Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abgesagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...
HC-Mitglied2685054
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen) -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@olicheck zitierte:
"Sofern die Reise noch nicht abgesagt wurde, besteht der Reisevertrag noch, und der Insolvenzverwalter kann die Reise durchführen. Damit kann er auch den Reisepreis vom Kunden verlangen. Sagt der Insolvenzverwalter die Reise doch noch ab, steht ihm auch keine Zahlung mehr zu."
Sehe ich in dieser Insolvenz-Situation von TC mehr als kritisch. Wenn man das wörtlich nimmt, hieße das auf der bestehenden Grundlage, dass Reisen ab dem 01.11. noch nicht abgesagt sind, dass seit dem ca. 27.09. bereits Zehntausende von Reisenden (nämlich die, deren Abreisedatum vom 01.11. bis ca. 08.11. liegt) den Restbetrag ihrer Reise (nicht selten mehrere tausend Euro) fortlaufend in den insolventen Rachen von TC schieben, obwohl sie in der derzeitigen Situation mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen müssen, dass auch ihre Reisen noch abgesagt werden. Also, bei aller Liebe, wer jetzt noch überweist, den müsste man ja schon wegen Blödheit verklagen. Soll sich der Insolvenzverwalter doch melden, wenn er die Reise wider Erwarten doch noch durchführen will. Aber kann natürlich gerne jeder machen, wie er will...
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@nicste sagte:
Nach Auskunft „unseres“ Hotels war „unser“ Zimmer (Reiseantritt 05.11.2019) bereits am 24.09. (also vor der offiziellen Insolvenzeröffnung in DE) bereits gecancelt.
@zehneuro sagte:
Hier wurde von einem User angemerkt, dass sein Hotel die Aussage gemacht haben soll, die Zimmer wären von TC bereits vor dem offiziellen Insolvenztermin storniert worden. (...)
Wenn dem so sein sollte, dann hätte TC Buchungen in definitiver Gewissheit einer unmittelbar bevorstehenden Pleite storniert, aber andererseits zum gleichen Zeitpunkt noch Gelder (Vorauszahlungen und Hauptzahlungen) vereinnahmt.Na ja. Insolvenz der Mutter TC GB am 23.09. Bereits zu diesem Zeitpunkt war klar, dass diese Insolvenz von TC GB auch deutsche Urlauber und damit die deutschen Töchter von TC betrifft. Denn bereits am 23.09. begann ja bereits das Chaos an den Flughäfen und in einigen Hotels, die bereits zu diesem Zeitpunkt auch deutsche Urlauber aufforderten, das Hotel noch mal zu zahlen. Möglicherweise sind ja mit der Insolvenzbekanntgabe der Mutter TC GB am 23.09. sogar geradezu automatisch alle von TC GB/DE gebuchten Hotels storniert worden. Aber es ist natürlich auch richtig, dass die Tochter TC DE offiziell erst am 25.09. Insolvenz angemeldet hat. Ob allerdings TC DE am 23./24.09. oder später noch Gelder eingefordert hat, weiß ich nicht, weil ich's hier nicht so genau verfolgt habe. Das wäre dann in der Tat bedenklich, da zu diesem Zeitpunkt schon festgestanden hätte, dass TC DE die Gegenleistung nicht erbringen kann.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@sonnestrand75 sagte:
Ich finde den Gedankengang logisch, aber ob es die Gerichte ähnlich sehen?
Und ob es je vor Gericht kommt?Ob's die Gerichte so sehen, ist mir erstmal ziemlich wurscht. Die Bundesregierung soll's so sehen. Und zwar möglichst schnell.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@sonnestrand75 sagte:
Jetzt habe ich es mit der Schadensmeldung ausprobiert und nach der langwierigen Eingabe kommt der HTTP Error 5000.
Alle Eingaben natürlich weg.
Tippfehler usw kann ich ausschließen. Dateien sind keine MB. Was kann es nochmal sein?Hatte ich auch. Kann egal was sein. Möglicherweise Überlastung. Oder Kollaps. Oder zu zeitaufwendige Eingabe. Oder "digitaler Irrtrum". Einfach noch mal probieren. Ist ärgerlich, den ganzen Zirkus noch mal einzugeben. Vor allem, weil man alles 32 mal kontrolliert, damit einem kein Fehler unterläuft. Beim 2. Mal hat's bei mir dann geklappt.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen) -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Im Übrigen folgere ich aus § 651r, BGB, Abs.1 ("Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird"), dass TC bei seinem Reisevolumen zwei oder drei Insolvenz-Versicherungen über 110 Mio. hätte abschließen müssen, um – gem. § 651r, BGB, Abs.1 – sicherzustellen, dass bei Insolvenz allen Reisenden der Reisepreis erstattet werden kann, da der Versicherer sich gem. § 651r, BGB auf Abs. 3 berufen kann ("Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen."). Stellt sich die Frage, wer da seine Aufsichtspflicht verletzt hat und TC diese Zuwiderhandlung gegen § 651r, BGB, Abs.1 ermöglicht hat. Meines Erachtens liegt diese Aufsichtspflicht in der Verantwortung des Staates bzw. seiner Instanzen (Gewerbeaufsicht), woraus sich m.E. eine Staatshaftung für nicht abgedeckte Schäden ergibt.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)Ich weiß gar nicht, ob das hier schon mal einer gepostet hat (ansonsten, @vonschmeling, kannst Du's ja gleich wieder entfernen):
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 651r Insolvenzsicherung; Sicherungsschein
(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen**, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird**, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters 1. Reiseleistungen ausfallen oder 2. der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommt, deren Entgeltforderungen der Reiseveranstalter nicht erfüllt hat.
Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen. (...)
(2) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen 1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen oder 2. durch ein Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts. (...)
(3) Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann dem Reisenden die Fortsetzung der Pauschalreise anbieten. Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen. Er (Anm.: der Versicherer, also nicht der Reiseveranstalter) kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@-yasmin sagte:
Eine Freundin von mir hat jetzt meine 2 Reisen bei Kaera angemeldet und hochgeladen. Ich habe jetzt die 2 Emails-Bestätigungen vorliegen.
Ich kenn mich da ja nicht aus, kann ich dann sicher sein, dass die korrekt bei denen vorliegen und alles so richtig war oder melden die sich nochmal wenn was nicht richtig lesbar ist oder was fehlt oder verfallen dann meine Ansprüche?Wenn Buchungsnummer, Name und Reisepreis korrekt angegeben sind, hast Du Deine Ansprüche angemeldet. Falls Unterlagen fehlen oder schwer lesbar sind, werden die sich noch mal melden, weil ja ansonsten Deine von Dir korrekt gemeldeten Ansprüche nicht bearbeitet werden können. Von dieser Selbstverständlichkeit gehe ich zumindest aus...
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@stephan-schuboth sagte:
Mach ich das es halt nochmal....
Würd' ich auch empfehlen. Warum hast Du denn überhaupt zwei E-Mail-Adressen angegeben? Es gibt doch einen namentlich verantwortlich Buchenden, der den Reisevertrag abgeschlossen hat. Und der muss Ansprüche geltend machen. Und der hinterlässt seine E-Mail-Adresse. Oder habt Ihr getrennt gebucht? Dann muss Deine Partnerin einen eigenen Antrag stellen.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@joschua100 sagte:
Weiß zufällig jemand ob Bundesregierung und IV am Feiertag auch arbeiten oder brauchen wir morgen gar nicht auf irgendwelche Infos hoffen?
@nicste sagte:
DAS würde mich auch interessieren. Die Zeit rennt...
Angesichts der Dringlichkeit der Sache theoretisch möglich. Praktisch auch möglich. Möglicherweise aber auch nicht. Wer soll Euch das beantworten können?
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@wuelfi71 sagte:
Wenn so ein Dummfug noch in den Köpfen rumspinnt, ist es ja kein Wunder, dass Insolvenzverfahren noch so oft scheitern... Tatsächlich ist die Idee eines Insolvenzverfahrens genau das Gegenteil
weil @ballonflieger sagte:
Insolvenz bedeutet aber sowas von pleite.
Na hoppla, "Dummfug" ist das, wenn jemand feststellt, dass Insolvenz pleite bedeutet??? Kompliment für soviel Unwissenheit, die mit soviel Großkotzigkeit vorgetragen wird. Lernt man glaub' ich schon in der Grundschule: Insolvenz = Zahlungsunfähigkeit = PLEITE!!! Bei TC im Übrigen sogar eine milliardenschwere PLEITE!
Weitere kostenlose Fortbildung für Dich: Ein Insolvenzverfahren wird aufgrund der vom Unternehmen eingestandenen PLEITE (Insolvenzantrag) eingeleitet. Ob dieses PLEITE gegangene Unternehmen dann im Laufe des Insolvenzverfahrens möglicherweise aufgrund neuer Investoren, die bereit sind, ihr Geld in ein PLEITE gegangenes Unternehmen zu stecken (was im Übrigen aus verständlichen Gründen in den seltensten Fällen geschieht), gerettet werden kann, kann den Fakt, dass das Unternehmen als solches vorher PLEITE gegangen ist, nicht verändern. Selbst wenn die Bundesregierung bereit ist, dem Unternehmen TC aufgrund seiner PLEITE einen hunderte Millionen schweren Überbrückungskredit zu gewähren und damit TC möglicherweise gerettet werden kann, ändert das nichts daran, dass TC zuvor PLEITE gegangen ist.
Insolvenzverfahren scheitern also nicht, wie Du widersinnigerweise meinst, weil jemand richtigerweise behauptet, dass Insolvenz = Pleite bedeutet. Und die Idee des Insolvenzverfahrens ist auch nicht, zu negieren, dass das Unternehmen PLEITE gegangen ist, sondern die Idee ist, es aufgrund seiner PLEITE durch Investorengelder irgendwie noch zu retten oder falls dies nicht gelingt, einfach nur noch "abzuwickeln" (d.h. bestehende Unternehmens-Werte an den Meistbietenden – in der Regel ein Konkurrent/Mitbewerber – zu verhökern), um so Geld zu generieren, mit dem die Gläubiger ansatzweise entschädigt werden können.
Das mal zum Thema "Dummfug". -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@candecor sagte:
Ne, kann mir nicht vorstellen, überhaupt für Geld arbeiten zu müssen. Auch mein Mitleid mit dir hält sich in Grenzen. Die defizitäre Lage war über Jahre bekannt. Irgendwann kommt halt mal das Ende und du warst betroffen. Irgendeiner ist immer betroffen, egal, wann die Insolvenz eintritt. Du bist halt der Looser
Wo ham'se Dich denn ausgegraben?
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@shahne sagte:
Ich habe eben die Absage meiner Pauschalreise erhalten, die sollte am 23.10.19 starten. Da ich letzte Woche noch eine Zahlungsaufforderung bis zum 21.9. erhalten habe, habe ich brav am Donnerstag uberwiesen, damit Freitag das Geld da ist. (...) Knapp 5000 Euro sind weg, keine Reise, viel Frust und Ärger. Ich gehöre wohl zu denen, die richtig Pech hatten.
Klar, wir, die wir kurz vor der Reise standen (Abreise vom 23.09. bis schätzungsweise etwa 25./26.10.) und 4 bis 5 Wochen vor Reisebeginn ganz treudoof den vollen Reisepreis TC in den Rachen geschoben haben, sind die, die so richtig in den A... gekniffen sind. Was die anderen an Knete verloren haben, ist eher Krümelka...
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@fabima sagte:
Bei RTL in den Nachrichten wurde berichtet, dass alle Kunden deren Reise bis zum 31.10. abgesagt wurde wohl kaum etwas von ihrem Geld wiederbekommen werden.
@vonschmeling sagte:
Sorry, aber wovon "man bei RTL berichtet ist nun wahrlich auch nicht immer gleich Fakt.
Für alle, die nicht gerne Nachrichten hören: RTL hat nur das berichtet, was Kaera heute verkündet hat, nämlich dass wir davon ausgehen können, dass 110 Mio. bei weitem nicht ausreichen. Also: Das, wovon man bei RTL berichtet, ist in dem Fall leider gleich Fakt.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@betze2 sagte:
Das Geld war letzte Woche noch "vorläufig" auf meinem Konto. Wann nun eine "dauerhafte" Gutschrift erfolgt konnte der Mann mir nicht sagen. Und ob überhaupt oder ob das Geld wieder eingezogen wird. (...) Das kann jetzt noch bius zu 6 Wochen dauern.
Wie hier jeder lesen kann, ist das Geld noch nicht final zurückerstattet. Diese Sicherheit hat @betze2 offensichtlich erst nach bis zu 6 Wochen. Das Problem der Fristwahrung, das @betze2 anspricht, gibt es daher in der Tat, da es für die Schadenmeldung eine 8-Wochen-Frist, wie sie @vonschmeling hier verbreitet, nicht gibt.
@vonschmeling sagte:Kann doch nicht so schwer sein ...
Das denke ich auch.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@betze2 sagte:
Als Notlösung werde ich das wohl so machen müssen. Besser wäre es zu wissen, bis wann ich es bei zurich eingereicht bzw. beantragt haben muss.
Der eine oder andere hier meint zwar, dass Du dazu 8 Wochen Zeit hast, ich allerdings halte diese Auffassung für falsch. Meiner Auffassung nach – und im Übrigen auch nach der nicht ganz unmaßgeblichen Auffassung von Kaera – ist ein Schaden bei einer Versicherung "unverzüglich" nach Schadeneintritt einzureichen. Ein Schaden liegt bei Dir vor, ab dem Tag, an dem Deine Reise abgesagt wird/wurde.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@betze2 sagte:
Ich kann ja nicht das Geld via KK zurückbuchen lassen und nochmals bei der Zurich Versicherung den Antrag auf Erstattung stellen.
Ok, jetzt versteh' ich's: Du meinst nicht "doppelt beantragen", sondern "doppelt zurückfordern", einmal über KK und einmal über Antrag bei Zurich. Das ist allerdings in der Tat problematisch, solange Du nicht sicher weißt, ob das Geld über KK zurückkommt. Notfalls könntest Du natürlich pro forma schon mal wg. Fristwahrung einen Antrag stellen und mit dem Zusatz versehen, dass dieser nur für den Fall Gültigkeit hat, dass Dein Geld nicht über KK zurückgebucht wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite, dass man Dir keine betrügerische Absicht vorwerfen kann.
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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen) -
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)@betze2 sagte:
Bevor wir nicht fix wissen, dass es eine dauerhafte Gutschrift ist, können wir nicht verreisen. Das kann jetzt noch bius zu 6 Wochen dauern. Die Frage ist, wann mein Anspruch auf die Zurich Versicherung abläuft. Ich kann ja nicht doppelt beantragen.
Was meinst Du mit "doppelt beantragen"?