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  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
    Löckchen5L Löckchen5

    hier geht es offensichtlich nicht um die Auseinandersetzung mit Fakten, sondern nur um Meinungen!! All die Leute mit gegenteiliger Meinung habenmeines Wissens bislang  keine Fakten beigesteuert.
    Ich kann meinen Standpunkt zumindest mit Urteilen untermauern - das fehlt mir bislang bei vielen, die offensichtlich anderer Meinung sind.
    Ich dachte dieses Forum soll uns Reisenden weiter helfen!

    Schade! Ich bin damit raus, denn mir wird es doch zu polemisch und persönlich!!

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  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
    Löckchen5L Löckchen5

    Hallo Holginho, Lexilexi, vonschmeling ....

    für alle noch einmal, die meinen, dass man als Reisender keine Rechte hat vor Reiseantritt. Ich habe mir nicht nur das BGB § 651 angeschaut sondern auch rechtsgültige Urteile!!!!!!!

    Es besteht mit Abschluss der Reise ein Reisevertrag und hier ist das Werksvertragsrecht bindend.

    Es geht in meinem Fall nicht darum, auf keinen Fall ein angebotenes Ersatzhotel anzunehmen und auf Schadensersatzforderungen aus zu sein,sondern nur darum, dass das angebotene Ersatzhotel auch annähernd den Leistungsmerkmalen des ursprünglich gebuchten Hotel entspricht. Wir wollen lediglich mit drei kleinen Kindern 2 Schlafzimmer und für unsere Kinder zumindest Rutschen am Pool!!!! Ist irgendwie doch nicht zu viel verlangt!

    Sonderfall: Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

    Der in der Praxis wichtigste Fall eines Schadensersatzanspruchs ist der Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit(§651f Absatz 2 BGB).
     
    Dieser Schadensersatz kommt dann in Betracht, wenn aufgrundder mängelbehafteten Reise über die Reisemängel hinaus dem Reisendendie Urlaubstage verdorben werden und er den für seinen Urlauberwarteten Erholungswert nicht erhält: Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende wegen entgangenerUrlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, wenn der Reiseveranstalterden Reisemangel zu vertreten hat und der Mangelangezeigt wurde.
     
    Eine Vereitelung der Reise liegt insbesondere vor, wenn diese komplett ausfällt.

    Übrigens für alle gerne auch ein Aktenzeichen dazu!!

    AG Hannover - Az. 542 C 15431/02

    "Der Senat hat bestätigt, dass der Reiseveranstalternicht berechtigt ist, den Reisenden ohne seine Zustimmung an einemanderen als dem gebuchten Urlaubsort unterzubringen. Ein vomReiseveranstalter angebotenes Ersatzquartier stellt deshalb keineVertragserfüllung dar, sondern lediglich eine Leistung an ErfüllungStatt, zu deren Annahme der Reisende rechtlich nicht verpflichtet ist(§ 364 Abs. 1 BGB)."

    Auch wenn es sich in diesem Fall bei dieser] Vereitelung der Reise vor Reiseantritt um eine Überbuchung handelt, gilt nach Aussage unseres Anwalts das Gleiche bei Nichtfertigstellung des Hotels.

    Hier gerne noch ein Aktenzeichnen

    AZ: 2C 2261/01 - 22
    Hier wurde das Hotel nicht fertig gestellt!!!!!!!!! DieReisenden erhielten vor Gericht ihr Recht und der Reiseveranstaltermusste die Mehrkosten einer alternativ gebuchten Reise übernehmen!!

    Und hier noch eins

    (Az.: 514 C 17158/07),

    hier wurden sogar 5 Ersatzhotels angeboten, die aber aufgrund fehlender Leistungsmerkmale nicht angenommen wurden. Die Reisenden bekamen auch hier Recht!!

    Ich glaube, wenn ich noch länger suche, finde ich sicher noch mehr Urteile, die meinen Standpunkt untermauern.

    Ich werde jetzt nicht polemisch, wie manch andere hier im Forum, denn schließlich geht es um einen informativen Austausch!!!!!!

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  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
    Löckchen5L Löckchen5

    Coraya:

    Fakt ist aber:
    Reise wegen Unmöglichkeit storniert, seitens des Veranstalters mit einem Vorlauf von über 4 Monaten. Reiseanspruch erloschen.

    NeueReise muss der Veranstalter nicht mal anbieten. Schadenersatz für "Diesoder Das" kann ja der Kunde stellen. Ob es was bringt? Ich denke, nein.

    Coraya: Offensichtlich hälst du dich für einen Experten!!!!Deshalb für dich erst einmal die Fakten:

    1. Die Reise wurde von keiner Seite storniert!!
      2.Das angebotene Ersatzhotel (übrigens ein durchaus gutes Hotel!)wurde nicht angenommen, weil es nicht annähernd, den gebuchten Leistungsmerkmalen entspricht (keine 2 Schlafzimmer, keine Poolrutschenetc.)
    2. Eine Zahlung eines Aufpreises wurde von unserer Seite verweigert, weil wir für die Umbuchung nicht verantwortlich sind!
      4.Die von uns als passend angesehenen Hotels waren im Vergleich (mit neuen Winterkatalog ) preislich gleichwertig und hatten auch nur 4* anstatt 5 * - Also auch hier keine überzogenen Forderungen unsererseits!
      5.Das Reiserecht, als Spezialfall des Werkvertragsrechts, ist in den Paragraphen 651 a bis 651 m BGB geregelt. Diese Rechte stehen nicht zur Disposition und eine Abweichung zu ungunsten des Reisenden ist untersagt und damit ungültig. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch liegtein Mangel dann vor, wenn vom Veranstalter versprochene Leistungennicht am Urlaubsort angeboten werden oder die Reise mit Fehlernbehaftet ist,welche den Wert oder die Tauglichkeit der Erholungdeutlich mindern.Der Reisende hat also ein gesetzliches Recht (nach §651 c BGB), dass die Reise so erbracht wird, wie sie versprochen wurde.Insbesondere sind dabei die Prospektbeschreibung, die Reisebestätigung,verbindliche Zusatzvereinbarungen, Informationspflichten desReiseveranstalters und der Reisecharakter zu berücksichtigen.

    Im übrigen weiß unser Reiseveranstalter das alles wohl offensichtlich auch, denn es ist  jetzt von der Zahlung eines Aufpreises keine Rede mehr!Wir müssen nur noch einige Details mit  ihm klären und dann steht einer Umbuchung in ein adäquates Ersatzhotelnichts mehr im Wege und wir können unseren Urlaub wie geplant antreten und genießen.

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  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
    Löckchen5L Löckchen5

    Lugansk wrote:

    "Wenn man Hotel bucht, das noch im Bau ist (zu sehr günstigen Preisen), muß man damit rechnen das es nicht rechtzeitig fertig ist. Den Reiseveranstalter trifft keine Schuld." Zu so einer Ansicht fällt mir nun ja so gar nichts mehr ein. Der Reiseveranstalter darf ein Hotel, das sich noch im Bau befindet in seinen Katalog mit aufnehmen und mit 2 Seiten bewerben, aber wenn es dann nicht fertig wird, ist es das Problem des Reisenden?!!!Nee ist klar!!!! Gott sei dank sehen die deutschen Gerichte dies wohl anders!!!!!!
    "Zu bedenken bei einer Klage ist, das das Hotel wahrscheinlich durch höhere Gewalt nicht fertig wurde (politische Situation in Ägypten). Für höhere Gewalt muß niemand haften, was die Chance einer Klage senkt."

    Dazu kann ich nur sagen hohoho! Welche höhere Gewalt in Ägypten soll denn eine Bauverzögerung von 6 Monaten(!) ausgelöst haben. Die politischen Unruhen haben meines Wissens nicht so lange gedauert!! Das heißt, dass die politischen Unruhen nicht dafür verantwortlich gemacht werden können.

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  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
    Löckchen5L Löckchen5

    Die Beurteilung der Lage richtet sich nach den gesetztlichen Grundlagen BGB § 651.
    Und natürlich sind die Urteile auf den Einzelfall bezogen, aber interessanter Weise fallen bei einer Nichterfüllung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter bei allen von mir gefundenen Urteilen immer die zusätzlich anfallenden Kosten zu Lasten des Reiseveranstalters.
    Da weiterhin das von uns gebuchte Hotel Serenity Fun City im neuen Winterkatalog im Vergleich zu einem für uns als Ersatzhotel adäquaten Hotel preislich nahezu gleichwertig ist, gibt es auch da keinen Grund einen Aufpreis zu akzeptieren.
    Wie gesagt, wir möchten jetzt nicht beim Reiseveranstalter ordentlich absahnen und viel mehr verlangen als uns zusteht. Und ich möchte nur nebenbei erwähnen, dass wir ein 5*Hotel gebucht haben und das Ersatzhotel 4 * hat - für uns nicht so wichtig, es geht um gebuchte Leistungsmerkmale wie 2  Schlafzimmer für eine 5köpfige Familie etc.
    Wir  lassen uns von dem Reiseveranstalter nicht verunsichern und werden auf jeden Fall, notfalls auch gerichtlich unser Recht durchsetzen!!!

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  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
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    Hallo,

    unser Urlaub ist erst zu den Herbstferien Mitte Oktober. Und falls FTI nicht in den nächsten 14 Tagen ein adäquates Hotel anbietet, geht das Ganze so oder so zum Anwalt! Zu dem jetztigen Zeitpunkt gibt es noch genug freie Zimmer in Hotels, die FTI anbietet und die für uns in Frage kommen. Später wird es für FTI einfach nur noch teuer, denn dann werden nur noch extrem teure Hotels frei sein, die dem unseren entsprechen. Die Kosten werden wir dann gerichtlich einklagen und haben dafür auch sehr gute Aussichten aufgrund der eindeutigen Rechtslage, denn schließlich liegt ein Reisevertrag vor, den beide Seiten einhalten müssen!

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  • Hotel ist noch nicht fertig, was tun??
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    Hallo,

    auch wir haben bei FTI das Hotel Serenity Fun City gebucht und es ist zum Reisezeitpunkt nicht fertig.
    Das von FTI angebotene Ersatzhotel haben wir nicht angenommen, da es nicht annähernd die gleichen Leistungsmerkmale ((keine 2 (!) Schlafzimmer,keine durchgängige deutschsprachige  Kinderbetreung ab 3,  keine Kinderschwimmschule, kein zu Fuß erreichbarer Aquapark usw.) hat und wir mit 3 kleinen Kindern reisen und uns deshalb bewußt für das Hote Serenity Fun City entschieden hatten.
    Für das daraufhin angebotene Hotel Aqu Fun Park will FTI einen Aufpreis von 1.100 € haben.
    Wir haben uns über die aktuelle Rechtslage kundig gemacht und FTI auch per Email einige Zitate aus gängigen Rechtsurteilen geschickt aus denen ganz klar hervorgeht: ich zitiere hier mal für alle:
    "Aufgrund des Reisevertrags schuldete die Beklagte ("der Reiseveranstalter")nicht nur die Unterbringung im("gebuchten") Hotel (...), sondern auch die in der für dieses Hotel in ihrem Reisekatalog aufgeführten weiteren Leistungsmerkmale, da der Inhalt des Reisevertrages durch die Katalogbeschreibung in Verbindung mit der Reisebestätigung bestimmt wird (ebenso LG Frankfurt a. M. Urt. v.28.03.2008, Az. 2/24 S 139/07 in NJW-RR 2008, 1638.).

    "Nach alledem handelte es sich bei der Unterbringung des Klägers und seiner Familie in dem Hotel (...) um eine Ersatzunterbringung im Rahmen einer Abhilfe gemäß § 651 c BGB, so dass die hierdurch entstandenen Mehrkosten von der Beklagten ("dem Reiseveranstalter")zu tragen sind."(Az.: 525 C 3603/09).

    FTI hält uns momentan noch weiter hin und hat uns einen Nachlass von 50,- € pro Vollzahler angeboten oder wir sollen doch kostenfrei stornieren - reine Zermürbungstaktik!
    Wir werden weder einen Aufpreis zahlen noch werden wir die Frühbuchereise stornieren! Wir bestehen weiterhin auf ein angemessenes Ersatzhotel.

    dass der Reise

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  • Erfahrungen mit FTI?
    Löckchen5L Löckchen5

    hallo,

    haben für Oktober Serenity Fun City gebucht. Wird aber nun erst 01.11.2011 geöffnet.Umbuchung für  
    das Iberotel Makadi Saraya haben wir abgelehnt, da es nicht annähernd das angeboten hat wie das Serenity (deutschsprachige Kinderbetreuung von 10.00 bis 19.00 Uhr ab 3 Jahren, Kinderschwimmschule, Familienzimmer mit 2 Schlafzimmern Rutschen direkt im Hotel usw.). Für andere Hotels verlangt FTI nun einen Aufpreis von über 1000,- €.
    Das haben wir natürlich abgelehnt und erwarten eine kostenfreie Umbuchung.
    Hat jemand Erfahrungen???

    Reiseveranstalter
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