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Aktuell

  • Heute: ca 300 Flüge wurden annuliert
    mosaikM mosaik

    Annullation - das französische Wort für "Absage"
    Stornierung - das Fremdwort für "Absage"

    Eine Annullierung ist eine Stornierung, daher die Absage eines Fluges.

    Das bedeutet, der gebuchte Passagier kann nicht fliegen und erhält sein Geld zurück.
    Übrigens, in diesen Fällen - Glatteis - greift die neue Verordnung bezüglich Ausgleichszahlungen NICHT ! Denn "außergewöhnliche Dinge" (so die Verordnung), und dazu zählen Wetterbedingungen und Sicherheitrsiken und unerwartete Flugsicherheitsmängel, fallen nicht unter die Pflicht der Ausgleichszahlungen.

    Gruß Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • HAKURA Club Malediven
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    "Darf ein Reiseveranstalter das dann übehaupt anbieten???"

    ---> Ja, er darf. Da bis Juni noch 4 Monate sind und in dieser Zeit eine Renovierung durchaus möglich ist. Und weil üblicherweise Veranstalter ja Monate im Voraus buchen müssen, um ihre Betten- und Flugplatzkontingente überhaupt füllen zu können. Würde man warten, bis ein Neubau oder Renovierung fertig ist und erst dann mit Werbung und Verkauf beginnen, vergehen Monate, bis tatsächlich das Hotel Gäste in entsprechender Anzahl hätte.

    "Kann er uns noch absagen, weil das Hotel bis dahin gar nicht zu renovieren ist???"

    --> ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, seine gebuchten Kunden zu informieren, sobald erkennbar ist, dass er die versprochene Leistung nicht erbringen kann.

    "Muß er uns dann einen Ulraub für dasselbe Geld anbieten???"
    --> kann er das gebuchte Objekt nicht (mehr) anbieten, so muss er
    a) einen kostenlosen Rücktritt anbieten
    b) Alternativen anbieten, sofern er auf Grund seines Katalogangebots in der Lage ist; diese Alternativen können aber durchaus teurer oder billiger sein; er ist nicht verpflichtet, den ursprünglichen Preis für jede Alternative zu aktzeptieren;

    "Was ist, wenn umfassend renoviert wird und der Veranslater aus diesem Grund die Preise erhöht?? "

    --> das kann er nicht, denn er hat mit dem Tag X einen Abschluss zum Preis Y getätigt. Erhöhungen kann er nur für Neubuchungen verlangen bzw. bei Erhöhungen oder Einführung von neuen Steuern und Abgaben, die zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses weder bekannt noch erkennbar gewesen sind oder Änderungen des Wechselkurses (da müsste er aber dem Kunden die Kalkulation offenlegen, um wirksam erhöhen zu können --> siehe Diskusssion Kerosinzuschlag). Kalkulationsfehler (Einkaufsrisken) gehen immer zu Lasten des Reiseveranstalters

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • DERPART - & eigenartige Gebühren
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    ergänzend zu @nick und erklärend  für @charly:

    Ein Laie schaut ins Internet und findet freie Flugplätze.
    Das heißt aber noch lange nicht, dass alle freien Flugplätze auch für einen bestimmten Flugtarif verwendet werden können.

    Es kann sogar vorkommen, dass die Maschine bis auf 10 verkaufte Billigtariftickets leer ist, aber trotzdem keine weiteren Billigticket-Plätze freigegeben werden. Das hängt mit der Kalkulation der Gesamtkosten der Maschine zusammen (Yield-Management), es kann aber genauso gut passieren, dass Montag keine weiteren Plätze vorhanden sind und am Mittwoch urplötzlich wieder Tarife zum Billigtarif buchbar sind.
    Dann bin ich immer vorsichtigt, wenn "andre noch Plätze angeboten hätten": wenn mich wer fragt, was kostet der billigste Flug von A nach B, gebe ich ihm den billigsten Tarif lt. Computer bekannt, aber ob dieser noch buchbar ist, ist eine andere Frage.

    Noch schlimmer ist es, wenn ein Reisebüro den Kunden mit angeblich verfügbaren Tarif hinhält, herlockt, um ihn dann doch letztendlich ebenso einen teureren Tarif verkaufen muss. Es hofft halt a jeder, dass ER den Kunden ÜBERREDEN kann...
    "Nie wieder Reisebüro..." ist eine verständliche Emotion, doch auch das Internet hat so seine Tücken... Letztlich gibt es genau so viele (im Netz...) zu finden, die "nie wieder Internet-Buchung..." schwören.

    Grundproblem ist wohl, dass gerade das Ticketing sehr kompliziert (sein kann) ist. Da kann man auch von Laien nicht erwarten, dass sie die ganze Palette von Tricks und Möglichkeiten kennen.
    Gruß
    Peter

    Reiseveranstalter

  • TRINKGELD?!
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    "Es gibt viele Touristen, die sich überrumpelt fühlen..."
    ... wenn sie in Ländern fern der Heimat Urlaub machen, glauben, dort mitteleuropäische Verhältnisse vorzufinden, sich erst gar nicht mit möglichen Ländersitten vertraut machen wollen, vom Reisebüro nachweislich aufgeklärt werden wollen und ansonsten nur ihrem Unmut laut kund tun...
    ist es nicht so?

    Das Grundübel vieler vieler Urlaubsprobleme und vermeintlichen Reklamationen besteht im Glauben, allein der technische Transportfortschritt räumt auch alle sonstigen länderspezifischen und erdteilunterschiedlichen Differenzen weg!

    Beispielsweise ist wohl allgemein bekannt, dass in allen orientalischen und arabischen Ländern "Bakschisch" - Trinkgeld zum Alltag gehört. Wer in solchen Ländern Urlaub macht, muss sich einfach damit abfinden - oder hart bleiben und keines geben...
    Kreuzfahrt: jeder weiß, dass es eben bei Kreuzfahrten diese Gepflogenheit gibt - warum also aufregen? Man muss ja keine Kreuzfahrt machen, oder? Ich finde es einfach nicht fair, über allgemein bekannte Tatsachen zu lamentieren.

    Manchmal kommt mir vor, wir Mitteleuropäer wissen vor lauter -wir-haben-ja-alles-und-können-uns-leisten nicht mehr, dass die Realität in vielen Teilen der Welt gaaanz anders aussieht!!!!

    Meint ein wieder mal nachdenklicher
    Peter

    Allgemeine Fragen

  • Impfungen Hepatitis A/B für Ägyptenurlaub
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    hip hat vollkommen Recht.
    Es ist ein Irrglaube, nur weil man "nur" schnell mal eine Woche baden hinfliegt, nach Spanien, nach Süditalien, nach Griechenland, in die Türkei oder sonst in ein ans Mittelmeer grenzendes Gebiet, dass man da keine Schutzmaßnahmen treffen müsste.
    Vor 15, 20 Jahren nahm man die Sache noch ernster und impfte sich rechtzeitig. Dann kam der Trend auf: was impfen? un-cool... ich mach doch nur Urlaub... und damit kam in Vergessenheit, dass bereits ab Rom Hepatitis-Gefahrt bestehen kann.

    Ein junger Österreicher starb letztes Jahr an Tollwut. Er wurde beim Trampen in Marokko von einem tollwütigen Hund gebissen und er ging nicht gleich zum Arzt, war auch nicht geimpft und hatte keine Reiseversicherung...

    Gruß
    Peter

    Meinungen zu Gesundheit & Medizin

  • Fluggesellschaft hat Flug storniert
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    Wenn zum Zeitpunkt der Absage keine Aussicht auf Durchführung der Flüge wegen höherer Gewalt (der Tsunami war höhere Gewalt) bestanden hat, so war die Absage rechtens.

    In diesem Fall hat der Kunde das Recht auf Rückzahlung seines vollen Reise(Flug)preises.

    Dass dann eine oder zwei Wochen später - überraschend - doch wieder Flüge durchgeführt werden können, ist natürlich etwas schief von der Optik. Andererseits muss man angesichts der Ausmaße der Katastrophe ja auch sagen, dass es anfänglich schwierig bis unmöglich war, Prognosen zu geben.

    Ich meine daher, dass keine weiteren Schadenersatzansprüche bestünden.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Re: Sperlonga..??
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    Sperlonga in Süd-Latium?
    ...die pontinischen Sümpfe mit ihren grandiosen Sanddünen
    ...Capo Circeo
    ...Gaeta
    ...ein weiter Ausflug führt nach Pozzuoli zum aktiven Vulkan und zu den mystischen Gängen der Sybille...
    Gruß
    Peter

    Italien allgemein

  • Probleme mit Geltendmachung von Minderung
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    pfui salvamor, bist auch einer, der nur dann was glaubt, wenn der, der's sagt an Titel hat...

    Nein Scherz, du hast schon Recht. Es gibt Fälle, da kann ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sagen, was ein Kunde bekommen muss oder nicht. Aber in anderen bräuchte man Katalog, Internetausschreibung, Buchungsbestätigung, Mängelbestätigung der Reiseleitung usw. um sich ein wirkliches Bild der Situation machen zu können.
    Allerdings können auch Laien Profis in Angelegenheiten werden...
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Raucher
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    Hallo Cynthia,
    wie weiter oben erwähnt, ist es technisch einfach nicht zu lösen, in Flugzeugen die Luft wirklich so zu reinigen von Rauch, dass es die anderen Passagiere nicht spüren.
    Oder anders ausgedrückt: Techniker informierten mich, dass es zwar technisch - mit mindestens zwei getrennten Luftsystemen und -filtern machbar wäre, aber die Kosten dafür viel zu hoch seien.

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Raucher
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    Hallo Sternedieb,
    das ist ja eine interessante Anschauungsvariante: wenn der Restaurantbesitzer es nicht verbietet, kann ja der nicht rauchende Gast daheim bleiben...

    Das meinte ich ja mit meinem Beitrag: Raucher schauen Nichtraucher mit glasigen Augen unverständlich an und meinen, na dann geht doch ihr. Aber warum ist das so und nicht umgekehrt?

    Nun sei es wie es sei.

    Die Erfahrungen mit Nichtraucher-Flügen-Hotels usw. haben aber gezeigt, dass kein Ausfall an Umsatz eingetreten ist. Im Gegentum: mag sein, dass sich jetzt mehr Nichtraucher dort wohl fühlen und daher mehr Umsatz bringen.

    Im Flugzeug ist es nach wie vor ein technisches Problem, die Luft wirklich rauchfrei zu bekommen. Denn die Luft wird meist nur umgewälzt und durch Filter geleitet. Bei vielstündigem Flug ist es dann einfach nicht zu vermeiden, dass alle Passagiere mehr oder weniger be-raucht werden. Daher kann auch ein Mehr-Bezahlen nicht wirklich die Freude der Airlines hervorrufen. Denn das vertreibt ihnen wiederum nicht Raucher.
    Also, ein Thema ohne Ende mit vielen Argumenten für und dagegen!
    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Probleme mit Geltendmachung von Minderung
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    meine Freundin und ich waren im Oktober 2004 zwei Wochen im (angeblichen) 5-Sterne Hotel Iberotel Bodrum Princess in der Türkei.
    --> ist an und für sich aber eine gute Hotelkette.

    1. Das Essen hatte zu keinem Zeitpunkt 5-Sterne Niveau. Es war fast ausschließlich ungenießbar und leider auch teilweise verdorben. Dieses führte bei uns zu einer schweren Magenverstimmung, so dass wir 2 Tage des Urlaubs im Bett verbringen mussten. Anderen Miturlaubern erging es sogar noch schlimmer. Teilweise mussten sich durch einen Arzt erst wieder „gesund gespritzt“ werden.
      --> Essen kann Geschmacksache sein. Daher kann man das als-nicht-dabei-gewesener schwer beurteilen. Magenverstimmungen übrigens, müssen nicht unbedingt von schlechtem oder verdorbenem Essen stammen. Die viel häufigere Ursache ist die Umstellung des mitteleuropäischen Magens auf die fast schon orientalischen Gewürze. Dazu kommen Wärme und Klimaveränderungen. Also ein oder zwei Tage Magensausen wird wohl bei jedem Urlaub eine fast normale Sache sein.

    Außerdem waren Besteck und Geschirr häufig dreckig und Gläser sogar abgesplittert. An der Bar wurden häufig die Gläser, ohne vorherige Reinigung wieder gefüllt und an die Gäste zum Verzehr gereicht.
    --> wurde die Verschmutzung der Reiseleitung als Mängel gemeldet? Sprich: wurde die Mängelrügepflicht des Kundens erfüllt? Übrigens, wurde nun das Glas verzehrt oder der Inhalt.. (nicht bös gemeinte Anmerkung, ist mir nur aufgefallen...).

    1. Laut Reisebeschreibung konnte das Abendessen entweder im Hauptrestaurant (Büffet und ungenießbar) oder „wahlweise in den türkischen-, italienischen- und Fisch-Spezialitäten-Restaurants eingenommen werden“. .“ Bei unserer Ankunft im Hotel mussten wir jedoch feststellen, dass pro Aufenthalt nur einmal in jedem dieser Restaurants zu Abend gegessen werden darf. Zu allem Überfluss wurden das italienische- und das Fisch-Spezialitäten-Restaurant auch noch am Tag nach unserer Ankunft geschlossen, so dass wir keine Möglichkeit hatten, diese in Anspruch zu nehmen.

    ... noch am Tag nach der Ankunft geschlossen... so dass keine Möglichkeit... - ward ihr nur zwei Nächte in dem Hotel? Bei einer Woche bzw. zwei hätte sich doch sicherlich die Gelegenheit ergeben müssen.

    1. Die zentral gesteuerte Klimaanlage funktionierte nicht richtig, so dass im Zimmer eine konstante Temperatur von 25°C herrschte.

    2. In der Dusche gab es, auf Grund abgesplitterter Fliesen, ein großes Loch. (Das Hotel war zu diesem Zeitpunkt erst knapp 3 Monate geöffnet)

    --> Reisemangel --> wurde er der Reiseleitung gemeldet (Mängelrügepflicht)?

    1. Die in der Reisebeschreibung angegebene „gute Dolmusverbindung“ war ab dem Hotel nicht existent. Da Bodrum aber ca. 22 KM entfernt liegt, war man vollkommen an das Hotel gebunden.
      --> Dolmus sind Sammeltaxis, die nicht immer und überall nach festem Fahrplan verkehren. Man stellt sich also an den Straßenrand und winkt dem nächsten Dolmus, das dann auch stehen bleibt. Diese Dolmus gibt es immer und überall in der ganzen Türkei. Würde mich sehr wundern, wenn gerade in Touristengebieten keine verkehrten...
    1. Eine Tagesanimation wurde nicht angeboten, und die Abendanimation wurde 2 Tage nach unserer Ankunft komplett eingestellt. Beides war jedoch Bestandteil der Reisebeschreibung.

    ---> Reisemangel - wurde dies der RL gemeldet?

    1. Zahlreiche Einrichtungen waren geschlossen, bzw. noch oder gar nicht vorhanden. Laut Reisebeschreibung zum Beispiel Disko, Beachvolleyball, Beachclub und verschiedene Bars.

    --> also, ich kenne den Katalog/die Ausschreibung nicht. Aber üblicherweise ist irgendwo ein Hinweis, dass in der Vor- und Nachsaison es möglich sein kann, dass nicht alle Einrichtungen (voll) in Betrieb sein können. Darüber hinaus stellt nur jenes Fehlen einer Einrichtung einen Mangel dar, den man nutzen wollte. Das heißt, wenn ich Beachvolleyball spielen wollte, dies nicht konnte, muss mir die RL dies als Mangel bestätigen. Stellte ich nur aus dem Liegestuhl fest, dass dies nicht vorhanden ist, so stellt es keinen Reisemangel dar.

    Außerdem bemängelten wir noch das teilweise lustlose und unverschämte Auftreten des Personals, besonders gegenüber den weiblichen Gästen.

    --> na ja, das ist ja Gott-sei-Dank noch kein Reisemangel, wenn Personal nicht rund um die Uhr lächelnd und am Boden daher wieselnd sind... Was das unverschämte Auftreten gegenüber weiblichen Gästen anbelangt, so muss ich darauf hinweisen, dass ihr in der Türkei ward. Defacto Asien (geographisch gesehen) und mehr oder weniger Orient. Da haben die Frauen einen andren Stellenwert. Natürlich ist es nicht okay und Übergriffe wären nicht normal und zu tollerieren. Aber das Macho-Gehabe ist nun einmal Bestandteil der Mentalität dieses Volkes.

    Auf alle andern Beschwerde-Punkte wurde gar nicht eingegangen und es lag nur ein Gutschein über 50EUR bei, der auch nur bis Ende des Jahres gültig ist.
    ---> muss man nicht akzeptieren, der Veranstalter ist verpflichtet, Bargeld zu zahlen.

    Man habe dieses alles mit der Reiseleitung vor Ort besprochen und unsere Beschwerde wäre haltlos.
    --> wie eingangs beschrieben, ich war nicht dabei. Vielleicht stimmt es ja, das ihr dann während des Urlaubs der Meinung ward, dass es zu verkraften wäre. Und vielleicht hat euch nach Rückkehr erst etwas oder wer umgestimmt...

    Während unserer Anwesenheit mussten wir jedoch auch feststellen, dass die Reiseleitung gegenüber der Hotelleitung extrem verschüchtert reagierte und versuchte möglichst nicht aufzufallen. Sie bat uns auch bei unserer Beschwerde möglichst ihren Namen nicht zu nennen.

    --> tja, diese ERfahrung machte ich schon häufig und ist sicherlich nicht in Ordnung. Aber es ist nun einmal so, dass eben die Hotelbesitzer oft meinen, sie seien kleine Götter auf Erden...

    Soll ich noch einmal ein Schreiben an L´TUR aufsetzen, oder gleich einen Anwalt einschalten?
    --> warum nicht, wenn alles so stimmt und dokumentiert ist, kämen ja auf jeden Fall einige Mängel zusammen.

    Ich hoffe, das war jetzt Meinung genug... alles Gute
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neue EU-Fluggastverordnung verbessert Rechte der Fluggäste
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    ja, ja lieber salvamor, dann sind wir wieder bei deinem beliebten Service-Problem und Fahrkartenschalter, ich glaube, es war Karstadt... Man wird dann einfach gewisse Produkte = Flüge nicht mehr anbieten. So einfach wird es sein...
    denke ich halt...
    Grüße
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • HILFE!!Sollen in falsches Hotel fliegen! bei stonierung 250€ bezahlen
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    nicht ganz korrekt lieber salvamor:
    mit einer geleisteten Anzahlung ist definitiv der Vertrag zustande gekommen. Diese Rechtsmeinung vertrete nicht nur ich unwichtige Laus im Pelz des Tourismus, sondern der anerkannte deutsche Reiserechtsanwalt Dr. Noll.

    Wer einer erhaltenen Buchungsbestätigung inhaltlich nicht widerspricht und eine Zahlung leistet, hat definitiv den Vertrag geschlossen und kann ihn nur zu den vereinbarten Bedingungen wieder lösen.
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Raucher
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    Ich finde den Umstand, dass sich Raucher diskriminiert fühlen, stets interessant. Diese Diskussion findet ja recht aktuell derzeit in Italien statt, wo ja in allen Bars und Restaurants das Rauchen seit Anfang des Jahres verboten ist.
    Ich musste mal von der Dominikanischen Republik bei einem Nachtflug genau die Reihe vor den Rauchern sitzen und hinter mir war eine Kettenraucherin, die nicht geschlafen hat. Wisst Ihr, wie toll der Flug für mich als Nichtraucher war...

    Zugegeben, es mag Menschen geben, die derart stark vom Nikotin abhängig sind, dass ihnen ein zweistündiger Flug schon zur Qual werden kann. Aber ich sehe es umgekehrt: muss jeder Nichtraucher wahllos jenen Menschen ausgeliefert sein, die ja offensichtlich ein Stadium einer Krankheit bereits erreicht haben und eigentlich zuerst geheilt werden sollten, bevor sie auf Reisen gehen?
    Mir schmeckt mein Essen beim Italiener am besten ohne Rauch.
    Meinem Nachbarn nur mit Zigaretten. Auf die Bitte, er möge doch so freundlich sein und kurz vor die Türe gehen zum Rauchen, wird er sicherlich antworten, ich könnte ja dorthin gehen solange er raucht. Nun, wer ist der Verursacher des Rauches...

    Ich weiss, ich weiss, der Sturm der Entrüstung bringt über mich herein. Tausend bekannte Argumente werden nun hin und her fliegen. Aber: In Irland funktioniert es bereits richtig gut, das nicht-Rauchen in Restaurants. Auf den Nichtraucher-Flügen funktioniert es bereits richtig gut, das nicht-Rauchen und in unseren Bussen sowieso schon seit vielen Jahren... Also doch eine Alternative??

    Gruß
    Peter

    Airlines

  • Neue EU-Fluggastverordnung verbessert Rechte der Fluggäste
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    Apropos LKW-Maut!
    Ihr in Deutschland lebt ja sowieso in glücklichen Umständen. Wir hier in Österreich zahlen ja auch für Busse Maut...

    Salzburg - Wien und zurück: 600 km --> rund E 100.--
    Salzburg - Grenze Italien und zurück --> rund E 100.--

    zugegeben, bei vielleicht 30 oder 40 Fahrgäste pro Person nicht viel. Aber wenn dann so ein Wochenendtrip, weil Hotel ein paar Prozentl teurer wurde, die Maut dazu kommt und die Lohnkosten auch gestiegen sind, gleich 10 oder 20 Euro für zwei Nächte mehr hinlegen muss, dann merkt man das schon. Überhaupt, wenn es beispielsweise ein Verein in Bausch und Bogen zahlt (mal 40...)

    Für Tagesfahrten in Schigebiete im Salzburger Land fallen nun beispielsweise rund 20 Euro an Autobahnmaut nur vom Stadtgebiet Salzburg aus an. Pro Bus... und wenn ich dann so die Monatsabrechnungen von 8.000 bis 12.000 Euro bei uns in der Firma sehe... zahlt alles der Kunde...
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Neue EU-Fluggastverordnung verbessert Rechte der Fluggäste
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    Es war schon immer so, dass ein Teil, der sich "schlecht" behandelt fühlte, so lange nach Verbesserungen krähte, bis er diese bekam - und auf seiner Rechnung wiederfand.

    So sehr ich eine Stärkung der Passagierrechte willkommen heiße, so sehr muss ich aber aber auch darauf hinweisen und immer wieder hinweisen:

    1995 kostet ein Ticket München - London mindestens E 200.--
    2005 gibt es sie manchmal schon um E 29.--

    und jetzt sollen Fluglinien Garantien, Service erhöhen, obwohl sie nur mehr die Hälfte, ein Drittel oder weniger für den Flug bezahlt bekommen?
    Da hätte ich eine interessante Variante anzubieten:
    "Guten Tag, ich möchte gerne nach New York fliegen. Was haben Sie denn da im Angebot?"
    "Schönen guten Tag, da hätten wir:
    Euro 950.-- in der Business Class mit Essen von der Karte, alle Getränke inkl. franz. Wein frei, Gepäck bis 100 kg frei, Benützung der Lounge auf den Flughäfen inkl., bei Ausfall des Fluges oder Verspätung stehen Ihnen die Entschädigungen zu, Sie erhalten eine Hotelnächtigung und gutes Essen in diesen Fällen selbstverständlich auch frei;
    Euro 550.-- aber da haben Sie nur die gesetzlichen Mindestbestimmungen Anspruch
    Euro 99.-- in unserem neuen Airbus mit 555 Sitzplätzen, ohne Essen und Getränke, keine Kopfhörer, 2 Stück Gepäck frei, je weiteres Kilo E 20.--, bei Überbuchung oder Ausfall keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung, Hotelnächtigung oder Verpflegung..."
    "Na dann buche ich die 99 Euro und werde halt im Fall des Falles klagen..."
    "Aber wieso denn, Sie wissen es doch jetzt schon vor Buchung und Sie könnten ja auch mehr zahlen und mehr Leistung bekommen?"
    "Wieso denn mehr zahlen? Was heißt vorher wissen? Ich will das beste Service zum billigsten Preis. Sonst wäre ich ja schön blöd! Das regle ich schon..."
    ... eine typisch.... - Lösung?

    Schönen Tag
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH stärkt Rechte von Reisekunden bei Hotelüberbuchung
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    Beispiel:
    Hotelpreis an privat: € 70.-- pro Person und Nacht
    Hotelpreis für Gruppe: € 50.-- pro Person und Nacht
    Hotelpreis an Reiseveranstalter mit großer Abnahme: € 30.-- pro Person und Nacht

    hörst du es trapsen...?

    Wen würdest du mit offeneren Armen nehmen?

    Das mag eine mögliche Begründung sein. Möglich wäre auch, dass die Hotels, die du privat buchst gar keine Verträge mit großen Reiseveranstaltern haben (oder nur kleine Bettenkontingente dort hat).
    Gruß
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH stärkt Rechte von Reisekunden bei Hotelüberbuchung
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    Hallo salvamor,
    die Problematik existiert eigentlich immer schon;
    "Bestrafungen" von Veranstaltern auch immer schon;
    aber wirklich geändert hat es sich nicht;

    Beide Seiten stehen immer stärker unter Druck, noch günstiger anzubieten, noch mehr zu verkaufen. Zwangshaftplichtversicherung (Insolvenz), Kerosinpreis-Schwankungen (siehe Urteil, dass Erhöhung teilweise rechtswidrig sind...) und andere kalkulatorische Massnahmen lassen eigentlich dem Veranstalter keinen Spielraum ohne nicht deutlich Mehrkosten auf den Endpreis zu schlagen.

    Die Hoteliers kämpfen sowieso schon seit längerem damit, Jahr für Jahr gleich wenig oder noch weniger für ihre Betten zu bekommen, wenn sie bei den Big Playern mit dabei sein wollen. Also haben auch die keinen Spielraum.
    Somit sind leer bleibende Betten das teurere Übel und man wird wohl in Zukunft noch stärker mit Überbuchungen rechnen müssen. Theoretisch gesprochen machen es ja alle Hotels und kein Veranstalter kann alle Hotels rausschmeissen.
    Ich möchte bei dieser Gelegenheit wieder einmal erwähnen, dass die Mehrheit der Pauschalreisen 2004 nicht wirklich wesentlich teurer waren als in den 80er Jahren des letzten Jahrtausends (klingt doch gut, oder?). Das heißt, beide Seiten hielten die Preise stets möglichst unten, um noch mehr Passagiere - Gäste zu bekommen.

    Jetzt, sozusagen, auf "Marktgerechtes Niveau" die Preise anzuheben, wäre wie die Faust aufs Auge und würde zehntausende Kunden wahrscheinlich vorübergehend von Urlaubsbuchungen abhalten (bei der Marktlage sowieso...).
    Irgendwie errinnert mich diese Entwicklung an: Made in China anstatt Handarbeit in der Schweiz: Reisefachleute werden immer weniger (bezahlt...), die Riesenunternehmen werden von Bankern geleitet (siehe TUI: im Vorstand kein Mitglied mehr aus dem Reisebürosektor, nur Banker...) und das angestellte Personal schlecht bezahlt und schlecht ausgebildet.
    Pauschalreisen verkommen zur billigen Massenware ohne Anspruch auf Qualität... könnte eine der Richtungen des Tourismus der nächsten Jahre sein...
    meint
    Peter

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • BGH stärkt Rechte von Reisekunden bei Hotelüberbuchung
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    Nachtrag:

    Ja, die Hotels müssen meist die Mehrkosten bei Überbuchungen an den Veranstalter bezahlen. Meist ist dies in den Verträgen so geregelt.
    Treibt es ein Hotel besonders bunt, nimmt es der Veranstalter aus dem Katalog, um im nächsten Jahr bei einem anderen Veranstalter mit den gleichen Problemen wieder aufzutauchen.
    Gruß
    Peter

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  • BGH stärkt Rechte von Reisekunden bei Hotelüberbuchung
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    Salvamor, du liegt richtig.
    Die Überbuchungen passieren fast ausschließlich durch das Hotel selbst: 10 Reiseveranstalter wollen das Hotel mit 100 Betten in ihren Katalog aufnehmen, jeder Veranstalter will aber 15 Betten haben. Da der Hotelier erst etwa vier bis sechs Wochen vor dem jeweiligen Ankunftstermin den tatsächlichen Verkauf* erfährt, gibt er allen 10 Veranstaltern die gewünschten 15 Betten (oder zumindest einen Teil).
    Nun verkaufen aber tatsächlich alle ihre Kontingente - dann ist das Hotel überbucht. Jener Veranstalter, der die größte "Macht" im Hotel hat, bekommt seine Betten, die anderen haben das Nachsehen.

    • es wäre nicht verwaltbar, jede Woche jedem Hotel den Verkaufsstand zu melden. Natürlich melden Veranstalter besonders gute Auslastungen schon früher, aber da ja nicht alle Veranstalter gleich arbeiten, hat der Hotelier trotzdem nicht den tatsächlich verkauften aktuellen Stand frühzeitig parat.
      Gruß
      Peter
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