@ Puh
Also ich habs gerade bei mir auf dem CRS durchgespielt.
Ich kann 4 Personen mit unterschiedlichen Rückflugdaten mit einer Buchung einbuchen.
Es ist zwar etwas mehr Arbeit beim eingeben aber es funzt.
LG
holzwurm
@ Puh
Also ich habs gerade bei mir auf dem CRS durchgespielt.
Ich kann 4 Personen mit unterschiedlichen Rückflugdaten mit einer Buchung einbuchen.
Es ist zwar etwas mehr Arbeit beim eingeben aber es funzt.
LG
holzwurm
@ el_loco
Grundsätzlich ist der Reiseveranstalter bzw. vor Ort die Reiseleitung als Vertretung des RV der Geschäftspartner des Urlaubers.
Aber der Reiseveranstalter kann auch nur zu den Konditionen einkaufen die ein Hotelmanagement ihm bietet.
Wenn es heißt um 12 Uhr ist Schluß mit AI. Dann ist das so.
Explizit erwähnen braucht man dies im Katalog auch nicht, da das Leistungsende nach den internationalen Regeln im Hotel in der Regel mit dem Frühstück jedoch aller spätestens mit dem Check-Out, welcher in der Regel zwischen 10 und 12 Uhr liegt, definiert ist.
Alles was darüber hinaus vom Hotel noch gewährt wird ist und bleibt freiwillig.
Klar wäre es sinnvoll wenn das AI-Ende am Abreisetag im Katalog stehen würde. Aber dann weis der RV auch gleich, daß er dann das entsprechende Hotel schlechter verkauft bringt. Das wird der Grund sein warum diesbezüglich bei keinem Hotel sowas drin steht.
LG
holzwurm
Das hat mit hämisch zu schauen gar nichts zu tun.
Es gibt Spielregeln die vom entsprechenden Leistungserbringer vorgegeben werden. Und daran hat man sich als Urlauber zu halten.
Wenn ein Leistungserbringer mehr Leistung erbringt als er tatsächlich erbringen müsste, dann ist und bleibt dies freiwillig.
Und wer mindestens 1 mal im Jahr in den Urlaub geht, der weis auch, daß international spätestestens mit dem Frühstück bzw. mit dem Check-OUT bis 12 Uhr Schluß ist mit der Pflicht weitere Leistungen zu erbringen. Wenn das Hotel trotzdem welche kostenlos erbringt ist es Service der freiwillig erfolgt und kann nicht so einfach verallgemeinert werden.
Solche Entscheidungen fällen die Hotels bzw. deren Management und die haben das Sagen im Haus nicht der Gast.
Dies sollte akzeptiert werden.
LG
holzwurm
@ Adelaide
ich beziehe mich nur auf Deinen vorherigen Beitrag von 10.51 Uhr, der eigentlich auch nichts mit dem Thema zu tun hat. Dort stellst Du die austauschbaren Megadutzend-Hotels so hin als ob sie kein Interesse an Kritik, Lob usw. hätten.
Dem ist nun mal nicht bei allen Hotels so.
Das Erbringen von zusätzlichen kostenlosen Leistungen hat nichts mit Unfreundlichkeit des Hotels zu tun sondern vielmehr mit einem freiwilligen zusätzlichen Service welcher sich wiederum positiv auf das Hotel auswirkt. Das eine Hotel bietet halt solche Leistung und das andere eben nicht.
Das ganze beruht auf der Firmenpolitik des einzelnen Hotels. Mehr nicht.
LG
holzwurm
Finger weg davon.
Das ist nichts anders als Time-Sharing.
Darüber wurde je schon öfters in Verbindung mit den Kanaren im Fernsehen berichtet.
LG
holzwurm
Auch in den austauschbaren Megadutzend-Hotels wie Du sie so schön nennst bekommt man spätestens ca. 2 Tage vor Abreise einen Fragebogen auf das Zimmer mit der Bitte diesen auszufüllen.
Wer dies nicht tut ist selber schuld.
Viele Hotels machen sogar während Deines Aufenthaltes beim Abendessen durch externe Firmen eine Bewertungsumfragen.
Sowas habe ich auf Fuerte schon erlebt.
Dort hatte sich dann in der Bewertung mehrere Gäste über eine bestimmte Kellnerin beschwert. Diese durfte dann noch am gleichen Abend ihre Koffer packen.
Also auch die austauschbaren Megadutzend-Hotels haben ein Interesse guten Service abzuliefern.
Das kann aber nur getan werden, wenn die Probleme vor Ort auf den Tisch kommen und nicht erst hier im Forum. Denn dann ist es zu spät um was zu ändern.
denkt
holzwurm
Dann buche doch auf zwei verschiedene Buchungsaufträge und sage im Reisebüro daß diese Buchungen unterbringungstechnisch bei einer Überbuchung des Hotels zusammen bleiben sollen.
Dies würde bedeuten, daß bei einer Überbuchung dann alle in ein anderes Hotel umziehen würden.
Dann sollte es eigentlich klappen.
LG
holzwurm
@ pusteblume
Die TE hat bereits heute um 12.30 geschrieben, daß die mit zwei Buchungen auf 2 Veranstalter ein Fehler war und nicht mehr passieren wird.
Daher ist das Nachtreten unter Punkt 1 nicht gerade schön.
meint
holzwurm
Admins! Macht bitte zu bevor noch weiter getreten wird. Der Fall hat sich erledigt und bedarf daher meiner Meinung nach keiner weiteren Diskussion.
@ pusteblume
das familiäre ist doch in diesem Fall zweitrangig und bedarf eigentlich keiner weiteren Diskussion.
In diesem Fall wurden doch die Buchungen erst bestätigt und dann für eine Person geändert.
Nur um das geht es.
Wieso, weshalb und warum so gebucht wurde ist eigentlich Nebensache. Vielleicht war auch eine Geldfrage im Spiel. Wir wissen es nicht und es tut auch nichts zur Sache zumal sich das Problem inzwischen ja eh erledigt hat.
Eigentlich könnte der Thread geschlossen werden, bevor hier weiter Sachen diskutiert werden die für die Ausgangsfrage selbst zweitrangig sind.
meint
holzwurm
@ pusteblume
ich finde Deinen Beitrag auch völlig daneben.
Es ist doch jedem seine eigene Entscheidung welche Variante er bucht.
Nur weil ein Zimmer evtl. ohne Verpflegung gebucht wurde und das andere mit HP muß das noch lange nicht heißen, daß man die Mutter abschiebt.
Man kann trotzdem den ganzen Tag was gemeinsam unternehmen.
LG
holzwurm
Ich würde auch die Bucht von Alcudia empfehlen.
dort ist der Strand auf alle Fälle flach abfallend und auch für Kinder geeignet.
meint
holzwurm
Ich war erst letzte Woche im Aparthotel Kleinwalsertal. Dort gilt noch nicht das Gesetz wie in D. Aber es ist in Österreich was in der Mache und soll auch dort voraussichtlich zum 01.01.09 eingeführt werden.
Dort stand der Aschenbecher auf dem Fenstersims.
Bin damit auf den Balkon gegangen und hab draußen meine Zigaretten gequalmt.
Man muß ja nicht unbedingt im Zimmer rauchen.
Es gibt genügend Möglichkeiten. Auf dem Balkon, in der Lobby, vor dem Hoteleingang usw.
LG
holzwurm
zum Beispiel in Tunesien.
Dort haben wir auch Hotels gesehen, die ganz klar am Eingang auf Taschenkontrollen hinweisen.
LG
holzwurm
Habe gerade ein Angebot von Royal Holidays für folgendes Hotel auf den Tisch bekommen:
El Gouna
Dawar El Omda 4*
Dabei wird dort folgende Verpflegung angeboten:
Verpflegung: Das Hotel ist ausschließlich mit Halbpension.
„All Inclusive“ ist zubuchbar.
Beinhaltet Frühstück von 07:00 bis 10:00 Uhr, Mittagessen von
12:30 bis 14:30 Uhr und Abendessen von 19:00 bis 22:00 Uhr
im Hauptrestaurant. Am Nachmittag gibt es Kaffee und Kuchen
zwischen 16:30 und 17:30 Uhr. Lokale nichtalkoholische und
alkoholische Getränke sind im Hotel von 11:00 bis 24:00 Uhr
und alkoholfreie Getränke sind von 11:00 bis 17:00 Uhr an der
Zeytouna Beach Bar inklusive. Die Verpflegungsleistung endet
am Abreisetag um 12:00 Uhr. (Änderungen der Zeiten
vorbehalten.)
Also gibt es noch mehr Hotels mit Verpflegungsende um 12 Uhr bei AI.
LG
holzwurm
@ Hogit
Du kannst davon ausgehen, daß bald schon der Nächste mit einer anderen Fragestellung das glieche fragt.
vermutet
holzwurm
Du bezahlst 14 Nächte in diesem Hotel zuzüglich ensprechende Verpflegungsleistungen. Mehr nicht.
Hier von einem bereits bezahlten Tag zu sprechen, wenn man erst gegen Abend ankommt ist vollkommen absurd.
Rein theoritisch kann ein AI-Hotel hergehen und die AI-Leistungen erst mit Beginn des Abendessens zu gewähren und am Abreisetag mit dem Frühstück zu beenden. Rechtlich hast Du keine Handhabe dagegen, denn Dir wird während den 14 Nächten bzw. 13 Tagen ja AI entsprechend Deiner Anwesenheit geboten
AI heißt ja nur, daß alles im Preis abgegolten ist, was bei HP zusätzlich anfällt. Und ein Hotel hat nun mal die Möglichkeit das AI so einzuschränken wie es dem Management von Saison zu Saison gerade passt bzw. in den Katalogen abgedruckt wird.
Wenn es im Sommer AI rund um die Uhr gibt, heißt dies noch lange nicht, daß dies auch für den Winter gelten muß.
LG
holzwurm
@ hogit
Ja Du hattest recht.
Man beachte aber noch, daß die Reklamation innerhalb dieser Frist beim Reiseveranstalter eingehen muß.
Es reicht nicht nur auf das Datum des Poststempels zu achten. Vielmehr muß die Postlaufzeit mit berücksichtigt werden. Und die kann schon mal 2 bis 3 Tage dauern.
Beispiel:
Rückreise: 25.06.08
Eingang spätestens beim Reiseveranstalter: 17.07.08
Folglich sollte die Reklamation auf das Beispiel bezogen meiner Ansicht nach schnellstens nach Rückkehr - jedoch spätestens am 12.07.08 - bei der Post aufgegeben werden, damit ein rechtzeitiger Eingang beim Reiseveranstalter gewährleistet ist.
meint
holzwurm
Die Frist für Reklamationen beträgt 4 Wochen (= 28 Tage) ab Rückkehr aus dem Urlaub und keinen Tag mehr.
Wer meint er müsste gleich noch einen 2wöchigen Urlaub woanders dran hängen, dem bleiben dann halt nur noch 2 Wochen zur Reklamation des ersten Urlaubs.
Ein Monat kann aus 28 Tagen oder auch aus 31 Tagen bestehen.
Das ist der kleine aber feine unterschied.
LG
holzwurm
@ pauli
Das war aber bereits bekannt als der Zusammenschluß des Bonusprogramms erfolgte.
Vermutlich bist Du damals angeschrieben worden und hast dem schreiben keine Beachtung geschenkt.
Für mich ist diese Meldung nix neues.
LG
holzwurm
@ Berthold
Ja, man kann zwei Buchung bei ein und dem selben Veranstalter verknüpfen. Aber der Veranstalter braucht die Zusammengehörigkeit zweier Buchungen nicht beachten solange er dies nicht explizit bestätigt, daß diese getrennten Buchungen als ein Vorgang bearbeitet werden.
Daher rate ich allen meinen Kunden, bei denen die Gruppe aus Personen besteht die wie in obigem Fall miteinander verwandt sind zu einer einzigen Buchung aller Personen auf einen Vorgang. Innerhalb von Verwandten sollte die Geldschieberei eigentlich das kleinere Problem sein.
Bei Gruppen die aus fremden Personen z. B. Kegelclub besteht ist die andere Methode sinnvoller.
Und in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten mit dem Reisebüro ist es wohl eher so das der Chef den Kopf für den Angestellten hin halten muß und nicht umgekehrt.
LG
holzwurm