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  • Rückerstattung Bemessungsgrundlage?
    kamatipuraK kamatipura

    Hallo liebe Forenbesucher,

    nein es gibt keine Neuigkeiten. LMX hat auf meine Mail und auf meinen Wunsch, die Sache mit einem fairen Vergleich für beide Seiten aus der Welt zu schaffen, nicht reagiert. Absolute Funkstille.

    Die Frage ist jetzt für mich; die angebotenen 150 Euro nehmen und nie wieder dort buchen oder um weitere 150 kämpfen und nicht zulassen, dass LMX mit dieser miesen Masche durchkommt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung Bemessungsgrundlage?
    kamatipuraK kamatipura

    danke @von schmeling für Deine Meinung.
    Der von mir vorgeschlagene Vergleichs-Betrag ist mit 385 Euro auch nicht die Größenordnung. Aber die Sache auf sich beruhen lassen? Das ist meiner Meinung auch nicht richtig, dass sie mit dieser verqueren Argumentation "wir rechnen mal 10 Prozent von den reinen Hotelkosten" durchkommen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung Bemessungsgrundlage?
    kamatipuraK kamatipura

    Kurzes Feedback an die Foristen, die mir mit Ihrem Erfahrungsschatz und Ihrer Meinung zur Seite standen;
    Ich hatte dem Veranstalter nett und freundlich vorgeschlagen, uns auf einen Vergleich in Höhe von 15 % des Reisepreises zu einigen und ihn gebeten, bis zum 15.12.2016 auf diesen Vorschlag zu antworten. Es geschah – nichts.
    Ein mögliches Vorgehen, wie ich es aus der Geschäftswelt kenne, wäre das Stellen eines Mahnbescheides über die von mir vorgeschlagenen Höhe, weil der Vertragspartner seinerseits die vereinbarte Leistung (Hotel mit Pool) nicht erfüllt hat. Im Mahnbescheid gleichzeitig hinterlegen, dass bei Widerspruch eine Abgabe an das von mir gewünschte (muss nicht das in den AGB des Veranstalters benannte Gericht sein) automatisch erfolgt. Dann Klage beim dann zuständigen Gericht. Ich habe leider keine Reiserechtschutzversicherung.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bauarbeiten Sentido Esmeralda
    kamatipuraK kamatipura

    Ist die Frage noch aktuell? Wir waren zum Zeitpunkt im betreffenden Hotel.

    Fuerteventura

  • Costa Calma
    kamatipuraK kamatipura

    Hallo Bea64,

    leider habe ich auch keinen Tipp für Dich. Im Gegenteil, die Pächter der Strandabschnitte haben laut Aussage einen sehr hohen Beitrag monatlich an die Gemeinde abzuführen. Entsprechend sind sie hinterher, ja keine belegte Liege zu übersehen und den Obolus zu verpassen. Wir sind am letzten Strand in Richtung Süden, Hotel H10 Playa Esmeralde, 250 m in Richtung Jandia. An sich braucht es da keine Liege. 2 Poolhandtücher haben uns ausgereicht.

    Fuerteventura

  • Rückerstattung Bemessungsgrundlage?
    kamatipuraK kamatipura

    Vielen Dank liebe Foristen, ich werde Euch über die Antwort des Veranstalters informieren. Ich hoffe, sie lenken ein und wir können uns einigen. Viele Grüße Kamatipura

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung Bemessungsgrundlage?
    kamatipuraK kamatipura

    Hallo @burton_

    danke vielmals für die Meinung und den Link zum Urteil. Ich habe eben wie @vonschmeling vorgeschlagen, dem Veranstalter nett und freundlich geschrieben und freundlich einen Vergleich von 15 % des gesamten Reisepreises vorgeschlagen.

    Die Antwort des Reiseveranstalters auf meinen ersten Versuch liest sich übrigens so.

    "Anmerken möchten wir an dieser Stelle, dass die Frankfurter, Kemptener oder auch ADAC Tabelle keinesfalls bindend sind, sondern lediglich als Richtliniedienen. Auch diverse Urteile sind Einzelfallentscheidungen und nicht mit einer grundsätzlichen Regelung gleichzusetzen. Es sei festzuhalten, dass Ihre Beanstandung ausschließlich die Hotelleistung betraf und nicht die Flugleistung, sodass wir einer Minderung der gesamten Reisekosten nicht entsprechen können. In einem Pauschalreisepreis sind nicht nur Hotelkosten, sondern darüber hinaus auch viele weitere dem Reisenden häufig nicht bekannte Kosten enthalten. So natürlich der Flugpreis, aber auch Transferkosten, Handlingfee,Vermittlergebühren, Steuern etc.

    Hinsichtlich unsererArgeumentation bleiben wir jedoch auch weiterhin bei unserem Standpunkt und sehen eine Regulierung in Höhe von 10% der Hotelkosten als durchaus angemessenin Anbetracht der Gesamtsituation. Wir hoffen erneut auf Ihr Verständnis auch unter Berücksichtigung unsererheutigen Erläuterung. Mitfreundlichen Grüßen,

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung Bemessungsgrundlage?
    kamatipuraK kamatipura

    Hallo @rumsstein,

    danke für Ihre Gedanken; Der Veranstalter rechnet schon 10 Prozent Erstattung, da geht er ja mit. Aber er rechnet die 10 % von den im Pauschalpreis enthaltenen Hotelkosten, was am Ende 4% vom Gesamtreisepreis ergibt. Und von dieser Argumentation fühlen wir uns eben bewußt und gewollt übervorteilt. Viele Grüße

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung Bemessungsgrundlage?
    kamatipuraK kamatipura

    Hallo @wiener-michl

    danke für Ihren Beitrag und Ihre Meinung. Es geht ja eigentlich um das "Wovon 10 Prozent" Der Reiseveranstalter LMX erkennt 10 Prozent Minderung an. Womit ich nicht einverstanden bin bzw. was uns total verunsichert hat ist, dass er nicht den pauschalen Reisepreis als Ausgangswert benennt, sondern die reinen Hotelkosten, die in der Pauschalreise enthalten sind. Dieser Wert ist natürlich viel geringer als der komplette Reisepreis mit Flug und Transfer. rein rechnerisch kommen wie so auf 4 Prozent. Was mir daran nicht gefällt ist, dass wir für dumm verkauft werden sollen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung Bemessungsgrundlage?
    kamatipuraK kamatipura

    Hallo @vonschmeling

    danke für den Hinweis. So werden wir es machen. Noch einmal schriftlich den Sachverhalt schildern, und so wie vorgeschlagen die 15% vom gesamten Reisepreis als Vergleich anbieten. Angemessene Frist setzen mit Bitte auf Antwort. Sollte Antwort ausbleiben oder abschlägig beantwortet werden, dann nächster Schritt. Vielen Dank für den Gedankenaustausch.  Heiko

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung Bemessungsgrundlage?
    kamatipuraK kamatipura

    Vielen Dank @vonschmeling,
    Ihr Argument ist schlüssig und auch logisch.
    Es bleibt wohl nichts übrig, als mit dem Veranstalter zu streiten, denn einlenken will er nicht, das hat er schon signalisiert. Schade eigentlich, denn die schönsten Tage im Jahr haben so ein Nachspiel.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung Bemessungsgrundlage?
    kamatipuraK kamatipura

    Vielen Dank @vonSchmeling;
    anders kann es meiner Meinung auch gar nicht sein. Denn würde man den Pauschalpreis in Einzelteile zerlegen und diese als Bemessungsgrundlage nehmen, dann würde ja eine noch größere Diskussion der Beteiligten anfangen, nämlich wie hoch ist denn der jeweilige Anteil an Hotel-Flug-Transfer. Welcher Reiseveranstalter würde diese Zahlen offen legen wollen oder können. Andere Reisende im gleichen Hotel haben anstandslos eine Gutschrift über 10% des pauschalen Reisepreises erstattet bekommen, einem Gast wurden die 10% sogar vom Reiseleiter vor Ort mit "sorry wegen des Pools - der muss halt auch mal General-Instand gesetzt werden und das dauert 3 Wochen" und "schönen Urlaub noch" ausgehändigt. Wir sind garantiert nicht die Urlauber, die mit der Lupe einen Mangel finden wollen und mit Mitte 50 ist dies unsere erste Reklamation. Aber irgendwie fühlen wir uns von LMX veralbert.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung Bemessungsgrundlage?
    kamatipuraK kamatipura

    Wer kann eine grundlegende Auskunft zur Rückerstattung bei Pauschalreisen (Flug-Hotel-Transfer) geben? Es geht um die Bemessungsgrundlage für eine unstrittige Erstattung seitens des Veranstalters Konkret:

    In unserem Fall war der Pool für die gesamte Zeit nicht nutzbar wegen Instandsetzung. Der Veranstalter informierte per Mail einen Tag vor Abflug. Fuerteventura, Anfang Oktober, 2 Wochen, 28 Grad. Der Reiseveranstalter bietet 10% Rückerstattung an: Über den Prozentsatz kann man sicher streiten. Der ist auch nicht Kern meiner Frage. Aber 10 Prozent wovon? Der Reiseveranstalter LMX Touritstik sagt: "10 Prozent vom anteiligen Hotelpreis der Reise". Diesen benennt er mit ungefähr der Hälfte des pauschal gezahlten Reisepreises. Die Argumentation dahinter: "Die Reklamation betrifft lediglich das Hotel, nicht die anderen gebuchten Leistungen.   Ist die Bemessungsgrundlage für eine Erstattung (wieviel Prozent auch immer) der pauschal gezahlte Reisepreis oder der auf die reinen Hotelkosten entfallende Teil einer Pauschalreise (aber woher soll ich diesen Anteil kennen?)

    Vielen Dank für Eure Information Heiko Rether

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Urlaub Januar Marsa Alam
    kamatipuraK kamatipura

    Das Pensee Royal Garden hat ein sehr schönes Hausriff. Wir waren mehrfach dort, es ist das schönste Riff, dass ich kenne.

    Ägypten
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