Dieses Urteil wird die Eltern wahrscheinlich hart treffen und vielleicht sogar an dem Sinn von Gerechtigkeit zweifeln lassen.
Aber trotz aller Härte und natürlich vor allem für das Kind finde ich die Auffassung in Ordnung.
Ich stütze meine Aussage auf die Überlegung, dass man mit dem Beginn einer Reise, vor allem in andere Kulturen, nicht alle Risken auf, nennen wir es, Dritte abwälzen kann.
Die einem Reiseveranstalter auferlegeten Verkehrssicherungspflichten sind meines Erachtens ausreichend, sofern er sie ernst nimmt und regelmässig durchführt.
Der Kern der Anklage war ja, dass sich 1-2-Fly über die einem Veranstalter normalerweise zugänglichen Informationssysteme auch jener der staatlichen Geheimpolizei oder andere, staatsinterner Informationssysteme hätte bedienen müssen, um mögliche Anschläge vorhersagen zu können.
Und diesen Punkt verneinten die Gerichte. Die Anklage hatte einen ehemaligen Reiseleiter als Zeugen, der von möglichen Anschlägen wusste. Ich kenne die Zeugenaussage nicht näher, denke aber, dass auch das Gericht zur Ansicht kam, dass diese Aussage möglicherweise auch der Mentalität der Bevölkerung entsprechend nicht 1:1 als gegeben hinzunehmen war.
Wie dem auch sei, ich wünsche keinen Menschen, dass er wie auch immer bei Reisen zu Schaden kommen möge und wenn es eine Haftung eines Veranstalters darstellt, dass er zu seinem Recht kommt. Ich hoffe aber auch für alle, die durch ungünstige Urteile mit Nachteilen leben müssen, dass sie, wenn schon nicht Verständnis dafür finden können, zumindest damit leben werden können.
Gruß
Peter