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  • Mit 15 Jahren allein in den Urlaub?
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    Es gibt Airlines, die befördern keine Passagiere unter 16 Jahren ohne Begleitung älterer.
    Beispielsweise Ryanair.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rail & Fly
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    Eher nicht. Weil diese Tickets pauschal vom Veranstalter mit der Bahn abgerechnet werden. Schreib dem Veranstalter einen freundlichen Brief, schildere die Situation und füge Original des unbenutzten, nicht abgestempelten R&F Tickets sowie des Briefumschlages, falls daraus eine Verzögerung hervorgeht (Kopie für Dich machen)  und des von Dir gekauften Bahntickets bei. 

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  • Rail & Fly
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    Du hast also vor der Abreise nicht reklamiert, weil Du dachtest, mit der Reisebestätigung und dem Vermerk darauf Rail & Fly mit der Bahn fahren zu können?

    Nun, ich denke, das wird alleine von der Beweislage her schwierig. Die Post wird sich nicht zuständig fühlen, der RV hat die Unterlage (im Normalfall Postlaufzeit 1-2 Tage) demnach rechtzeitig abgesandt.

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  • Rail & Fly
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    Hallo Badeschaum,

    wie ist das zu verstehen? Hattest Du vor der Abreise den Veranstalter informiert, dass das Rail&Fly Ticket nicht eingegangen ist? Wie hat er sich dazu geäussert? Ist es nach Deiner Abreise noch zuhause eingetroffen?

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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    Kündigen kann der RV natürlich den Vertrag. Aber er muß schon damit rechnen, dass er wegen Vertragsbruch in Anspruch genommen wird. Ist man dadurch gezwungen, gleichwertigen Ersatz zu buchen, geht die evtl. Differenz natürlich zu Lasten des Vertragsbrüchigen - wenn man das denn so und aufwändig durchziehen mag 😉

    Im Normalfall müßte doch einiges an Reisen in den nächsten Wochen vor Ort frei sein.
    Wie gesagt, eher Problem des Fluges.

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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    Bei Pauschalreisen ist das nicht so einfach wie bei "Nur-Flug-Buchungen". Die Entscheidung liegt letztlich beim Veranstalter. Aber man kann ihn ja mal schnellstens auf die richtige Spur setzen - bevor alle Flüge zu sind.

    Die letzte Konsequenz wäre ansonsten, dass durch die vertragliche Änderung (anderer Abflughafen beispielsweise) Du ein kostenfreies Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen könntest. Aber da ist Dir ja vermutlich nicht so dran gelegen. Es sei denn, die Angebote sind mit dem Neustart Hurghada deutlich interessanter. Nutzt alles nichts, wenn es ab Hamburg momentan keine passenderen Flüge gibt.

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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    Zunächst mal ist es Sache des Reiseveranstalters, das entsprechend zu organisieren. Andererseits kann die Lösung, die später auf den Tisch kommt, für Euch schwierig in der Umsetzung werden.

    Von daher macht ihr das schon richtig, aktiv den RV - nicht zuletzt wegen der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit - zu einer schnellen Lösung zu drängen. Aber mit Euch werden noch etliche andere Fluggäste da gebucht sein.

    Eine Lösung aus meiner Sicht: Komplett auf airberlin Hamburg-Nürnberg-Hurghada
     umbuchen lassen. Da scheinen zu den Terminen noch freie Plätze zu sein. Zurück allerdings nur 1 Tag eher, So 20.3.11, dafür direkt nach HH.

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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    Mosaik:

    Der Fluggastverordnung und auch bisherigen richterlichen Entscheidungen ist klar zu entnehmen, dass ein Konsument seine Ansprüche aus der Fluggastverordnung - Entschädigungszahlungen wegen Verspätung oder Annullierung - direkt an die Fluglinie zu stellen hat!

    Bei der Frist, die dafür ein Konsument hat, bin ich mir nicht ganz sicher, jedoch gehe ich von maximal einem Monat nach dem entsprechenden Flug aus. Binnen dieser Frist muss man seine Ansprüche geltend machen.

    Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 verjähren erst nach 3 Jahren.
    Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) v. 10. Dezember 2009 XA/ZR 61/09

    Der BGH hat mit seiner Entscheidung bestätigt, wovon allgemein ausgegangen war: Die dreijährige Regelverjährung ist auf Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 anzuwenden. Diese Klarstellung war erforderlich, da das Regelwerk 261/2004 selbst keine Vorschriften über eine mögliche Verjährung enthält.

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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    Geht nicht gibts nicht. 😉 Kann nur empfehlen: Mach es schriftlich und richte Deine Mail oder Fax an den Kundenservice.  Etliche Front-Mitarbeiter im Callcenter haben für solche Entscheidungen oft keine ausreichende Befugnis.

    Schildere die Situation schriftlich, besteh auf entsprechender Umbuchung und mach Druck. Wie die das intern abwickeln/abrechnen, ist nicht Dein Problem. Es ist klar, dass nach Ägypten nur Rückflüge gebucht werden können. Aber es spielt keine Rolle, wenn da 2 Airlines eingebunden sind.

    Natürlich kostet das die Airline mehr als im eigenen Hause zu buchen. Lass Dich nicht abblocken. Du hast einen Fixvertrag. Siehe auch Infos Schlichtungsstelle Mobilität

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  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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    krkschneider wrote:
    Hallo,
     
    ich habe bei TUIfly com einen Flug für 3 Personen von Düsseldorf nach Hurghada gebucht. ... Aufgrund der Situation in Ägypten bekam ich heute eine email von TUIfly, ...   das der Abflugsort auf Hannover geändert wurde. 
     
    Darf TUI das so einfach?

    Hallo krkschneider,

    wie schon erwähnt, die dürfen das. Aber natürlich müssen sie die Folgen ihres Handelns berücksichtigen. Es gibt momentan, ausser wirtschaftlicher Überlegung, keine Rückendeckung für Airlines wie Reisewarnungen.

    Im Klartext: Die Airline - und ich gehe hier mal nicht von einer Pauschalreise aus - hat mit Dir einen Beförderungsvertrag von Düsseldorf nach Hurghada. Wenn sie das nicht durchführen kann, ist die Airline verpflichtet, Dir gemäß EU-Verordnung 261/2004 eine anderweitige Beförderung auf der Vertragsbasis anzubieten.

    In dem Fall hast Du ja selbst schon festgestellt, dass die airberlin an dem Tag die Strecke bedient. Also TUIFly auffordern, Dich auf einen der Flüge ab Düsseldorf umzubuchen und als Deinen Vorschlag zur kostengünstigen Lösung des Problems
    den airberlin Flug nennen.

    Die 2. Variante ist, TUIFly mitzuteilen, dass Du selbst den Flug auf airberlin umbuchen wirst und sie mit den Zusatzkosten belastest.

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  • Falsches Hotel vermittelt
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    Wie dem auch sei, Fehler des Erfüllunggehilfen (Reisebüro) muß sich der Veranstalter anrechnen lassen.

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    PS: Zur Willenserklärung. Meiner Auffassung nach hat sich nicht Targett bei der Abgabe seiner Willenserklärung geirrt, denn er hat unmissverständlich das Hotel wie in den Vorjahren buchen wollen. Das Reisebüro hat seine Willenserklärung schlicht falsch umgesetzt und ihn zudem darin bestärkt, das gewünschte bei einem anderen Veranstalter zu erhalten.

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  • Falsches Hotel vermittelt
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    Hallo targett1985,

    im Reisebüro gebucht und dann so etwas? Kaum zu glauben. 😉
    Hättest Du online gebucht, wärst Du wenigstens komplett selbst verantwortlich für diese Verwechslung.

    So nur zu einem geringen Teil: Du hast mündlichen Aussagen vertraut. Hast Du alleine dort gebucht oder gibt es noch andere Reiseteilnehmer, die das bestätigen können? Hat sich das Reisebüro/der Veranstalter schriftlich zur Situation geäussert.
    Würde mich interessieren, wie Deine Einwände zum falschen Hotel von dort kommentiert werden. Für Euch spricht ja, das ihr nachweislich mehrmals in dem
    Hotel Urlaub verbracht habt, was auch Eurem Reisewunsch entsprach. Hier liegt doch ganz klar ein Erklärungsirrtum vor, das neue Angebot brauchst Du vermutlich nicht zu akzeptieren.

    Bevor Du also einen Fachmann einschaltest, der mit Nachdruck Deinen Standpunkt gegen so viel Ignoranz vertritt, solltest Du als eine weitere Möglichkeit noch versuchen, eine etwas teurere Reise beim gleichen Anbieter zu buchen, um die Stornierung zu vermeiden.

    Es sei denn, das Reisebüro hat aus Kostengründen auch noch einen X-Veranstalter gewählt. Da hast Du dann nochmals schlechte Karten wegen einer Umbuchung und es bleibt oft nur die Stornierung zu m.M. nach überhöhten Kosten.
     
    Das mit dem ähnlichen Hotelnamen kann passieren, sollte für Fachleute aber beherrschbar sein. Und man sollte so viel Rückgrat haben, Fehler auch zu benennen und die Verantwortung zu übernehmen. Wenn es wirklich so ist, dass in gewisser Absicht, vielleicht zur Optimierung der Vermittlungsprovision, Stammkunden so hereingeritten werden, es wäre unverzeihlich und würde allen seriösen Unternehmen in der Branche letztlich schaden.

    Hast Du zu Deiner Buchung die entsprechenden AGB ausgehändigt bekommen, aus denen die erhöhten Stornogebühren hervorgehen oder bietet der Veranstalter Reisen mit unterschiedlichen Bedingungen an?

    Du könntest letztlich versuchen, vor Ort (falls er überhaupt zusagt) eine Hotelumbuchung durchzuführen.

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    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fehler beim Eintragen unserer Tochter und sofort 380€ teurer !!!!
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    Du kommst so leider keinen Schritt voran. Erlöse aus Umbuchungen und Stornierungen sind nun mal eine durchaus nicht zu vernachlässigende Größe und Einnahmequelle der Reiseveranstalter und auch der Vermittler. Ob berechtigt oder nicht - Du wärest in der Verpflichtung, zu beweisen, das die Kosten niedriger liegen als Dir berechnet wurden. 

    Das ist allerdings sehr aufwändig. Wenn es darum geht, die Leistung eines Vermittlers zu bewerten und evtl. zu bemängeln, benötigst Du auch da die entsprechende Belege.

    Natürlich ist dieser nicht verpflichtet, Aufzeichnungen evtl. gegen sich verwenden zu lassen und zur Verfügung zu stellen. Ansonsten gilt in der Regel immer das Recht des Landes, in dem der Reiseveranstalter oder Vermittler seinen Geschäftssitz hat.

    Fazit:
    Preisliche Vorteile mancher X-Veranstalter schmelzen wie Schnee in der Sonne,
    wenn es zu Problemen kommt. 40% Anzahlung/Umbuchungsgebühren hier oder 10 - 20 Prozent, von wenigen Ausnahmen wie Sonderpreise abgesehen, bei traditionellen Veranstaltern. Rechne die Differenz im Vergleich zur Ersparnis beim Reisepreis durch. Es kommt gar nicht so selten vor, dass auch eine RRV nicht greift. Trennung vom Partner ist da nur ein Beispiel.

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  • Fehler beim Eintragen unserer Tochter und sofort 380€ teurer !!!!
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    Hallo Sandy,

    da liegst Du nicht so falsch mit Deiner Einschätzung. Das ist je nach Veranstalter verschieden. Eine erfolgte Rückfrage läßt schon darauf schliessen, dass zu diesem Zeitpunkt evtl. noch Korrekturen möglich waren. Die Frage bleibt.

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  • Fehler beim Eintragen unserer Tochter und sofort 380€ teurer !!!!
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    In der Tat hatte ich den Zusatz Widerrufsrecht für Onlinegeschäfte vergessen.

    Aber zumindest kommt jetzt Bewegung in die Sache und eine rechtliche Bewertung zulässiger Anzahlungen/ Umbuchungs- oder Stornogebühren ist  nach den veränderten Gegebenheiten im Markt  längst überfällig.

    Dies in den letzten Jahren von 10 über 15 und 20 prozentigen Anzahlungen, die in der letzten Zeit häufig auf 40% verdoppelt wurden, verstossen vermutlich gegen den Rechtsgrundsatz des Zug-um-Zug-Prinzips. Der Veranstalter urlaubstours hat deshalb schon eine Klage im Hause. 

    Mit überhöhten Anzahlungen in Milliardenhöhe werden Reisekunden Jahr für Jahr einseitig benachteiligt.  Laut BGB müssten Kunden im Grundsatz erst zahlen, wenn sie auch eine Leistung erhalten haben. 

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  • Fehler beim Eintragen unserer Tochter und sofort 380€ teurer !!!!
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    Da greift eins ins andere. Es ist ein Unding, warum ausgerechnet die Reisebranche ihrer Kundschaft ein Widerrufsrecht verweigert, und sei es auch zeitlich eng befristet. Das Märchen von den hohen Sofortkosten ist keinesfalls belegt. Der Schritt von JT Touristik deutet ja auch in die andere Richtung, zu verschenken hat man da vermutlich auch nichts.

    Wenn ich als privat Buchender eine Gruppenreise, beispielsweise bei TUIFly für einen Flug tätige, kann ich bis kurz vor Abflug noch die Namen ändern. Alles online. Und die Priviligien sollen die Profis nicht haben? Bei Hotels geht es heute über die Technik nicht anders. Da wird das Zimmer eben wieder storniert, Kosten Fehlanzeige.

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  • Fehler beim Eintragen unserer Tochter und sofort 380€ teurer !!!!
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    Wo wir bei den "vertauschen Rollen" sind, möchte ich gleichzeitig hier eine Lanze für einen X-Veranstalter brechen.

    Seit kurzem bietet JT-Reisen auch bei aktuell zusammengestellten X-Reisen allen Vertriebspartnern an, die Reise am gleichen Tag bis 20 Uhr kostenlos stornieren zu können.

     

    Jo mei, ist denn schon Weihnachten oder wie machen die das, wozu andere nicht in der Lage sind und sich mit Händen und Füßen wehren ?   .

     

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  • Fehler beim Eintragen unserer Tochter und sofort 380€ teurer !!!!
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    Guten Abend,

    eines meiner Lieblingsthemen, seitdem es die ersten X-Veranstalter im Markt gibt. Es ist in gewisser Weise schon erschreckend, wie schnell die Argumentation dieser Unterbranche der Reisebranche (mit oftmals identischen Eigentümern), obwohl es rechtlich nur Pauschalreisen und nichts anderes gibt, von einigen hier übernommen wird. Nur weil es in deren AGB steht, muß es ja einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

    Das sich die ganze Anzahlungs-, Umbuchungs- und Stornogebührengeschichte rechtlich auf dünnem Eis bewegt, haben mittlerweile auch andere erkannt. Im Auftrag des Ministers für Verbraucherfragen haben die Verbraucherzentralen NRW momentan Abmahnungen an alle Reiseveranstalter verschickt, die mehr als 20% Anzahlung verlangen. Und dies wird auf alle Fälle zu Musterprozessen führen.

    Es wird tatsächlich höchste Zeit, das aus meiner Sicht einseitige Geschäftsgebaren  
    einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

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  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
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    Vielleicht. Ging ja hier um Verspätungen und nicht um Verspätung durch extreme Wetterbedingungen.

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  • CONDOR DE6671 - Einfach in Köln abgesetzt !
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    bernhard707 wrote:
    Übrigens zum Thema Vergleich, wer als Urlauber im Reisebus auf der Autobahn im Stau festhängt kann sich seinen Vertrag auch zuhause schön gerahmt an die Wand hängen.

    Hallo Bernhard, die EU ist schon wieder einen Schritt weiter und macht damit in Kürze so ziemlich jedes Argument in dieser Richtung zunichte. 😉

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