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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    Der mit reinkloppen und rauskloppen war gut....Muss ich zugeben!

    Ein Gutschein ist aber nur dann abgesichert solange er noch ein Gutschein ist!

    Wenn ich früh planen muss und den Gutschein in ein Reisevertrag umwandle ist er nicht mehr sicher....weil dann der (Un)Sicherungsschein gilt!

    Wenn ich 2021 die Wahl hätte würde ich auf Reisemodelle die auf Vorkasse beruhen gerne verzichten und lieber über booking vorOrt Zahlmodelle bzw zahlweisen mit sicherem Chargeback wie PayPal wählen.

    Ob der Gutscehin Ende 2021 nach Ablauf der Garantie tatsächlich durch den Veranstalter ausbezahlt wird ist auch nicht sicher.Wer garantiert mir den dann das Zahlungsmoral der Veranstalter nicht ähnlich schecht ist wie jetzt bzw dann die Liquidität vorhanden ist?

    Sicher ist der Gutschein nur wenn der Zeitraum zwischen Einlösung und Reisebeginn kurz ist.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    Jepp...Ich bin hier auch raus...Hier tun Moderatoren so als sei die Gutscheinlösung geltendes Recht.Kritische Beiträge werden einfach gelöscht. In einem nicht moderierten offen Forum sehen die Meinungen gerade was das zurückhalten von fälligen Geldern betrifft anders aus. Ich empfehle hier mal einen Blick auf trustpilot zu fti und co.....

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    @nordkorea
    Das Problem sehe ich auch.
    Fast alle Urlaube werden dann ja erstmal mit Gutscheinen bezahlt und ziehen wieder Liquidität aus den Unternehmen.

    Übrigens gibt es auch positive Beispiele.
    Ich habe vorgestern bei GetYourGuide ein vorab bezahltes Reiseevent für April storniert und eigentlich bei der neuen Rechtslage für Events mit einem Gutschein gerechnet.Heute war Kohle auf dem Konto.

    Die Unternehmen von morgen(GYG ist ein milliarden StartUp aus Berlin) haben Krisenmangement in Einklang mit Kundenzufriedenheit verstanden!

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    Bei Reyners klingt das laut dpa(Stand vor 5 Tagen) noch anders. Da wird die Lobby arbeiten müssen:

    "Zum einen sagte der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Didier Reynders einer DPA-Meldung zufolge, dass die EU an einem System abgesicherter Gutscheine arbeite. Dafür sollen die einzelnen Staaten Fonds auflegen, um die Auszahlung von Reisegutscheinen im Insolvenzfall zu garantieren.
    Gleichzeitig sprach sich Reynders jedoch gegen eine gesetzlich verordnete Gutscheinlösung aus. Die Pflicht, angezahlte Kundengelder bei stornierten Reisen innerhalb von zwei Wochen nach Absage zurückzuzahlen, sei nun einmal geltendes EU-Recht, so Reynders laut DPA."

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    Nach den gleichen Shema wie bei Konzerten geht es in Deutschand eben nicht. Sonst hätte man es bei der Dringlichkeit der Vorlage heute ja mitbeschlossen!

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    @guenter-holidaycheck sagte:

    Das ist vom 2.4........😏

    Trotzdem sehr interessant.Danke!

    "Es ist möglich, dass die EU eine Lockerung der aktuellen Regelungen kurzfristig beschließt und so den Weg frei macht für eine nationale Regelung, die Gutscheinlösungen zulässt."

    Bin jetzt gespannt ob die EU mittelfristig überhaupt etwas entscheidet. Man stelle sich mal vor Herr Reynders schaltet bei dem deutschen Vorschlag auf stur. Es ist ja gerade wegen den Euro Bonds eh dicke Luft in Brüssel:-)
    Dann haben die großen durch Staatsgarantie abgesicherten Veranstalter auf falsche Pferd gesetzt und werden mit gerichtlichen Mahngescheiden bombadiert bis der Briefkasten platzt! Es besteht für die Kunden dann ja kein Prozesskosten und bei den genannten Veranstaltern kein Insolvenzrisiko.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    @vonschmeling sagte:

    @HABERLING
    Ein Gutschein ist auch ein Zahlungsmittel ...

    Hehe.....dann bezahle ich meine nächste Reise mit Mc Donalds Gutscheinen.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    @vonschmeling

    Es handelt sich hier nicht um eine fundamentale Änderung sondern um eine situationsbedingte (vorübergehende) Aussetzung der Regel Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen. Dies unter hohen Auflagen hinsichtlich der Absicherung und mit einer Härtefallregelung.

    Korrekt,daher könnte eine Gutscheinlösung auch durchgehen. Es geht in den diskutierten Fällen aber ausschließlich in Eingriffe in bereits angeschlossene Rechtsgeschäfte.Also um die Anwendung auf bereits rechtsverbindlich annulierte Veträge.
    Hier sind dann Stornodatum und Inkrafttreten der Verordung bzw BGB Anpassung maßgeblich.
    Das ist aus meiner Sicht auch einer der Gründe warum die Veranstalter jetzt nachbund nach einlenken werden.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    @ schnitzel
    Die AGBs sollen ja jetzt durch eine Anpassung der Verordnung Richtung Gutscheine ausgehebelt werden.(1.Rückwirkung).
    Die gültige EU Richtlinie zum Zeitpunkt der Annulierung des Reisevertrages ist aber auch entscheidend. Diese ist in der dann gültigen Fassung als höchstrangiges Recht zwingend aus meiner Sicht zu beachten.
    Auf alle Fälle ist es spannend was bald in Brüssel beschlossen wird

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    @vonschmeling sagte:

    Dann sind wir aber wieder im Bereich der Wettbewerbsverzerrung, da andere EU Mitgliedsstaaten die Gutscheine bereits seit einem Monat ausgeben ...

    Jein. Eine Gutscheinlösung wird vermutlich beschlossen. Es geht um die Rückwirkung.
    Im o.g. Beispiel ist das Reisdatum 17.04. Sollte die EU die wahrscheinliche Gutscheinlösung ohne Rückwirkung am 10.04 beschließen,kann der Veranstalter z.b am 12.04 stornieren und wäre innerhalb der Gutscheinlösung.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    @maggymaus sagte:

    Ich habe eine Reise bei Schauinsland gebucht und Reiseantritt wäre der 17.04.20 gewesen (siehe meine Nachricht auf Seite 134 hier im Forum).
    Bisher habe ich nur von HC die Mitteilung erhalten, dass meine Reise storniert wurde.

    Hallo Maggymaus,
    das ist gerade bei Praxis bei den Reiseveranstaltern. Es wird die kommende Entscheidung der EU abgewartet. Die rechtverbindliche Stornierung wird möglichst spät erstellt.

    Hintergrund:
    Die einschlägige europäische Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25. November 2015 legt in Artikel Art. 12 fest, dass alle für eine Pauschalreise getätigten Zahlungen voll zu erstatten sind. Der im Zuge dieser Richtlinie seitens des deutschen Gesetzgebers beschlossene § 651h BGB verhält sich hierzu konform ist aber nachrangiges Recht.

    Der deutsche Vorschlag zur Rückwirkenden Gutscheinlösung wird vermutlich nicht 1:1 beschlossen. Der zuständige EU Kommisar Reynders hat sich sehr kritisch zum Rückwirkungsvorschlag der Gutscheinlösung geäußert. Dieser Vorschlag schiesst weit über Ziel hinaus,da ein Rückwirkungsverbot im Kaufrecht ja auch keinesfalls über Regelungen des Infektionsschutzgesetztes gedeckt sind,sondern alleine Insolvenzschutz der Reiselobby ist. Nicht unwahrscheinlich ist eine Gutscheinlösung ohne Rückwirkung. Daher spielen die Veranstalter auf Zeit.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    @vonschmeling sagte:

    Und wie eben bereits geschrieben: Der kostengünstige Antrag auf Erlass ist nur für Streitwerte bis 5k € optional.

    Korrekt.

    Ferner würde ich bestreiten, dass allein die Stornorechnung etwas an den Ansprüchen ändert, sollte die Aussetzung der Rücckzahlungsklausel beschlossen werdenJ

    Jein. Meine Stornorechnung ist noch die "klassische" Rechnung vor Corona. Diese beinhaltet auch den rechtverbindlichen Hinweis das Überzahlungen auf mein Bankkonto gutgeschrieben werden.
    Ich nehme an zukünftige Storno Rechnungen beinhalten Rechtsvorbehalte bezüglich der Gutscheinlösung.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    @ trostlos71
    Das ist ja gerade das Problem. Aufgrund des Rückwirkungsverbotes erstellen viele Veranstalter aktuell keine Stornorechnungen. Diese Fälle wären dann Bestandteil der kommenden Gutscheinlösung.
    In meinen Fall habe ich bereits eine Stornochnung des Veranstalters vom 16.03.
    Nach gerichtlichem Mahnbescheid über das kostengünstige Onlineportal hat der RV 14 Tage Zeit für einen Widerspruch. Davon ist die Länge des Verfahrens abhängig.
    Ohne Widerspruch hast du schnell einen vollstreckbaren Titel gegen das Geschäftskonto.
    Da der Widerspruch aufgrund der Rerchtslage des BGB aber unbegründet wäre gehe ich nicht davon aus .Man weiss aber nie.
    Ansonsten würde ich statt Klageweg natürlich auch den Gutschein nehmen. Hier wäre dann der Gutschein das kleinere Übel.

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  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    @dunklerfuerst
    Das Mahnschreiben ist ein Standardschreiben aus dem www. Wichtig für das Online Mahn und Vollstreckungsverfahren ist der Verzug. Die Zahlungsfrist der Mahnung kann kurz gewählt werden. z.b 1 Woche.
    651 Abs 5 nennt ja bereits eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab rechtsverbindliche Storno Rechnung. Diese sollte dir aber schon vorliegen.
    Ich gehe aber immer noch davon aus das das Vollsteckungsverfahren nur eine zusätzliche Absicherung ist,die ich hoffentlich nicht brauche.
    FTI sollte hier eigentlich kein schwarzes Schaaf in der Branche sein.

    Allgemeine Fragen

  • Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    Hallo,
    ich habe heute FTI wegen der verfristeten Rückzahlung jetzt per Einschreiben gemahnt und in Verzug gesetzt.
    Nachdem die Pleite von FTI durch Staatsgarantie unwahrscheinlich geworden ist und die rechtsverbindliche Stornorechnung durch FTI bereits am 16.03 erstellt wurde sehe ich eigentlich ganz gute Chancen die fällige Rückzahlung im Vollsteckungsverfahren einzutreiben.
    Die aktuell diskutierte Gutscheinlösung kann nach geltenden Rechtsgrundsätzen niemals rückwirkend sein, sondern nur für Buchungen gelten bei denen die Stornorechnung durch den Veranstalter noch nicht erstellt wurde.
    Das Kostenrisiko von etwa 45Euro via Online Mahngericht finde ich moderat.

    Allgemeine Fragen

  • FTI Teil II
    HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

    @guenter-holidaycheck

    Gute Nachricht, dann hoffen wir das FTI jetzt endlich notwendige liquide Mittel hat. Mitte März wurde meine Reise storniert und es tut sich nichts. Im Freundeskreis gebuchte Anbieter wie Schauinsland haben für später stornierte Reisen bereits rückerstattet. Auch ich habe bereits von getyourguide und änhliche Firmen zeitig die Rückerstattungen innerhalb der Zahlungsfist enhalten. Da es ein rein technischer Vorgang ist,kann es auch nicht an der corona bedingten Fallzahl liegen. Andere schaffen es ja auch.

    Ich finde die Rückzahlungspolitik wirft ein ganz schlechtes Bild auf die FTI Group.
    Fällige Rechnungen sind zu zahlen und die noch nicht in Recht umgesetzte Gutscheinregel kann ja nicht für bereits nach BGB fällige Zahlungen gelten.

    Reiseveranstalter
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