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  • Flugzeiten Vorverlegt um 12 Std. !! Konnte daher nicht fliegen,was für Rechte habe ich.
    holzwurmH holzwurm

    Adelaide wrote:
    Dass es noch Kollegen gibt die sich das leisten können hätte ich nicht gedacht.

    Sonntags-Gruß Adriana

    @ Adelaide

    Oder hinter her ne schlechte Werbung bekommen, weil der betreffende Kunde mit der Beratung und Service zwar zufrieden war, jedoch nicht mit den Flugzeitenänderungen obwohl man ihn auf unverbindliche Flugzeiten hingewiesen hatte.

    Alles schon erlebt.

    Daher mein Standpunkt.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    holzwurmH holzwurm

    @ izul

    wenn ich Deine Flugzeiten heranziehe, komme ich auch auf 7 Stunden und 10 Minuten.

    Ich weis nicht mit welcher Begründung BigExtra auf weniger kommen sollte.

    Grundsätzlich ist das Zeitfenster zwischen der Abflugzeit im Ticket und der tatsächlichen Abflugzeit der Maßstab zur Berechnung der Ansprüche.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeiten Vorverlegt um 12 Std. !! Konnte daher nicht fliegen,was für Rechte habe ich.
    holzwurmH holzwurm

    @ Berthold

    Kundschaft, die von mir garantierte Flugzeiten fordert, lehne ich grundsätzlich ab.

    Auch wenn der Kunde nur einen Linienflug will.

    Ich will mich damit nicht in die Nesseln setzen und dann für meine Aussage haften müssen, weil ich es nicht garantieren kann.

    Dem wo dies nicht passt soll ganz einfach wo anders buchen.

    Die Mehrheit kommt wieder zurück, weil es in einem anderen Reisebüro auch nicht anders läuft bzw. die gleiche Auskunft bekommen.

    Wenn ein anderes Reisebüro seinen Kopf für die garantierten Flugzeiten hinhalten möchte. Bitteschön, ich hindere keinen der Kollegen daran.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeiten Vorverlegt um 12 Std. !! Konnte daher nicht fliegen,was für Rechte habe ich.
    holzwurmH holzwurm

    Hallo Erika,

    auf alles soll der Veranstalter noch Rücksicht nehmen?

    Auf bestimmte Berufsgruppen? Nur weil die Leute nicht fähig sind ihren Urlaub entsprechend zu planen. Entweder will ich in den Urlaub, dann muß ich als Reisender alle Eventualitäten bei einer Pauschalreise einplanen. Wenn ich dies nicht kann oder will, dann muß ich mir ne Urlaubsmöglichkeit suchen, die dies gewährleistet.

    Das kanns wohl nicht sein.

    Und ich habe auch noch keine AGBs gesehen in welchen der Urlauber verpflichtet wird, seine Flugzeiten zu verfolgen. Jedoch kann man es von ihm erwarten. Schließlich war er ja auch groß genug um den Urlaub zu buchen und hatte keinen "Babysitter" dafür gebraucht.

    Wenn man mal die Meinung der Menschheit so verfolgt, dann wollen alle eine gewisse Eigenverantwortung ohne Vorschriften und Gesetze. Aber dafür auch was zu tun hat man keinen Bock. Das passt irgendwo nicht zusammen.

    Und Eigenverantwortung fängt bei mir schon mit der simplen Urlaubsplaung bzw. -buchung an und endet mit der Rückkehr.

    In der heutigen Zeit findest Du die Flugdaten der meisten gängigen Airlines - auch im Charterflug - auf den Internetseiten der Flughäfen. Ausnahmen sind die sogenannten Vollcharter von einem Reiseveranstalter. Dieser hält die Flugdaten in der Regl bis zuletzt geheim.

    Und wenn man selbst keinen Bock hat dies zu prüfen, dann kann man sich immer noch vertrauensvoll an sein Reisebüro wenden. Hätte dies der TE vielleicht gemacht, dann hätte er auf seine Urlaubsplanung evtl. noch Einfluß nehmen und Probleme mit evtl. dem Arbeitgeber klären können.

    Jedenfalls ich mache es. Wenn der Kunde es möchte sogar für den Rückflug während seines Urlaubes. Dann bekommt er ne SMS

    Und was den Versand der Unterlagen betrifft:

    Es gibt auch Urlauber, die ihre Unterlagen erst am Flughafen bekommen, weil vielleicht die Zahlung nicht pünktlich eingeht oder dies so vereinbart war. Der braucht sich auch dann auch nicht beschweren. Ebenso hat grundsätzlich ein Reiseveranstalter keinen Einfluß auf die Laufzeit auf dem Postwege. Er muß nur gewährleisten, daß die Unterlagen rechtzeitig beim Kunden ankommen. Und wenn man jetzt das Zeitfenster des TE heranziehen, dann hätte der TE oder der Buchungsverantwortlichen bereits am Freitag vor dem Abflug mit dem RV Kontakt aufnehmen können und nach den Unterlagen fragen sollen. normalerweise bekommt man dann schon mal telefonisch die info ob sich die Flugzeit geändert hat oder wann die Unterlagen raus gehen. Hier kommt weider die Eigenverantwortung zum Tragen.

    Nur mit fordern ist es in der heutigen Zeit nicht getan. Es gibt halt immer noch solche und solche Veranstalter was den Service betrifft.

    Gleiches kann man aber auch auf den Reisenden übertragen. Der eine setzt auf Eigeninitiative und der andere sagt sich der RV soll mal machen, wenns mir nicht passt dann gibt es halt Ärger.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeiten Vorverlegt um 12 Std. !! Konnte daher nicht fliegen,was für Rechte habe ich.
    holzwurmH holzwurm

    Hallo Erika,

    normalerweise hat der Veranstalter Änderungen schnellstmöglich weiter zu leiten.

    Jedoch wird dies bei Flugzeiten in der Regel nicht gemacht, weil sie in den Unterlagen grundsätzlich als unverbindlich deklariert sind und sich zwischen Buchung und Abflug zig-mal ändern könnten sowie der Aufwand dadurch ins unermessliche an Kosten laufen könnte..

    Also muß der Reisende sich sogar noch am Tag des Abflugs auf Änderungen einstellen, was aber eigentlich relativ selten vorkommt.

    Meines Wissens gibt es für den Versand keine bindenden Fristen. Üblich ist 10 bis 14 Tage vor Abreise. Jedoch kann auch mal ein Brief länger als üblich unterwegs sein, weil der Postdienstleister nicht gerade der schnellste ist oder gar höhere Gewalt im Spiel ist oder der TE war nicht der Buchende, da bei 7 Personen von einer Gruppenbuchung auszugehen ist, daß die Unterlagen u. U. beim Buchungsverantwortlichen erst noch 1 oder Tage liegen geblieben sind bis sie zum TE kamen. Das sollen jetzt aber nur Vermutungen für die knappe Zustellung sein

    Und wie schon oft geschrieben, selbst wenn die Tickets vorliegen besteht auf die dort aufgeführten Flugzeiten keine Garantie. Nicht umsonst wird rein rechtlich - dazu gibt es auch schon entsprechende Urteile - gesagt der erste und letzte Urlaubstag sei für die An- bzw. Abreise einzuplanen.

    Wer dies nicht tut, bleibt wohl auf den entsprechenden Kosten sitzen, sofern nicht nachweisbar der Arbeitgeber für dieses Problem verantwortlich ist.

    Dabei spielt es für mich keine Rolle ob LM gebucht wurde oder nicht. Gerade bei LM muß vom Urlauber sogar noch mehr Flexibilität vorausgesetzt werden können, sonst würde er ja nicht LM buchen.

    Bei 7 Personen kann ich mir auch nicht vorstellen, daß es eine LM-Buchung war.

    Aber es gibt noch eine andere Frage die sich der TE gefallen lassen muß:

    Warum hat er dank Internet die Flugzeiten nicht beobachtet. Schließlich müßten die Daten vom ursprünglichen Flug bekannt gewesen sein. Solange kein Airlinewechsel oder sich nicht die Flugnummer ändert sollte es gut verfolgbar sein. Beim Flughafen Stuttgart kann ich bereits 3 Monate vor Abflug sehr gut verfolgen was Sache ist.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeiten Vorverlegt um 12 Std. !! Konnte daher nicht fliegen,was für Rechte habe ich.
    holzwurmH holzwurm

    Silvia L wrote:
    Hallo,
    ich finde den Kommentar von Holzwurm auch ziemlich daneben! Es gibt Leute die z. B. im Krankenhaus Nachtschicht arbeiten und nicht jeder kann seinen Urlaub anfangen wann er will.
    Viele Grüße Silvia

    Warum findest Du den Kommentar von mir daneben?

    Es sind alle Fakten enthalten, die meine Sichtweise wiederspiegeln bzw. aufgrund der Angaben des TE begründen. Mehr nicht.

    Ich kann ja nächstes mal nur sagen, "da gibt es nix". Dann garantiere ich Dir dann kommt die Nachfrage warum und weshalb.

    Wie man es macht ist es euch nicht recht.

    Wieso gibt es bei Nachtschicht im Krankenhaus ein Problem.

    Hallo, man könnte je versuchen auch mal einen Dienst mit einem Kollegen zu tauschen. Gut geführte Häuser sind inzwischen so flexibel.

    Und noch was:

    Wenn ich eine Pauschalreise buche, dann weis ich bereits bei der Buchung daß sich die Flugzeiten ändern können. Also muß ich dies gleich bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. Jeder gute Reisebüromitarbeiter weist darauf hin.

    z. B. meine bessere Hälfte hat - wenn der Flugtag unter der Woche ist - generell davor und danach je einen zusätzlichen Tag Urlaub. Aus Sicherheitsgründen wegen der Flugzeitenänderungen.

    Und derjenige der nur ab Montag Urlaub bekommt, weil z. B. sein Arbeitgeber nicht flexibel genug ist es anders auf die Reihe zu bringen, der wird sich wohl kaum einen Sonntagflug suchen sondern einen Montagflug oder Dienstagflug und dann vielleicht statt 14 Tage evtl. nur bis zu 12 Tage Urlaub machen.

    Jeder ist bei der Organisation seines Urlaubes selbst seines Glückes Schmied.

    Sollte der Arbeitgeber den TE trotz Urlaub zur Arbeit am Sonntag verdonnert haben, dann sieht die Sachlage ganz anders aus. Dann hat der Betrieb die Stornokosten zu übernehmen. Diese Fragestellung geht aber aus dem Posting nicht hervor.

    Wenn der TE ne gescheite Antwort haben will muß er alle Fakten auf den Tisch legen und nicht mit der Hälfte hinter dem Berg bleiben, denn die Begründung warum er morgens um 6 nicht fliegen konnte fehlt definitiv.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeiten Vorverlegt um 12 Std. !! Konnte daher nicht fliegen,was für Rechte habe ich.
    holzwurmH holzwurm

    Da wird wohl nix gehen.

    Der erste und letzte Urlaubstag der Reise sind nur für die An- und Abreise gedacht.

    Bei Pauschalreisen muß jederzeit mit Flugzeitänderungen gerechnet werden.

    Warum konntest Du nicht morgens um 4 Uhr am Flughafen in Stuttgart sein?

    Keine Anreisemöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln?

    Dann fährt man halt selbst mit dem eigenen Wagen und lässt ihn notfalls am Flughafen stehen oder man lässt sich von Verwandten oder Bekannten per PKW zum Flughafen bringen bzw. reist in dem Moment bereits am Vortag nach Stuttgart und nimmt sich eben ein Hotel in der Nähe des Flughafens um dann rechtzeitig mit einem Taxi zum Airport zu kommen.

    Ich glaube kaum, daß Du noch am Sonntag Morgen beruflich eingespannt warst und deshalb die Reise nicht antreten konntest. Wenn ja, dann hättest Du diesen Tag auch noch als Urlaub beim Arbeitgeber einreichen müssen.

    meint
    holzwurm

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  • Rauchverbot in Hotels
    holzwurmH holzwurm

    @alessandro

    Ich kann es aber auch anders formulieren:

    Wer sich der Hausordnung eines Hotels nicht unterordnen will oder kann, sollte zu Hause bleiben.

    Schließlich stellt das Hotel die Spielregeln auf dem eigenen Gelände auf und nicht der Gast. .

    Und dies gilt eigentlich für alles. Sei es die Kleidervorschrift beim Abendessen, von der Seite ins Becken springen oder das Rauchen.

    Nur in seiner eigenen privaten Wohnung kann der Gast die Spielregeln vorgeben.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornokosten vor Anzahlung???
    holzwurmH holzwurm

    Noge1 wrote:
    Ja in so einem Fall, schließt man eine Versicherung ab, ist billiger als die Stornogebühren.
    Gruß 😄

    Die Versicherung, die einen Rücktritt wegen einer nicht akzeptierten Airline in ihren Versicherungsbedingungen anbietet mußt Du mir zeigen.

    Die werde ich dann gleich in mein Verkaufsprogramm aufnehmen.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rauchverbot in Hotels
    holzwurmH holzwurm

    Ich bin selber Raucher.

    Was hat man sich anfangs aufgerecht, als die Airlines das Rauchverbot eingeführt haben. Und heutzutage stört sich kein Mensch mehr daran, weil jeder trotzdem in den Urlaub will.

    Wer sich den jeweiligen Gesetzen eins Landes nicht unterordnen kann oder will muß halt zu Hause bleiben.

    In seiner Wohnung kann jeder soviel quarzen wie er will.

    meint
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Selbstversorgung auf Mallorca
    holzwurmH holzwurm

    In Palma und Inca gibt es einen Lidl.

    Teilweise gibt es auch noch Aldi. Der ist aber nicht mit dem deutschen Aldi vergleichbar. In Can Picafort müsste meines Wissens z. B. noch einer sein. Ebenso gibt es über all kleinere Spar-Märkte.

    Und die Supermarktkette "Mercadona" findest Du auch in jedem größeren Ort.

    Also verhungern wirst Du nicht.

    LG
    holzwurm

    Mallorca

  • Bucht von Alcudia
    holzwurmH holzwurm

    Karibik2008 wrote:
    sagt euch das Gran Playa was??

    Ja, aber wie es qualitativ ist kann ich nicht beurteilen.

    Wir sind in 2005 das letzte mal nur öfters dran vorbei gegangen.

    Meiner Ansicht nach machte bisher von außen keinen schlechten Eindruck.

    LG
    holzwurm

    Mallorca

  • Stornokosten vor Anzahlung???
    holzwurmH holzwurm

    caitlyn wrote:
    Mit 75% Stornokosten kommt Bentour nicht durch, auch wenn es so in den AGB steht.
    Das wäre in diesem Fall sittenwidrig. 20% sind nur angemessen.(Bis 30 Tage vor Abflug, dann wirds allerdings rechtmäßig mehr)

    Sollte es sich um eine Bausteinreise handeln, dann kommt Bentour auf jeden Fall durch. Es ist nicht der einzige Anbieter der so hohe Stornokosten verlangt.

    Schließlich hat der Kunde die AGBs akzeptiert wird dann argumentiert.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bucht von Alcudia
    holzwurmH holzwurm

    Von Alcudia kommend kommt erst das Platja Daurada, Dann ein kleines Apartmenthaus von welchem ich nicht weis unter welchem Namen dieses läuft und danach kommt auf der gleichen Seite das Dunas Playa.

    Weitere Hotels in der ersten Reihe sind das Santa Fe, das Horitzo und das Dunamar. Alle drei Hotels sind bei TUI buchbar.

    LG
    holzwurm

    Mallorca

  • Flugzeitänderung vor der Reise
    holzwurmH holzwurm

    Wir waren auch 2007 im September in der Türkei.

    Unsere Flüge mit Condor hatten sich um keine Minute verschoben.

    Man kann also nicht das Land für die Flugzeitverschiebungen an den Pranger stellen, sondern muß vielmehr den Reiseveranstalter und dessen beauftragte Airline in die Verantwortung ziehen.

    Wer billig bucht muß auch u. U. mit einem entsprechenden Leistungspotenzial rechnen.

    meint
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilstorno vor Restzahlung
    holzwurmH holzwurm

    Dazu fällt mir jetzt spontan ein - wenn der 3. Erwachsene weg fällt - entweder auf Familienzimmer (2 Ew. u. 2 Kinder) oder 2 Zimmer Single mit Kind umzubuchen.

    Wie dann die Zimmer bei Single mit Kind vor Ort belegt werden ist erst mal zweitrangig. Schließlich könntet ihr ja die Zimmerschlüssel untereinander tauschen.

    Habe die Möglichkeit der Buchbarkeit aber noch nicht geprüft.

    lg
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilstorno vor Restzahlung
    holzwurmH holzwurm

    Am einfachsten ist es wenn Du Dich an Dein Reisebüro wendest.

    Die kennen Deine bisherige Buchung bzw. die bisher gebuchte Zimmerbelegung und können Dich daher am besten entsprechend beraten was möglich ist und was nicht.

    Aus meiner Sicht habt ihr bei 4 Personen Anspruch auf 2 Doppelzimmer, wenn man diese entsprechend belegen kann.

    Falls ein Kind dabei ist könnte man auch ein Doppelzimmer für die Eltern des Kindes und ein Zimmer Single mit Kind einbuchen.

    Da Du uns weder die tatsächliche derzeitige Zimmerbelegung, den Reiseveranstalter und das Hotel genannt hast, ist es für uns hier im Forum schwer Dir einen sinnvollen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Teilstorno vor Restzahlung
    holzwurmH holzwurm

    Teilstorno machen und gleichzeitig um Zahlungasauschub bitten bis die neue Abrechnung/Bestätigung vor liegt.

    meint
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • AI endet mittags, Rückflug aber erst am Abend - kann man was machen?
    holzwurmH holzwurm

    @ gummiadler

    Also ich habe bisher immer mein Abendessen oder Frühstück bekommen Unabhängig von der Uhrzeit.

    Man kann halt nachts um 23 Uhr oder morgens um 4 Uhr nicht das volle Programm (warme Büfett) erwarten. In guten Hotels steht aber wenigstens das kalte Büfett für Spätankömmlinge oder Frühabreisende bereit.

    Ich habe dies bisher jedenfalls nicht anders erlebt.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • AI endet mittags, Rückflug aber erst am Abend - kann man was machen?
    holzwurmH holzwurm

    @ Berthold

    vielleicht war das deren Frühstück, weil sie Angst hatten so früh nichts zu essen bekommen.

    LG
    holzwurm

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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