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  • WILMA Geschädigter - höhere Gewalt ?
    mosaikM mosaik

    Es gibt hier eine ganz klare rechtliche Regelung bei Wirbelstürmen:

    Wirbelstürme fallen (noch) unter höhere Gewalt.
    Bei höherer Gewalt können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde ohne Frist den Reisevertrag kündigen. Das hieße, noch vor Beginn des Wirbelsturmes Abreise nach Deutschland.
    In diesem Fall muss der Reiseveranstalter jene Kosten zurück zahlen, die er sich aufgrund der vorzeitigen Abreise erspart hat. Der Kunde hat keine Schadenersatzansprüche.

    Kündigt jedoch keiner der beiden Vertragspartner und der Kunde vollendet seinen Urlaub, hat er Ansprüche aus dem Titel Gewährleistung, nicht jedoch Schadenersatz.

    Gewährleistung heißt, der Veranstalter muss den Urlaub aber dann auch so erbringen, wie versprochen. Kann er das nicht, weil Strand weggespült, Buffet nur mini ist usw. muss er dem Kunden anteilige weil Reisemängel Geld zurück zahlen.

    Er kann sich in diesem Fall NICHT auf höhere Gewalt berufen!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hurrican Wilma -Umbuchung
    mosaikM mosaik

    Wenn der Veranstalter ein kostenloses Storno und eine kostenlose Umbuchung angeboten hat, wäre er berechtigt, weil dann im Grunde eine Neubuchung, die Bedingungen anzuwenden, die im Moment der Neubuchung vorhanden sind: Kerosinzuschlag, aktuelle Frühbucherrabatte;

    Hat der Veranstalter nur ein kostenloses Umbuchungsrecht eingeräumt, nicht aber kostenloses Rücktrittsrecht, bin ich mir nicht sicher, ob er dann die Konditionen auch verändert dürfte.

    Ob, wann und wie viel Anzahlung geleistet wurde ist übrigens unerheblich - das beeinflusst den Reisevertrag also solche nicht.

    Gruß
    Üeter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Thema: 17767
    mosaikM mosaik

    Wie ich schon schrieb: jeder Unternehmen kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben seine eigenen Regeln aufstellen.

    Wer sich diesen nicht unterordnen möchte, muss eben ein anderes Unternehmen suchen.

    Bei Millionen von Fluggästen müssen eben Regeln gefunden werden, sonst würde alles ins Uferlose führen.

    Übrigens haben nicht nur Fluglinien das Recht, ab dem Zeitpunkt der Buchung Storno- oder Umbuchungsgebühren zu verlangen, sondern sämtliche Unternehmen, die dies rechtskräftigen in ihren AGB's mit ihren Kunden vereinbaren (Reisebüros, Hotels, Vermieter...).

    Als Erwachsener muss man in der Lage sein, Verträge zu schliessen, einzuhalten oder unter den vereinbarten Umständen wieder aufzulösen und nicht immer gleich schreien, das sei ungesetzlich oder arg oder konsumentenunfreundlich oder oder oder.

    Auch eine elektronische Datenverarbeitung braucht zunächst einmal das Aufrufen des Vorganges, das Ändern, die Eingabe, die Änderung zu verarbeiten, die Eingabe, die geänderten Daten auf Formulare auszudrucken; diese Formulare müssen auf Printern entweder schon voreingelegt sein oder manuell eingelegt werden (vor allem am Check In finden sich meist keine solchen elektronischen Spielzeuge), das Ticket gezupft werden und verwaltet.

    Klar geht alles einfach. Aber Dienstleistungsgewerbe leben von der Bezahlung der Dienstleistungen. Und wenn die Tickets eh schon nichts mehr kosten, ist es legal, für Änderungen zu verlangen.

    Ich sehe darin nichts Besonderes.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Was stört euch im Urlaub am meisten?
    mosaikM mosaik

    mich ärgern Touristen, die in fremde Länder fahren und sich dann

    a) alles wie zu Hause erwarten:
    deutsch-österreichisches Essen
    heiß muss es natürlich auch sein bei 28 Grad
    der Kaffee ist klarerweise auch ungenießbar
    das Buffet sowieso zu klein (zu Hause gibt's hartes Brot, Marmelade und eine Tasse Kaffee...)

    b) über die Sitten und Gebräuche im Urlaubsland aufregen
    ...dass man eben in arabischen und manch anderen Ländern angequatscht wird wenn man über den Bazar geht - das gehört zu deren Mentalität, was soll's
    ...dass man billigen Ramsch um teures Geld kauft: ein Kunde von mir hatte auf Sri Lanka "Edelsteine" gekauft, sie in Österreich schätzen lassen und merkte, dass er viel zu viel bezahlt hatte: er wollte doch tatsächlich vom Reiseveranstalter die Differenz zurück verlangen...
    ...dass es halt manchmal langsam zugeht - wer von uns arbeitet denn auch schon gerne schnell bei 40 Grad? Aber die anderen!

    c) wenn alle im Flieger beim Landen klatschen??...!...??

    d) wenn jeder "a bisserl was besseres" ist
    ... beim Check-In: einer steht in der Schlange und wenn der dran kommt, erscheinen 20 anderen, "die da dazu gehören"
    ... beim Check-In mit 100 kg auftanzen und sich dann furchtbar aufpudeln, dass sie Übergepäck zahlen müssen

    na ja, aber im Grunde haben wir alle Macken und sollten uns eigentlich nicht über andre schimpfen - wer weiß, was die wieder an uns stört...

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Thema: 17767
    mosaikM mosaik

    "melbelle" wrote:
    Im Grunde stellt man sich doch nur aus Sicherheitsgründen so an. Dem Schaffner im Zug ist doch auch wurscht, wer die Fahrkarte gekauft hat, da gibt es doch auch keine Namen.....und wer denkt schon an Passagierliste im Todesfall. Naja...zumindest würde die sich aktualisieren lassen, wenn man sich nicht gar so unbürokratisch anstellen würde.

    Züge unterliegen anderen internationalen Vereinbarungen und Bedingungen als Flüge.

    "melbelle" wrote:
    Ich finde nur, die Airlines sind aber auch total unflexibel. Wenn ich einchecke und es passiert tatsächlich mal, dass jemand anders auf dem Ticket mitfliegen möchte, dann geh ich vor zu dem Schalter und lasse meinen Namen abändern. Das dauert nicht mal eine Minute. Die Passagierliste steht doch auch erst, wenn der Check in beendet ist. Und es ist ja auch nicht so, dass es jeder so macht und sich der Aufwand je Flieger wirklich minimal in Grenzen hält.
    Zudem kann man ruhig eine Umschreibungsgebühr von 10 Euro verlangen, das sehe ich ja noch ein.
    Aber wenn ich in den Homepages von Air Berlin oder Condor nachlese, dann wird es mir schon übel. Dagegen sollte man echt mal klagen! 50 Euro Umschreibungsgebühr, aber nur bei einem teureren Ticket, bei den Billigtickets hat man eben Pech gehabt.

    Klar, der Konsument möchte immer alles geschenkt haben, "ist ja alles keine Arbeit"... Aber lassen wir einmal beiseite, dass bei einem Check-in ein paar hundert Leute manchmal abgefertigt werden müssen und wenn dann 90 Leute "nur mal schnell den Namen ändern wollen"...

    Geht es nicht in das Verständnis der Menschen, dass jedes Unternehmen seine eigenen Bedingungen aufstellen darf und kann und dass jeder Kunde selbst entscheiden kann und darf, ob er diese annehmen möchte oder nicht?

    Warum wird da immer wieder von unflexibler Haltung gesprochen?

    Wer den vollen Preis zahlt, hat volle Rechte.
    Wer den halben Preis zahlt, hat halbe Rechte.
    Wer den Minipreis zahlt, hat Minirechte.

    Sonst wäre ja der blöd, der voll zahlt.

    Und das ist wohl doch auf der Welt überall so.

    Normalerweise hat jeder Konsument die Möglichkeit, vor Buchung zu lesen oder zu fragen, welche Kosten er bei Namensänderungen oder Stornierungen hat. Man kann auch eine Versicherung für Flugtickets abschließen, für den Fall der Erkrankung und daraus sich ergebender Reiseunfähigkeit.

    Und nochmals: es kann ja alles sein und niemand wird nie kontrolliert - aber wenn er kontrolliert wird hilft kein Jammern und "die anderen machen es doch auch so" --> die entsprechend dem Delikt vorgesehenen Strafen oder Nachteile wird der Reisende dann wohl bezahlen und auf sich nehmen müssen.

    Eine Fluggesellschaft ist berechtigt, Personen mit ungültigen, gefälschten oder nicht auf ihren Namen ausgestellten Transportausweisen vom Transport auszuschließen.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Wie funktioniert es mit einer Ersatzperson?
    mosaikM mosaik

    Wie @Sina1 schon schrieb, kann man gegen Gebühr meist bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Namensänderung durchführen.

    Allerdings bieten die wenigsten Reiseveranstalter Kinderermäßigungen an, wenn im Doppelzimmer nur eine voll zahlende Person wohnt. Das heißt, es ist sehr wahrscheinlich, dass du zwei mal voll zahlen wirst müssen.

    Kinderermäßigungen werden fast immer nur gewährt, wenn das Kind mit zwei voll zahlenden Personen im Doppelzimmer untergebracht wird.

    Gruß
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Thema: 17767
    mosaikM mosaik

    99 Mal schaut man nicht hin
    beim 100. Mal aber doch und dann steht wer anderer dort...

    Alles was @highflyer schreibt passt!

    Und was man nicht ganz vergessen sollte: wer einem anderen einen vorsätzlich einen Schaden zufügt, kann auch des Betrugs angezeigt werden... Es ist alles nur eine Sichtweise...

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Gibt es Fristen vom Vertarg (Flug) zurückzutreten???
    mosaikM mosaik

    @emdebo

    ... und was kostet diese Card?

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flug um 24 Stunden verschoben???
    mosaikM mosaik

    Es gibt in den Beförderungsbedinungen der Condor sicherlich Ausnahmen für ihre Haftung, die diese zwar unangenehme aber eben notwendige Verspätung rechtfertigen.

    Weiters gebe ich zu bedenken, dass es sich immer noch um eine Fernreise handelt. Auch im modernen Zeitalter der Technik. Das heißt, die uralten Regeln, mindestens 48 Stunden zwischen Rückkehr in die Heimat und Aufnahme der regelmäßigen Tätigkeit hat auch heute noch Gültigkeit.

    Gesetze und Verordnungen mögen ja irgendwelche Entschädigungen regeln. Aber Reisen bleibt eben auch ein Abenteuer mit unwägbaren Faktoren. Daher sollte man Toleranzen und Spielräume einplanen und akzeptieren. Besonders dann, wenn hier nachvollziehbare Umstände eintreten: das allgemein bekannte steigende Hurrikanrisiko in der Karibik in den Spätherbst hinein und das Eintreffen eines der stärksten Hurrikans, die jemals die Karibik trafen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Thema: 17549
    mosaikM mosaik

    Nein, nein und nochmals nein was den Pauschalreisenteil angeht.

    Das Urteil in Deutschland war hier ganz eindeutig und klar:

    Kerosinzuschläge können nur unter Offenlegung einer für den Kunden nachvollziehbaren Kalkulation weiterverrechnet werden. Auch wenn sie unvorhersehbar waren.

    Unvorhersehbar und nachvollziehbar sind:
    -- Änderung eines Mehrwertsteuersatzes bei Hotelleistungen
    -- Einführung einer mit einem Wert angegebenen Gebühr, beispielsweise einer "Touristensteuer".

    aber nicht nachvollziehbar sind beispielsweise € 10.-- Kerosinzuschlag. Von welcher Basis aus wird dieser Zuschlag errechnet? Stünde im Katalog: der Pauschalpreis setzt sich zusammen aus:
    15 Prozent Flugkosten davon sind 30 Prozent Treibstoffkosten
    05 Prozent Steuern und Abgaben an staatliche Behörden
    65 Prozent Hotelkosten
    15 Prozent Veranstalterverwaltungskosten
    der Kerosinpreis im August 2004: € ...

    und dann schreibt der VA weiter:
    ... der Kerosinpreis war zum Zeitpunkt der Planung im August 2004 beim Preis von € ... und heute im Oktober 2005 bei € ... das ergibt eine Erhöhung von X %. Somit erhöhen wir den Anteil der Treibstoffkosten um X % - so wäre dies wahrscheinlich eine zulässig Art.

    Aber welcher Veranstalter gliedert denn so in seinem Katalog auf?

    Aus diesem Grunde sind sämtliche Kerosionzuschläge nach Buchung nicht zulässig. Punkt. Da gibt es keine Interpretationen und Ansätze. Das ist eindeutig ausjudiziert worden und hält wasserfest!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gibt es Fristen vom Vertarg (Flug) zurückzutreten???
    mosaikM mosaik

    "sandro" wrote:
    Gibt es eine Frist in der der ich noch kostenfrei stornieren kann(wie bei einem Vertrag üblich).

    Bei Reiseverträgen gibt es kein übliches kostenfreies Rücktrittsrecht. Reiseverträge können nur zu den in den AGB vereinbarten Bedingungen aufgelöst werden. So gut wie immer nur gegen Zahlung einer Stornogebühr.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • akute Hurrikans u Erdbeben -> kostenloses Stornorecht
    mosaikM mosaik

    Die Frist 2.11. wurde zum Zeitpunkt des Eintreffens des Hurrikans auf Yukatan festgelegt. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass auch Abreisen danach nicht zustande kommen werden.

    Es heißt im Reiserecht, wenn die Grundlagen des Vertrages fehlen: Strand, Hotel(Komfort), Umgebung, Orte... dann muss der Vertrag aufgelöst werden --> der Anbieter kann ja das Versprochene gar nicht bringen!

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Thema: 17549
    mosaikM mosaik

    "kationholiday" wrote:
    Hallo zusammen,

    ich habe mir gerade die AGBs noch einmal durchgelsen. Dort steht auch, das sie bis 3 Wochen vor Reiseantritt dazu berechtigt sind. Na toll! Aber trotzdem finde ich 110 Euro/Person echt happig ...

    LG

    Katharina

    nein, nein und nochmals nein: Ein Reiseveranstalter darf nur dann Gebühren, Abgaben oder Erhöhungen nach Buchungsabschluss, wenn

    a) diese mit dem Kunden ausgehandelt wurden
    b) diese zum Zeitpunkt der Buchung weder vorhersehbar noch bekannt waren
    c) wenn er dem Kunden eine nachvollziehbare Kalkulation offenlegt, auf deren Grundlage er erhöhen will

    Alles andere und das trifft bei derartigen "Kerosinzuschlägen" zu, muss der Veranstalter selbst schlucken!!!!

    Man braucht auch nicht unter Vorbehalt zahlen.
    Der Veranstalter darf auch nicht die Herausgabe der Reiseunterlagen verweigern!!!!

    So, und nicht anderes schaut es rechtlich in Deutschland und in Österreich aus.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Thema: 17549
    mosaikM mosaik

    Kerosin- oder sonstige Zuschläge dürfen im Nachhinein gar nicht verrechnet werden. Zulässig wäre dies nur im Moment der Buchung. Das heißt, wenn man bei Buchung erfährt, dass der Veranstalter einen Zuschlag zum Katalogpreis verlangt, dann wäre es zulässig.

    Die Gerichte haben vor einigen Jahren eindeutig festgestellt, dass die Änderungsklausel der Veranstalter ungültig ist. Denn der Kunde muss nachvollziehbar erkennen können, von welchem Betrag sich die Erhöhung wie berechnet. Das geht aber bei den Pauschalreisen ja gar nicht, also ungültig.

    Es häng somit nicht von der Bezahlung ab, sondern vom Buchungsabschluss.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie formuliere ich eine Reklamation beim Veranstalter? Wer kann mir helfen?
    mosaikM mosaik

    ... € 100.-- zahlten bisher die mir aus Foren bekannten Fälle bei ihren Anwälten für das erste Schreiben. Ob es mit der Gebührenverordnung übereinstimmt, kann ich nich sagen.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Pilot wollte auf Autobahn landen!!!
    mosaikM mosaik

    ... Autopilot ist schon gut, nur der wird beim Landeanflug ausgeschalten...

    Jede Landung wird "manuell" durchgeführt.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • akute Hurrikans u Erdbeben -> kostenloses Stornorecht
    mosaikM mosaik

    Ich meine, zumindest für das Gebiet rund um Izmir (nicht also Südtürkei) muss zumindest für Abflüge von heute bis Montag ein kostenfreier Rücktritt eingeräumt werden...

    ... da eine Lebensrisiko besteht
    ... da u. U. sogar die "Geschäftsgrundlage" des Vertrags, nämlich Urlaub machen, wegfällt

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erdbeben an der türkischen Ägäisküste
    mosaikM mosaik

    Die Zunahme der Wirbelstürme und deren Zunahme an Stärke wird von der Fachwelt auf die gobale Erderwärmung zurück geführt.

    Die Erdbeben sind allerdings eine "normale" Angelegenheit. Teile der Welt sind eben stärker bedroht als andere. Grund dafür sind u. a. vulkanischer Untergrund oder Brüche in der Erdkruste (die zu Verschiebungen = Erdbeben führen).

    Weiters folgen meist sehr schweren Beben wie in Pakistan weitere Beben im Großraum - also das Türkei-Beben könnte durchaus eine "Nebenwirkung" vom Beben in Pakistan gewesen sein.

    Gruß
    Peter

    Türkische Ägäis

  • akute Hurrikans u Erdbeben -> kostenloses Stornorecht
    mosaikM mosaik

    bei akuten Hurrikans, also beispielsweise wie jetzt auf der Halbinsel Yukatan oder Erdbeben wie heute Nacht im Raum Izmir, Türkei, stellen ein kostenloses Rücktrittsrecht dar für Urlauber, die jetzt unmittelbar heute bis Montag abreisen.

    Abreisen, die später stattfinden, müssen sich noch gedulden. Es hängt dann von der jeweiligen Lage ab.

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erdbeben an der türkischen Ägäisküste
    mosaikM mosaik

    Heute Nacht fand ein schweres Erdbeben (Richter-Skala 6.0) im Raum Izmir in der Türkei statt. Erfahrungsgemäss muss mit Nachbeben gerechnet werden.

    Gruß
    Peter

    Türkische Ägäis
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