatsanwaltschaft in einem Lebensmittelskandal ermittelt, wir immer etwas gefunden. Wir werden behutsam vorgehen, und niemand namentlich die konkrete Schuld zuweisen. Im Falle des Reiseveranstalters gehen wir davon aus, daß dieser aus seinen vertraglichen Pflichten handeln mußte und die Bestrafung der Verantwortlichen für den uns entstandenen Schaden zu fordern ist unser Recht. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, diese Verantworlichen auszumachen und im Interesse der Strafe werden sie bestimmt nachhaken, falls sich herausstellt, daß der Schaden nicht bei dem derzeit bekannten Dutzend von Geschädigten liegt und die Anzahl höher ist. Über jeden Fall gibt es Kundenbeschwerden, Arztberichte und jeder neue Geschädigte wird weitere Namen nennen. Es braucht Zeit, bis sich das rumspricht.

    last but not least hätte ich gerne eine Anwtort die Frage nach der Korrektheit unserer Mängelrüge und der Erklärung des "umgehend" aus der Alltours Qualitätsgarantie.

    Oder will dazu niemand Stellung beziehen?

    Wir haben verstanden, daß die Mängelrüge die einzige Mitwirkungpflicht der Verbraucher ist (außer sich wie Sindy52 selbst zu schützen bzw. nicht das offensichtlich Verdorbene zu verzehren) und das daran bestimmte Formalitäten gestellt werden. Sind wir dieser Verpflichtung nachgekommen?

    Meine Fallbeschreibung hat geführt, daß der Forumbetreiber meine Bewertung "Unbedingt Reiseabbruchversicherung abschließen" offline gestellt hat und die Prüfung eingeleitet hat, ob wir tatsächlich vor Ort waren. Das ist ein guter Schrtt und ich habe den Nachweis über die Pauschalreise erbracht. Als nächstes würde ich mich freuen, wenn der Forumsbetreiber alle Verfasser der Bewertungen des betreffenden Hotels anschreiben würde, damit sie erfahren, daß wir die Aktionsgemeinschaft Recht auf gesunden Urlaub gegründet haben und wir für den uns entstanden Schaden an Gesundheit Aufklärung fordern.

    Aufgrund der Prüfung der Echteit unserer Bewertung gehe ich davon aus, daß alle anderen Beiträge echt sind, so daß mit einer Benachrichtigung der Verfasser dem Recht der Geschädigten gefolgt wäre.
    Der Datenschutzbeauftragte bestätigt, daß der Forumsbetreiber das Recht dazu hat.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseanbieter bietet Rückzahlung an - gerechtfertigt?
    Hans2016H Hans2016

    @Holginho
    Es geht doch um die Prüfung der Mängelrüge:

    1. Ich habe die Mängelanzeige umgehend nach Ankunft telefonisch und schriftlich beim Reiseveranstalter gemacht. Daraufhin erhielt ich die Anweisung des RV, daß der Reiseleiter für die Mängelanzeige zuständig ist. Der war zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar, da er an dem Anreisetag nicht vor Ort war und am Wochenende nicht arbeitet (Zeugenaussagen liegen vor). Am Montag, seinem ersten Arbeitstag wurden dem Reiseleiter gegenüber exakt die gleichen Mängel angezeigt. In Gegenwart von Zeugen, die übrigens auch die gleichen und andere Mängel anzeigten. Er nahm die Mängel zur Kenntnis und verzichtete darauf, sich persönlich zu überzeugen, da ihm, wie er klar sagte, bereits länst bekannt waren.

    Damit ist Fakt, daß die Mängelanzeige "doppelt und dreifach" erfolgte und vor Zeugen und außerdem habe ich meine Telefaxe an Alltours.

    Belegbar ist die Aussage des Reiseleiters, daß diese Mängel schon länger vorhanden und nicht nachbesserbar waren. Das belegen auch weitere Zeugen und negative Bewertungen des Hotels in diesem und anderen Foren aus früheren Reisen (also Tage/Wochen vor unseren Ankunft).

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ich und andere noch "mehr oder besser" der Pflicht zur Mängelanzeige nachgekommen sein sollte(n) und sehe nicht, daß die Anzeige gegenüber einer nicht empfangsberechtigten Person erfolgt sein sollte (falsch wäre z.B. Hotelrezeption).

    Du schränkst die Aufgabe des Reiseleiters durch "bestimmte Aussagen" oder "bestimmte Entscheidungen" ein und ich höre (und aus den anderen Antworten) eine Skepsis, die ich gerne näher begründet hätte.

    Ich habe in meinen vorherigen Beiträgen die Frage gestellt nach "umgehend" und wie man am Wochenende verfährt, wenn der Reiseleiter frei hat/verhindert ist etc. Die Beantwortung ist wichtig für die Frage, ob die Mängelanzeige fristgerecht gestellt wurde. Es eine von den wenigen Mitwrkungspflichten eines Verbrauchers, bei Auftreten von Mängeln diese innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Dieser wiederum hat eine angemessene Zeit, für Abhlfe zu sorgen (laut Alltours sind es 24 Stunden).

    Meine diesbezüglichen Fragen bezüglich der Frist und Form wurden bislang nicht beantwortet und sind der Dreh- und Angelpunkt der Erfolgsaussicht.

    Daher die Wiederholung meine Frage: Haben wir unsere Mängelanzeige fristgerecht und an die empfangsberechtigte Person gestellt?

    Kennst Du Fälle, wo eine korrekte Mängelanzeige dann doch nicht "wasserfest" war, weil z.B. zu spät gestellt oder an die falsche Person gerichtet?

    1. Betreffend der Frage nach dem Zusammenhang zwischen Essen und Erkrankung:

    Wir stellen derzeit keine Reisepreisminderung in unbestimmter Höhe auf und müssen daher Nachweis über den Zusammenhang zwischen vergiftetem Essen und einer Erkrankung führen.

    Vielmehr schließe ich mich der Argumentation von Soommmer-Sonne-Strand vom 27.10.2016 an:

    "Fotos von verdorbenen Lebensmitteln/Speisen am Buffet rechtfertigen regress. Dazu muss man nicht krank werden, denn es empfiehlt sich, diese Speisen gar nicht erst zu essen und eine alternativeSpeisenversorgung zu suchen."

    Ich verweise erneut auf die uns und anderen Patienten vorliegende Erklärungen der behandelnden Ärzte, dringend auf den Verzehr von Fleisch und anderen verderblichen Lebensmitteln zu verzichten nach dem Motto "hören Sie auf den Rat Ihres Arztes oder Apothekers".

    Wir und unsere Kinder sind keine Vegetarier; in der Beschreibung der Pauschalreise und der "All-Inklusive"-Verpflegung findet sich kein Auschluß von Fleisch und frischen Lebensmitteln.
    Die Tatsache, daß wir und andere Hotelgäste bei der Ankunft verdorbenes Essen vorgefunden haben, die Ärzte uns vor dem Verzehr von Verderblichem gewarnt haben, der Reiseleiter dies nicht nachgebessert hat (Sindy52 war Wochen nach unserer Anwesenheit da und auch bei ihr war es wie von uns geschildert) berechtigt uns zu dem Anspruch, Alltours aus der Qualitätsgarantie in Anspruch zu nehmen.

    Damit war "Etwas", in dem konkreten Fall die Verpflegung nicht wie im Katalog beschrieben (All-Inklusive).

    1. Gibt es sonst noch ungeklärte Punkte in dem geschilderten Sachverhalt? Danke.
    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseanbieter bietet Rückzahlung an - gerechtfertigt?
    Hans2016H Hans2016

    Wenn der Reiseveranstalter die Kunden anweist (siehe Qualitätsgarantie), "die Reiseleitung zu informieren" (wohlgemerkt steht nicht "Mängelrüge"etc.) und die Reiseleitung darauf antwortet="informiert", daß "ist uns wochenlang bekannt / interessiert niemand" dann ist doch die Schlußfolgerung, daß auf dieser Autobahn kein Gras wächst bzw. die Mängel binnen 24 Stunden nicht beseitigt werden (können) richtig, oder?

    Was soll daran rechtlich vage sein? Wenn es überhaupt ein Risiko gibt, dann nur ein evtl. Problem mit dem Beweis, nicht aber mit der Aufgabe/Kompetenz eines Reiseleiters, da in der Qualitätsgarantie definiert ist, daß der Reiseleiter umgehend informiert werden muß. Der Beweis ist mehrfach durch Zeugen vorhanden und selbst wenn der Reiseleiter nicht als Zeuge erscheint oder unter Alzheimer leidet, werden ein halbes Dutzend Zeugen unter Eid aussagen, daß sie der Pflicht zur Information des Reiseleiters nachgekommen sind und was er ihnen gegenüber damals gesagt hat.

    Ist da immer noch ein Knackpunkt? Wie ist Deine Erfahrung mit "umgehend", insbesondere am Wochenende, wenn die Gäste am Freitag ankommen, der Reiseleiter am Wochenende nicht arbeitet und erst am Montag erscheint? Wie sind dann die 24 Stunden in der Qualitätsgarantie zu verstehen? Sicher dann umgehend, wenn der Reiseleiter das erste Mal erscheint und auch das ist passiert - von mehreren Gästen vor versammelter Reisegruppe.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseanbieter bietet Rückzahlung an - gerechtfertigt?
    Hans2016H Hans2016

    @vonschmeling
    Danke, daß Du Dich mit meinem Thema auseinandersetzt. Wegen der Konjunktive bin ich sicher, daß Du mich verstanden hast 🙂 - und lege nicht jedes Wort auf die Goldwaage, denn das hier ist kein Vortrag und ich erhebe keinen Anspruch auf korrekte Grammatik. Es muß nicht alles für jedermann verständlich sein und es genügt mir, wenn die meisten verstehen, was eigentlich in Elenite passiert ist.

    Gestatte mir eine Frage: liege ich damit richtig, daß der Reiseleiter durch seine Erklärung, daß die Mängelrügen seit Monaten bekannt waren und diese den Reiseveranstalter nicht interessierten, zum Ausdruck gebracht hat, daß der Reiseveranstalter bereits auf sein Recht zur Nachbesserung verzichtet hat (weil es ihm offenbar aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht möglich war, innerhalb der üblichen Fristen für Nachbesserung zu sorgen)?

    Hat der Reiseleiter damit zum Ausdruck gebracht, daß die gesamte Pauschalreise längst hinfällig/wertlos geworden ist und die Gäste Anspruch auf entgangene Urlaubsfreude und vertane Urlaubszeit haben?

    Denn ich zitiere hier "Die alltours Qualitätsgarantie

    In jeder alltours Pauschalreise steckt soviel Urlaubsqualität, dass wir Ihnen volle Zufriedenheit garantieren. Bei uns hat Urlaubsqualität oberste Priorität. Sollte trotzdem bei Ihrer Ankunft etwas nicht so sein, wie es im Katalog beschrieben ist, setzt unsere Qualitätsgarantie ein. Bitte informieren Sie umgehend Ihre Reiseleitung. Können wir das Problem nicht innerhalb von 24 Stunden lösen, erhalten Sie auf Wunsch einen kostenlosen Rückflug, und wir erstatten den vollen Reisepreis zurück."

    Im Zusammenhang mit dem Garantieversprechen verstehe ich die Sache so:

    Am Tag unserer Anreise waren die (auch) von uns festgestellten und gemeldeten Mängel (verdorbenes Essen, verschmutzte Zimmer, unzureichende Reinigung, nicht funktionierende Infrastruktur, kontaminierter Pool u.v.m.) bereits Wochen zuvor von anderen Gästen gemeldet. Wenn (auch) uns der Reiseleiter bestätigt hat, daß ihm diese Mängel bereits bekannt waren und man sich bei Alltours für die Nachbesserung nicht interessiert hat, dann setzte doch sofort die "Qualitätsgarantie" von Alltours ein. Richtig?

    Ich will wissen, wie es alle billig und gerecht denkende Menschen verstehen (bitte  keine Juristen).

    Mußte tatsächlich jeder der unzähligen Gäste jeweils für sich seinen Reiseleiter herbestellen, diesen ins Restaurant (und am besten noch hinter die Kulissen in die Küche) führen und ihm das verschimmelte Brot und vergammeltes Fleisch zeigen (am besten diesen davon kosten lassen und sich anschließend seine Krankenakte kopieren, um den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkungs zweifelsfrei nachzuweisen), ihn zum Hotelpool bringen und im das Erbrochene zeigen, das darin tagelang geschwommen ist, ohne daß sich dafür jemand zuständig fühlte? Ihm das überall am Strand verstreute Toilettenpapier zeigen und abheben, um das Darunterliegende ans Tageslicht zu bringen, das die Gäste mangels Strantoiletten auf ihrem Weg zu teils weit entfernten Villas zurückgelassen haben, da viele an einer Magen-Darm-Erkrankung gelitten haben und es zur Verrichtung ihrer Notdurft nicht bis nach Hause schafften?

    Was sollten Gäste machen, die den Reiseleiter aufgefordert haben, ihre Zimmer zu inspizieren und er geantwortet hat, "die Schäden kenne ich bereits, muß aber jetzt in ein weiteres Hotel fahren"? Und abgehauen ist er. Ihn festhalten? Mit welchem Recht?

    Was bedeutet "Bitte informieren Sie umgehend Ihre Reiseleitung" in Stunden/Tagen? Was ist mit "umgehend" gemeint?

    Was sollten Gäste machen, die den Reiseleiter am Wochenende einbestellten um die Mängel "umgehend" zu melden, er aber antwortete, am Wochenende habe er frei? Ihn auf eigene Faust irgendwo zu Hause suchen? Oder lieber nicht und das "umgehend" aufs Spiel setzen? - Weil das was von 24 Stunden steht....

    Wie und wann sollten alleinstehende Eltern machen, die selbst und deren Kinder erkrankt waren, die teils aalglatten Reiseleiter fangen, während sie ihre Kinder mit Fieber alleinlassen mussten, um für ein deutsches Gericht verwertbare Beweise zu liefern?

    Genügte es nicht, daß der/die Reiseleiter bereits alle Mängel zugegeben haben?

    Ich nehme an, Catch-22 sagt Dir was, es ist eines meiner Lieblingsbücher, im Original versteht sich. Hier hat man die meisten in die Rolle des Yossarian schlüpfen lassen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reiseanbieter bietet Rückzahlung an - gerechtfertigt?
    Hans2016H Hans2016

    @vonschmeling

    1. Dein Zitat
      Verstehe ich recht, dass mittels der - auf Hörensagen beruhenden! - Aussage des Reiseleiters, man solle über ein Einlenken des Veranstalters Stillschweigen bewahren, eine strafrechtliche Relevanz(arglistige Täuschung / unterlassene Hilfeleistung) hergeleitet werden soll?
      Zitatende

    Verstehst Du falsch - mein Hinweis der arlistigen Täuschung steht doch ganz klar woanders und nicht beim Reiseleiter.
     
    Ich habe den betreffenden Absatz von den anderen Absätzen getrennt und werde es in Zukunft durchnummerieren. Gerne kannst Du einen Schluß ziehen und ich bin dankbar, wenn ich selbst etwas einen Zusammenhang übersehen habe.

    Zur Klarstellung: Der Reiseleiter hat denjenigen Gästen, die mit Nachdruck eine andere Unterkunft verlangten, entsprochen. Aber es waren viel mehr Gäste da, die auch gerne gewechselt hätten. Den hat man ihren Wunsch abgeschlagen und die wenigen gebeten, Stillschweigen zu bewahren. Was ist so unverständlich daran, daß diejenigen, die weiter in der ansteckenden Umgebung verweilt haben, sich nun getäuscht fühlen und ihre Gesundheit geschädigt wurde?

    Auch hier spreche ich aus eigener Erfahrung*: Unmittelbar vor unserer Ankunft ist eine Familie erkrankt und wollte umquartiert werden. Wenn uns der Reiseleiter bei der sofortigen Mängelrüge der Hygiene vom ersten Tag gesagt hätte, daß er die katastrophalen Umstände kennt und er bereits andere Gäste umquartiert hat, hätten wir sofort mit Nachdruck auf einem anderen Hotel bestanden. Statt dessen wurden unsere Kinder krank und wir erst nach fast einer Woche umquartiert. Damals wußten wir nicht, daß uns die gesundheitlichen Gefahren und eine Ausweichmöglichkeit verschwiegen wurden. Heute wissen wir es, fühlen uns getäuscht und um unsere Gesundheit geschädigt. Ohne die "Motive" der anderen Geschädigten zu erklären nenne ich das Kind beim Namen und sage, daß jeder, dem das Gleiche widerfahren ist, sich getäuscht fühlt und getäuscht fühlen wird, wenn er/sie versteht, daß das kein Einzelfall war!

    Fragen dazu?

    1. Der Vorwurf von strafrechtlich relevanten Handlungen ist weniger schwerwiegend als die Geschichte der Erkrankten mit der Ursache. Analog zu einem Verletzten, den man bei der Benennung des Täters zunächst belehrt, daß der Vorwurf der Körperverletzung schwerwiegend ist. Man könnte meinen, daß es besser st, sich nicht zur Wehr gegen einen Reiseveranstalter zu setzen.

    Weshalb wird das Wegsschauprinzip des Reiseveranstalters nicht diskutiert?
     
    3) Zum Thema zivilrechtliche Klagen habe ich mehrmals geschrieben, daß es Sache der Betroffenen ist, ob und wieviel der eine oder andere an Entschädigung durch ein Gericht zugsprochen bekommt.

    Weshalb weist Du mich wiederholt auf die Aussichtslosigkeit einer Zivilklage hin, obwohl ich mehrmals von Anfang an geschrieben habe, daß wir das wissen?

    1. Ich habe keine Motive von Sindy52 erklärt, sondern ihr Anliegen im Zusammenhang mit dem Hinweis interpretiert, daß meine gestrige Frage bislang unbeantwortet ist:

    "Wie sieht die Sache aus, nachdem Sindy52 Zeugen benennt, die kurz vor ihrem Urlaub in diesem Hotel waren und die aussagen, daß: Die gleichen Mängel wurden bereits während ihres (zeitlich gelegen früheren) Aufenthalts vorgefunden und vom selben Reiseleiter bestätigt. Diese Zeugen benennen wiederum einen zweiten Zeugen,gegenüber der verantwortliche Reiseleiter gesagt hat, daß er "diese Mängel monatelang an Alltours gemeldet hat, es aber niemand in Deutschland interessiert"."

    Kannst Du zu meiner Frage Stellung nehmen, inwieweit es Sindy52 helfen würde, für den Fall, daß sie den Reiseveranstalter verklagt, wenn sie uns als Zeugen benennen würde, daß uns kurz zuvor nahezu das Gleiche passiert ist?

    Wenn Sindy52 ihren Beitrag verfolgt und Deine Meinung bestätigt, daß ihre Prozesschancen durch Zeugen steigen würden, sie mich über die Email-Funktion des Forums kontaktieren wird.

    1. Betreffend Deines Kommentars zum Nachweis einer Infektion:
      Können wir annehmen, daß die Erkrankten keine Zweifel haben, daß sie sich durch verdorbenes Essen angesteckt haben und ist das ein Beweis? Für die Betroffenen zweifellos. Es gibt Arztberichte für die Betroffenen und Warnungen des Hotelarztes, auf Fleisch im Hotelrestaurant zu verzichten. Sind das ernstzunehmende Warnungen? Wenn mehr wie ein Zeuge gleichdeckende Empfehlungen/Warnungen vorträgt, ist das gut oder belanglos? Das sind och alles Indizien auf verdorbene Speisen, die die Geschädigten als Ursache für ihre Erkrankung angegeben haben. Wieviele deckungsgleiche Aussagen braucht man? Sind zwei zu wenig? Reichen 10?

    Weshalb werden diese Indizien hier wiederholt in Frage gestellt und ist es nicht Sache der Behörden und der Gutachter?

    Von wievielen Erkrankungen wußten die Reiseveranstalter?

    Ab wann handelte man fahrlässig, weil die Gäste nicht gewarnt wurden?

    Wenn wir gewußt hätten, daß "gestern" andere Kinder durch Verzehr vom verdorbenen Fleisch erkrankten, hätten wir das Fleisch am "nächsten" Tag nicht gegessen!

    Der subjektive Eindruck der Geschädigten ist, daß es in Kenntnis der Erkrankungen verantwortungslos war, sie dort anreisen zu lassen. Weshalb wird das nicht diskutiert? Auch die Aussage des Reiseleiters gegenüber den Gästen, daß er monatelang von den Mängeln wußte, ist zwischenzeitig durch mehrere Zeugen belegt.

    Da der Reiseveranstalter stets die Gäste an den Reiseleiter verweist und dieser unser bestätigte, daß sich der Reiseveranstalter für die gemeldeten Mängel nicht interessierte, ist dies doch für alle Beteiligten wichtig! Denn damit hat Alltours über seinen Bevollmächtigten einen Verzicht auf Nachbesserung abgegeben. Dazu muß man kein Jura studieren, das ist keine Rechtsberatung, das ist Allgemeinwissen. Wenn ich schreibe, daß dies mehrere unabhängige Zeugen aussagen, was soll der Hinweis auf "vom Hörensagen"? Jeder weiß, daß ein Gericht diese Zeugenaussagen annehmen wird. Das sind doch 5 richtige im Lotto: der Reiseleiter = Bevollmächtigter des Reiseveranstalters gib eine KO-Aussage ab und das gegenüber mehreren Zeugen.

    Weshalb wird man hier im Forum nicht auf diesen Trumpf darauf hingewiesen?
     
    6) Sindy52 hat geschrieben "Ich habe übrigens auch vorm Urlaub versucht umzubuchen."..."Denn laut Aussage des Mitarbeiters vor Ort, konnt er sich seit Monaten nicht vor Beschwerden retten!!!...Es ist wirklich traurig wie ein großer Reiseanbieter wie Alltours mit der Gesundheit seiner Kunden umgeht!!!

    Aus dem letzten Satz verstehe ich das Anliegen von Sindy52 so, daß es auch ihr gut tun würde, wenn man die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und so möglicherweise ihr Vertrauen in Recht und Ordnung wiederherstellen würde. Ich brauche nicht Sindy52's Gedanken zu lesen, denn ich kann mich aufgrund der Erfahrung mir nahestehender Geschädigter gut in ihre Lage versetzen.

    1. Ich verstehe den Hinweis, daß dies vielleicht nicht das richtige Portal ist, um unser Anliegen zu lösen. Dann frage ich, weshalb es in diesem Forum in den letzten Monaten von Negativebewertungen des uns vermittelten Hotals auf einem Portal nur so hagelte, wenn uns zugleich dieses Portal nicht weiterbringen soll. Dabei fängt doch die Diskussion gerade erst an. Die Geschädigten haben gerade die Antworten auf ihre Mängelrügen erhalten, sortieren alles aus und überlegen, ob sie gerichtlich vorgehen werden. Viele werden bestimmt die Suchfunktion dieses Forums nach den Schlagwörtern "Alltours"+"Elenite" benutzen.

    Gibt es denn eine Empfehlung, wo wir und die anderen Geschädigten unsere Bewertungen posten und diskutieren sollen?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

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    Hans2016H Hans2016

    @Holginho
    Ein Außenstehender wird eine fremde Angelegenheit weniger interessant finden und den Erfolg geringer einschätzen als die Betroffenen, von den sich ein Teil nicht die Frage stellt, ob oder ob nicht. Mit Deiner Skepsis triffst Du aber den Nagel auf den Kopf und das erklärt, weshalb viele Betroffenen und Verantwortlichen das Geschehen hinnehmen und/oder wegsehen. Was letztendlich manche nur zur Bestätigung verleitet, so weiterzumachen.

    Es sind wir Menschen, die das Leben um uns herum beeinflussen. Wir erschaffen Sachen und Leistungen, die anderen nutzen. Aber wenn sie den Nutzen verlieren, müssen sie nachgebessert oder vernichtet werden. Negative publicity betrifft nicht das Hotel (entweder wird es kernsaniert oder abgerissen) sondern richtet sich an den/die Reiseunternehmen mit der Frage, welches Glück ihnen gegönnt ist, ihre Kunden so zu täuschen bzw. wie lange noch.

    Laßt uns nicht betreffend einer strafrechtlichen Beurteilung spekulieren. Sie ist nicht zu unterschätzen, denn unser Strafrecht ist nicht naiv oder blauäugig. Daß ein Presseunternehmen aus unbekannten Gründen nicht recherchiert hat, bedeutet nicht, daß die nächste Tür zufällt und wenn doch, gibt es Youtube, Facebook und Politiker, die sich um das Wohl ihrer Wähler kümmern. Die Geschädigten haben Zeit (und es geht hier explizit nicht um zivile Ansprüche, die jeder für sich innerhalb eines Jahres einklagen kann).

    Wir haben es mit Gesundheitsschädigung zu tun; viele Menschen wurden über einen längeren Zeitraum einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt - aus purem finanziellem Interesse. Denn soviel steht fest, die schwerwiegenden Mängel traten irgendwann auf, wurden durch das Hotelmanagement nicht nachgebessert, den Verantwortlichen durch die Reiseleiter und Betroffene gemeldet, ohne daß für Abhilfe gesorgt wurde. Die Betroffenen veröffentlichten ihre negativen Erfahrungen auch hier im Forum, ohne daß die Verantwortlichen in irgeneiner Weise reagiert hätten, z.B. durch Warnung an die nachfolgenden Gäste bzw. anderweitige Unterbringung der Notleidenden. Es wurden jedoch in allen Fällen geringe Entschädigungen (100-500 Euro) gezahlt.

    Falls Zweifel auftreten, ob man die "Bitte" des Reiseleiters an die wenigen, die er woanders untergebracht hat, nicht darüber zu sprechen, beweisen kann: kann man, denn mehrere unabhängige Zeugen sind in Deutschland und haben ein persönliches Interesse an Klärung, weshalb man sie getäuscht und ihre Gesundheit geschädigt hat.

    Das läßt für mich keinen anderen Schluß als arglistige Täuschung und unterlassene Hilfeleistung zu. Allerdings wünsche ich mir jetzt nicht mehr über den Sinn oder Unsinn von Handeln zu schreiben, denn wenn man A sagt folgt meist B und darüber ist man sich in der Runde einig.

    In dem Eröffnungsbeitrag von Sindy52 geht es darum, was sie (noch) machen kann und ich habe die Frage gestellt, was wäre, wenn Zeugen aussagen würden, daß sie bereits vor Sindy52's Ankunft exakt die gleichen Schicksale erlebt und an den Reiseveranstalter gemeldet haben. Sindy52 möchte Alternativen erfahren, wie sie (und andere Betroffenen) vorgehen können. Belegt anhand von konkreten Beispielen, dann und dann ist das und das passiert, das wurde eingeleitet und das war die Konsequenz. Das wäre perfekt im Sinne aller Betroffenen.

    Ich möchte weder eine Rechtsberatung noch eine Anleitung, wie sich die Betroffenen über zu lang gekochte weiche Eier beschweren sollen und wie sie hier und da noch einen Fünfziger rausschlagen können. Wir brauchen Fälle, in den verschiedenen Reisegruppen in eine ähnliche Situation über Monate geraten sind und anschließend dem Reiseveranstalter Versagen nachgewiesen wurde. Es geht um Gesundheitsschädigung, nicht um Unannehmlichkeiten.

    Man geht ja auch nicht zum Arzt um zu hören, daß man krank ist, sondern wie man gesund wird 🙂

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

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    Hans2016H Hans2016

    Falls das Hotel aus dem Programm genommen wird, ist dies zumindest ein guter Schritt für die kommenden Reisenden. Es gibt genügend gute Hotels in Bulgarien.

    Die Reiseveranstalter werden erst rege, wenn sie dazu bewegt werden. Wir befinden uns vergleichsweise unter Null und bis das Wasser kocht, muß ordentlich geheizt werden.

    Auch die Reisenden müssen begreifen, was ihnen passiert ist, indem man sie wochen- vielleicht monatelang ins offene Messer hat laufen lassen. Daß es sich nicht um persönliches Pech handelte und daß es für die Wiedergutmachung nicht nur den Weg des komplizierten Zivilprozesses gibt. Ich hätte mir bei der Buchung auch nicht vorstellen können, daß das gerade gebuchte 4-Sterne-Hotel binnen Wochen bis auf 50% Weiterempfehlung heruntergezogen wird. Diese Erkenntnis in den Köpfen der Geschädigten bringt das Eis zum schmelzen. In dieser Phase verharren die Verantwortlichen weiterhin in ihrem Dornröschenschlaf und allenfalls schieben sie den schwarzen Peter ihrer Rechtsabteilung zu.

    Es wird geprüft, wer wegen welchen Verstoßes strafrechtlich belangt werden kann. Die ruinierte Gesundheit im Urlaub ist etwas anderes als eine Reisepreisminderung wegen des Kampfes am Buffet (sofern das Essen in Ordnung war). Es haben sich bereits genügend Geschädigte verständigt, daß sie über einen Zeitraum von 8 Wochen und mehr immer wieder unter den gleichen Mängeln gelitten haben, während das Qualitätsmanagement des Reiseveranstalters entweder komplett versagte oder kein Interesse hatte, bis zum Saisonende einzugreifen.

    Diejenigen vor Ort, die sich am lautesten beklagt haben, erhielten andere Unterkünfte angeboten, stets mit der "Bitte" des Reiseleiters verbunden, dies nicht den übrigen Hotelgästen zu erzählen (sonst hätte es auch den trägsten Gast wachgerüttelt, daß man noch einiges vom vermasselten Urlaub retten kann). So, als wenn Autohersteller einige Fahrzeuge einer fehlerhaften Serienproduktion mit fehlerhaften Bremsen tauschen und die Eigentümer bitten, den Tausch für sich zu behalten...

    Sofern sie es noch nicht gemacht haben, werden die Geschädigten die Reiseveranstalter mit den Fakten konfrontieren und wenn sie keine zufriedenstellende Erklärung erhalten, sich an die Medien wenden. Ein Reisegast braucht nicht zu wissen, wie das Qualitätsmanagement des Reiseveranstalters funktioniert. Ihm genügt es zu wissen, daß man die Mängel nicht über so einen Zeitraum hätte ignorieren dürfen. Am Ende kann sich jeder seine Reisepreisminderung bzw. Schadenersatz ausrechnen (lassen) und diesen ggf. einklagen. Erfahrungsgemäß einigen sich die Parteien vorher außergerichtlich, denn warum sollte man wiederholt ein negatives Urteil kassieren, wenn die Frage nach der Verantwortung schon im Vorfeld geklärt wurde.

    Wen diese Vorgehensweise nicht überzeugt, soll sich die Frage stellen, wieviel negativer Publicity ein Unternehmen verträgt, bis es sich seiner Verantwortung stellt. Das Wasser muß kochen und wir befinden uns erst am Ende der Eiszeit. Die Klärung des hier immer wieder in Frage gestellten Erfolgs einer Zivilklage hat zumindest bis Ende nächsten Sommers Zeit.

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  • Reiseanbieter bietet Rückzahlung an - gerechtfertigt?
    Hans2016H Hans2016

    @Domino27 - Der Beitrag wurde von uns gemeinsam nach Reiserückkehr verfasst. Der eine Sorgeberechtigte war vor Ort mit den Kindern und der andere hat von daheim aus versucht, die Familie über den Reiseveranstalter vorzeitig zurückzuholen.

    Betreffend der Aussagebereitschaft mache ich mir keine Sorgen. Im Hotel waren die meisten Mitarbeiter unzufrieden und enttäuscht. Es ist ein Geben und Nehmen. Wo sind die Zeiten, daß die einfache Putzfrau mit Freude die Zimmer reinigte, weil sie wußte, daß sich die Gäste am Ende erkenntlich zeigten. In diesem Hotel gab es sehr wenig Trinkgeld (das ist auch das Problem bei All-Inklusive).
    Die Mitarbeiter kennen die Ursachen der Probleme und sie wünschen sich eine Veränderung. Einige jobben dort während ihrer Semesterferien (es sind aber auch Akademiker, die sonst keinen Job bekommen) und sie wissen, was sich gehört. Das sind teilweise sehr gebildete Menschen. Der eine oder andere wird Deine Befürchtung teilen, aber darauf kommt es letzten Endes nicht an. Es geht darum, daß der Fall aufgearbeitet wird und das dauert lange. Erfahrungsgemäß melden sich im Laufe der Zeit immer mehr zu Wort. Letztendlich sitzen wir alle im gleichen Boot - auch die Reiseveranstalter und es nicht darum, wahllos gegen die Reisebranche zu verteilen. In unserem speziellen Fall kam es zu einem kollektiven Versagen und wir hatten einfach Pech und waren zur falschen Zeit am falschen Ort. In anderen Hotels sah es zum gleichen Zeitpunkt ganz anders aus, was wiederum belegt, daß es kein landestypisches Problem war. Ich sehe das Problem vor allem in Deutschland, weil hier bestimmt wird, in welches Hotel wir reisen. Genau da haben Alltours und die anderen Reiseveranstalter verfehlt bzw. nicht reagiert. Nach dem Motto lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Und wenn sich ein Unternehmen bzw. sogar eine ganze Branche keine Gedanken um ihren Ruf machen muß, dann spätestens ist Handeln angesagt. Sonst beklagen in der nächsten Saison wieder Dutzende von Reisenden, daß man bei uns unwillig ist, Probleme zu lösen.

    Ich übe auch Selbstkritik - wir haben aus den Nachrichten gewußt, was in Bulgarien aufgrund der Flüchtlingspolitik los war. Dennoch sind wir dahin gereist, obwohl allen klar sein sollte, daß Bulgarien mit ein Ausweichziel für die entfallenen Urlaubsorte wie Ägypten und Türkei sein wird und es daher zu Problemen kommen kann. Vielleicht sind die geschilderten Probleme auf das nicht eingeplante zusätzliche Personenaufkommen zurückzuführen. In diesem Fall hätte man erst recht erwartet, daß die Reiseveranstalter handeln und das Problem nicht auf später verschieben.

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    Hans2016H Hans2016

    @Holginho - Ich bin Deiner Meinung und es ist mir klar, daß man nach Monaten nach einer Erkrankung und zudem im Ausland den endgültigen Beweis eines Zusammenhangs zwischen dem systematisch serviertem verdorbenem Essen wohl vor einem deutschen Gericht nicht führen kann. Deshalb ist das auch nicht mein Ziel. Ich habe diesen Mangel deshalb erwähnt, weil zahlreiche Gäste über einen längeren Zeitraum die gleiche Erfahrung gemacht haben und weil dies fast jeder nachvollziehen kann. Es geht uns ausschließlich um die Aufarbeitung des systematischen Wegschauens seitens der Verantwortlichen von den gemeldeten Mängeln, von den schon ein kleiner Teil ausreichen würde, um bei einem verantwortungsvollem Reiseveranstalter für die sofortige Absage der künftigen Reisen zu sorgen, bis die Mängel beseitigt werden.In der Lebenmittelbranche genügt es, wenn ein kleines Plastikteil in einem Jogurtbecher gefunden wird, damit bundesweit Millionen von wahrscheinlich nicht betroffenen Verpackungen zurückgerufen werden. Aber in einem Hotel erkranken monatelang Gäste aufrund von untragbaren hygienischen Zuständen und niemand schert sich darum? Jeder für sich meldete dies dem Reiseleiter, andere auch dem Reiseveranstalter und manche haben es hier im Forum geschildert. Das zieht sich wie ein roter Faden über Monate. Sicher wird niemand dahinter eine Verschwörung der sich untereinander nicht kennenden Reisenden gegen Alltours und andere vermuten, oder? Geholfen haben diese Berichte und Mängelrügen nicht. RTL habe ich am Rande erwähnt um zu zeigen. daß man auch bei einem unabhängigen Fernsehsender keinen A... in der Hose hat. Die Reisenden haben nicht verlangt, daß die Presse das Hotel ohne Beweise an den Pranger stellt, sondern daß das Urlaubsteam einen Besuch abstattet und das Geschilderte und Fotografierte mit eigenen Augen betrachtet und auswertet.

    Man sieht also, daß man im Jahr 2016 selbst in einem EU-Land muterseelenallein auf sich gestellt ist.

    Aufgrund der massiven Beschwerden seitens der Gäste und der ungewöhnlich hoher Unzufriedenheit unter dem Personal ist eine Situation entstanden, in der beide Seiten verstanden haben, daß sie ausgebeutet wurden. Die Mitarbeiter dieses Hotels erhalten ein so schlechtes Gehalt, daß wir es uns gar nicht vorstellen können, da wir für dieses 4-Sterne-Hotel westliche Preise zahlen. Die Mitarbeiter bekommen schätzungsweise die niedrigsten Löhne in der EU. Abgesehn von deren Ausbeutung sind auch diese Mitarbeiter wie die Hotelgäste an den hygienischen Mißständen erkrankt.

    Deshalb werden wir diesmal anders vorgehen und dem Gericht Zeugen aus den Reihen des Hotelpersonals benennen.

    Wärend es beim Mangel Hotelküche schwer nachzuweisen ist, daß das Essen verdorben war, wird ein Richter bzw. Gutachter leichter überzeugt, wenn Mitarbeiter Zeugnis über Zustände in der Küche ablegen und was die Folge von nicht vorhandenen Kühlräumen auf wiederaufgewärmte Speisen war (abgesehen davon, daß dies nach EU-Recht untersagt ist).

    Es gibt Zeugen aus den Reihen der Gäste, die die Zustände im Restaurant bestätigen (von denen einige die gesundheitlichen Folgen trugen und noch tragen) UND Zeugen aus der Küche, die allesamt selbst einen Richter, der nicht kochen kann, versteht wie und was da abgelaufen ist.

    Das gleiche Szenario gilt für den Medical-Point: Es gibt Patienten, die dort krank wurden. Nun gibt es auch Zeugen, die vom medizinischen Standpunkt aus erklären können, welche Zustände in diesem Hotel (Restaurant, Zimmerhygiene, Pool und Meer) geherrscht haben und welche Zusammenhänge sie aus ihrer professioneller Sicht sehen. Sie werden berichten, welche konkreten Maßnahmen sie den jeweligen Patienten empfohlen haben (z.B. Verzicht auf Fleischverzehr, Meidung des Hotelpools und des Meers etc.).

    Mir ist bislang kein Fall bekannt, wo ausländische Mitarbeiter eines Hotels als Zeugen vor einem deutschen Gericht ausgesagt hätten. In unserem Fall haben die Mitarbeiter durch eine Zeugenaussage in Deutschland oder vor der Deutschen Botschaft keine beruflichen Nachtele zu befürchten. Die Saison ist vorbei, die meisten sind zu Hause und hoffen, daß dieser Schritt die deutschen Reiseveranstalter endlich dazu bewegen wird, in Bulgarien die von den Reisenden als selbstverständlich angenommene Standards in Sachen Hygiene zu gewährleisten, damit diese Gäste auch im nächsten Jahr kommen. Ganz im Sinne des Versprechens der "alltours Qualitätsgarantie" muß hier nur noch das Versprochene endlich in die Tat umgesetzt werden. Bezahlt dafür wurde bereits.

    Jeder Manager mit Personalführung wird angesichts der hier im Forum veröfentlichten Kritiken über das unmotivierte Hotelpersonal aufschrecken. Das Personal ist für diesen Mißstand nicht verantwortlich, sondern die Hotelmanagement. Darauf maßgeblich Einfluß zu nehmen ist auch Sache des Reiseveranstalters, der dieses Hotel auswählt (ich erinneren an das Beispiel mit der Klobürste, die mindestens so alt war die das Hotel selbst). Wenn nichts hilft und das Hotelmanagement seine Aufgaben nicht erledigt, darf der Reiseveranstater eben ein solches Hotel nicht oder nicht mehr vermitteln. Die bereits anwesenden Gäste müssen woanders untergebracht oder gemäß der Alltours Qualitätsgarantie nach Hause gebracht werden. Neue Gäste dürfen erst gar nicht anreisen. Das nennt man Verantwortung.

    Muß ich mich wiederholen, daß die Aussage des eigenen Reiseleiters von Alltours vorliegt, wonach es den Reiseveranstalter nicht interessierte, wie es im Hotel über Monate zuging und Belege existieren, daß Alltours trotz zahlreicher Warnungen seitens der Gäste es fahrlässig, möglicherweise vorsätzlich unterlassen hat, andere Gäste vor vertanem Urlaub zu bewahren?

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    Hans2016H Hans2016

    Man kann darüber streiten, ob eine lärmende Baustelle am Hotel oder ein Ausblick aus dem Zimmer in eine andere als gebuchte Richtung eine Preisminerung wert ist oder nur eine Unannehmlichkeit darstellt. Wenn es jedoch um die Gesundheit von Menschen geht, hört der Spaß auf. Wenn es zudem um Gesundheit von Kindern geht, die sich nicht wehren können, weil ihre "gestressten" Eltern bei der Wahl ihres Jahresurlaubs auf ein falsches Versprechen von Reiseunternehmen reingefallen sind, deren Geschäftsführung sich einen Dreck darum schert, in welchem heruntergekommenen Hotel der pleitegegangenen Ostblockära man die Gäste unterbringt, dann sollten bei uns die Allarmglocken angehen.

    Wenn es sich bei der anschließenden Diskussion darum dreht, daß das ganze Vorgehen nichts bring, dann dreht sich bei mir sprichwörtlich der Magen um so wie bei denjenigen, die in Elenite am verdorbenem Essen gelitten haben. Wie gesagt - ich war nicht dort - ich bin "nur" Zeuge und Vertreter der Geschädigten und je mehr ich mich mit dem Fall befasse, desto mehr merke ich, wie verfilzt das ganze Problem ist. Es kümmert mich wenig, ob es ein Richter möglicherweise als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und ich werde jedem Geschädigten empfehlen, seine Ansprüche geltend zu machen. Denn je mehr Klagen es gibt - auch wenn diese verloren werden - je größer ist die Chance, daß dies zu einem Umdenken führt. Aber je länger eine Gesellschaft den Kopf im Sand stecken läßt, desto weniger wird sich verändern. Genauso gut könnten die Betreiber dieses Forum schließen, denn dann bräuchten sich die Verbraucher nicht mehr untereinander austauschen, sondern regungslos jede noch so miserabel geplante Pauschalreise buchen und deren Folgen hinnehmen...

    Vielleicht ist Nachruf das bessere Wort für den Urlaub in Elenite, denn bei einem Aufruf hätte ich erwartet, daß der ebenfalls zeitgleich verständigte Reiseverband tätig wird, statt den Kopf weiter im Sand stecken zu lassen.

    Stattdessen wurde ich eines Besseren belehrt und ich verstehe nun, daß es einen Unterschied zwischen Viehtransporten und Pauschalreisen gibt:
    während das Vieh am Bestimmungsort gestresst ankommt, kommen die Pauschalreisenden erst von der Reise gestresst zurück.

    Man möge mir diesen Vergleich verzeihen, denn mir liegt es fern, Pauschalreisende mit Vieh zu vergleichen. Aber angesichts der Erfahrung mit manchen Reiseunternehmen kann ich mir durchaus vorstellen, daß wenn sie in der anderen Branche tätig wären, sie unter ihrer "Qualitätsgarantie" ebensogut Gammelfleisch verkaufen könnten.

    Einer der Wenigen, die persönliche Haltung gezeigt haben, waren der Reiseleiter, der die Mängel erst gar nicht bestritten hat. Anständig, wenn ein Mensch im Angesicht der monatelangen Misere die Geschundenen nicht noch mehr auf die Palme treibt, im Gegensatz zu den geschulten Service-Mitarbeitern des Reiseveranstalters, die bis heute selbst einen tagelang vollgekotzten Hotelpool als Unannehmlichkeit statt Mangel bezeichnen.

    Auch der Hotelarzt verdient gehört zu werden, der auf die Bitte eines Kranken, das lokale Gesundheitsamt zu verständigen und für EU-Standards zu sorgen, dessen Bitte als Wunschdenken erklärte "Darauf ist die Hotelleitung mit einem Briefumschlag vorbereitet. Der Beamte geht weg genauso schnell wie er kam." Das ganze rundete noch die Aussage der deutschen Botschaft in Sofia ab "Bedenken Sie, Sie befinden sich am Rande von Europa, was haben Sie erwartet?"

    Selbst für das RTL war der Fall zu heiß: Den zu Hilfe gerufenen Reportern von Urlaubsretter drohte bei Ankunft die Rettung von "zu vielen Familien". Das war dann doch ein zu großer Happen gewesen, weshalb sich auch dieser Sender in die Reihe derjenigen gestellt hat, die keinen Mut zu Veränderungen haben und sich eher auf Rettung von Gestrandeten auf einer überschwemmten Krokodilfarm verstehen als Diejenigen aus den Klauen von Reiseveranstaltern. Es ist alles in Ordnung: während alle Fahrräder in China fahren und zwei gestrandete Familien beim Urlaubsretter den Kanal wechseln, sind die Werbeeinnahmen aus der Reisebranche nicht gefährdet.

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    Hans2016H Hans2016

    Wie sieht die Sache aus, nachdem Sindy52 Zeugen benennt, die kurz vor ihrem Urlaub in diesem Hotel waren und die aussagen, daß:

    Die gleichen Mängel wurden bereits während ihres (zeitlich gelegen früheren) Aufenthalts vorgefunden und vom selben Reiseleiter bestätigt. Diese Zeugen benennen wiederum einen zweiten Zeugen, gegenüber der verantwortliche Reiseleiter gesagt hat, daß er "diese Mängel monatelang an Alltours gemeldet hat, es aber niemand in Deutschland interessiert".

    Was wenn diese Zeugen wiederum Zeugen einer dritten Reisegruppe benennen, die unmittelbar zuvor da war und exakt die gleiche Situation vorgefunden hat (und bei Alltours reklamiert hat)?

    Klar ist, daß jeder Gast seine Forderung der Reisepreisminderung separat einklagen muß. Sofort wird dem Amtsgericht Düsseldorf (oder eher Landgericht wegen des Streiwerts wenn es um gesundheitliche Schäden geht) klar, daß Alltours über Monate nicht nur die Warnungen und Mängelrügen der Gäste ignorierte, sondern auch die des eigenen Reiseleiters. Dann spätestens werden die Klagen an einem Verhandlungstag verhandelt - schon aus Kostengründen, damit die Zeugen nicht mehrmals anreisen müssen.

    Dann wird sich - vielleicht schon vor den Zivilklagen - die Staatsanwaltschaft mit der unterlassenen Hilfeleistung (oder welchen Verstoß die Strafexperten definieren werden) beschäftigen, denn es liegt der Verdacht nahe, daß ab einem Zeitpunkt X alle nachfolgenden Gäste einem bekannten Risiko ausgesetzt wurden. Diese hätten gar nicht erst nach Elenite abreisen dürfen. All das inkl. der Namen der behandelnden Ärzte war der Geschäftsleitung von Alltours zum Zeitpunkt X bekannt, ohne daß sich dort jemand darum gekümmert hätte, Gäste wie Sindy52 vor dem Desaster zu bewahren. Das wiederum belegen die nicht abgerissenen Beschwerden von monatelang konsequent nichtbeseitigten Mängeln: Verdorbenes Essen, schmutzige Zimmer, schmutziger Pool, schmutziger Strand, herumliegende Fäkalien, viele erkrankte Kinder und Erwachsene und das Allerwichtigste - behandelnde Ärzte und Reiseleiter, die es erst gar nicht versucht Abzustreiten, daß die Mängel nicht erst gerade entstanden sind.

    Zwar kennt unsere ZPO keine Sammelklage, aber jedes Gericht wird mit Interesse Zeugen anhören, die bestätigen, daß zwischen Juli und September in diesem Hotel unerträgliche Zustände geherrscht haben. Das Einzige, was einer stetigen Änderung unterlag war die fallende Weiterempfehlung des Hotels und die steigende Anzahl der Betroffenen.

    Für die Skeptiker unter uns, daß die geringe Summe der Entschädigung ohnehin zum großen Teil auf die Verfahrenskosten draufgehen wird: Das stimmt - die meisten haben keine Rechtsschutzversicherung und andere haben Dank der "alltours Qualitätsgarantie" auf den Abschluß einer obligatorischen Reiserücktrittsversicherung verzichtet.

    Alltours versucht, die Reisenden mit von vornherein einkalkulierten Kleinbeträgen abzuspeisen, obwohl einige noch lange an gesundheitlichen Schäden leiden werden.
    Aber die juristische Aufarbeitung wird die Reisbranche bei ihrer Verantwortung packen, man wird nicht mehr von "Einzelfällen" und "Unannehmlichkeiten" sprechen.

    Ein Gast dieses Hotels hat es treffend ausgedrückt: "Die Klobürste war mindestens so alt wie das Hotel selbst. Und das sollte längst abgerissen werden."

    Der Vollständigkeit halber muß man sagen, daß in Elenite nicht nur Gäste über Alltours gebucht haben, sondern auch von anderen deutschen und ausländischen Reiseunternehmen. Das aber entschuldigt Alltours in diesen konkreten Fällen nicht, sondern zeigt nur, wie wenig sich auch andere Reiseveranstalter für das Wohl ihrer Klienten in diesem speziellen Hotel interessiert haben.

    Irgendwann wird Schluß sein, daß Reiseunternehmen solche heruntergekommenen Hotels mit Sternen statt Kreuzen umwerben, kranke und frustrierte Gäste zurückgelassen werden und das schwerverdiente Geld der Kunden eingestrichen wird.

    Das ist das Mindeste, was den Kranken und Enttäuschten dieser mit "soviel Urlaubsqualität" umworbenen Pauschalreise geschuldet wird.

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  • Geschädigte gesucht: Royal Villas Elenite Bulgarien 07-09/2016
    Hans2016H Hans2016

    Hier geht es um nur um die Erweiterung des Kreises der Geschädigten. Im Verfahren selbst geht es um strafrechtliche Aspekte. Wer danach zivilrechtlich vorgehen will, kann §147 ZPO anwenden. Das wollen wir nicht hier im Forum vertiefen, denn das ist Sache unserer Juristen und der Geschädigten.

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  • Geschädigte gesucht: Royal Villas Elenite Bulgarien 07-09/2016
    Hans2016H Hans2016

    Gesucht werden Reisende, die im Zeitraum Juli - September 2016 im Hotel Royal Villas Elenite in Bulgarien waren und eine förmliche Beschwerde beim Reiseveranstalter eingereicht und/oder krank aufgrund der hygienischen Zustände des Hotels wurden.

    Wir sind mehrere Geschädigte, die eine Sammelklage gegen die Verantwortlichen anstreben, da die Reiseveranstalter trotz zahlreicher Beschwerden durch die Reisenden nichts unternommen haben, um nachfolgende Gäste zu schützen.
    Viele Gäste vor allem Kinder wurden krank und die Veranstalter sprechen von Unannehmlichkeiten. Wir sagen, das war Körperverletzung.

    Wenn Sie betroffen sind und etwas unternehmen wollen, schreiben Sie bitte mit Namen und Telefonnummer per Email anxxxx möchtest Du eine Menge Spam?xxxx

    Wir werden uns mit Ihnen umgehend telefonisch in Verbindung setzen. Uns selbstverständlich behandeln wir ihre persönlichen Daten vertraulich.

    Aktionsgemeinschaft Recht auf gesunden Urlaub

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