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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @sonnestrand75 sagte:

    @mauseknatschi
    Und schon wieder verkaufst du etwas als Fakt, wovon du keine Ahnung hast.

    Meine Plätze bei Eurowings wurden damals nicht storniert, als ich gebucht habe, standen wir auf der Passagierliste. Da die App beim Buchen abgestürzt ist, hab ich telefonisch gebucht und sogar gefragt, ob es daran liegen könnte. Der Mitarbeiter hat es verneint.
    Er hat uns auf der Passagierliste gesehen und dachte erst, meine Buchung hätte doch funktioniert. Bis ich fragte, ob es nicht TC Buchung wäre. Daraufhin hat er uns neue 4 Plätze in der selben Maschine gebucht.

    Der Ansprechpartner der neuen Reise ist der neue Reiseveranstalter und ist somit für die Flüge verantwortlich.

    Was bin ich happy, dass Karoline05 bewiesen hat, dass du es mit der Wahrheit wohl nicht so genau nimmst, da du in deinem Beitrag auf S. 181 um 19:05 Uhr bezüglich deiner Flüge mit Eurowings etwas anderes behauptet hast, als jetzt.

    Davon mal ganz abgesehen, bin ich mir 100%-tig sicher, dass zwei oder drei User, entweder im ersten oder diesem Thread, geschrieben hatten, dass ihre Flüge bei Eurowings von TC storniert wurden.

    Wenn man sich die Mühe macht, die AGB/ABB von Eurowings durchzulesen, kann man sehen, dass diese Airline keine keine detaillierten Stornierungsgründe aufführt, im Gegensatz zu vielen anderen Fluggesellschaften. Lediglich in in Art. 5.5 von deren AGB kann man lesen, dass Eurowings selbst! Flüge bei berechtigtem Interesse stornieren kann. Ich nehme daher an, dass dann deine Flüge eventuell von Eurowings direkt storniert werden konnten, damit keine Doppelbuchung vorliegt und ihr überhaupt neu eingebucht werden konntet. Meine Annahme bezieht sich nur darauf, falls deine jetzige Behauptung, und nicht die von S. 181, wahr sein sollte.

    Mittlerweile habe ich auch herausgefunden, weshalb Doppelbuchungen entweder nicht sein dürfen oder auch nur von den Airlines nicht gewünscht werden. Das ist auf den Anschlag auf die Twin Towers aus dem September 2011 zurückzuführen. Da waren scheinbar Doppelbuchungen auf die Namen diverser Terroristen vorhanden.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @sonnestrand75 sagte:

    Ich verstehe gerade nicht, was deine alte Buchung mit einer neuen zu tun hat?

    Wenn du eine neue Pauschalreise buchst, ist es das Problem des Reiseveranstalters, wie er es mit Condor regelt.

    Ich habe auch meinen Flug bei Eurowings doppelt, zweites Mal selbst gebucht. Die Buchungsnummer ist ja eine andere.

    Du verstehst scheinbar viele Dinge nicht, wie manche deiner Beiträge gezeigt haben.

    Der Unterschied zwischen deiner erneuten Flugbuchung bei Eurowings und der erneut gewünschten Flugbuchung bei Condor von sigurd-hehr ist der, dass deine Flugtickets bei Eurowings von TC storniert werden konnten, die bei Condor wohl nicht. Damit hat sigurd-hehr noch gültige Flugtickets, die du, nach deren Stornierung, nicht mehr hattest.

    Fast alle Airlines erlauben aus Sicherheitsgründen keine Doppelbuchungen. In den AGB einer Fluggesellschaft war dieser Punkt sogar ausdrücklich aufgeführt. Hättest du meine und andere Beiträge genau gelesen, dann wüsstest du, dass auch andere User dieses Problem hatten. Ein User bei Emirates, der deshalb die neuen Flüge über eine andere Airline gebucht hat, und ich bei Etihad.

    Insofern ist es völliger Nonsens, dass es das Problem des neuen Reiseveranstalters sei, sigurd-hehr die Flugplätze bei Condor zu beschaffen. Es geht schlichtweg nicht, solange die alten Tickets nicht storniert sind.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @sonnestrand75 sagte:

    Dazu wurde doch schon zig mal alles gesagt. Es gibt keine nicht stornierbaren Tickets und auch Entschädigungen greifen in diesem Fall nicht - die Reisen wurden abgesagt, inkl. Flüge.

    Es gibt nur einen Grund, Reisende trotzdem mitzunehmen, seitens Easyjet (ich weiß nichts davon, dass Ryanair es offiziell angekündigt hätte) - und zwar Werbung.

    Davon, dass du zig Mal Unwahrheiten wiederholst, werden sie nicht wahrer. Die Tickets gehören dem Buchenden, nicht dem Fluggast.

    Auf diesen Unsinn, den du hier schreibst, werde ich nicht näher eingehen. Dafür ist mir meine Zeit zu schade...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @sandra-hbc sagte:

    Ryanair und easyjet nehmen die Gäste mit. So wie ich es ca.150 Seiten vorher verstanden habe, erstatten die keine Steuern und Gebühren weil die anscheinend nicht an deutsches Recht gebunden sind. Deshalb sind diese flüge nicht rentabel stornierbar. Bitte korrigiert mich....

    Du hast Recht, dass diese Airlines nicht an deutsches Recht gebunden sind. Dazu zählen noch andere Fluggesellschaften, wie z.B. TAP (deren AGB unterliegen portugiesischem Recht) oder auch Vueling (spanisches Recht). Nur: Stornierbarkeit des Tickets und Erstattung von Steuern und Gebühren sind eigentlich zwei verschiedene Dinge. Auch wenn ich ein nicht stornierbares Ticket habe können bei Nichtantritt! des Fluges, Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Hier haben die verschiedenen Airlines auch ganz unterschiedliche AGB (= Beförderungsbedingungen). Aus diesem Grund kann man auch keine Pauschalaussage treffen. Ich denke, jeder der seinen Flug wahrnehmen möchte, sollte sich die Beförderungsbedingungen seiner Airline anschauen und anschließend -mit gezielten Fragen- Kontakt mit der jeweiligen Airline aufnehmen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @vonschmeling sagte:

    Auch für dich nochmal Mauseknatschi: Der wichtige Punkt ist eben der von mir gerade schon hervorgehobene.
    Der InsoV bezieht sich eindeutig auf abweichende Angaben der Airline.
    Das hat eben insolvenzrechtliche Hintergründe, und selbstverständlich haben Airlines Anwälte an ihrer Seite ... 😉

    Nicht ausgeschlossen, dass LVU dem zuwiderhandeln - hier geht es auch nicht um "absolute Behauptungen" sondern lediglich um die präzise Lesart der Information seitens TC.

    Sehr interessant, dass gerade du von einer präzisen Leseart der Informationen seitens TC sprichst. Denn du warst doch diejenige, die gestern aus der Info von TC ein Flugverbot abgeleitet hat.

    Zu dem Punkt, dass TC/IV darauf hingewiesen haben, dass ein Flug innerhalb einer Pauschalreise nicht in Anspruch genommen werden kann, auch wenn die Airlines abweichende Angaben machen, dient eventuell nur zur Verdeutlichung, dass die Airline den Geschädigten nicht aufgrund seines Pauschalreisevertrages!!! mit TC befördert.
    Fakt ist doch, dass die meisten Geschädigten ein nicht stornierbares Flugticket haben und somit, Insolvenz hin oder her, gültig ist. Das heißt, aufgrund des Tickets habe ich einen Beförderungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft.

    Nun kann man sich die Frage stellen, warum äußern sich Airlines wie Ryanair und easyJet dergestalt, dass sie bekannt geben, die TC-Reisenden zu befördern. Dazu fällt mir eigentlich nur die EU-Fluggastrechteverordnung ein. Dabei handelt es sich um die Verordnung, bei der Flugreisenden bei Verspätungen von Flügen (richtet sich nach der Stundenanzahl) Schadenersatz direkt von der Airline gewährt werden muss. Jedoch regelt diese Verordnung nicht nur die Verspätungen, sondern auch im Hinblick auf Schadenersatz die Nichtmitnahme von Passagieren.
    Dass gewisse Airlines die Geschädigten aus Mitgefühl und Menschenfreundlichkeit befördern, schließe ich mal aus. Es könnte jedoch sein, dass deren Juristen der Auffassung sind, dass die TC-Reisenden ein nicht stornierbares, und damit gültiges, Flugticket besitzen und deren Nichtbeförderung ein Schadenersatzanspruch gegen die Airline auslöst. Und welche Airline möchte schon gerne verklagt werden?

    Wie auch immer, auf der Seite von TC sind Juristen, genauso wie auf Seiten der Fluggesellschaften. Welche Juristen letztendlich Recht haben, wird nur durch ein Urteil entschieden werden, sofern es in dieser Sache Klagen gibt.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @cj sagte:

    Vielen Dank über die ausführliche Schilderung mit den Flügen die ihr antreten durftet.Ich empfinde es im Moment genauso das sehr viel negative Beispiele hier gesucht werden ,aber eigentlich immer nur von den selben Usern.

    Dem kann ich nur beipflichten. Gerade SonneStrand75 und vonschmeling haben gestern hier Aussagen getroffen (von man darf! nicht bis Flugverbot) die jeglicher Grundlage entbehren.
    TC hat lediglich geschrieben, dass der Flug innerhalb Pauschalreisen wegen haftungsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Gründe nicht in Anspruch genommen werden "kann". Von "nicht dürfen" oder "ist verboten" war nicht die Rede.

    Und diese Aussage musste von TC auch so getroffen werden. Zum besseren Verständnis ein Beispiel hierzu: Wenn innerhalb einer Pauschalreise von einer Airline ein Flug, aus welchen Gründen auch immer, ersatzlos gestrichen wird (ist zwar selten, aber schon geschehen), wäre TC aufgrund des Reisevertragsrechts verpflichtet, für einen Ersatzflug zu sorgen (bedeuted zusätzliche Kosten für TC) bzw. setzt sich hierdurch Schadenersatzforderungen des Reisenden aus. Das würde dazu führen, dass sich die Forderungen gegenüber TC/Versicherung erhöhen, was nach einer Insolvenzanmeldung gerade ausgeschlossen werden soll.

    Das heißt für TC-Geschädigte, die ihren innerhalb der Pauschalreise gebuchten Flug in Anspruch nehmen wollen, dass ich es ohne den gesetzlichen Schutz des Reisevertragsrechts mache. Wer sich mit diesem Gedanken trägt, sollte sich die AGB seiner Airline durchlesen und auf jeden Fall telefonischen Kontakt aufnehmen. Zum einen, um zu erfahren, ob es sich um nicht! stornierbare Flugtickets handelt und zum anderen, um abzuklären, ob die Airline die Beförderung zusagt. Wie schon ein anderer User geschrieben hat, haben auch die Airlines Juristen an ihrer Seite.

    Zum Schluss mein Fall: Maledivenreise mit Etihad vom 15. bis 30. Oktober. Heute nochmals bei Etihad wegen Inanspruchnahme der Flüge angerufen. Zuerst versuchte mich die Dame am anderen Ende der Leitung eigentlich abwürgen, indem sie begann mir die gestrige Info von TC vorzulesen. Ich habe sie dann recht schnell unterbrochen und detaillierte Fragen zu den AGB von Etihad gestellt, insbesondere zu Stornierbarkeit meines Tickets, sowie dazu, dass diverse Airlines TC- Geschädigte befördern. Da sie meine Fragen nicht beantworten konnte, hielt sie Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten. Anschließend erklärte sie mir, wenn ich zum Flughafen fahre und einchecke, würde mich Etihad auch befördern. Eine schriftliche Bestätigung hierfür würde ich jedoch nicht erhalten. Auf meine Frage hin, was wäre, wenn ich die Flüge neu buche (was ich nicht beabsichtigt hatte), erhielt ich die Antwort, dass dann sowohl die vorhandenen, als auch die neu gebuchten Flüge aus Sicherheitsgründen von Etihad! storniert werden müssten.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @sonnestrand75 sagte:

    Es geht auch nicht um eine Stornierung, um den Ticketpreis zurückzubekommen. Sondern um eine Stornierung der Buchung, um Steuern und Gebühren zurückzubekommen.

    SonneStrand75, erkundige dich doch erst einmal gründlich, bevor du irgendwelche Behauptungen zu Flügen einer bestimmten Airline aufstellst. Im Gegensatz zu dir habe ich die AGB von Vueling gründlich durchgelesen. Eine Stornierung des Fluges wird in den AGB zunächst ausgeschlossen, dann unter ganz engen und genau beschriebenen Fällen zugelassen. Der Fall einer Insolvenz zählt nicht dazu.

    Eine "Stornierung" der Steuern und Gebühren sehen die AGB auch nicht vor. Aber: Laut deren AGB kann eine Erstattung der Steuern und Gebühren verlangt werden. Jedoch erst zu dem Zeitpunkt, wenn feststeht, dass der Flug nicht angetreten wurde.

    Tritt also ein TC-Geschädigter seinen Flug bei Vueling an, kann der IV keine Erstattung der Steuern und Gebühren mehr verlangen. Im Gegensatz zu anderen Airlines, erfolgt nach den AGB von Vueling auch keine teilweise Erststattung von Steuern und Gebühren, also wenn nur der Hinflug, aber noch nicht der Rückflug angetreten wurde. Das bedeuted bei einem Flug mit Vueling, wenn ich den nicht! stornierbaren Flug angetreten habe, ist der IV auch bezüglich des Rückfluges aussen vor, d.h., er bekommt von Vueling nichts.

    Wenn man jetzt alles negativ sehen möchte, kann man sagen, der IV könnte vielleicht die der Insolvenzmasse entgangenen Steuern und Gebühren des Fluges von dem TC-Geschädigten einfordern. Nur meiner Auffassung nach, wäre das auch nicht unbedingt tragisch. Denn die Steuern und Gebühren sind der geringere Teil von dem Gesamtflugpreis. Insofern hat man immer noch Geld gespart.
    Und da man von der Zurich Versicherung sehr wahrscheinlich nicht viel vom Reisepreis ersetzt erhält, hatte man wenigstens den Flug.

    Vielleicht auch noch interessant, die AGB von Vueling unterliegen dem spanischen Recht.
    Diese sehen unter anderem vor, dass kinderreiche Familien Ermäßigungen auf Flüge erhalten. Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, finde ich aber süß...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @abce sagte:

    Das würde mich wirklich auch interessieren. Bei uns ist es so, dass innerhalb unserer Pauschalreise über Bucher die Flüge über Vtours gebucht wurden. Ich rufe ständig bei Eurowings an, die mir versichern, dass ich fliegen könnte am 12.10.
    Habe aber immer Angst, dass von irgendwo her ein Stormo kommt (Bucher - Vtours - Eurowings) und ich die Flüge nicht antreten kann. Habe das Hotel nämlich auf eigene Kosten nochmal bezahlt....

    Glück gehabt, dass eure Flüge von Vtours gebucht wurden, anstatt über Bucher Reisen direkt.
    Lies mal die AGBs von Eurowings durch. Bezüglich Stornierung und Erstattung von Steuern und Gebühren findest du Hinweise darauf, dass es darauf ankommt, wer die Tickets bezahlt hat. Und das war bei dir, so wie du es schilderst, scheinbar Vtours. Wenn von Bucher Reisen das Geld für die Tickets an Vtours bezahlt wurde, welches Interesse sollte Vtours an einer Stornierung haben? Von dem einmal abgesehen, dass auch Vtours nicht so einfach stornieren könnte.
    Wenn du ganz sicher gehen willst, setze dich doch mal mit Vtours in Verbindung.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @sonnestrand75 sagte:

    @mauseknatschi
    Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).

    Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.

    Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
    TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.

    Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.

    Ja, darauf kann man sich einigen. Wobei, ich habe nie behauptet, dass es bei der Stornierung auf IATA-Flüge ankommt.

    Und noch eine Info für Etihad-Flüge: Telefonisch erhielt ich gestern von Etihad die Auskunft, man ist sich noch nicht sicher, ob TC-Geschädigte ihren Flug in Anspruch nehmen können. Soeben habe ich die AGBs von Etihad gelesen. Diese sehen vor, dass bei einer Stornierung die Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Die AGBs sehen auch vor, dass der Reiseveranstalter stornieren kann. Insofern kann man den Etihad-Flug ebenfalls begraben.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @sonnestrand75 sagte:

    Zum 150. Mal, JEDER Tarif ist stornierbar, außer bei Ryanair und Easyjet.

    Emirates hat es bestätigt, LH hat es bestätigt, bei Airfrance ist es schon passiert - TC kann die Flüge stornieren. Trotz ausgestellten Tickets.

    Und ja, die einen können fliegen, die anderen nicht. Nur WEIß man es vorher nicht, zu welchen man gehört. Außer man fliegt mit Easyjet, da würde ich auch sagen, sie sind safe.

    Ob und wann die weiteren Flüge storniert werden, weiß man zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Und ob Rückfluge trotz Hinflug storniert werden, wird man auch erst im Nachhinein erfahren.

    Alle, die ihre Tickets nutzen wollen (außer Easyjet und Ryanair) müssen sich im Klaren sein, dass sie am Flughafen nicht mitgenommen werden, ob hin oder zurück.

    Deine Aussage, dass nur die Flüge mit easyJet und Ryan Air nicht stornierbar sind, ist ziemlicher Müll. Für solch eine Behauptung müsstest du dir alle AGBs der Fluggesellschaften, die Linienflüge anbieten, durchgelesen haben, was ich stark bezweifle.

    Ich habe bisher immer darauf hingewiesen, dass es auf die AGBs der jeweiligen Airline ankommt und dem ist so. Wenn diese dem deutschen Recht unterliegen, sind sie stornierbar und es müssen Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Das heißt, solche Flüge dürften vom IV storniert werden, um den Betrag für die Steuern und Gebühren der Insolvenzmasse hinzuzufügen.

    Ich habe mir gerade die AGBs der Air France zu Gemüte geführt. Dort heißt es, deren AGBs unterliegen dem Recht des Landes, in dem das Ticket gekauft wurde. Auch ist in deren AGBs explizit aufgeführt, dass bei einer Stornierung Steuern und Gebühren erstattet werden, also so, wie es das deutsche Gesetz vorschreibt. Deshalb ist die Stornierung der Air France Tickets nachvollziehbar.

    Wie die AGBs anderer ausländischer Fluggesellschaften aussehen, weiß ich nicht, da ich sie nicht gelesen habe. Aber jeder, der es wissen möchte, kann sich diese im Internet ansehen.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @sonnestrand75 sagte:

    Du hast mitgekriegt, dass der AirFrance Flug storniert wurde, NACHDEM sie gesagt haben, es wäre sicher?
    Und IATA-Ticket da war?

    Lebst du immer noch in deinem Traumland? Seite 180 ganz unten.

    Hey, ich verstehe nicht, was der Angriff soll, ob ich noch in meinem Traumland lebe. Aber, um deine Frage zu beantworten, nein, ich lebe nicht in meinem Traumland.

    Übrigens, ich habe keine Ausführungen zu IATA-Flügen getätigt. Das war, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, Cliffideo. Meiner Meinung nach haben IATA-Flüge auch nicht direkt etwas mit einer Stornierung zu tun.
    Was es jetzt genau mit der Air France auf sich hat, kann ich ebensowenig sagen wie du.
    Wie ich jetzt bereits mehrmals geschrieben habe, kommt es auf die AGBs der jeweiligen Airline an und, welches Recht welchen Landes diesen AGBs zugrunde liegt. Desweiteren ist darauf zu achten, ob diese Flüge stornierbar sind, also welchen Tarif TC eingekauft hat.

    Im Übrigen führst du jetzt lediglich die Air France an, vernachlässigst aber scheinbar bewusst diejenigen, die hier geschrieben haben, dass deren Fluggesellschaft das Okay erteilt hat und, die sogar gerade in ihrem Flieger sitzen.
    Ich denke, wenn man Lesenden dieses Forums Informationen, belegt mit Urteilen inklusive Aktenzeichen in die Hand gibt, ist daran nichts falsch. Was jeder daraus macht bzw. weitere Erkundigungen dazu einholt, ist Sache jedes Einzelnen.
    Das Problem bei der ganzen Insolvenz von TC ist, dass nicht jede Pauschalreise hinsichtlich der darin enthaltenen Flüge gleich zu beurteilen ist. Und wie heißt es bei den Juristen: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Bedeuted hier, die einen können problemlos fliegen, die anderen leider nicht.
    Bei Etihad steht es leider auch noch nicht fest...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @olicheck sagte:

    Die E-Mail Adresse kann man vergessen. Diese ominöse "Versicherung" blockt persönliche Gespräche und E-Mails konsequent ab.

    Auf E-Mail Anfragen bekommt jeder explizit innerhalb von 10 Sekunden folgende Antwort:

    Sorry, aber meine E-Mail ging heute um genau 12:13 Uhr durch.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @sonnestrand75 sagte:

    Laut Urteilen, die hier veröffentlicht wurden, wurde jeweils der Rückflug vom RV storniert.
    Zu welchem Zeitpunkt weiß ich allerdings nicht.

    Ich denke, die Fluggesellschaft kann es besser beantworten. Auf keinen Fall würde ich mich auf irgendwelche User verlassen, die meinen, alles besser als RV und Fluggesellschaften zu wissen.

    Als ich mein nicht stornierbares Ticket für Rückflug storniert habe (um Steuern und Gebühren zu bekommen, wenn ich schon nicht fliege), habe ich es noch vor dem Hinflug getan...

    Einfach mal bei Google "Flugstornierung passagierrechte.org" eingeben. Es ist zwar viel zu lesen, aber es lohnt sich für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, den Flug wahrzunehmen und dafür das Okay ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.
    Dort wird auch das bereits von mir -vor vielen Seiten mit angegebenem AZ- angeführte BGH-Urteil aus 2018 in schöner Länge besprochen.
    Auf jeden Fall weiß man nach dem Lesen, dass es nicht!!! stornierbare Flugtickets gibt, bei denen auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren erfolgt.
    Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
    Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @pretsch

    Die E-Mail Adresse von KAERA lautet:

    thomascook@kaera-ag.de

    Kopf hoch...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @cliffideo sagte:

    Danke für den Hinweis, hier nochmal die gesamte Aussage der Easyjet-Homepage für die Betroffenen, es werden auch Ersatzflüge gegen Geld angeboten für diejenigen, die keinen Rückflug mehr haben.

    Webseite Easyjet von heute:

    Passagiere von Thomas Cook Deutschland GmbH, die nach Deutschland zurückkehren möchten (mit easyJet-Flügen als Teil ihrer Thomas Cook Deutschland-Buchung):
    Kunden, die sich derzeit mit einer Thomas Cook Deutschland-Buchung im Urlaub befinden und im Rahmen dieses Urlaubs mit easyJet fliegen, können weiterhin planmäßig nach Hause reisen. Bitte checken Sie wie gewohnt online ein. In allen anderen Fällen können Kunden die KAERA AG-Website unter http://www.kaera-ag.de für Fragen und weitere Informationen besuchen.
     
    Passagiere von Thomas Cook, die zu anderen Reisezielen als Großbritannien zurückkehren:
    Wir möchten betroffenen Passagieren helfen, indem wir den Kunden, die sich derzeit bis zum 7. Oktober im Ausland befinden, einen besonderen Rettungstarif anbieten.
     
    Ein Preis von 120 £ (140 €, 150 CHF, 1500 MAD) inklusive 23 kg Gepäck wird gegen Vorlage der ursprünglichen Buchungsnummer von Thomas Cook angeboten.
     
    Alle betroffenen Passagiere sollten sich an unser Kundenserviceteam wenden:
     
    Aus Großbritannien oder International: +44 (0) 330 365 5030
    Wenn Sie aus Frankreich anrufen: 0806 141 143
    Wenn Sie aus Deutschland anrufen: 0302 178 2256
    Wenn Sie aus Italien anrufen: 199 304 213
    Wenn Sie aus Spanien anrufen: 902 808 767
    Wenn Sie aus Portugal anrufen: 707 450 193
    Wenn Sie aus den Niederlanden anrufen: 0900 506 0900
    Wenn Sie aus der Schweiz anrufen: 0800 001 649  
    Passagiere von Thomas Cook Deutschland GmbH mit zukünftig geplanten easyJet-Flügen als Teil einer Thomas Cook Deutschland-Buchung:
    Alle Kunden von Thomas Cook Deutschland GmbH, die vor Ende Oktober mit einem easyJet-Flug reisen, können weiterhin wie geplant reisen.
    Kunden, die nicht mehr reisen möchten, da der easyJet-Flug Teil einer Thomas Cook Deutschland-Buchung ist, müssen sich für Erstattungsforderungen an die KAERA AG-Website wenden.

    Ende Auszug der Easyjet-Webseite

    ENDLICH MAL EINE PRÄZISE AUSSAGE! Vielen Dank an Easyjet, sowas wünsche ich mir bei jeder beteiligten Fluggesellschaft!

    Dieser Aussage von easyJet kann wirklich vertraut werden. Ich hatte hier im Forum -weiß leider nicht mehr auf welcher Seite- etwas dazu geschrieben, mit Angabe eines Urteils vom OLG Frankfurt vom Dezember 2018.
    Da mein Beitrag scheinbar nicht von allen gelesen wurde, fasse ich es nochmals zusammen.

    Ein Reisender, der seinen Flug bei easyJet storniert hatte, klagte auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren. In der ersten Instanz gewann der Reisende, aber das OLG Frankfurt hob das Urteil auf und easyJet musste nichts erstatten. Grund hierfür war, dass easyJet in seinen AGBs die Rückzahlung von Steuern und Gebühren ausgeschlossen hat und, für seine AGBs englisches Recht gewählt hat. Das heißt, für den IV macht es keinen Sinn, solche Flüge stornieren zu wollen, bei denen er nichts rausholen kann.
    Im Übrigen kann ein Flug nur storniert werden, solange er nicht angetreten wurde. Bedeuted, hat man am Flughafen eingecheckt, ist der Flug angetreten und nicht mehr stornierbar. Das gilt, wenn Hin- und Rückflug zusammen als eine einheitliche Leistung gebucht wurden, was im Prinzip für alle Pauschalreisen gelten dürfte.

    Hatte man nun eine Pauschalreise mit einer anderen Airline als easyJet gebucht, macht es für diejenigen Sinn, sich die AGBs ihrer Fluggesellschaft anzuschauen. Ist in deren AGBs die Rückerstattung von Steuern und Gebühren im Falle der Stornierung ebenfalls ausgeschlossen und, wird für die AGBs ausländisches Recht verwendet, sind Hin- und Rückflug sicher. Auf jeden Fall sollte man sich mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um zu erfahren, wie die jeweilige Airline den Sachverhalt sieht.
    Guten Flug...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @steelydan1 sagte:

    Man muss die Versicherungsscheinnummern der Sicherungsscheine ansehen. Gleiche Versicherungsscheinnummer bedeutet in der Versicherungsbranche ein Vertrag mit einer max. Deckungssumme (=1 mal 110mio), abweichende Versicherungsscheinnummern bedeutet mehrere Verträge mit mehreren max. Deckungsummen (=x mal 110mio).
    Genau darauf wird die Zurich Versicherung ihren Standpunkt festzurren.
    Ob im weiteren Text des Sicherungungscheines abweichende TC-Gesellschaften wie Öger, Neckermann, Thomas Cook erwähnt werden spielt erstmal keine Rolle, das kommt höchstens in einem evtl. als Argument zum Tragen.

    Also wenn ihr was nutzliches machen wollt:
    Schreibt hier mal eure Versicherungsscheinnummer und wo ihr gebucht habt.
    Dann kann man sehen ob die immer gleich ist oder nicht.

    VS-Nr.: 704.005.598.300
    Gebucht bei Bucher Reisen.
    Als Reiseveranstalter ist Bucher Reisen & Öger Tours Gmbh aufgeführt.

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    @sonnestrand75 sagte:

    @mauseknatschi
    Du redest vom Tarif, in welchem die Stornierung ausgeschlossen ist, im Sinne keinen Ticketpreis zurückzahlen.

    Ich habe schon zig Mal geschrieben, dass es nicht darum geht. Sondern dass man absolut jeden Tarif stornieren kann, um Steuern und Gebühren zurückzubekommen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, den Text dazu habe ich gepostet.

    Die einzige Frage war, ob der RV es technisch tun kann, nachdem das Ticket ausgestellt war. Und laut Urteilen haben die RV es in diesen Fällen tun können.

    Ob es bei jeder Fluglinie geht, weiß ich natürlich nicht.

    Ich sage auch nicht, es wird passieren. Sondern nur, man sollte es berücksichtigen und nur fliegen, wenn man zur Not selbst Rückflug bezahlen könnte, wenn es doch passiert.
    Oder wie bei den Urteilen, beim Check-In damit leben kann, dass der Flug doch storniert wurde.

    Jeder trifft seine eigene Entscheidung. Ich würde vielleicht darauf ankommen lassen und zur Not selbst schnell Tickets kaufen. Aber man muss dazu bereit sein.

    Das stimmt so auch wieder nicht.
    Man kann eben nicht immer Steuer und Gebühren bei einer Kündigung der Flugreise ersetzt verlangen.
    Entscheidend ist, welches Recht eines Landes die Fluggesellschaft für Ihre AGBs gewählt hat. Easyjet hat für Ihre AGBs z.B. englisches Recht gewählt und hatten die Erstattung von Steuern und Gebühren bei Kündigung ausgeschlossen. Dagegen hatte der Fluggast geklagt und zunächst vom LG Frankfurt Recht bekommen. Das Urteil vom LG Frankfurt wurde vom OLG Frankfurt im Dezember 2018, AZ.: 16 U 15/18, jedoch wieder aufgehoben. Der Fluggast erhielt daher die Steuern und Gebühren nicht ersetzt.
    Insofern kann man sich nach dem Landesrecht der AGBs seiner Fluglinie erkundigen, um ganz, ganz sicher zu gehen.

    Und wieder ein ABER:
    Du solltest eigentlich wissen, dass Steuern und Gebühren überhaupt nur im Wege einer Kündigung zurückverlangt werden können, wenn der Flug nicht angetreten wurde. Das heißt, wenn einer der TC-Geschädigten den Hinflug angetreten hat, kann keine Kündigung seitens des IV mehr erfolgen. Das liegt daran, dass Hin- und Rückflug eine einheitliche Leistung des Vertrages darstellen. Wenn also die Fluggesellschaft grünes Licht für die Beförderung gibt und ich sitze dann endlich im Flieger, ist auch der Rückflug sicher.

    Deshalb doch andere Forenbesucher bitte nicht durch irgendwelche Meinungen ängstigen, die überhaupt nicht zutreffen. Wozu das führt, konnte man doch gerade daran sehen, dass jemand trotz Zusicherung seiner Airline die Flüge neu gebucht hat. Schade um dessen Geld...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @sonnestrand75 sagte:

    Danke für den Link, da drunter steht auch der Link zur gegensätzlichen Rechtssprechung von 2017.
    https://mobil.kostenlose-urteile.de/AG-Ruesselsheim_3-C-92316-37_Kein-Ausgleichsanspruch-wegen-Nichtbefoerderung-aufgrund-einer-durch-den-Reiseveranstalter-veranlassten-Flugstornierung.news24309.htm

    Auch steht in deinem Link ganz unten bei der Begründung, dass die Annulierung nicht vorlag, deswegen wurde die Fluggesellschaft verantwortlich gemacht.

    Was im zweiten Link eindeutig vorlag.

    Aus diesen beiden Urteilen schließt sich auch, dass der RV stornieren kann, schließlich ist es passiert.

    Sorry, SonneStrand75, aber du hast nicht recht. Regina B liegt zumindest nicht ganz so falsch wie du. Allerdings befindet ihr euch mit den Urteilen zum Ausgleichsanspruch leider beide auf dem Holzweg, da dieser im Zusammenhang mit der Insolvenz von TC nicht relevant ist.

    Den von der Insolvenz Betroffenen, die ihr Flugticket aufgrund der vollständigen Reisepreiszahlung haben, geht es doch darum, ob sie zumindest den Flug verwenden können, ohne zu befürchten, Regressforderungen des IV ausgesetzt zu sein bzw. auf der Heimreise, bei Verwendung des Hinfluges, plötzlich ohne Rückflug dazustehen, weil eventuell eine Kündigung des IV erfolgt sein könnte.

    Hierzu mal einige Ausführungen, die die hier mitlesenden Juristen sicher bestätigen können.

    Das Flugticket ist ein Namenspapier, auch Rektapapier genannt. Das Rektapapier ist eine besondere Form eines Wertpapiers. Mit dem Ausstellen eines Flugtickets, verpflichtet sich die Airline, die geschuldete Leistung, also den Flug, nur an die namentlich genannte Person zu erbringen. Das heißt zunächst einmal, dass ich das Recht habe, den Flug mit meinem Ticket in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund haben bislang diverse Fluglinien den TC-Kunden mitgeteilt, dass sie befördert werden.

    Jetzt dazu, ob der IV den bzw. die Flüge kündigen kann. Im Forum wurde verschiedentlich geschrieben, dass eine Kündigung eines Fluges möglich ist, da die Fluggesellschaft eine Kündigung nicht ausschließen dürfe. Das stimmt erst einmal grundsätzlich, Paragraph 649 BGB.
    ABER: Es gibt ein BGH-Urteil vom 20.03.2018, AZ.: X ZR 25/17, das den Ausschluss der Kündigung/Stornierung durch die Fluggesellschaften zulässt. Der BGH argumentiert hier mit den Besonderheiten des Beförderungsvertrages. Eine Fluggesellschaft muss kalkulieren können, was sie nicht kann, wenn aufgrund Kündigungen zu viele Plätze leer bleiben. Insofern darf eine Fluggesellschaft Tarife anbieten, bei denen die Kündigung/Stornierung ausgeschlossen ist.

    Das bedeutet für diejenigen, die bereits ein Ticket in den Händen halten, dass sie das Ticket auch nutzen können. Jeder, der das beabsichtigt zu tun, empfehle ich, sich mit der entsprechenden Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen und danach zu fragen, ob es sich hierbei um ein Ticket handelt, das nicht mehr storniert werden kann. Falls ja, dann Koffer packen, denn der Rückflug wäre genauso sicher wie der Hinflug, da der IV keine Kündigung aussprechen kann.

    Wie es dann mit den Ansprüchen gegen die Zurich Versicherung aussieht, kann ich leider nicht genau sagen. Allerdings gibt es bei allen Ansprüchen gegenüber einer Versicherung, den Grundsatz der Schadensminderungspflicht. Und genau diesen hätte man erfüllt, wenn man nicht den kompletten Reisepreis fordert, sondern nur die Summe abzüglich des Flugpreises. Der ungefähre Flugpreis müsste sich auch irgendwo in Erfahrung bringen lassen. Eventuell bei der von TC gebuchten Airline.

    Nun wünsche ich allen, die ihren Flug in Anspruch nehmen und ein günstiges Ersatzhotel ergattern konnten oder können, einen schönen Urlaub. Ich selbst werde meinen Flug (Etihad nach Male) nicht in Anspruch nehmen, da die ausgewählte Insel leider einen zu hohen Preis für den (eigentlich gebuchten) Wasserbungi plus VP
    haben möchte.

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @sonnestrand75 sagte:

    Bei den meisten hier wurde die Restzahlung seit Ende August nicht als Lastschrift abgebucht.
    Habt ihr per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt?

    Per Visa Kreditkarte!

    Archiv (nur lesen)

  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
    mauseknatschiM mauseknatschi

    @kirstenkarn sagte:

    Wir wären am 16.10. nach Mexiko geflogen. Am 14.9. sollte die Restsumme abgebucht werden. Dies wurde uns angekündigt ein paar Tage vorher. Aber es wurde - zum Glück - nichts abgebucht. Unsere vor Monaten geleistete große Anzahlung ist übrigens auch WEG!

    Über wen hattet ihr eure Reise gebucht? Bücher, Öger Tours, Neckermann oder Thomas Cook direkt?

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