schreibe von unterwegs, wird schon ankommen.
Du kannst ja beim Amtsgericht Köln, Telefon-Sammel-Nr. 0221-4770 anrufen, verlangst die Kammer 135 / 1.Instanz Zivilrecht
Fall 175 aus 2004 und nachfragen. Soll demnächst - soviel ich gehört habe - auch noch in einem entsprechenden Fachblatt veröffentlich werden. U.U..
Ausserdem haben dieses Urteil, speziell wegen dem Shampoo, die Zeitschriften Focus und Spiegel kommentiert und wie ich zusätzlich erfahren habe, war auch ein Bericht im Fernsehen darüber, habe ich aber nicht gesehen. Gehen wir mal davon aus, dass es stimmt.
Sonst hätte ich ja auch im FunForum gepostet.
viele grüsse jürgen




