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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @nabru73 sagte:

    Denn es steht in dem Schrieb nicht, dass die Flüge nicht genutzt werden DÜRFEN, sondern dass sie nicht genutzt werden KÖNNEN. Wenn sie Airline jemanden mitnimmt, können sie aber eben doch genutzt werden!

    @mauseknatschi sagte:

    TC hat lediglich geschrieben, dass der Flug innerhalb Pauschalreisen wegen haftungsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Gründe nicht in Anspruch genommen werden "kann". Von "nicht dürfen" oder "ist verboten" war nicht die Rede.

    Diesen von Euch konstruierten Unterschied zwischen "nicht dürfen" und "nicht können" gibt es in der deutschen Sprache leider nicht. Eurer Logik zufolge wären ja dann von Thomas Cook auch noch überhaupt keine Reisen abgesagt, denn die offizielle Nachricht von TC dazu lautet:
    "Sehr geehrte Gäste,
    (...) Leider können daher alle Gäste der genannten Veranstaltermarken mit Abreisen bis einschließlich 31.12.2019 ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten. (...)
    Ihr Thomas Cook Team"
    Eurer Meinung nach wäre diese Info von TC also völlig irrelevant, weil dort ja "nur" das Wort "können" steht.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    Ist ja in Ordnung, wenn man sich schon seit Jahrzehnten über eine angebliche Geiz-ist-geil-Mentalität der Deutschen aufregt und glaubt, dass jetzt endlich das Ventil da ist, um seinen Frust darüber mal so richtig rauszulassen. Aber es weiß ja wohl jeder, dass die TC-Pleite mit dieser angeblichen Geiz-ist-geil-Mentalität der Deutschen so gut wie gar nichts zu tun hat. Eine solche Erklärung ist nicht nur zu einfach, sondern schlichtweg falsch. Jeder, der sich auch nur ansatzweise über die TC-Pleite informiert hat, weiß ja wohl inzwischen, dass das Management offensichtlich katastrophale Fehler gemacht hat, insbesondere begründet aufgrund zahlreicher millionenschwerer Fusionen mit verschiedenen angeschlagenen Konkurrenten. Dadurch schob TC GB bereits seit 2012 Milliarden von Schulden vor sich her. Und darin ist die Pleite von TC in erster Linie begründet. Dem kleinen deutschen Urlauber, der angeblich so geizig ist, kann man diese Pleite, die zudem auch noch von TC Großbritannien ausgeht, nun wirklich beim besten Willen nicht in die Schuhe schieben – auch wenn man es sich noch so gerne gewünscht hätte, endlich mal gegen diese ach so schlimme Geiz-ist-geil-Mentalität der Deutschen loswettern zu können.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @marcus2801 sagte:

    Was muss man befürchten, wenn man die Flüge nutzt, zumindestes den Hinflug.

    Hattest Du nicht geschrieben, dass die Flüge gecancelt worden sind, oder wie war das zu verstehen:
    @marcus2801 sagte:

    Jetzt ist ja der Worst Caste eingetroffen und die Flüge dürfen nicht benutzt werden.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @sonnestrand75 sagte:

    (...) oder du bereitest dich darauf vor, am Montag die Tickets zum Tagespreis zu bezahlen (und hoffst, dass du überhaupt Tickets kaufen darfst, vielleicht ist die Maschine ausgebucht).

    Das Problem ist aber ja wohl, dass gerade die Tickets ein halbes Vermögen kosten, weil es nicht nach Mallorca, sondern auf die Malediven gehen soll.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @marcus2801 sagte:

    Hotel habe ich gebucht, aber von dem Geld was nicht abgebucht wurde, als Restbetrag.
    WIR sind alle Szenarien durchgegangen.
    Was wenn wir die Restzahlung behalten und nicht fliegen. Wir würden uns gar nicht trauen, eine neue Reise abzuschließen für nächstes Jahr, wer weiß, wer noch alles den Bach runter geht.
    Sonst muss ein Kredit her für Neubuchung für die Flüge😌😀

    Sei mir nicht böse, aber Ihr seid nicht alle Szenarien durchgegangen, zumindest nicht realistisch, sondern Ihr habt Euch alle Szenarien schöngeredet in Richtung "wird schon gut geh'n". Ansonsten hättet Ihr die Risiken höher bewertet als zu sagen "Augen zu und durch".
    Ich hab' noch mal nachgeschaut, war auf Seite 235 circa, als der Taucher hier aufgeschlagen hat, der glaub' ich schon so gut wie im Flieger saß o.ä. und gefragt hat, ob der RV überhaupt die Flüge stornieren darf, er hätte nur die vage Auskunft von Neckermann erhalten, dass die Reise abgesagt ist, aber nicht, was mit den Flügen ist. Ich hab' ihm daraufhin erklärt, dass die Aussage von Neckermann nicht vage, sondern eindeutig ist, weil die Absage einer Pauschalreise bedeutet, dass beide Bestandteile (Flug + Hotel) storniert sind. Und habe ihm auch gesagt, dass man das zwar machen kann, aber eben auf eigenes Risiko. Eigenes Risiko heißt, das kann auch in die Hose gehen – und dann teuer werden. Du hast Dich da auch eingeschaltet und hast gemeint, wenn Du alleine wärst, würdest Du die Flüge wahrscheinlich nutzen, aber mit den Kindern hast Du Deine Bedenken. Jetzt hast Du Dich offenbar doch anders entschieden und offenbar alle Ratschläge und Hinweise auf die Risiken in den Wind geschlagen. Wenn Du so knapp bei Kasse bist, wie Du schreibst, ist das nicht gerade sinnvoll...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @marcus2801 sagte:

    Jetzt ist ja der Worst Caste eingetroffen und die Flüge dürfen nicht benutzt werden.
    Gestern das Hotel nochmal bezahlt und kein Geld für neue Flüge.
    Geld für Hotel auch weg.
    Buchung kann ich online noch verwalten.

    Man, Leute, Ihr kommt auf Ideen...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @towi1802 sagte:

    Er wird auf 254 BGB abstellen.

    Jooaaah, würde Sinn machen und abstellen kann man ja mal und so ganz falsch muss das ja nicht sein. Da wäre dann nur noch der Punkt der Beweislast...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @ryanairflieger sagte:

    Ich halte mich persönlich an das BGB, und dann ist gut.

    An das ganze oder hast Du einen bestimmten Paragraphen im Kopf?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @candecor sagte:

    Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
    Deshalb .. nur schwanger ist nix ....

    Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
    Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @candecor sagte:

    Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

    Du kannst gern bei mir klingeln. Wenn ich Dir gesagt hätte, dass Du das Geld kriegst, wenn Deine Frau schwanger wird, würd ich's Dir ganz bestimmt auch geben. Ehrenwort. Aber wahrscheinlich würd' ich Dir die Wahrheit sagen, nämlich, dass ich das nie gesagt habe, sondern dass das Dein Schwager war, weil der sich so freut, wenn er Onkel wird...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @suedwestpfalz sagte:

    (...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.

    @candecor sagte:

    Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!

    @possibaer sagte:

    Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
    Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!

    @malini sagte:

    Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...

    Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @vonschmeling sagte:

    Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
    Klar soweit?
    Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.

    Nein. Es geht um Zusatzkosten, die dem Antragsteller als Auswirkung der Stornierung seiner Reise enstanden sind. Hierbei kann es sich auch um Kosten handeln, die mit den im Reisevertrag beschriebenen Leistungen nichts zu tun haben.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @vonschmeling sagte:

    @ballonflieger
    Na dann korrigiere doch bitte mal ...

    Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @vonschmeling sagte:

    Bei der Insolvenzversicherung können nur jene Posten geltend gemacht werden, die direkt im Reisevertrag stehen.

    Das ist nicht korrekt.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @vonschmeling sagte:

    Und?

    Und ist nichts weiter. Nur, dass Du mehrfach geschrieben hattest, dass auch Du von der TC-Pleite betroffen bist. Und jetzt erzählst Du, dass Du keinen Schaden hattest...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @vonschmeling sagte:

    Falls jemand eine Hotel Blacklist für den Umgang mit TC Kunden erstellt:
    Lagomandra Hotel&Spa Nikiti gehört eindeutig auf die Empfehlungsseite!
    Am 26.9. lag zwar eine Rechnung über die kompletten Hotelkosten im Zimmer mit dem Vermerk beim FD vorzusprechen.
    Dort fand sich eine in Tränen aufgelöste Dame, die jedoch beschwor, man solle sich bloß keine Sorgen machen, die Versicherung des insolventen Veranstalters Bucher übernehme wohl die Kosten.
    Am 27. dann die Nachricht ins Zimmer: Es ist alles geregelt, genießen Sie Ihren Aufenthalt völlig unbeschwert.
    Beim Check-Out gab´s noch ein Fläschchen "griiiiechischerrrr Weeein", einen persönlichen Dank und ein "Hope to see you again!"
    Fazit: Maximale Gastfreundschaft trotz Krise und Betroffenheit.
    860 Tacken für 14 Tage mit HP - dafür gibt´s dann auch noch ne fette Weiterempfehlung im Bewertungsbereich.

    Dann bist Du nicht betroffen von der TC-Pleite.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @boxer181206 sagte:

    Weitere Nachfrage bei Neckermann ob man die Flüge nutzen darf. Keine wirkliche verbindliche Antwort bekommen. Aussage: alle Reisen sind abgesagt. (...) Und nun hoffen dass neckermann den Rückflug nicht storniert. Für mich stellt sich die Frage ob Tc bzw Neckermann das eigentlich darf.

    Ich denke, das geht aus der Pauschalreisen-AGB Neckermann hervor: "7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn: (...) Sind wir aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, können wir unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt erklären. (...)".
    Bei einer Pauschalreise beinhaltet der Rücktritt des RV vom Reisevertrag m.E. zweifelsfrei auch den Flug. Dementsprechend ist m.E. die Aussage von Neckermann auf Deine Nachfrage, dass alle Reisen (Reise heißt bei Pauschalreise Flug + Hotel) abgesagt sind, auch ziemlich eindeutig und nicht schwammig. Aber: Auch viele andere probieren ja hier, die Flüge zu nutzen. Ich denke, die Antwort hast Du bereits selbst gegeben: auf eigenes Risiko. Viel Glück, dass es gut geht!

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @hexelev sagte:

    Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert
    darum Anwalt genommen -
    heute Antwort :
     Guten Tag Frau xxxxxxx

    ich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Reisepreis aufgrund Ihrer Zahlungsweise (Überweisung) nicht direkt von dem Zahlungsanbieter zurückgeholt werden kann.

    Es bestehen aber vielversprechende Aussichten zumindest einen Teil des Reisepreises über die Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen der Zurich Versicherung zu erhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass bis zu der Bekanntgabe der genauen Höhe der Erstattung und einer tatsächlichen Auszahlung noch eine geraume Zeitspanne vergehen kann

    Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    xxxxxxxxxxxxxxx

    Rechtsanwältin

    Und wozu hast Du Dir jetzt die Anwältin genommen? Damit sie Dir das sagt?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @vonschmeling sagte:

    Das ist nicht "o.g. Rechtsauffassung" sondern geltendes Vertragsrecht, auch wenn du es unkomfortabel findest.
    (...)
    Dazu wurde schon durchaus qualifiziert vorgetragen.

    In sich widersprüchlich.

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