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  • Katastrophe Urlaub in der Türkei Side
    mosaikM mosaik

    ich darf wieder einmal daran erinnern, dass

    a) Internet-Hotelberurteilungen im Verhältnis zur tatsächlich gereisten Personenanzahl in einem Hotel sicherlich nicht repräsentativ sind...

    b) Internet-Hotelbeurteilungen teilweise auch sehr stark subjektiv gefärbt sind

    c) meist Negatives viel schneller und dramatischer mitgeteilt wird, als Postives sprich zufriedene Urlauber sehen wesentlich seltener Anlass ihre Zufriedenheit anderen mitzuteilen

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Katastrophe Urlaub in der Türkei Side
    mosaikM mosaik

    "frasquito" wrote:

    1. Das Badezimmer war voller Schimmel
    2. Die Tür im Bad total abgemodert (morsch)
    3. Teppich im Zimmer sehr verschmutzt und feucht
    4. Sofa defekt
    5. Sessel defekt

    --> ja Reisemängel, müssen von der Reiseleitung schriftlich bestätigt werden

    1. Am 4. Tag war der Fernseher defekt ( nur Ton, kein Bild)

    --> nicht unbedingt ein Reisemangel

    1. Essen ohne Abwechslung, Reste wurden am nächsten Tag wieder aufgewärmt, und dies selbst bei Pilzgerichten!!!

    --> wahrscheinlich kein Reisemangel, hängt von der Hotelkategorie und vom bezahlten Preis ab, sowie bei einer Gerichtsverhandlung von der GENAUEN Beschreibung der EINTÖNIGKEIT und des BEWEISES des Aufwärmenes (da gibt es schon Urteile dazu!).

    1. Gläser waren immer warm, dafür wurden die Getränke nicht gekühlt

    ---> kein Reisemangel, dazu gibt es keine Rechtsvorschriften...

    1. Klimaanlage hatte am 23.08.05 stark getropft ( Unser Zimmer war ein Feuchtbiotop) Fotobeweis liegt vor

    --> Reisemangel

    1. Danach wurden wird zu Unrecht beschuldigt den Fernseher beschädigt zu haben

    --> da ich nicht dabei war, kann ich zu diesem Punkt nichts sagen...

    1. Pool hat sehr stark nach Chlor gerochen, das Wasser im Pool war trüb

    --> kein Reisemangel, ist durchaus üblich

    1. An der Poolbar waren die Getränkegläser warm, und von dem Kellner fast immer oben angefasst (Zigarettengeschmack).

    --> kein Reisemangel...!

    1. Das Wasser im Kinderbecken war milchig

    ---> kein Reisemangel

    1. Das Meer war eine Kloake, überall Unrat, im Wasser menschlicher Kot und sonstige Fäkalien, sogar ein alter Autoanhänger war im flachen Wasser in Strandnähe. Das Wasser war selbst bei Windstille so trübe, dass man schon nach wenigen Metern den Boden nicht mehr sehen konnte. Die Abwasser der Hotels werden direkt am Strand ins Mehr geleitet.
    2. Der Strand war ebenfalls voller Fäkalien

    --> das war ein Side-Problem im letzten Jahr, ist aber nicht im Haftungsbereich des REiseveranstalters!

    und gebrauchter Hygieneartikel (Kondome, Tampons etc.)
    16. Im Speisesaal hat es sehr stark und ekelhaft gestunken
    17. Die Kellner ließen viel zu Wünschen übrig, waren sehr aufdringlich und unverschämt

    ---> es wird zu beweisen sein, dass stark und ekelhaft gestunken hat, denn jeder Mensch empfindet (fremde) Gerüche u. U. anders.
    Ebenso der Ausdruck "ließ zu wünschen übrig" wird zu beweisen sein und was "aufdringlich und unverschämt" bedeutet, ebenso. Zu berücksichtigen wird sein, die grundsätzliche Macho-Art der Türken.
    Ich sehe hier je nach Beweisbarkeit u. U. einen Reisemangel

    1. Die Animation war penetrant und unverschämt. Hotelgäste, die nicht am Animationsprogramm teilnehmen wollten wurden einfach mit den Sonnenliegen in den Pool geworfen.

    --> hängt von der Hotelausschreibung ab, ob man damit rechnen musste oder nicht; Frage: konnte man nicht wo anders liegen oder war der Pool-Bereich der einzige Bereich im Hotelgelände?

    Meine Tochter wollte nach dem 4. Tag zurück nach Deutschland, mein Sohn lag mit Fieber im Bett, und wollte nicht mehr in den Speisesaal wegen des starken Gestanks.
    Meine Familie und ich hatten nach einem Tag im Corolla Hotel Durchfall und Ekelgefühl, am 3. Tag waren wir alle beim Arzt ( 73 € + Medikamente )

    --> Erkrankungen im Mittelmeerraum müssen nicht unbedingt auf schlechte Qualität eines Essens zurückgehen. Es ist sehr natürlich, dass Mitteleuropäer auf Hitze, andere Kost und Gewürze, sowie vielleicht übermäßiger Nahrungsaufnahme bei ungewohnter Hitze erkranken können. Auch hier wird der Nachweis zu erbringen sein, dass dies ausschließlich auf verdorbenes Essen im Hotel zurück zu führen ist.

    weil wir in ein anderes Hotel gezogen sind ( von der Reiseleitung ausgesucht)

    --> aufgezeigte Mängel können bis zum Zeitpunkt des Umzuges selbstverständlich als Reklamation geltend gemacht werden. Wobei eine eventuelle Entschädigung ab dem Zeitpunkt der Reklamationsmeldung bei der Reiseleitung fällig ist (Meldung am 6. Tag - Anspruch ab dem 6. Tag und vorher: Pech).

    Alles in allem ohne Details wie Preis zu kennen und das Hotel im Internet angesehen zu haben, mag hier eine Entschädigung von 15 - 25 Prozent für die Tage ab Meldung bis Umzug zustehen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Frage zu Hotelrecht: Darf ich Gast übernachten lassen?
    mosaikM mosaik

    ... da gibt es ein interessante Buch von Coelho "11 Minuten"...
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Falsche Hotel gebucht, gibts Geld?
    mosaikM mosaik

    Hotel A sollte gebucht werden
    Hotel B wurde gebucht
    Buchungsbestätigung für Hotel B wurde unterschrieben
    rechtskräftiger Vertrag

    Fehler lag beim Reisebüro
    Kontrollmöglichkeit hätte der Kunde beim Unterschreiben gehabt

    Kontrolle war nicht möglich, weil beide Hotels gleich heißen und nur an Hand der EDV-Codierung zu unterscheiden gewesen waren.
    Reisebüro hat Fehler erkannt
    Dann steht einem kostenloses Rücktrittsrecht zu und Reisebüro muss schauen wie sie es mit den Kosten regelt

    Aber Anspruch auf Nachlass auf gebuchtes Hotel B hat man nicht...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Mietwagen Sizilien
    mosaikM mosaik

    Buche ich beispielsweise bei Holiday Autos in Deutschland meinen Mietwagen, sind alle Steuern, Gebühren und Versicherungen inbegriffen und ich kann exakt meine Kosten berechnen.

    Buche ich vielleicht von hier aus einen Wagen in Palermo und trotz fünfmal Rückfragen erfahre ich dann vor Ort, dass doch noch dieses und jenes dazukommt...

    ...wie groß ist der Unterschied?

    einmal sicher und einmal unsicher

    Gruß
    Peter

    Italien allgemein

  • Drei Billigfluglinien vor Abmahnung wegen hoher Gebühren
    mosaikM mosaik

    na ja, ... wenn eine Fluglinie Flughafengebühren, also staatliche Abgaben einhebt, muss sie nach herschender Gesetzeslage diese, wenn sie sie extra anführt, auch so einheben und abführen. Aufrundung ist hier nicht gestattet.

    Die Debatte, ob eine Airline berechtigt ist, für solche Handlangerdienste eine Bearbeitungsgebühr einzuheben oder nicht, wurde auch schon geführt.

    Ja, sie dürfte, muss aber diese Bearbeitsgebühr wiederum entweder extra auswerfen oder in ihrem Grundpreis einrechnen.

    Weiters wäre durch eine Aburteilung wegen überhöhter Gebühren die Möglichkeit gegeben, dass Passagiere drei Jahre zurück diese Mehrkosten von den Fluglinien zurück verlangen könnten...

    Man will damit eben genau den oben erwähnten Effekt verhindern: Flugpreise € 19.-- Steuern und Gebühren ....X ... Y.... Z und DA holen sich die Fluglinen nochmals ... 19.--...

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Reiseteilnehmer dazu buchen?
    mosaikM mosaik

    Nein, nein @Jen2806 - war auch nicht gegen vorhandene oder noch kommenden Antworten gerichtet - es war eher der allgemeine Rat, um nicht morgen und übermorgen ähnliche Fragen wieder im Forum stehen zu haben.

    Präventivberatung ...

    Und, ich habe schon ein paar Fälle gehabt, bei denen es sich dann im direkten Mailverkehr herausstellte, dass die Sache doch gaaaanz anders eigentlich ist, als sie hier im Forum vorgestellt wurde.

    Bitte nochmals: ich möchte hier niemanden vom Antwort-Geben abschrecken !!! @Jen2860 und @mosaik haben sich hier ERGÄNZT

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wetter Pfingstferien im Raum Venetien?
    mosaikM mosaik

    Der Mai ist im allgemeinen der Regenmonat im Mittelmeerraum, je später es im Mai wird, desto sonniger und trockener kann es werden.

    Nun scheinen sich aber Wetter und Klima in Europa allmählich umzustellen und was die letzten 10 Jahre war, ist im kommenden Jahr nicht mehr.

    Aus dieser Erkenntnis heraus würde ich vorsichtig formuliert auf: es kann am Pfingstsonntag schütten und 15 Grad kalt sein und es kann am Pfingstmontag 27 Grad bei brütender Sonne geben - dazwischen ist alles möglich...

    Gruß
    Peter

    Venedig, Verona

  • Bezahlung per Verrechnungsscheck im Zeitalter von Online-Banking und Kreditkarte???
    mosaikM mosaik

    das genannte Feriendorf am Gardasee zählt zu den alteingessenenen lang bekannten Feriendörfern. Soweit ich weiß, ist es auch in zahlreichen Veranstalterkatalogen vertreten.

    Die gewünschte Zahlungsweise ist zwar in Deutschland oder Österreich nicht üblich - wer aber weiß schon wie andere Länder es handhaben?

    Darüber hinaus finde ich eine Postüberweisung für Italien nichts außergewöhnliches: letztes Jahr hat mir ein Hotel aus Padua trotzdem dass ich meine IBAN-SWIFT/BIC Bankverbindung zur spesenfreien Überweisung angegeben hatte, die Rückzahlung per Postüberweisung nach Österreich geschickt - mit Spesen...

    Und einen Bankverrechnungsscheck kann man sperren, wenn er noch nicht eingelöst wurde. Eine Auslandsüberweisung, wenn sie einmal vom der Bank weg ist, kann man im Gegensatz zu einer Inlandsüberweisung nicht mehr zurück rufen...

    Aus diesen Überlegungen heraus sehe ich hier kein Risiko bei einem Bankverrechnungsscheck, von Spesen mal abgesehen.

    Wichtig wäre hier noch zu erwähnen:
    a) natürlich KEINE Sicherungschein-Pflicht
    b) Ausländische Recht!
    c) nicht deutsches Konsumentenrecht = Reiserecht!

    Klappt was nicht, ist Verona der Gerichtsstand...

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Reiseteilnehmer dazu buchen?
    mosaikM mosaik

    Natürlich verstehe ich Schnuffel, aber grundsätzlich wäre die Antwort schneller und auf seinen Fall korrekter gekommen, wenn er in seinem Reisebüro gleich nachgefragt hätte, wie sein gebuchter Reiseveranstalter solche Fälle abhandelt.

    Beispielsweise geht es bei den meisten Veranstaltern nicht mehr ohne GEbühren innerhalb der letzten 30 Tagen vor Abflug (wird wie Stornierung und Neubuchung gehandelt), Beispielweise könnte ein Angebot 1 Single + 1 Kind nicht aber 2 Erw. + 1 Kind vorhanden sein usw. - also am besten klärt man solche Veranstalterspezifische Fragen direkt mit diesem, um nicht dann doch in einem Sonderfall enttäuscht zu werden.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ärger mit Alltours
    mosaikM mosaik

    @TvB hat zumindest mit dem Hinweis Recht - ja, ein anderer Abflugshafen stellt eine Umbuchung dar.

    Aber auch @Sina1 hat natürlich Recht - eine Änderung DUS nach HAJ wird den Preis und die Hauptleistung nicht verändern, so wie ich die meisten Buchungssysteme kenne.

    @Bulgarienfan - danke für die Blumen, aber ich bleibe lieber schlicht und einfach dein "Peter" oder "mosaik"!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ärger mit Alltours
    mosaikM mosaik

    Ich habe nochmals die AGB des angesprochenen Reiseveranstalters gelesen und nochmals den § 651 ff studiert und auch die EU Vorschriften kontrolliert.

    a) dem Kunden muss das Recht zur Änderung der Reise oder Teilnehmer bis zu einem vom Veranstalter festgelegten Termin ermöglicht werden; die Bedingungen kann jeder Veranstalter individuell festlegen

    b) bei den angesprochenen AGB wird eine Umbuchung nur akzeptiert:

    ....Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise
    für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches
    der Reiseausschreibungen liegt, Änderungen hinsichtlich des
    Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
    Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung)
    vorgenommen,
    kann alltours flugreisen gmbh bei Einhaltung der nachstehenden
    Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reiseteilnehmer erheben....

    Damit ist eigentlich vollkommen klar, dass eine "Umbuchung" im selben Hotel zum selben Reisezeitraum NICHT eingeräumt werden muss.

    Daher bleibt dem Kunden in so einem Fall nur über

    a) zu stornieren und neu zu buchen unter Bezahlung der Stornogebühr

    b) auf Kulanz zu hoffen - was im vorliegenden Fall offensichtlich aussichtslos scheint

    Alles andere kann man unter "Spekulationen" und "Kundenorientierung" ad acta legen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ärger mit Alltours
    mosaikM mosaik

    Ich glaube, in diesem Fall muss man zwei Dinge auseinander halten:

    a) die Möglichkeit des Umbuchens mit oder ohne Gebühr
    b) die Änderung eines ausgeschriebenen Preises

    zu a) bin ich sehr wohl der Meinung, dass wenn ein Veranstalter in seinen Bedingungen die Möglichkeit der Umbuchung einräumt, diese auch einhalten muss. Klar - er sieht jetzt Geld dahin schwimmen - aber das ist sein Pech.

    zu b) hier bin ich auf dem Standpunkt "Supermarkt": wer Montag kauft und am Freitag die Ware billiger sieht, hat Pech. Ob es kundenorientiert und dem Wunsch, die Frühbucherzahl größer werden zu lassen, hilft, ist eine andere Frage. Aber rechtlich gesehen kann ein Veranstalter sehr wohl seine Preise senken ohne bereits getätigten Buchungen die Differenz zurück zu erstatten. Aber wie gesagt, moralisch ist das sicher nicht in Ordnung!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Lastminute im Aufwind!!!
    mosaikM mosaik

    "tinchen68" wrote:
    hey günther und mosaik, ihr kennt euch ja echt toll aus. sagt ihr mir wie man bei robinson oder aldiana last minute macht?

    mal sehr sehr vereinfacht dargestellt:

    Der Club R weiß aufgrund seiner letzten Jahre, dass er niemals das ganze Jahr über 100 Prozent Auslastung erreicht. Er weiß weiters, dass es immer wieder kurzfristig größere Kontingente gibt, die unverkauft bleiben.

    Daher sagt sich der Club R am Beginn seiner Planung:

    Um mein angepeiltes Ergebnis von X Euro oder Y Auslastung oder Z Umsatz erreichen zu können, brauche ich

    30 Prozent Familien
    50 Prozent normale Doppel- und Einzelzimmerbuchungen
    und
    20 Prozent "Last Minute" Buchungen

    nur wenn ich diese Werte erreiche, erreiche ich mein Planziel. Und der Club R aus Erfahrung weiß, dass er niemals 30 - 70 erreicht hat, plant er die 20 Prozent fix ein.

    Und natürlich gibt es auch in der Tat die echten Last Minute, die aus einer Verkaufslücke entstehen. Aber niemals, wie viele meinen, aufgrund von stornierten Reisen - für diese paar Plätze würden es sich nie und nimmer lohnen Werbekampagnen oder Folder zu drucken.

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
    mosaikM mosaik

    Meine Bedenken liegen in dem damit rechtlich formulierten Freibrief für Terroristen: Kapere ein Flugzeug, suche dir in Ruhe dein Ziel aus und bringe es zum Absturz - dazwischen passiert dir eh' nix.

    Menschen müssen Vorrang haben - das ist sicherlich auch meine Meinung - aber was, wenn wie in New York, dann Tausende sterben müssen?

    Ich möchte nicht in der Position der Entscheidenden sein!

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • In welchen Ländern sind Raucher noch gern gesehene Gäste?
    mosaikM mosaik

    Die Frage ist nur, wer hier diskriminiert wird... denn meist klingt es ja so, als wäre der Raucher der Diskriminierte.

    "Der Begriff Diskriminierung (v. lat.: discriminare = trennen) bezeichnet hier die benachteiligende Behandlung bestimmter Gruppen innerhalb eines Ganzen." (Quelle Wikipedia)

    Aus dieser Erklärung lässt sich aber Diskriminierung stets für beide Gruppen ableiten:

    die Raucher, die nicht mehr dürfen
    die Nichtraucher, die immer mitrauchen mussten oder ihre Freiheit - des Bleibens - einschränken mussten und gingen

    Also, es kann wohl nur so funktionieren, dass die Nichtraucher die Nichtraucher-Lokale, -Zonen, -Flüge dankbar annehmen und die Raucher die Raucher-Lokale, -Zonen (halt leider fast keine Flüge ...) dankbar annehmen.

    Wer Seekrank wird, wird in seinem Leben keine Kreuzfahrt machen...
    Wer nicht schwindelfrei ist, wird in seinem Leben keine hohen Berge besteigen (können)
    Wer nicht rauchen darf, wird eben dort - Flug - nicht teilnehmen können

    auch hier erhebt sich die Frage, ob bei a) und b) "Einschränkung der persönlichen Freiheit" vorliegt, die a) und b) "erzwingen könnten" oder nur bei c) oder bei gar keinen der drei?

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Sicherheits-Report
    mosaikM mosaik

    Dieser eingangs erwähnte Bericht macht wieder eines deutlich: die Konsumenten haben aufgrund von Medienberichten ein ganz anderes Gefühl für Fluglinien.

    Dazu kommt, dass viele Konsumenten nur einmal im Jahr fliegen, dann vermuten sie schnell hinter einer nicht mehr ganz neuen Gummidichtung, einer zerkratzten Plexiglasscheibe oder eines nicht 100% fixierten Sessel eine "Schrottmaschine".

    Wie ich schon öfters erwähnt habe, ist es eben sehr schwierig für einen Laien sagen zu können, ob zwischen Fluglinie A (der gebuchten) und B (der dann fliegenden) tatsächlich ein (Sicherheits)Unterschied liegt oder nicht.

    Wenn man manchmal mit Fluginsidern plaudern, bestätigen einem diese ja sehr häufig, dass es fast tagtäglich zu gröberen Zwischenfällen in der Luft kommt - nur wird halt nicht immer davon berichtet.

    Daher: wenn die Zeit gekommen ist, die Löffel abzugeben, dann passiert das

    ... beim Abschaufeln der Dächer von Schnee im Moment in Österreich (ein Toter)
    ... Rodeln (ein Toter)
    ... beim Autofahren (viele Tote)
    ... oder eben bei einem Flug

    Muss ich deswegen in Angst den Rest meines Lebens verbringen?
    Mitnichten - ich genieße es - jeden Tag neu bei einem Glas Bier!

    Meint
    Peter

    Airlines

  • Ärger mit Alltours
    mosaikM mosaik

    "Wird's besser? Wird's schlimmer?'
    fragt man alljährlich.
    Seien wir ehrlich:
    Das Leben ist immer lebensgefährlich."
    Erich Kästner

    wenn doch nur alles so liefe wie wir es gerne hätten...

    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neues Hotelangebot wegen Überbuchung - Schriftliche Bestätigung?
    mosaikM mosaik

    Ist das gebuchte Hotel nicht verfügbar - aus welchem Grund immer - hat der Veranstalter die Pflicht:

    • die Kunden sofort davon zu benachrichtigen
    • ihnen einen kostenfreien Rücktritt anzubieten
    • und sofern er in der Lage ist, eine Alternative anzubieten, deren Mehrkosten aber von den Kunden zu tragen sind, bzw. bei günstigerem Preis klarer Weise die Differenz zurück zu bekommen hat

    Ist also eine mündliche "Umbuchung" erfolgt, sollte auch eine neue Buchungsbestätigung kommen. Allerdings natürlich mit jenen am Telefon vereinbarten Dingen: neuer Preis, neuer Termin, neuer Abflugshafen usw.

    Daher stellt dann beispielsweise Abflug nicht Hamburg sondern Hannover keinen Reisemangel dar, sondern ist die Basis eines neu geschlossenen Reisevertrages. Umgekehrt wäre daher eine Verlegung des Abflugs nach Hamburg - zumindest nach den Buchstaben des Gesetzes u. U. ein Reisemangel...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Versteckte Preiserhöhungen TUI Sommer 2006
    mosaikM mosaik

    "marc1912" wrote:
    Die Fly&More-Preise der Hotels sind aus dem Grund erhöht worden, weil man dem Trend (Hotelpaket vom Veranstalter und dazu ein sep. "Billigflug") entgegenwirken will.
    TUI ist nach wie vor hauptsächlich ein Pauschalveranstalter, der
    Hotel und Flug gerne als Paket verkaufen moechte.

    wieder einmal verstehe ich die ganze Aufregung überhaupt nicht und was soll da der Verbraucherschutz?

    Ein Reiseveranstalter positioniert sich auf dem Reisemarkt.
    Er gibt klar zu, sich zu einer Schiene bekennen zu wollen.
    Wer seine Produkte in anderer Form haben will, muss dafür mehr zahlen.
    Der Kunde kann bei anderen Veranstaltern buchen, wenn er damit nicht einverstanden ist.
    Solange diese Philosophie Geld bringt, was ist daran verwerflich?

    Ich sage unseren Kunden ja auch, dass wir dieses oder jenes nicht mehr anbieten, weil damit kein Geld zu verdienen ist. Nur anbieten, weil die Kunden danach fragen? Sicher nicht, ein wirtschaftlich geführtes Unternehmen wird sich zwar schon auch aber nicht ausschließlich nach den "Bedürfnissen" seiner Kunden richten.

    Denn das Bedürfnis billig - billiger - umsonst reisen zu können, wird wohl kaum ein Unternehmen als Zielrichtung haben.

    Die Preise bei Pauschalreisen waren teilweise einfach wirklich günstig gehalten. Aus Konkurrenzüberlegungen und mit der HOffnung, im kommenden Jahr dem Mitbewerber ein Stück Kunden abgeluchst zu haben.

    Doch der Kuchen wird wohl nicht größer, die Leute sparen oder teilen ihren Urlaub anders ein. Also müssen sich langsam die Veranstalter zu den wahren Kosten bekennen.

    Wird der Markt darauf reagieren und die Hochsaisonstermine leer bleiben, werden die Veranstalter ebenfalls darauf reagieren müssen. Aber mit Billigpreisen zur Nebensaison kann kein Reiseveranstalter existieren.

    Und Vorsicht bei der wilden Suche nach "ich will aber nicht mehr zahlen.." - dann wird es wieder Stehaufmännchen in der Branche geben, die die Konsumenten reihenweise wieder übers Ohr hauen werden und das Geheul wird gross sein.

    Mir war mein letztjähriger Urlaub schlichtweg das Geld nicht wert. Also bleibe ich heuer zu Hause. Ohne zu heulen, dass dieses oder jenes Land sooo teuer wurde oder der oder dieser Veranstalter "satte" 10 Prozent seine Preise angehoben hat.

    Ist es mir wert - dann leiste ich es mir.
    Ist es mir nicht wert - dann eben nicht.

    Übrigens, die TUI hatte 2005 das beste Ergebnis seit Bestehen ... wird wohl also nix mit billiger...

    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter
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