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Aktuell

  • EU-Gericht: Airlines dürfen steuerfrei tanken
    mosaikM mosaik

    Die Steuerbefreiung von Kersoin stellt keine unzulässige Beihilfe für Fluggesellschaften dar. Das hat das Europäische Gericht in erster Instanz in Luxemburg heute entschieden. Die Steuerbefreiung entspreche dem gültigen europäischen Recht und sei internationale Praxis, so die Begründung der Richter laut einer AFP-Meldung.

    Infos http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,409899,00.html

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Styrian Spirit in Konkurs
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    @bierdigger

    ... dann sollen's aber auch diese Köpfe bezahlen und net alle...

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Evakuierungstest A380 in Hamburg erfolgreich verlaufen!
    mosaikM mosaik

    Ich nehme einmal an, der Grund liegt darin, dass alle bisherigen Bestellungen für maximal 550 Personen vorliegen.

    Und da ich (noch) nicht weiß, ob dieser Test für die Zulassung notwendig ist oder ein sozusagen interner Test für die Leistungsfähigkeit ist, ist ein Schluss weshalb für mich nicht möglich.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Evakuierungstest A380 in Hamburg erfolgreich verlaufen!
    mosaikM mosaik

    am 26. März fand in einer Halle von Airbus Hamburg der zur Zulassung als Verkehrsflugzeug notwendige Evakuierungstest bei einem A380 statt.

    873 Personen, also die Maximalbestuhlung, waren an Bord der Maschine, die in einem abgedunkelten Raum stand. Die Testpersonen wussten nicht, welche der 16 Notausstiege sich öffnen werden.

    Vorgeschrieben zur Zulassung ist eine Evakuierung binnen 90 Sekunden. Geschafft wurde diese Übung in bereits 78 Sekunden und zwar über nur acht sich öffnenden Notrutschen linker Seite, eine davon auch über den Tragflügel.

    Somit mussten durchschnittlich 109 Personen pro Notrutsche das Flugzeug verlassen - alle 0,7 Sek. eine...

    Die Aktion, bei der es einen Oberschenkelbruch und weitere 33 Leichtverletzte gab, wurde mit Infrarotkameras aufgezeichnet und von Vertretern der für die Zulassung notwendigen Luftfahrtbehören und -stellen beobachtet - und für gelungen befunden.

    Der nächste Test wird dann mit etwa 450 Passagieren an Bord im Sommer über die Bühne gehen: Test der Klimaanlagen und für die Passagiere notwendigen sonstigen Serviceeinrichtungen.

    Quelle: fvw jüngste Ausgabe

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Vorsicht bei Internet-Buchung
    mosaikM mosaik

    "Pit" wrote:
    Zum Abschluss:
    Da der Flug mit AirBerlin durchgeführt wird, greift wohl meine AB-Press-Card. Over and out.

    ... ja, dann verstehe ich die ganze Aufregung aber erst recht nicht... wo liegt dann dein Problem??????????????????????????

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorsicht bei Internet-Buchung
    mosaikM mosaik

    "Pit" wrote:
    ...nicht zur Nachahmung empfohlen..

    Leider ist mir bei meiner allerersten Buchung über holidaycheck.de...ein kleiner Fehler unterlaufen, der mich nun 30 Eurokosten wird...

    ...Wie gesagt: Allererste Buchung bei der Holiday Check AG und zugleich die allerletzte...

    ... von HC: "... das System kann nicht erkennen, wenn die Reihenfolge der Namen nicht eingehalten wird..."...

    ...Also aufgepasst: Das Reisebüro Holiday Check AG prüft die Eingaben nicht auf Plausibilität. Das bei mir gegenüber residierende TUI-Reisebüro hätte sofort ... aber was solls...

    ..Flüchtigkeitsfehler nach einem 10-Stunden-Arbeitstag werden knallhart bestraft...

    Das klingt aber schon anders, als du in deinem letzten Posting nun gerne sagen möchtest.

    Ich möchte mich jetzt nicht weiter vertiefen, in die Weiterleitung und Umsetzung von Daten in verschiedene Computersysteme.

    Auch mir passieren Fehler in meiner Arbeit und dafür muss ich genauso unseren Kunden gegenüber gerade stehen, wie ich verlange, wenn ein Kunde einen Vorgang auslöst, der lt. AGB zur Zahlung einer Gebühr verpflichtet, dieser Vereinbarung dann auch nachkommt.

    Warnung ist schon gut - aber die Formulierung wäre vielleicht so besser:

    WARNUNG vor Internetbuchungen nach einem langen Arbeitstag!
    Denn da passieren einem Fehler, für die man selbst gerade stehen muss!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Styrian Spirit in Konkurs
    mosaikM mosaik

    Der Konkurs (die Insolvenz...) von Styrian Spirit, so kann man hinter vorgehaltener Hand hören, war ein politisch motivierter Mord.

    Sprich: die jeweiligen Landesregierungen der Bundesländer, denen diese Fluglinie zahlungswillige Touristen und Geschäftsleute bescherten, versprachen "Rettung" - aber es kam nix.

    Er war aus österreichischer Sicht nicht vorhersehbar und ich meine, auch nicht notwendig. Aber Lippenbekenntnisse sind vor allem im Mozartjahr bei uns an der Tagesordnung.

    Schließlich zahlt die Stadt Salzburg einer Künstlergruppe 1,3 MILLIONEN Euro für ein paar Kunstwerke: ein ausrangierte Großraumhubschrauber wird verkehrt, auf den Rotoren liegend, "Zu Füßen" des Mozart-Denkmals Gleichnamigen "als Geschenk" präsentiert; ein "Bauzaun" soll im Mirabellgarten die Touristen trennen und von einem alten Stadttor wird ein **** mit Müll und Fäkalien herunter hängen und noch so ein paar Sachen...

    Schließlich hat eine Bank in Österreich ZWEI MILLIARDEN Euro in den letzten Jahren in karibischen Sand gesetzt und zahlt u. a. einem dafür verantwortlichen "Manager" 3,8 Millionen Rente!!!

    Was sind da kolportierte € 44 Millionen Verlust bei Styrian?
    ... 152 verlorene Jobs
    ... Steuergelder in Millionenhöhe (Salzburg-Airport warter auf 1 Mio Euro, der Grazer Flughafen auf 3 Mio Euro - jeweils nicht bezahlte Gebühren).

    Die Nicht-Absicherung der Kundengelder bei Flugbuchungen direkt bei den Linien stellt seit Jahren ein ärgerliches Faktum in der EU-Rechtswelt dar und es gab schon verschiedentliche Ansätze, dies zu ändern. Ist aber noch nicht.

    Buchung Flug direkt - keine Absicherungspflicht
    Buchung Pauschalreise --> Veranstalter ist für den Flug verantwortlich, ohne dafür Mehrkosten verrechnen zu dürfen.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Vorsicht bei Internet-Buchung
    mosaikM mosaik

    Schön schreiben!!! @emdebo!! Schwarzer ....!!! 😄

    Grüße
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Vorsicht bei Internet-Buchung
    mosaikM mosaik

    zunächst einmal denke ich, dass man hier dem Anbieter keinen Vorwurf machen wird können.

    Die Eingabefelder sind definiert.
    Es gibt eine Buchungsbestätigung.
    Der Anwender gibt selbst zu, kundiger Internetbucher zu sein
    und volljährig

    Somit muss akzeptiert werden, dass Eingabefehler und das Unterlassen des Lesens einer Bestätigung zu den persönlichen Risiken zählt und nicht einem Anbieter zugeordnet werden kann.

    Auch eine Umbuchung löst einen Arbeitsvorgang aus, der Kosten hervorruft...

    Ich bin mit holidaycheck weder verwandt, verschwägert oder in sonst einem finanziellen Verhältnis - aber so wie der Vorgang hier beschrieben ist, sehe ich den Vorgang von holidaycheck korrekt.

    Ich möchte auch jetzt keine Emotionen wecken - jedoch sind Kosten nach ausgestellten Tickets Handelsbrauch, also auch von Gesetz wegen her nicht unbillig oder gegen Treu und Glauben. Also wie man es wendet oder dreht, diese Sache wäre zu hoher Wahrscheinlichkeit bei jedem anderen Anbieter ebenso gelaufen.

    Meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Bucher-Glückshotel
    mosaikM mosaik

    @divekathi

    ich verstehe schon, dass ihr Urlaub machen wolltet und Tauchgänge euer Wunsch war.

    Aber dem Grunde nach muss ich @Thorben-Hendrik recht geben:

    Der Gesetzgeber hat seit einigen Jahren ausdrücklich die Pflicht an die Reiseveranstalter erlassen, dass sie ihren Kunden Telefonnummer und Adresse vom örtlichen Partner - Reiseleitung mit auf die Reise geben müssen. Eben um sofort sich in Verbindung setzen zu können, wenn was nicht so läuft, wie es soll.

    Informiert man die Reiseleitung aber erst Tage später, so kann man eine Entschädigung erst ab dem Zeitpunkt der Information vom Veranstalter verlangen.

    Bietet der Veranstalter einen Umzug an und lehnt man diesen ab, so hat man keine weiteren Ansprüche mehr gegenüber den Veranstalter.

    Geschickt wäre in diesem Fall zumindest noch gewesen, trotzdem umzuziehen und die Kosten für den entfallenen Tauchgang als Schadenersatz vom Veranstalter nach Rückkehr zu verlangen. Darüber hinaus wäre einem ein Prozentsatz an Entschädigung für den Umzugstag zugestanden.

    Es ist halt so, dass man zwar Rechte hat, nimmt man sie aber nicht wahr oder verwirkt sie, dann ist der Veranstalter eben aus dem Schneider.

    Man muss das auch so sehen: wenn jemand einen Reisevertrag unterzeichnet, ist es vom Gesetz her dem Konsumenten auch zumutbar das zu kennen / lesen / zur Kenntnis zu nehmen, was einem der Veranstalter aufgrund von gesetzlichen Vorschriften schreibt - mitgibt usw.

    Verständlich, dass man im Urlaub sich nicht ärgern und mit solchen Dingen rumplagen möchte. Aber auch hier gilt das alte Sprichwort: Unwissenheit schützt nicht vor "Strafe" (--> Pech).

    Also, lieber Thorben-Hendrik, sei doch nicht immer so grob mit den Hilfesuchenden, die dich noch nicht kennen - WIR kennen ja deine rauhe Schale und den weichen Kern schon...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Kurztrip nach Italien
    mosaikM mosaik

    Oberitalien... da gehört aber weder Florenz noch Rom dazu...

    Oberitalien...
    die Seen: Lago Maggiore, Orta-See, Como See, Iseo See und Garda See - alle zu empfehlen, allerdings rund um den Como-See - Como und Mailand extrem viel Verkehr
    die Städte: Mailand, Parma, Modena, Bologna, Ferrara, Verona, Vicenza, Padua, Venedig, Udine, Triest
    die Strände: Grado, Lignano, Bibione, Caorle, Jesolo, Chioggia (Sottomarina), die Strände von Ravenna, Cervo und Cesenatico und Rimini
    die Berge: Dolomiten, Ausläufer der Alpen, Apennin
    die Thermen: Abano, Montegrotto, Galzignano, Salso Maggiore Terme,
    die Kleinode: Spilimbergo, Treviso, Asolo, Bassano, Mantua, Cremona

    und noch vieles vieles mehr...

    Gruß
    Peter

    Italien allgemein

  • Toskana-Tipps für Frühsommer 1 Woche
    mosaikM mosaik

    für die Nordtoskana: Montecatini Terme und für die Südtoskana Chianciano Terme als Standort(e).

    Besser von einer oder maximal zwei Unterkünften aus die Region erkunden, als jeden Tag Zimmer wechseln.

    Gruß
    Peter

    Italien allgemein

  • Buchungsproblem bei Türkeiurlaub!!
    mosaikM mosaik

    was mir an dieser Sache nicht ganz klar ist: der Gesamtpreis wird ja üblicherweise VOR einer ENDBESTÄTIGUNG des Kundens angezeigt. Oder war das in deinem Fall anders?

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mietwagen Preischeck Südeuropa
    mosaikM mosaik

    man unterscheide also:

    a) Angebote von Reiseveranstaltern
    b) Angebote von Autovermietern in Deutschland
    c) Angebote von Autovermietern am Zielort

    Letzteres wird halt rechtlich vielleicht a bisserl problematisch bzw. was, wenn man dann vor Ort erfährt, dass dies und jenes NICHT im angegebenen Preis inkludiert ist...?

    Ansonsten decken sich die in diesem Artikel beschriebenen Umständen mit meiner persönlichen Erfahrung.

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • hier Link zur Black List Fluglinien Stand 22.3.06
    mosaikM mosaik

    die erste veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die nicht nach von EU-Staaten fliegen dürfen

    http://europa.eu.int/comm/transport/air/safety/doc/flywell/2006_03_22_flywell_list_en.pdf

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Beschwerde an Reiseveranstalter
    mosaikM mosaik

    Liebe Katja74,

    binnen vier Wochen nach Ende der zu beanstandenen Leistung muss diese schriftliche Reklamation erfolgen - vier Wochen!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchung aus Sonderkatalog Costa-Kreuzfahrten
    mosaikM mosaik

    Hallo Jürgen,

    da wir zwei ja so ziemlich von Anfang an in Kontakt waren und ich als Österreicher erst recht das Schneechaos und Problem mit der Anfahrt verstehe, freue ich mich umsomehr, dass es geklappt hat.

    Ich zitiere aber nicht den Murphy in diesem Zusammenhang, sondern die Vorsehung. Es kommt alles so, wie es irgendeine uns unbekannte Macht für uns vorgesehen hat. Aber nicht in dem Sinne, dass wir nichts daran ändern können, sondern genau das Gegenteil: ist das, wofür wir kämpfen "gut" "positiv", dann wird es uns auch gelingen zu erreichen!

    In diesem Sinne weiterhin viel Freude mit allem, was ihr euch vornehmt!

    Herzliche Grüße aus dem Salzburger Land, wo wir endlich über die Schneeverwehungen drüber schauen können...

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugverschiebung Condor
    mosaikM mosaik

    @emdebo
    und genau die Garantie traut sich aber keiner zu geben, weil er von so vielen fremden Personen und Einflüssen abhängig ist.

    Ein Streik der Fluglotsen in X hat zur Folge, dass halb Europa in der Luft hängt. Nun hat aber die Fluglinie Y keinen Einfluss auf diese Lotsen...

    Und Reiseveranstalter wieder sind bei manchen Fällen wieder froh, dass Airlines (noch) flexibel sein können. Bei Rotationspreisen von vielleicht € 50.000.-- überlegt jeder, ob er fliegt oder nicht.

    Im Grunde verfolgt ja die Fluggastverordnung deine Idee (siehe auch die erfolglose Klage beim EuGH). Nur - wie beweist man, dass es nicht eine Sicherheitssache war?

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Flugverschiebung Condor
    mosaikM mosaik

    Gleich mal vorweg: jeder geschlossene Reise- oder Beförderungsvertrag ist ein Werk-, Reise- oder Beförderungsvertrag.

    Ob dabei ein Fixvertrag vorliegt, muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden.

    Aber einmal von diesen rechtlichen Spitzfindigkeiten abgesehen: sie wurden schon angesprochen, die vielen möglichen Gründe, weshalb es zu einer Verschiebung kommen kann.

    Doch schauen wir uns kurz mal die Entwicklung des Ferienfliegers an:

    1980
    man war froh, direkt von den großen deutschen Flughäfen zu den größeren Ferienzentren an einem bestimmten Wochentag fliegen zu können.

    1990
    aufgrund von der rasanten Entwicklung im Flugtourismus drängten immer mehr Anbieter auf den Markt. Gleichzeitig wurden die Konsumenten immer mündiger und verlangten nach immer genaueren Informationen (z. B. der Abflugsdaten).

    1995
    es war Standard, bei der Katalogproduktion - ein Jahr im voraus! - Flugzeiten anzuführen (und vielleicht sogar damit zu werben)

    2000
    ein immer strengeres Reise- und Beförderungsrecht sollte die Fluganbieter zu mehr Sorgsamkeit zwingen

    2005
    diverse neue Bestimmungen sollten weiter auf die Fluggesellschaften einwirken zur Qualitätsverbeserung

    2006
    ...aber all das täuscht nicht darüber hinweg, dass Fluglinien immer mehr zu wirtschaftlichen Überlegungen gezwungen werden. Und einerseits mit (falscher?) Werbung mehr Passagiere anlocken wollen, andererseits oft ganz banale Gründe sie an der korrekten Durchführung hindern.

    2007
    ... wird also unter Garantie weiter gestritten werden (müssen), ohne dass sich wirklich viel ändern wird.

    Auch das ist EU-(Politik)

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Verspätung
    mosaikM mosaik

    Bitte begreift doch endlich einmal, dass die Karibik nicht hochtechnologisiertes Mitteleuropa ist! Das ist nach wie vor und trotz allem Tourismus Entwicklungsland. Da gehen die Uhren einfach anders.

    Dort zu erwarten, dass jemand ausruft: Um 10 Uhr am Schalter 12 werden den Expertengutachten verlautbart - ist schlichtweg eine falscher Erwartungshaltung.

    Und selbst wenn man nur die gängigsten Ersatzteile aller dorthin fliegenden Maschinen lagern würde - es ist einfach zu viel. Nicht umsonst gibt es beispielsweise auch nicht auf jedem Flughafen Wartungshallen für Maschinen. Salzburg z. B. hat KEINE - technische Reparaturen können nur in Wien oder München durchgeführt werden.

    So ist es eben und das sollte man einfach im Kopf haben, wenn man fast am anderen Ende der Welt Urlaub macht.

    Das hat nichts mit Unverständnis unsererseits bzgl. des Problems zu tun.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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