Danke für die schnellen Antworten!
Vertraglich zugesichert wurde keine Reiseleitung. Dazu steht auch nichts in den AGBs. Habe ich bislang auch bei keinem anderen Anbieter explizit gesehen (soll aber nichts heißen).
Es ging mir auch weniger um eine Reiseleitung (wie z.B. in dem von dir genannten Thread diskutiert), sondern um die Erreichbarkeit vor Ort bei Problemen.
Bislang wurde bei meinen Buchungen immer zumindest eine Incoming Agentur mit Kontaktdaten genannt, wenn der Veranstalter selbst nicht vor Ort vertreten war - auch bei X-Produktionen.
Dieses Mal gab es vom Veranstalter: Reservierungs-Nr. für die Airline, einen Transportgutschein für ein Transfer-Unternehmen und den Hotel-Gutschein über einen weiteren Anbieter.
Dazu lediglich der Hinweis, dass man bei Problemen während der Reise den Veranstalter in Deutschland kontaktieren solle: zentrale Rufnummer von 08.00 - 18.00 Uhr. Und als "Bonus" einen "digitalen Reiseleiter" über WhatsApp (wahrscheinlich ein Robo-Chat).
Diese Vor-Ort-Betreuung kam mir bei einer Pauschalreise etwas "hemdsärmelig" vor, daher meine Frage, ob es einen rechtlichen Rahmen gibt.
Für mich war der Sinn einer Pauschalreise immer, dass sich um alles gekümmert wird und im Notfall Unterstützung vor Ort gewährleistet ist. Sonst könnte ich mir ja auch selbst was zusammen basteln.

