[quote=webfox]
holzwurm wrote:
Hallo holzwurm,
es geht defintiv doch! Nochmals: es kommt darauf an, in welcher Vertragsbeziehung man steht. Als Pauschalreisender ist es ein Veranstaltervertrag mit dem Anbieter, dann ist in den AGBs meist geregelt, dass Flugzeiten und- gesellschaften sowie sogar Abflughäfen geändert werden können/dürfen. Bucht man hingegen eine reine Flugleistung, ist es meist ein Vermittlungsvertrag mit dem RB, dann können diese Dinge nicht einseitig vom RB oder der Airline geändert werden.
Wohlgemerkt: es muss aber erst einmal ein Vertrag zustande gekommen sein! Bei reinen Flugbuchungen reicht z.B. eine Reservierung nicht aus, hier muss das Ticket bezahlt und ausgestellt sein.
So wie aus dem Eingangsposting heraus zu lesen ist geht es um eine Flugbuchung und nicht um eine Pauschalreise.
Aber mal unabhängig davon hat das Reisebüro kein Recht einen bestehenden Vertrag eigenmächtig zu ändern. Das Reisebüro tritt in der Regel ja nur als Vermittler auf und bringt somit den Reisenden mit der Airline zusammen in dem das RB ein Flugticket bucht.
Änderungen kann dann nur die Airline vornehmen bzw. der Kunde über das Reisebüro veranlassen. Und beide bedienen sich wieder zwecks Kommunikation untereinander des Reisebüros. Letztendlich entscheidet der Kunde ob er Änderungen akzeptiert oder nicht.
Alles andere ist nicht zulässig. Außer es bestand eine entsprechende Vereinbarung zwischen Reisenden und Reisebüro in seinem Sinne entsprechend zu handeln.
Gleiches gilt auch für Pauschalreisen.
LG
holzwurm