q@wukovits
Oder auch wortwörtlich:
**Flüssigkeiten
Flüssigkeiten, Gels, Pasten und Lotionen, sind auf 100 Milliliter pro Behältnis beschränkt.
Typische Beispiele sind Zahncreme, Shampoo, Haargel, Parfums, Rasierschaum, Getränke, Suppen oder Sirup. Aber auch Nussnougatcremes (z.B. Nutella) oder Weichkäse gehören dazu. Weitere Informationen finden Sie auf bundespolizei.de.
Behälter im Beutel
Die Gegenstände müssen in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvolumen verpackt sein. Jeder Passagier darf nur einen Beutel im Handgepäck mitführen und muss diesen an der Sicherheitskontrolle separat vorzeigen. Lediglich an Kontrollstellen mit CT-Technik darf der Beutel mit den Flüssigkeiten im Handgepäck bleiben. Falls Sie beim Packen keinen Klarsichtbeutel zur Hand haben, können Sie diesen noch am Airport, z.B. im Supermarkt oder der Apotheke, erwerben.**
Flüssigkeiten