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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @burton- sagte:

    Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen und damit das Insolvenzrisiko eines Unternehmens tragen, das ich mir im Gegensatz zu den Geschädigten nicht aus freien Stücken als Vertragspartner ausgesucht habe?! 😕

    Du zahlst ja nicht den Urlaub anderer Leute. Falls Du Deine Steuern meinst, die gehören Dir nicht mehr. Du hast sie an den Staat abgetreten. Und der macht damit, was er will. Selbst wenn dabei so ein Unsinn rauskommt, dass er erst Geld für seine Fehler ausgibt und dann Geld ausgibt, um seine Fehler wieder gutzumachen...
    Im Übrigen: Mein Urlaub wird sowieso von niemandem bezahlt, der findet nämlich gar nicht statt (wäre morgen losgegangen).

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @ballonflieger sagte:

    M.E. ist die EU-Richtlinie mehr als eindeutig: "(39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind. (...) Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, wie der Insolvenzschutz auszugestalten ist, sie sollten aber einen wirksamen Schutz gewährleisten. Wirksamkeit bedeutet, dass der Schutz verfügbar ist, sobald infolge der Liquiditätsprobleme des Reiseveranstalters Reiseleistungen nicht durchgeführt werden, nicht oder nur zum Teil durchgeführt werden sollen oder Leistungserbringer von Reisenden deren Bezahlung verlangen. Die Mitgliedstaaten sollten verlangen können, dass Reiseveranstalter den Reisenden eine Bescheinigung ausstellen, mit der ein direkter Anspruch gegen den Anbieter des Insolvenzschutzes dokumentiert wird."
    (40) der EU-Richtlinie befasst sich lediglich mit der Ausgestaltung der Wirksamkeit des Insolvenzschutzes, hebt aber natürlich die Kernaussage des (39), dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vom Staat vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt werden müssen, nicht auf.

    Die Bundesregierung wiederum hat ihre Verantwortung gem. EU-Richtlinie über § 651r BGB auf die Reiseveranstalter abgewälzt. Dort heißt es in Abs. 1: „Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters 1. Reiseleistungen ausfallen oder 2. der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommt, deren Entgeltforderungen der Reiseveranstalter nicht erfüllt hat.“ Die von der Bundesregierung beschlossene Begrenzung der Haftung auf 110 Mio. bezieht sich gem. § 651r, Abs. 3, nicht auf die Reiseveranstalter, schon gar nicht auf den Staat, sondern lediglich auf den Insolvenz-Versicherer: „(…) Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen. Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen.“
    Die Bundesregierung hätte allerdings wissen müssen, dass das von ihr ausgeklüngelte Konzept, die Auflagen aus der EU-Richtlinie auf die Reiseveranstalter abzuwälzen, in sich zusammenbricht, wenn ein großer Reiseveranstalter, dessen „Reisevolumen“ 110 Mio. übersteigt, sich mit nur einem Insolvenz-Versicherer absichert. Ich sehe hier darum gleich zwei Versäumnisse der Bundesregierung, die eine Staatshaftung nicht nur nahelegen, sondern unabdingbar machen:
    1. Völlig unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinie aufgrund der festgelegten 110-Mio.-Deckelung, die zwar für den Insolvenz-Versicherer sinnvoll ist, hinsichtlich eines großen Reiseveranstalters aber als naiv bis dilettantisch bewertet werden muss.
    2. Verletzung der Aufsichtspflicht in Verantwortung der Umsetzung der EU-Richtlinie: Wenn eine Deckelung der Insolvenz-Versicherung auf 110 Mio. laut § 651r BGB festgelegt ist, muss einem großen Reiseveranstalter mit mehr als 110 Mio. „Reisevolumen“ entweder auferlegt werden, zwei oder drei Insolvenz-Versicherungen abzuschließen, oder aber ein derart großer Reiseveranstalter darf unter dem Gesichtspunkt der 110-Mio.-Deckelung auf dem deutschen Markt nicht zugelassen werden.
    Fehlkonzeption nennt man das wohl. Erdacht von Dilettanten.
    Kurz: Aufgrund der beschriebenen hanebüchenen Versäumnisse des Staates hinsichtlich der ihm und keinem anderen auferlegten Umsetzung gem. EU-Richtlinie, muss der Staat zwangsläufig für seine Fehler und den immensen dadurch entstandenen Schaden haften, den er einer Vielzahl seiner Bürger durch diese fatale Fehlkonzeption zugefügt hat.
    Ich gehe daher davon aus, dass es zur Anerkennung dieser katastrophalen Fehler keiner Klage bedarf, sondern der Staat diese aus eigenem Antrieb erkennt – und den von ihm angerichteten Schaden begleicht.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    M.E. ist die EU-Richtlinie mehr als eindeutig: "(39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind. (...) Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, wie der Insolvenzschutz auszugestalten ist, sie sollten aber einen wirksamen Schutz gewährleisten. Wirksamkeit bedeutet, dass der Schutz verfügbar ist, sobald infolge der Liquiditätsprobleme des Reiseveranstalters Reiseleistungen nicht durchgeführt werden, nicht oder nur zum Teil durchgeführt werden sollen oder Leistungserbringer von Reisenden deren Bezahlung verlangen. Die Mitgliedstaaten sollten verlangen können, dass Reiseveranstalter den Reisenden eine Bescheinigung ausstellen, mit der ein direkter Anspruch gegen den Anbieter des Insolvenzschutzes dokumentiert wird."
    (40) der EU-Richtlinie befasst sich lediglich mit der Ausgestaltung der Wirksamkeit des Insolvenzschutzes, hebt aber natürlich die Kernaussage des (39), dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vom Staat vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt werden müssen, nicht auf.
    (unnötiges Zitat entfernt)

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @heathrow sagte:

    Die Reise wurde im Juli gebucht. Tickets waren bezahlt und ausgestellt. Ausgestellt wurden diese ca. 14 Tage nach Buchung. Daraufhin könnte ich dann die Zusatzoptionen buchen. Hinflug wäre am 30.10. gewesen.

    @belinda-beautyliver sagte:

    Danke Heathrow......dann wird's bei mir auch bald soweit sein.....Abflug wäre 03.11. gewesen....

    Hattet Ihr denn die Restzahlung für Eure Reisen (Abreise 30.10. bzw. 03.11.) noch geleistet.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @wiener-michi sagte:

    Mich würde mal interessieren ob jemand , der für die Pleite Verantwortlichen, persönlich für den Schaden verantwortlich gemacht wird.

    @domino27 sagte:

    Eine persönliche Haftung der Verantwortlichen wird auf jeden Fall vom Insolvenzverwalter geprüft. Vor allem in Richtung Insolvenzverschleppung.

    Ergänzend sei angemerkt, dass Insolvenzverschleppung vorliegt bei schuldhafter Verletzung der Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO, wonach spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenzantrag zu stellen ist. Hierbei besteht natürlich immer das Problem der Nachweisbarkeit. Also macht man sich zunächst einmal auf die Suche nach Indizien. Ich meine hier z.B. gelesen zu haben, dass bereits ab 30.08. (???) keine Abbuchungen per Lastschrift mehr erfolgt sind (Insolvenzantrag TC DE 25.09.). Dies wäre möglicherweise ein solches Indiz, denn offensichtlich ist doch wohl die Abbuchung nicht erfolgt im Wissen, dass Insolvenz bevorsteht. Ich beispielsweise aber habe noch eine Zahlungsaufforderung/Restzahlung mit Zahlungsziel 13.09. erhalten – und natürlich brav bezahlt.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    Wie ich grad in einem Artikel im Handelsblatt gelesen habe, gab es offensichtlich in Sachen Staatshaftung bereits einen möglichen Präzedenzfall, der mir so nicht bekannt war.
    https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/nach-thomas-cook-pleite-diesen-pauschalreisen-fehlt-unter-umstaenden-der-gesetzliche-insolvenzschutz/25089354.html?ticket=ST-32099187-jnO2cMpyzAd3kAflzKSy-ap6
    (Hinweis entsprechend der Urherberrechte gekürzt)

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @vonschmeling sagte:

    Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
    Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.
    Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

    Bei widerrechtlich genutzten Flügen sehe ich insbesondere auch die Gefahr, dass im nachhinein noch Forderungen der Fluggesellschaften kommen können. Ihr unterhaltet Euch hier über Chargeback oder andere Möglichkeiten, wie man sein Geld zurückholen kann. Auch Thomas Cook/IV wird das bzgl. der gesetzeskonform stornierten Reiseverträge versuchen. Im Falle bereits bezahlter Flüge natürlich in erster Linie bei der Stelle, an die das Geld geflossen ist – bei den Fluggesellschaften. Wird das Geld aber – auf Grundlage der gesetzeskonform stornierten Reiseverträge – von TC/IV bei der Fluggesellschaft abgezogen, dann bleibt der Fluggesellschaft – falls die Flüge trotz stornierter Reiseverträge widerrechtlich genutzt wurden – ja gar nichts anderes übrig, als sich an diejenigen zu halten, die diese Flüge widerrechtlich genutzt haben.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @etlaeuft sagte:

    Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen ....

    Wenn ein Vertrag (hier: Reisevertrag, bestehend aus Flug- + Hotelbuchung) von Deinem Vertragspartner (hier: Thomas Cook) gesetzeskonform widerrufen/storniert wird, ist er widerrufen/storniert. Alles andere ist Schönrederei...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @erny1805 sagte:

    Und selbst wenn das mit dem Flug in Ordnung geht vielleicht, wenn man das nicht dort im Antrag erwähnt.. Ich glaube nicht das Kaera überall anruft wer seine Flüge genutzt hat bei den Massen...

    Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
    Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @marcus2801 sagte:

    Es ist passiert!!! Meine angeblich nicht stonierbaren Emirates Tickets wurden stoniert! Meine App hat die Reise raus geworfen und über die HP komme ich nicht mehr rein! Fehlermeldung! Mehrmals probiert! In 2 Tagen wärs los gegangen.
    Gott bin ich dankbar, dass ich mir neue Flüge leisten konnte.

    Never ending story...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @magghy sagte:

    Nun stellt sich mir die Frage, wenn ich bezahlte Tickets habe und ich daher mit Hilfe der Fluglinie, die mich auch befördern kann und eines von mir gebuchten Hotels die Reise doch durchführen kann, müsste das doch gehen oder? Ich meine, d i e können das nicht, aber doch ich.

    Die Frage versteht kein Mensch.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @cnecky1 sagte:

    Ich habe für Ende November für 9 Nächte Antalya gebucht, 3 Nächte Kamelya, 3 Nächte Royal Dragen, 3 Nächte Delphin Palace. (...)
    Flüge mit Condor gebucht am 11.09., ich habe Glück....

    Noch bist Du nicht wieder da...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @wuelfi71 sagte:

    Dass die Marke Thomas Cook gehört heißt nicht zwingend, dass ihnen auch die Hotels gehören, das ist eine Überinterpretation. M.E. waren die meisten Hotels Franchises, Sentido selbst bezeichnet sich auch als Franchisehotelkette

    Kann gut sein. Vielleicht aber auch zweigeteilt, manche Hotels Eigentum, andere Franchise. Thomas Cook selbst spricht beispielsweise in einer Pressemeldung v. 09.10.19 von einer eigenen zu Thomas Cook gehörigen Gesellschaft, der Sentido Hotels & Resorts GmbH, für deren Werte ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dort heißt es:
    "Zum Unternehmen gehören mit Neckermann Reisen, Thomas Cook Signature, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin führende und renommierte Veranstaltermarken. Die Thomas Cook GmbH und ihre beiden Tochtergesellschaften Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher & Öger Tours GmbH hatten am 25.09.2019 in Folge der Insolvenz des britischen Mutterkonzerns Thomas Cook plc Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen müssen. In der Zwischenzeit hat das Amtsgericht Bad Homburg weitere vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thomas Cook Vertriebs GmbH, der Sentido Hotels & Resorts GmbH, der Thomas Cook Airport Service GmbH, der Thomas Cook Destinations GmbH, der Thomas Cook Eurocenter Beteiligungs- und Reisevermittlungs GmbH und der NeckermannUrlaubswelt GmbH angeordnet."

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    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @andy200 sagte:

    Was ich nicht verstehe wieso läuft dann bei denen der Betrieb weiter wenn die Thomas Cook zu 100% gehören. Müssten dann eigentlich schliessen oder?

    Frag' mich was Einfacheres. Unser Hotel scheint ja dicht zu sein. Warum andere nicht, keine Ahnung.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @andy200 sagte:

    Ich weiss schon das sentido zu Thomas Cook gehört. Richtig Eigentum wie die Hotels die die TUI hat sind sie aber irgendwie nicht. Keine Ahnung wie das verbandelt ist.

    Doch, Eigentum. Selbstauskunft Thomas Cook noch in diesem Jahr: "Die Thomas Cook-eigene Hotelmarke SENTIDO feiert in diesem Jahr ihren zehnten Geburtstag. 2009 wurde SENTIDO als Premiummarke der Thomas Cook Group gegründet und umfasste damals insgesamt 19 Hotels in Ländern wie Ägypten, Spanien, Griechenland und der Türkei. Heute locken insgesamt 70 Hotels Gäste in Häuser in 13 Ländern in Europa, Afrika und Asien. Zum zehnjährigen Jubiläum werden 2019 sieben neue Hotels der SENTIDO-Familie beitreten. Die Hotelmarke SENTIDO ist auf anspruchsvolle Paare, Alleinreisende und kleine Familien spezialisiert, die neben Qualität und Service Wert auf eine abwechslungsreiche Küche, Wellness-Angebote sowie ein umfangreiches Sport- und Unterhaltungsprogramm legen. Zum Geburtstag erhält SENTIDO ein neues Logo und gehört nun auch optisch zur Sunny Heart-Familie von Thomas Cook. Im Jubiläumsjahr bieten Thomas Cook und Neckermann Reisen spezielle Angebote"

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    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @bienekind sagte:

    Bei etlichen Veranstaltern kann man nach wie vor Sentido-Hotels buchen, z.B. auch TUI, ITS, FTI, JT....Habe es gerade mal für eins auf Mallorca und eins in Ägypten ausprobiert. Was natürlich nicht bedeuten muss, dass gerade euer gewünschtes Hotel bei z.B. TUI im Programm ist.

    Unseres ist das Sentido Hotel Diamant, Cala Ratjada, meines Wissens nicht mehr buchbar, keine Antwort auf Mails...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @andy200 sagte:

    Gleicher Ort anderes Hotel,da das vorherige ein Sentido ist. Wird nicht mehr angeboten. Obwohl die den Betrieb immer noch aufrecht erhalten. Man müsste direkt beim Hotel buchen zu aufwendig zu teuer und zu riskant. Ich weiß auch nicht wie eng die Verflechtung von Sentido mit Neckermann ist.

    Die Sentido-Hotel-Gruppe ist eine Hotelmarke der Thomas Cook Gruppe und damit ebenfalls von der Insolvenz betroffen. Wir haben auch ein Sentido-Hotel gebucht. Gleich für 3 Wochen, damit die Insolvenz so richtig zuschlagen kann. Abflug am 15.10. Natürlich alles voll bezahlt. Kurz: Eine Reise, vollgestopft mit Insolvenz, so weit das Auge reicht...

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    @schachi02 sagte:

    bei Ryanair/Laudamotion sieht man ganz genau, wieviel der Reiseveranstalter für den Flug im Rahmen der Pauschalreise vorab bezahlen musste. Dazu muss man sich nur den Flug mit der Buchungsreferenz und der Buchungsemailadresse aufrufen.

    Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Also füge ich hinzu: Bei einer Pauschalreise werden normalerweise die Kosten von Hotel und Flug nicht getrennt ausgewiesen... Im Übrigen ist Pkt. 2, wie wahrscheinlich gesehen, nur einer von drei Punkten, die m.E. eine Erstattung der Hotelkosten durch die Insolvenz-Versicherung nur schwerlich möglich machen. Aber versuchen kann man sowieso alles...

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    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @kathina44 sagte:

    Wir haben auch die Flüge mit Ryanair benutzt - Hin- und auch Rückflug. Ich finde es nicht gut, daß hier Ängste verbreitet werden, denjenigen gegenüber, die vorhaben oder - hatten, die Flüge zu benutzen. (...) Unser Hotel hat uns einen unschlagbaren Preis gemacht und wir haben das direkt dort bei Ankunft dann bezahlt. (...)
    Den Hotelpreis fordere ich nun bei der Versicherung ein.
    Wo genau kann ich denn nachlesen, daß - wenn man den Flug benutzt hat- den kompletten Versicherungsschutz bei der Zurich verliert?

    @etlaeuft sagte:

    gibt es hier eine belastbare Quelle die das eindeutig sagt?

    Wie soll denn der Text so einer „belastbaren Quelle“ anfangen? „Wenn Sie eine stornierte Reise trotzdem antreten…“? Kann es doch gar nicht geben, weil der Tatbestand, dass jemand eine stornierte Reise antritt, für sich alleine schon völlig absurd ist.
    Die Antwort muss einem daher die Logik geben, die da heißt: Für alle Pauschalreisen, die vor TC-Insolvenz angezahlt oder voll bezahlt wurden (Datum Reisebestätigung/Rechnung/Zahlung maßgeblich) und für die aufgrund der TC-Insolvenz die Leistung nicht voll oder nur teilweise von TC erbracht werden konnte, gilt der Sicherungsschein, der für diese Reisen ausgestellt wurde. Sollte jemand auf die aberwitzige Idee kommen, eine stornierte Reise trotzdem anzutreten und dabei nur eine Teilleistung (in diesem Fall Flug) in Anspruch zu nehmen und die andere Teilleistung (Hotel) neu zu buchen, hat er allein schon pro forma ein Problem, die Teilleistung „Hotel“ bei der Insolvenz-Versicherung einzufordern.
    1. Die Insolvenz-Versicherung ist für die Kosten der aufgrund von Insolvenz stornierten Reise zuständig; allein, dass jemand eine stornierte Reise antritt, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.
    2. Bei einer Pauschalreise werden die Kosten von Hotel und Flug nicht getrennt ausgewiesen (es dürfte daher schwer fallen, zu belegen, welche Kosten man in Anspruch genommen hat und welche nicht – umso schwerer, wenn nur eine Anzahlung geleistet wurde).
    3. Für die neu gebuchte Teilleistung „Hotel“ (gebucht bei einem anderen RV oder vor Ort) liegt kein Sicherungsschein vor, der für die TC-Insolvenz maßgeblich ist.

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    @sigurd-hehr sagte:

    Wir haben eine Pauschalreise am 08.12.19 nach Cancun gebucht. Abgesagt klar aber ich kann nicht bei einem anderen Reisunternehmen buchen weil meine Flüge,xxl Plätze, immer noch bei Condor reserviert sind. Laut Condor können sie es nicht ändern keiner konnte mir sagen warum nicht. Ich kann auch nicht einfach nocheinmal buchen weil Condor meine neue Buchung immer mit alten Buchungsnummer verknüpft. Weiß jemand Rat?

    @sigurd-hehr sagte:

    Es versteht keiner im Reisebüro und am Telefon mit Condor waren sie nicht in der Lage sie zu stornieren oder zu ändern

    Möglicherweise Systemfehler. Dass Dir keiner im Reisebüro oder bei Condor helfen kann, finde ich seltsam bis schwach. Vielleicht kann man das System irgendwie überlisten. Schon mal mit einem anderen Reiseanmelder, der auch mitfährt, versucht?
    Oder Du buchst gleich 'ne ganz andere Reise. Cancun lohnt sich nämlich nicht so sehr. Es sei denn, Du willst aneinandergereihte luxuriöse Hotels im amerikanischen Style besichtigen im Kontrast zu den Armenvierteln Mexikos.

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