Man muss unterscheiden:
Ein Reiseveranstalter kann rechtlich eine Stornogebühr dem Kunden verrechnen.
Er muss aber nicht zwingend mit seinem Partner eine vereinbart haben.
Man hat bei einem Veranstalter eine Stornogebühr bezahlt.
Das Hotel kann aber einen ganz anderen Preis verrechnen und muss nichtberücksichtigen, ob und wie viel ein Kunde an einen seiner Partnerbezahlt hat.
Ein Veranstalter darf durchaus mit einer Stornogebühr Gewinn machen - das wäre grundsätzlich auch der Sinn der Sache.
Allerdings kann nach deutschem Recht der Geschädigte - das wäre in diesem Fall allerdings die Versicherung! - eine Mäßigung der Stornogebühr verlangen, wenn es dem Reiseveranstalter nachweisen kann, dass er weniger Schaden hat.
Aber in diesem Fall: Ihr habt eine Versicherung bezahlt, die hat offensichtlich die Stornogebühr übernommen - dann hat diese Sache nichts mehr bei euren privaten Preisverhandlungen insofern an Gewicht, als dass ihr ja keinen finanziellen Nachteil erlitten habt. Der Selbstbehalt von 20 % der Reise (bei € 600.-- wäre also der Gesamtreisepreis bei € 3.000.-- gelegen) war ja bei Abschluss der Versicherung bekannt. Oder sehe ich da was falsch?
Wer sich um 14 Uhr in seinem Hotel bei Selbstanreise ansagt, kann sich dann nicht auf einen Verkehrsstau ausreden, wenn er erst um 18 Uhr ankommt. Da hat dann der Hotelier Anspruch auf Ausgleichszahlung aus der Touristenverordnung! Vertrag ist Vertrag! Und der muss eingehalten werden 