Ich möchte niemanden die urlaubsfreude vermiesen, im Gegenteil, würde mich sehr freuen wenn alles glatt läuft. 

Haunstetter 2
Beiträge
-
FTI Teil II -
TUI & XTUI Teil IIPs: weil ich ein unbelehrbarer ägypten-fan bin, hab ich mir jetzt im September noch 2 wochen über tui im magic life club sharm el sheikh gegönnt.
Kann ich nur empfehlen, lediglich die Ausflüge beim Veranstalter kann man sich schenken, gibts im netz bei gleicher Leistung um bis 70% billiger. -
FTI Teil II@ kanoanja und muschelsucherin,
Der "service" im vorfeld einer reise, speziell wenn noch nicht komplett bezahlt, mag ja in Ordnung sein. Interessant wird es erst wenn Schwierigkeiten auftreten. -
FTI Teil II@schmeling
Danke erstmal, gut es dreht sich hier um den anspruch von 7 personen x 2 tage in summe 910 €. Zudem geht es mir hier auch ums prinzip -
FTI Teil II@schmeling
Anbei eine Antwort von fti
Wärst du so nett und könntest mir ein aktuelles Urteil nennen betreffend "materieller schaden"?
Wäre dir sehr verbunden
Gruß haunstetter
danke, dass Sie uns die Antwort der SunExpress zugeschickt haben.Sie haben bereits die höchste Summe der Fluggesellschaft erhalten. Zudem besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude nach allgemeiner Rechtsprechung erst ab einen Preisminderungsanspruch von mindestens 50 Prozent. Dieser Sachverhalt ist hier nicht gegeben. Bitte akzeptieren Sie das.
Es tut uns leid, wenn Ihre Erwartungen bei dieser Reise nicht erfüllt worden sind. Ihre Forderung lehnen wir endgültig ab. Danke für Ihr Verständnis.
-
FTI Teil IIDas ist ein Auszug aus einer Mail von fti nach nunmehr zwei Monaten
-
FTI Teil IIDas ist ein Auszug aus einer Mail von fti nach nunmehr zwei Monaten
-
FTI Teil IISie teilen uns mit, dass die SunExpress Ihnen geantwortet und Ihre Ansprüche anerkannt hat. Gegen Vorlage des Schreibens werden wir Ihr Anliegen erneut prüfen. Dennoch müssen wir Sie darauf hinwiesen, dass alle Ansprüche gegenüber uns abgegolten sind, wenn die Fluggesellschaft nach EU-Verordnung reguliert hat.
Hinzufügen möchten wir, dass es dem Reisenden zwar freigestellt ist, seine Ansprüche sowohl beim Reiseveranstalter als auch bei der zuständigen Fluggesellschaft geltend zu machen, dies jedoch insgesamt nur einmal und bis zur Höhe des jeweils höheren Betrages.
Insgesamt werden entweder die Ausgleichsleistungen nach der EU-Verordnung oder aber die reiserechtlichen Ansprüche gewährt. Eine Forderung nach der EU-Verordnung bei der zuständigen Fluggesellschaft sowie nach Reiserecht bei dem jeweiligen Reiseveranstalter kann nicht zeitgleich gestellt werden.ADMunate n
-
FTI Teil IIIch habs vielleicht n bissl falsch dargestellt. Ich hab meine erstattung gem eu flugggastrecht ihv 400 /person (3000 km mehr als 3 stunden) von sunexpress bekommen, zwar auch sehr zäh aber immerhin.
Hab auch zeitgleich bei fti den reisemangel (entgangener urlaub, 2 tage gem frankfurter liste 65 €/tag und person.) reklamiert. Und da ist dann der eiertanz losgegangen.
Verweis an airline etc etc.
Mir geht aber vor allem die verfahrensweise und die hinhaltetaktik auf den senkel. -
FTI Teil IIWär ihm auch zuzutrauen so nach 5 flasch bier



-
FTI Teil IIMal abgesehen davon das mir peer steinbrück als Altbundeskanzler nicht so geläufig ist
-
FTI Teil II@jlechtenboehmer sagt
bucht im Hintergrund für den Kunden unbemerkt auf ein anderes Hotel um, stellt ihm nicht mal die höheren Kosten in Rechnung und erbringt zusätzlich noch kostenlose Leistungen die eigentlich in der Pflicht eines anderen RV stehen .....
Jetzt wirds nett, im Hintergrund für den kunden unbemerkt, ok
-
FTI Teil IIIch für meinen teil beurteile den service einer firma nicht beim kauf, sondern wenn probleme auftreten
-
FTI Teil IIAlso sei mir nicht böse, ich sehe hier nicht wirklich eine herausragende Serviceleistungen von fti. Interessant wäre hier geworden wie sie reagiert hätten wäre das hotel nicht so kulant gewesen, denn die haben kein problem gemacht, fti nur eine lose nicht mal rechtsverbindliche abmachung getroffen
-
FTI Teil IIFehler bitte ich zu entschuldigen, ich schreib hier von nem tablet


-
FTI Teil IIIch war eigentlich auf der Suche nach kritischen Postings bezüglich fti und bin dabei auf ebendiesen gestoßen. Un rede ich nicht wie der blinde vom licht.
Wir haben bei fti einen urlaub anlässlich des 50. Meiner schwägerin und des 75. Meiner Schwiegermutter. Airline war sunexpress. Geplante Zeit 30.5.18 um 17.00 abflug.
18.00 mitteilung koffer holen messehotel münchen 1 nacht. 31.5. Abholung 14.00 abflug in Planung 17.30.tatsächlicher start 22.00,ankunft hotel makadi 05.30 am 1.6.
Nun waren 4 pax für 1 woche 3 für 2 wochen. Vor ort bestätigung geholt incl des komentares eines unsäclich unverschämten arrocangen reiseleiters der fa fti warum ich wg einer somchen lapamie zj ihm käme und mich nicht an die airline halten würde.
Zu Hause angekommen an fti gewand und erstmal mit standardmail vertröstet. Auf massive Intervention hin der verweis an airline. Und hier geht die Frechheit los. Keinerlei hinweis, was eigentlich selbstverständlich wäre) das man als kunde bei reklamation das recht def wahl hat. Nun ist ja fti 1.vertragspartner windet sich jedoch aus def Verantwortung.
Wenn man als kundenorientiert bezeichnet das nach 5 wochen gemailt wird man solle sicv an die Airline wenden....... Ok kann man machen.....Hinzufügen muss ich, das ein beantragter mahnbescheid diese reaktion verursacht hat.
-
FTI Teil IITja, dann sollte man sich aber nicht in einen schmollwinkel zurückziehen sondern karten auf den tisch.
Ein forum sollte ja zum austausch und auch für eine kontroverse Diskussion da sein.