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  • Dauernder Bau- und Baggerlärm am Strand
    mosaikM mosaik

    Na ja, sie haben es der Reiseleitung gemeldet und von der eine Bestätigung erhalten. Das reicht. Denn hätte die Reiseleitung Abhilfe schaffen können, hätte sie das ja vor Ausstellung einer Bestätigung tun können.

    Natürlich muss Abhilfe verlangt werden, um zu Hause Ansprüche stellen zu können. Aber ich meine, die Ausstellung einer Bestätigung bedeutet: Mangel gerügt, Abhilfe verlangt, war nicht möglich --> daher Bestätigung.

    Anders rum: ein Veranstalter wird sich nicht heraus reden können: ja, ja, gemeldet und bestätigt ist der Mangel, nur eine Änderung wollte der Kunde nicht --> warum dann eine Bestätigung? Und noch weiter anders rum: der Veranstalter muss aber schon recht deppert sein, einen Mangel schriftlich zu bestätigen, und sich dann daheim herausreden wollen, er hätte ihn ja beseitigt, aber der Kunde wollte partout nur eine Bestätigung...

    grinst Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Nachträglich Preis erhöht!
    mosaikM mosaik
    1. Ein Reiseveranstalter kann seinen Reisepreis auch nach Ausstellung einer Buchungsbestätigung noch wegen Preisirrtum anfechten.

    2. Die Anfechtung muss unmittelbar nach dem Erkennen dieses Fehlers erfolgen.

    3. Da Buchungsbestätigungen normalerweise automatisch ausgelöst bzw. ausgedruckt werden, ist der Zeitraum einer Arbeitswoche zu hinterfragen, ob zulässig oder nicht

    4. Wie in einer Aussage steht, wurde HP mit AI verwechselt - also ein wahrscheinlich sehr nachvollziehbarer Irrtumsgrund, der diesen Reisevertrag wahrscheinlich wieder aufheben wird.

    5. Auch ein Katalog, der am Markt ist, kann insoferne von einem Veranstalter verwendet werden, als dass er entweder durch ein Einlageblatt oder (was eigentlich der Normalfall ist) durch ein Schreiben an die Reisebüros auf den oder die Preisfehler hinweist. Dies kommt eigentlich bei jeder Neuausgabe von Katalogen vor. Wichtig ist nur, dass ein Kunde vor Abschluss auf diese(n) Fehler hingewiesen wird.

    Wie wir hier lesen, handelte es sich aber um eine Online-Buchung, da liegen dann die Daten vom Online der Buchung zugrunde.

    Ich darf wiederholen, dass der mir bekannte jüngste Fall - Klage auf billigen Preis - mit einer Niederlage des Kunden endete...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Dauernder Bau- und Baggerlärm am Strand
    mosaikM mosaik

    Interessant die Aussage, dass man von Lärm eine Videoaufzeichnung machen kann... 😉

    Nein Scherz beiseite, wenn die Reiseleitung die Unerträglichkeit bestätigt hat, muss auch der Veranstalter etwas zurück zahlen. Die Höhe wird halt strittig sein.

    Lärm kann durchaus ein großer Reisemangel sein und ein Reiseveranstalter haftet trotz aller Unlogik auch dafür, dass es am Urlaubsort urlaubsgemäss ruhig zugeht.

    also, erst einmal abwarten, was der Veranstalter anbietet.

    Allerdings: Eine Entschädigung muss euch erst ab dem Tag gewährt werden, an dem ihr den Mangel bei der Reiseleitung angezeigt habt!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gibt es bald keine Flugtickets mehr?
    mosaikM mosaik

    Es gibt übrigens im Internet eine Möglichkeit, seine Flugbuchung jederzeit anzusehen (bis auf einige Ausnahmen, da es sich um das AMADEUS System handelt, das aber meist auch Record Locators anderer Systeme findet).

    Unter dem Link
    https://www.checkmytrip.com/plnext/XCMTXITN/CleanUpSessionPui.action?SITE=XCMTXITN&LANGUAGE=GB
    gibt man seinen Namen an und die Buchungsnummer und schon hat man alle Daten seiner Buchung am Bildschirm.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Wenn krank im Urlaub - muss der Arbeitgeber die Tage gutschreiben?
    mosaikM mosaik

    Thea11 wrote:
    was ist denn dann eine Reiserechtsfrage, das hat ja wohl auch mit Urlaub zu tun ❓ In welchen Thread hätte ich denn sonst die Frage stellen können?

    Reiserecht - Fragen, die im Zusammenhang mit der gebuchten und erhaltenen Leistung auftreten, Fragen, die sich um Reisebüro - Reiseveranstalter - Hotel - Flug drehen; es gibt ein eigenes Reiserecht

    Ob Krankheit einen Urlaub unterbricht - Arbeitsrecht (was, wenn der "Urlaub" zu Hause verbracht wird...). Das Arbeitsrecht ist ein eigenes Recht.

    Aber ich freue mich natürlich, dass meine Antwort hinterfragt wird. Denn ich denke, das wissen wahrscheinlich wirklich nicht alle.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel überbucht und Ersatzhotel gefällt nicht ich könnte kotzen
    mosaikM mosaik

    Kessi wrote:
    Leider steckt da aber richtig System dahinter und nicht unbedingt ein Versehen.

    Wie so oft im Leben: Kann sein, kann aber auch nur eine Vermutung sein.

    Es wird Reiseveranstalter geben, die eher dazu "neigen", sich "unsauberer" Praktiken zu verschreiben. Die Mehrheit wird das aber aus meiner Sicht heraus nicht als "System" betreiben. Denn auch dieses "System" kann oder kostet Geld.

    Geld bei Reklamationen und Gerichtsverfahren.
    Geld durch verlorene Kunden im nächsten Jahr.

    Ich kann mich hier immer nur wiederholen: Mehr als 20 Mio Deutsche, mehr als 50 Mio. Europäer verreisen zumindest mehr oder weniger pauschal pro Jahr.

    Da wird es zwangsläufig zu Problemen kommen. Denn die Umkehrung, Probleme durch Systeme ausschließen zu wollen, kostete so viel Geld, dass es wiederum unwirtschaftlich wäre, Teile des Ganzen zu betreiben.

    Und zur Wortmeldung, dass er aufgrund der hier gelesen Infos, nun doch nicht mehr pauschal, sondern lieber individuel verreisen möchte: Recht hat er, aber er bleibt manchmal auch trotzdem davon nicht verschont! Denn womit fliegen den schon viele Reiseveranstalter? Genau! Mit jenen "Linien", die die individuel Reisenden auch nützen. Halt direkt gebucht.

    Bei den Hotels mag es ihm, dem Individuellen, vielleicht wirklich besser gehen. Blöd nur, wenn es dann doch den Einen von einer Million (gell!) trifft, blöd deswegen, weil wenn der dann in den USA, in der Südtürkei oder in Australien steht, ohne Hotel - gell, weil halt der doch einem anderen "individuellen" den Vorzug gegeben hat, also weil halt dann der Deutsche oder Österreicher dort steht, ohne Hotel - und - ohne örtliche Vertretung, und - *** blöd - auch ohne irgendwelche Ansprüche wegen vertanem Urlaub und so dann zu Hause, ja, dann ist es für den einen von der Million wirklich blöd. Aber es ist ja nur einer von einer Million, zum Unterschied von Pauschalreisenden, gell, da ist's ja umgekehrt...

    Das ist jetzt natürlich ein Gebrüder-Grimm-Märchen, aber ich wollte aufzeigen, dass es auf allen Ebenen möglich ist, dass was schief läuft. Und jede Ebene, das haben wir hier doch schon mega-oft diskutiert, jede Ebene hat so ihre Vor- und Nachteile, ihre Freunde und Feinde.

    Es sollte aber nicht jeder, na sagen wir, jeder... dritte? fünfte?, Beitrag dazu führen, dass man mit stolz geschwellter Brust verkündigt: Claro, ich bin der ... na, das lass ich jetzt lieber offen, sonst prügelt mich man wieder nieder...

    schmunzelt Peter

    Reiseveranstalter

  • Immer wieder Holiday Jack !!
    mosaikM mosaik

    Ich sehe es eher aus Erfahrung so:
    Wenn jemand etwas Negatives erfahren hat, ist er viel stärker motiviert, dies kund zu tun. Sprich: Negativ hängt man sofort an die große Glocke (da nehm ich mich, Mensch, natürlich auch nicht aus, gell 😉 ).

    Über Positives zu schreiben ist schon "viel schwieriger" und kommt daher seltener vor.

    Das heißt, schreiben z. B. in diesem Forum 50 Leute Negatives über x mag das bedeutet:

    • der ist wirklich schlecht
    • das waren die 50 von 50.000, denen es wirklich schlecht gegangen ist
    • das waren 50 Meckerer
    • das waren 50 Ausnahmefälle
    • das waren 50 Fälle, die durchaus ernst zu nehmen sind, aber im Gesamtvolumen des Veranstalter "normal" sind (man zeige mir jenes Produkt, das von 100.000 gekauft wurde es nicht wirklich 50 Problemfälle gegeben hat!)

    Wenn ich mir hier so die Postings anschaue, gäbe es eigentlich überhaupt keinen "guten" Reiseveranstalter. Alle werden sie mal zitiert: TUI, Gulet, Rewe, Alltours, und die vielen Kleinen...

    Es sollte natürlich immer so sein, dass der Urlaub schön und erholsam verläuft und das wünsche ich auch allen hier

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Wenn krank im Urlaub - muss der Arbeitgeber die Tage gutschreiben?
    mosaikM mosaik

    ist zwar keine Reiserechtsfrage, aber sowohl in Deutschland als auch in Österreich unterbricht Krankenstand den Urlaub. Schon erst recht mit einer ärztlichen Bestätigung.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Zimmerwechsel im Hotel gut überlegen ...
    mosaikM mosaik

    Ob es eine Knatterklimaanlage auf Bali war weiß ich nicht. Sie könnte auch auch nur in den Augen des Kunden schlecht gekühlt haben, was man nicht unbedingt bei einer Erstbesichtigung erkennen könnte.

    Gleiches gilt für Zimmer in Deutschland: vielleicht ist es erst in der Nacht laut oder die Küche stinkt erst ab 22 Uhr herauf... Alles Mängel, die dann nicht mehr der Reiseveranstalter oder der Hotelier zu vertreten hätte, sondern eine "freiwillige" Entscheidung vom Kunden war!

    Der Reiseverstalter hat nur das zu vertreten, was er versprochen hat und was - in diesem Urteil - im ersten Zimmer voll und ganz auch erfüllt war.

    Wir unterscheiden somit subjektive "Mängel" des Kunden und die "objektiven" Verpflichtungen des Reiseveranstalters

    meint aus Erfahrung
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Abzocke bei Tuifly in Antalya
    mosaikM mosaik

    Das Grundproblem liegt wohl darin, dass viele Jahre die stets geltenden Bestimmungen immer sehr lasch gehandhabt wurden. Es gab schon immer Vorschriften bzgl. Freigepäck und Größe und Anzahl des Handgepäcks.

    Erst jetzt in Zeiten, da die reinen Flugpreise relativ niedrig sind, suchen Fluglinien "Zusatzeinnahmen", die, sage ich einmal, legal sind, aber bei der breiten Masse der Passagiere bisher nie angewendet wurden.

    So, nun waren wir es gewohnt viele Kilos in und vom Urlaub heimzuschleppen (Gepäck-Kilo, nicht Körper-Kilo, gell!) ohne dass jemand daran Anstoß genommen hätte.

    Jetzt aber, wo es streng(er) kontrolliert wird, fällt es eben auch vermehr auf.

    Und dazu kommt, dass wir immer weniger gewohnt sind, etwas durchzulesen. Nun ist es aber so, dass viele Dinge als vereinbart gelten, wenn sie irgendwo stehen und man das "irgendwo" zur Kenntnis genommen hatte (z. B. durch die Unterschrift unter den Reisevertrag oder durch die Bezahlung des Flugticketpreises).

    Natürlich höre ich jetzt vereinzelt Aufschreie: Ich kann doch nicht alles lesen, was mir so im Alltag hingehalten wird!

    Ob man es lesen kann oder nicht, möchte ich hier nicht beurteilen. Aber es wird fast immer Bestandteil des Kaufs, des Erwerbs usw. Und als Erwachsener gibt es dann keine Ausrede...

    Meint
    Peter

    Airlines

  • Alitalia - große Fragezeichen ???
    mosaikM mosaik

    Zunächst einmal, ist ALITALIA was Service usw. anbelangt genauso gut oder genauso schlecht wie viele andere Airlines. Will heißen, die Flüge, die ich mit ALITALIA seit etwa 1986 geflogen bin, waren in Ordnung.

    Dass es der Airline schlecht geht, ist mindestens 10 Jahre Fakt.

    Und jüngste Spekulationen sagen, dass die abgesprungenen Käufer auf die Auflösung und oder Konkurs der Linie nur warten, um diese dann günstig, ohne Schulden erwerben zu können. Allerdings kann es dann mit hoher Wahrscheinlichkeit sein, dass bereits gekaufte Tickets ihre Gültigkeit verlieren und man mehr oder minder um sein Geld stirbt.

    Aber nach dem Aus von Swissair, SABENA usw. ist keine Airline mehr sicher was ihr "Leben" anbelangt... LTU... usw.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Gibt es bald keine Flugtickets mehr?
    mosaikM mosaik

    noch so ein Beispiel: was macht unser Ausgangsposter, wenn er eine Pauschalreise bei seinem Reisebüro gebucht hatte, aber mit Linienflügen im Package?

    Dann is auch nix mit CC, gell! 😉

    nochmals grinsend Peter

    Airlines

  • Gibt es bald keine Flugtickets mehr?
    mosaikM mosaik

    chriwi wrote:
    Austrian Airlines:
    "Die Bordkarte ist bei Vorweis der Kreditkarte am Check-In verfuegbar."

    Qatar Airways:
    The credit card used for payment must be presented at time of check-in or when collecting the tickets.

    Ich mag dann nicht nicht am Check In diskutieren, und denen erklären, dass mir ein Experte f. Reiserecht aus dem Internet und ein Rumreisender versichert hätten, es ginge auch ohne CC. 😛

    ...und was machst du oder ich, wenn die Bezahlung von der Firmen-CC deines oder meines Chefs abgebucht wurde? Die hast du ja auch nicht dabei! Und ich kann ein ETIX von meinem Reisebüro auf Rechnung erhalten haben... Dann is auch nix mit der CC.

    Weder Austrian noch Quatar Airways können und dürfen dir den Transport verweigern, wenn du dich mit einem gültigen Identitätsnachweis (Führerschein zählt allerdings nicht dazu) ausweist!

    Du sollst ja auch nicht streiten. Das habe ich schon verstanden. Und wenn du mit deiner CC bezahlt hast, ist es auch kein Problem.

    Aber generell gilt: Die Person, die im electronic ticketing (ETIX) vermerkt wurde, muss sich ausweisen können.

    Wollte das nur nochmals klarstellen, damit sich jetzt niemand in die Hose macht, wenn seine Firma ihn mit einem von der Firma bezahlten Ticket auf den Weg macht und nicht die "Bezahlungsart" dabei hat...

    grinst
    Peter

    Airlines

  • Gibt es bald keine Flugtickets mehr?
    mosaikM mosaik

    Gemäß den IATA Vorschriften muss man bei papierlosem "Ticket" sich AUSWEISEN, also seine IDENTITÄT nachweisen. Nicht aber die Zahlungsweise (was bei Firmenkreditkarten, was wenn man den Flug geschenkt bekommen hat...).

    Günstig wäre natürlich, wenn man den Buchungscode (PNR-Code) mit dabei hat. Aber nicht unbedingt vorgeschrieben.

    Meint Peter

    Airlines

  • LTU-Card und kein nutzen mehr?
    mosaikM mosaik

    Ob man eine Karte nur deshalb kündigen und einen möglichen Teil zurück verlangen wird können, hängt wohl von der Ausschreibung der Karte ab.

    Hat die Karte nur Vorteile bei Langstrecke oder nur Vorteile bei Kurz- und Mittelstrecken versprochen, wäre eine Kündigung bei Auflassung des entsprechenden Streckennetzes durchaus richtig.

    Gibt es aber KEINE derartige Einschränkung beim KAUF/ERWERB der Karte, also gültig für alle Strecken, wird man sich nicht darauf berufen können, nur den einen oder anderen Teil nützen zu wollen.

    Meint
    Peter

    Airlines

  • Streik bei LTU?
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    KaGu wrote:
    Vielleicht kommt dieser Laden (LTU) dann mal wieder auf den Boden der Tatsachen, und kümmert sich bei den Flügen auch mal um die Gäste in einem angemessenen Rahmen.
    Oder Sie müssen erst Pleite gehen und entlassen werden um zulernen (Piloten genauso wie die Saftschubsen).

    Aber das ist eben die Marktwirtschaft.
    Was solls.
    Es gibt ja noch genug Fluglinien.

    a) wenn die LTU in Konkurs ginge, wird sie sich gaaaanz sicher um die Leute am Boden kümmern.... 😄 😄

    b) wenn man Pleite ist, gibt's net wirklich viel zum Dazulernen...

    c) du, das mit den Saft... ist frauenfeindlich, das lese ich fei gar net gern!

    d) es wird dann hoffentlich nicht mehr viele Fluglinien geben, und die sollen dann teurer werden, dann tät sich das viele Fliegen regulieren und das Gejammer a bisserl aufhören!

    Meint
    Peter

    Airlines

  • Streik bei LTU?
    mosaikM mosaik

    Streik ist keine höhere Gewalt und fällt daher unter die Entschädigungspflicht gemäß Fluggastverordnung.

    Geld für das Ticket zurück und Alternativflug buchen ist eine Lösung.

    Bei Konkurs einer Fluglinie gibt es keine gesetzlichen Haftungen. Noch nicht. Da stirbt man dann um seinen Ticketpreis, gell!

    Bei Buchung über einen Reiseveranstalter ist die Transportfrage Sache vom Reiseveranstalter. Man hätte da Gewährleistungsansprüche (wäre ein Mangel, wenn man länger als fünf Stunden warten müsste) und könnte aufgrund der Fluggastverordnung u. U. Entschädigungszahlung verlangen --> aber nicht vom Reiseveranstalter, sondern NUR von der Fluglinie und wenn's die nicht mehr gibt... gell, dann sind wir wieder am Anfang!

    Meint Peter

    Airlines

  • Gibt es bald keine Flugtickets mehr?
    mosaikM mosaik

    Die IATA ist zuständig für Linienflugtickets.

    Charterflugtickets unterliegen nicht den strengen IATA-Bestimmungen, da sie von jeder Fluglinie selbst abgerechnet werden.

    Linienflugticket: Ausstellung bei einem Reisebürot --> ein "Teil" geht an die Fluglinie, ein "Teil" geht an das "clearing house" der IATA, die dann mit der Fluglinie abrechnet, ein "Teil" geht an die Fluglinie zur Kontrolle.

    Beim Papierlosen Ticket, dem so genannten ETIX, gehen die "Teile" per Computer/EDV/Internet/Mail an die verschiedenen Stellen und werden nie ausgedruckt.

    Beim Charterflug "sagt" die Fluglinie zum Veranstalter: Gell, kannst jetzt 20 Plätze haben und ich schick' dir darüber a Rechnung. Was du damit machst ist uns wurscht. Und der Reiseveranstalter will der guten Freundschaft wegen, nein, eher der Kontrolle wegen, ein bisserl Papier dem Kunden geben. Dieses "Papier" sammelt aber nicht die Fluggesellschaft ein, sondern das Abfertigungspersonal am Flughafen (das KANN von der Fluggesellschaft sein, ist aber meist vom Flughafen angestellt oder noch schlimmer, der Flughafen "lässt auslagern" und stellt fremdes Personal zur Abfertigung ab).

    Und dieses Personal sammelt die Flugabschnitte im Namen des Reiseveranstalters ein.

    Den Buchstaben des Gesetzes nach bräuchten weder Linienflug- noch Charterfluggäste a Papierl, denn wer auf der Passagierliste der Fluggesellschaft steht hat das Recht transportiert zu werden. Der schriftliche Nachweis ist nicht gesetzlich notwendig!.

    Gell, so schaut's aus!

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Hotelüberbuchung 3 Tage vor Abflug bekannt gegeben
    mosaikM mosaik

    ADEgi wrote:
    und Annahme des neuen Angebots vorbehaltlich Rechtsmittel und Reklamation.

    Lieber Berhold, du meinst sicher oder Annahme....

    Aber wenn man eine Alternative VOR Abflug annimmt, hat man keine Ansprüche aus dem alten Vertrag mehr! Nur Anspruch auf Gewährleistung, dass das neue - das Ersatzhotel - auch die Leistung/Ausstattung erbringt, die einem eben beim Ersatzhotel angeboten wurde!

    Selbstverständlich bleiben die Gewährleistungsansprüche im neuen, im Ersatzhotel erhalten.

    Das heißt:
    Altes Hotel: 4 Sterne, großer Pool, Abendbuffet, eigener Strand
    Neues Hotel: 4 Sterne, kleiner Pool, Dreigang Abendessen, eigener Strand

    Dies akzeptiert man. Dann kann man NACHHER NICHT Buffet! reklamieren!!! Man hat VORHER dem Ersatzhotel mit Dreigang Menü zugestimmt.

    Man kann aber sehr wohl beim Fehlen auch des kleinen Pools eine Reisepreisminderung verlangen. Wie natürlich Preisunterschiede zwischen gebuchtem und Ersatzhotel zurück bezahlt werden müssen bzw. bei Mehrkosten, diese NICHT vom Veranstalter verlangt werden dürfen.

    Man kann nur VORHER vom Vertrag zurücktreten (NICHT stornieren!), da dieser nicht vom Reiseveranstalter erfüllt werden kann. DANN hätte man Ansprüche auf Schadenersatz und oder vertanen Urlaub. Und nur dann!

    Also gut überlegen, ob man Alternative annehmen will oder nicht.

    Meint
    Peter

    Archiv

  • Transportschaden - Koffer kaputt auf Hinflug
    mosaikM mosaik

    holzwurm wrote:
    die Angelegenheit einem Anwalt (Vorrausetzung: Rechtschutzversicherung) übergibt.

    Nu, das versteh ich aber jetzt net ganz: was hat eine Rechtschutzversicherung mit einem Anwalt und dem Fall zu tun? 😉

    Entweder ich meine im Recht zu sein, dann nehme ich mir einen Anwalt mit oder ohne Rechtschutzversicherung. Oder ich will mir ein Körberlgeld verdienen und habe Schiss, noch mehr Geld zu verlieren und schicke jetzt meine Versicherung vor ("is eh sinnlos, aber es kostet mich nix...").

    Mal grundsätzlich: eine Bearbeitungsfrist von 14 bis 21 Tage würde ich sowohl Fluglinien als auch Reiseveranstaltern in der Hochsaison einräumen. Ein weiteres Schreiben wäre es mir auch noch wert, bevor ich dann einen Anwalt (mit oder ohne ...) einschalten würde.

    Aber DAVOR würde ich noch über den Wert nachdenken: kostet mich ein neuer Koffer sagen wir € 200.-- und ich muss jetzt zwei oder drei Mal zum Anwalt fahren, vielleicht noch a bisserl was zu Papier bringen, und dann drei Monate bis zum zweiten Verhandlungstermin warten, bei dem sich die Anwälte vergleichen (ich bekomm den Koffer, aber zahl den Anwalt - mit Rechtschutzversicherung bin ich dann im Vorteil, bis zur nächsten Prämienerhöhung, ansonsten ... 😄 )

    Meint
    Peter

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